Protocol of the Session on February 27, 2015

2. Arbeiten diese Schulen nach besonderen pädagogischen Konzepten und – wenn ja – nach welchen?

3. Welche Möglichkeiten sieht und welche Vorhaben plant die Landesregierung zum Erhalt dieser Standorte?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit der Bildung von Schulverbünden?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Klaubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich nehme an, aufgrund Ihres Vortextes kann ich darauf schließen, dass Sie sich auf den Bereich der Grundschulen konzentrieren wollten.

Zu Frage 1: Derzeit gibt es zehn staatliche Grundschulen mit weniger als 50 Schülerinnen und Schülern.

(Ministerin Dr. Klaubert)

Zu Frage 2: Alle staatlichen Grundschulen arbeiten nach den gesetzlichen Regelungen des Freistaats Thüringen, also Thüringer Schulgesetz, Thüringer Schulordnung etc., und den inhaltlichen Vorgaben, die in den Thüringer Lehrplänen der Grundschule und im Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre festgehalten sind. Schulinhaltliche Entwicklungen, Schulprofilierungen und gegebenenfalls Zertifizierungen für schulinhaltliche Schwerpunkte im Rahmen der bildungspolitischen Vorgaben wie zum Beispiel bewegungsfreundliche Schule, musikalische Grundschule, Umweltschule in Europa sind seitens der Landesregierung gewünscht, aber nicht von der Schulgröße abhängig. Daraus ableitend kann ich zusammenfassen, dass in Thüringen für kleine Grundschulen, welche weniger als 50 Schüler besuchen, derzeit keine besonderen pädagogischen Konzepte vorgehalten werden.

Zu Frage 3: Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes ist zunächst der Schulträger für die Schulnetzplanung zuständig. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die kommunalen Schulträger bisher sehr verantwortungsvoll und im Sinne einer wohnortnahen Beschulung ihre Planungen erarbeitet haben. Künftig gilt es, gemeinsam mit den Schulträgern und insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Situation nach Möglichkeiten zu suchen, die Weiterführung kleiner Schulstandorte zu rechtfertigen. Dabei wird auch die Möglichkeit zur Bildung von Schulverbünden oder Schulsprengeln in Erwägung gezogen. Das Problem der Schulaufsicht besteht dabei, die Nachhaltigkeit einer Schule zu bewerten, um langfristig einen guten Unterricht zu gewährleisten und diesen auch personell abzusichern.

Zu Frage 4: Nach § 13 Abs. 3 Satz 3 des Thüringer Schulgesetzes können Schulträger zur gemeinsamen Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben Schulverbünde bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen in diesem Sinn. Nach dieser Regelung kann die Aufgabe der Schulträgerschaft auf mehrere Kommunen verteilt werden. Regelungen zur organisatorischen Verbindung einzelner Schulen unter der Leitung eines Schulleiters sind im Schulgesetz nicht enthalten, was die Möglichkeit solcher Schulverbünde aber nicht ausschließt, zumal eine entsprechende schulgesetzliche Regelung bei Bedarf insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung von Mindestgrößen und Zügigkeiten getroffen werden kann.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter, bitte.

Eine Nachfrage: Gibt es konkrete Planungen für Programme, dass Kleinstschulen erhalten werden sollen, im kommenden Haushalt?

Ich habe bereits darauf hingewiesen. Die Frage der Erhaltung der kleinen Schulen oder der Kleinstschulen, wie Sie es jetzt benannt haben, ist etwas, was natürlich vor Ort durch die Schulträger realisiert werden muss. In dem Moment, wo wir auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Schulverbünde oder Schulsprengel gestatten würden, ermöglicht sich natürlich vor Ort konzeptionell – und ich sage mal mit einer vielleicht eher neckischen Anmerkung – unter Ausschluss auch mancher Egoismen, die es da gibt, solche Schulverbünde zu organisieren und die Schule tatsächlich im Dorf zu lassen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Die nächste Frage in der Drucksache 6/242 stellt Herr Abgeordneter Dittes.

Feuerwehr-Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik

Entsprechend § 28 Abs. 6 des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes fördert das Land „die Feuerwehr-Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik bei einer Freiwilligen Feuerwehr“ im Rahmen der Zuständigkeit für die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Die durch das Land geförderte Facheinheit ist in Marlishausen (Wipfra- tal, Ilm-Kreis) stationiert. Nach öffentlichen Darstellungen wurde die Facheinheit im Jahr 2014 zu 62 Einsätzen alarmiert und im Jahr 2013 zu 52 Einsätzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Bereichen (Katastrophenschutz, Allge- meine Hilfe, Sonstiges) waren die Einsätze jeweils in den Jahren 2013 und 2014 zuzurechnen?

2. Durch wen (kommunale Gefahrabwehrbehörden, Feuerwehr, Polizei/Landeseinsatzzentrale) wurde die Feuerwehr-Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik wie oft angefordert?

3. Wie viele der Einsätze in den Jahren 2013 und 2014 fanden außerhalb des Ilm-Kreises und der Gemeinde Wipfratal statt?

4. Welche Kosten sind für die Einsatzbewältigung ohne Investitionskosten jeweils in den Jahren 2013 und 2014 entstanden?

(Ministerin Dr. Klaubert)

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes wie folgt:

Grundsätzlich ist zunächst Folgendes vorauszuschicken: Die Gemeinden sind Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche allgemeine Hilfe, die sie als Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllen. Hierfür setzen die Gemeinden die bei ihnen gebildeten Feuerwehren ein. Die Gemeinde Wipfratal unterhält seit 1993 bei der freiwilligen Feuerwehr des Ortsteils Marlishausen eine Rettungshundestaffel, die seit 2006 als Feuerwehr-Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik geführt wird. Nach Kenntnis der Landesregierung hat ein Einsatz der Feuerwehr-Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik im Katastrophenschutz bisher noch nicht stattgefunden. Da die Aufgabenerfüllung im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe im eigenen Wirkungskreis erfolgt, entscheiden hier die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit über den Einsatz ihrer Feuerwehren. Kenntnisse zu konkreten Einsätzen und deren Kosten liegen daher nur bei der Gemeinde Wipfratal-Marlishausen vor. Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird hierüber keine Statistik geführt.

Um auf die Mündliche Anfrage zunächst befriedigend antworten zu können, hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dort kurzfristig die entsprechenden Daten nachgefragt. Eine verlässliche Überprüfung dieser Angaben konnte in der Kürze der Zeit nicht stattfinden. Dies vorausgeschickt beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Die Einsätze der FeuerwehrFacheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik betrafen die Suche und Rettung von Menschen aus Trümmern und die Vermisstensuche. Die Einsätze entfielen in beiden Jahren ausschließlich in den Bereich der allgemeinen Hilfe.

Antwort zu Frage 2: 2013 wurde die Einheit zu 48 Einsätzen alarmiert. Die Anforderung erfolgte in einem Fall durch eine kommunale Feuerwehr, nämlich die aus Arnstadt; in den restlichen Fällen wurde die Spezialeinheit durch die Einsatzzentralen der Polizeidirektionen, des Lagezentrums des Innenministeriums bzw. durch die Landeseinsatzzentrale angefordert. 2014 wurde die Einheit zu 62 Einsätzen alarmiert. Hier erfolgte die Anforderung in zwei Fällen durch kommunale Feuerwehren, nämlich die

aus Apolda und Erfurt, und in den anderen Fällen wurde die Einheit durch die Landeseinsatzzentrale angefordert.

Antwort zu Frage 3: 2013 fanden 44 Einsätze in anderen Landkreisen in Thüringen statt und drei Einsätze in Sachsen-Anhalt. 2014 gab es 56 Einsätze in anderen Landkreisen in Thüringen und zwei Einsätze in Sachsen-Anhalt.

Antwort zu Frage 4: Der Gemeinde Wipfratal sind nach eigenen Angaben für die Einsatzbewältigung der Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik im Jahr 2013 Kosten in Höhe von 12.313 Euro und im Jahr 2014 Kosten in Höhe von 12.018 Euro entstanden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herzlichen Dank. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Dittes.

Herr Götze, Sie haben hier ausgeführt, dass die Einsätze nahezu zu 100 Prozent im Verantwortungsbereich der Gemeinde im Bereich der allgemeinen Hilfe stattgefunden haben, aber dennoch durch eine Landesbehörde ausgelöst worden sind, nämlich durch die Einsatzzentrale der Polizei oder die Einsatzleitung der Polizeidirektion. Ergeben sich daraus für Sie Konsequenzen, was beispielsweise die Sicherung dieser Einheit dauerhaft im Brandund Katastrophenschutzgesetz betrifft oder in Rechtsvorschriften zur allgemeinen Gefahrenabwehr, weil hier praktisch für eine Aufgabe des Landes oder für einen Verantwortungsbereich von in der Landesbehörde liegenden Aufgaben eine gemeindliche Struktur in Anspruch genommen wird?

Das kann ich Ihnen so spontan nicht beantworten, würde ich aber noch mal nachprüfen lassen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die nächste Frage hat die Drucksachennummer 6/243 und der Fragesteller ist Abgeordneter Schaft.

Praktikumsgebühren an den Thüringer Hochschulen

Nach § 2 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes können die Hochschulen für öffentliche Leistungen, die sie erbringen, Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Gesetzes festsetzen. Dazu sind die Hochschulen veranlasst,

Ordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes zur Ausgestaltung der Gebührenordnung zu erlassen. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden auf Grundlage von § 6 der Gebührenordnung unter anderem Gebühren in Höhe von 60 Euro pro Semester für Praktika und Laborübungen erhoben. Die Gebühren wurden nicht flächendeckend eingeführt, sondern betreffen lediglich einzelne Studiengänge. Aus der Gebührenordnung wird dabei nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Hochschule Praktika als „materialaufwendig“ einstuft. Hier ist generell zu beachten, dass diese und andere Gebührentatbestände für die Studierenden eine nicht unerheblich hohe zusätzliche finanzielle Belastung im Studium darstellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden auch an anderen Hochschulen in Thüringen, außer an der FSU Jena, Gebühren und Entgelte für das Absolvieren von Pflichtpraktika erhoben und eingezogen und – wenn ja – an welchen Hochschulen ist dies der Fall?

2. Nach welchen Kriterien werden Praktika und Laborübungen durch die Hochschulen als materialaufwendig eingestuft?

3. Wie hoch waren in den Jahren 2011 bis 2014 die Einnahmen durch Praktikumsgebühren an den jeweiligen Hochschulen?

4. Welche anfallenden Kosten wurden bzw. werden mit diesen eingenommenen Gebühren an den jeweiligen Hochschulen konkret gedeckt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Hoppe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Auskunft der befragten Hochschulen werden an keiner Thüringer Hochschule Gebühren für das Absolvieren der Pflichtpraktika erhoben. Allerdings kann die Frage für die Bauhaus-Universität Weimar derzeit nicht abschließend beantwortet werden, da die Informationen nicht zentral vorliegen und eine Abfrage bei den Fakultäten in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen ist. Die FSU Jena erhebt Entgelte, aber nur für sachliche Ausbildungsmittel im Rahmen von Praktika. Genaueres hierzu regeln Gebührenordnung und Ausführungsrichtlinie, wonach pro Praktikum und Semester maximal 60 Euro für Materialien erhoben werden dürfen. An der FSU Jena werden Entgelte für Praktika der folgenden Fachrichtungen erhoben:

Chemie, Biologie, Pharmazie, Werkstoffwissenschaften, Biochemie und Biogeowissenschaften.

Zu Frage 2: An der FSU Jena werden Praktika als materialaufwendig eingestuft, wenn der Materialaufwand pro Studierendem und Semester in der Regel 100 Euro überschreitet oder aufgrund hoher Teilnehmerzahlen in den Praktika die Kosten für die Lösungsmittel und Chemikalien insgesamt weit überdurchschnittlich hoch sind.

Zu Frage 3: Die Hochschulen erzielten in den Jahren 2011 bis 2014 keine Einnahmen aus Praktikumsgebühren. Für die Bauhaus-Universität Weimar kann die Frage derzeit, wie bereits begründet, nicht abschließend beantwortet werden. Da Entgelte – also nicht Gebühren, aber Entgelte – für sachliche Ausbildungsmittel, die nur an der FSU Jena erhoben werden, gemeinsam mit Einnahmen für Exkursionen verbucht werden, konnte in der Kürze der Zeit der Teilbetrag nicht separat ermittelt werden.