aber es gebietet eben auch die Rechtssicherheit, die die Datenschutzbeauftragten in der Bundesrepublik auch für ihre wichtige Arbeit bedürfen. Insofern, das alles betrachtend, meine Damen und Herren, bleibt im Prinzip nichts anderes übrig, als die Zweifel im Sinne des § 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz als so gravierend anzusehen, dass der Landtag hier kein Ermessen hat, als die juristische Prüfung vorzunehmen und Ihren Antrag eben zum Zwecke dieser juristischen Prüfung an den Justizausschuss zu überweisen. Einen solchen Antrag stelle ich hiermit namens meiner Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: So verän- dert sich die Arroganz an der Macht, so ein- fach geht das!)
Nein, auch in der Opposition, Herr Mohring, haben wir sehr darauf geachtet, dass die verfassungsrechtlichen Normen in Thüringen eingehalten werden.
Das zeigen ja auch einige Klagen, die Oppositionsfraktionen in der letzten Legislaturperiode gegen ihre Gesetzesbeschlüsse angestrengt haben und mit Erfolg vorm Verfassungsgericht beenden konnten. Ich glaube, es steht diesem Parlament gut zu Gesicht, nicht jeden politischen Streit vor das Verfassungsgericht zu tragen, sondern selbst die Hausaufgaben vorzunehmen und die eigenen Instrumente zu nutzen,
um sicherzustellen, dass dieses Parlament rechtmäßige Beschlüsse fasst. Wenn Sie darauf abstellen, Herr Mohring, das Minderheitenrecht bleibt in diesem Verfahren zu jeder Zeit gewahrt, denn Sie haben nach § 3 a Untersuchungsausschussgesetz
jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Frage der Zulässigkeit Ihres Antrags an den Thüringer Verfassungsgerichtshof zu wenden. Sie brauchen hierfür 19 Unterschriften.
Tun Sie das, wenn Sie unsere Zweifel nicht nachvollziehen können. Führen Sie diesen Weg der Rechtsklärung herbei. Wir sagen, wir sind als Erstes in der Verantwortung, für rechtmäßige Beschlüsse zu sorgen. Wir wählen dieses Verfahren. Sie haben die Möglichkeit, sich hierzu zu äußern. Aber dann tun Sie das auch von entsprechender Stelle. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, einen schönen guten Morgen, guten Morgen auch auf der Tribüne. Wir haben es mitbekommen, eigentlich geht es im Kern um Querelen aus der letzten Wahlperiode und Querelen zwischen zwei Altparteien – wenn ich das mal wieder so sagen darf –,
und zwar zwischen einem Datenschutzbeauftragten mit SPD-Parteibuch und einem ehemaligen Innenminister mit CDU-Parteibuch. Also ein Streit, der uns eigentlich in Thüringen überhaupt nicht weiterbringt, muss ich Ihnen sagen. Wir haben gestern von Herrn Fiedler schön gehört, dass wir immer alles auf den Kaiser zurückführen können und alle alten Sachen aufwärmen können. Genau das passiert hier auch wieder. Hier wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt oder soll eingesetzt werden, der verschlingt Ressourcen, der verschlingt Geld und bringt in der Sache überhaupt nichts, sodass wir eigentlich auch als AfD-Fraktion dagegen sein müssten. Sind wir aber nicht, weil wir uns an parlamentarische Gepflogenheiten halten und auch parlamentarischen Stil pflegen und nicht so damit umgehen wie gestern die linke Seite bei den Wahlvorgängen.
Also wir unterstützen deshalb nicht unbedingt inhaltlich, aber aus Stilgründen den Antrag der CDUFraktion und werden diesen Untersuchungsausschuss bejahen. Ganz fadenscheinig, Herr Dittes, Ihr Argument, es ginge Ihnen nicht um Verzögerungstaktik. Wenn es Ihnen tatsächlich darum nicht gehen würde, dann hätten wir das am letzten Frei
tag abschließend behandeln können. Auf Antrag der CDU-Fraktion fand eine Sondersitzung des Justizausschusses statt, da wurde von Ihnen gemauert, blockiert. Die Abstimmung – darf ich sagen, wie die ausging? – ging so aus, wie die Mehrheitsverhältnisse hier im Landtag sind. Damit wurde abgeblockt und gesagt, wir beschäftigen uns nicht damit.
Jetzt kommen Sie heute mit den gleichen Sachen, die am vergangenen Mittwoch hätten geklärt werden können, und schmieren uns aufs Brot, es wäre unumgänglich,
Wir haben uns auch Gedanken gemacht über die Zulässigkeit des Untersuchungsausschusses und haben dazu auch ein Gutachten eingeholt. Ich habe es auch gelesen und auch verstanden. Danach gibt es für uns nicht den leisesten Zweifel an der Zulässigkeit dieses Untersuchungsausschusses, der deckt sich voll mit dem Untersuchungsausschussgesetz. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf diese Zweifel kommen können. Das ist uns ein Rätsel.
Ich nutze meine Redezeit nicht aus. Wir sind jedenfalls dafür und unterstützen den Antrag der CDU. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter Brandner. Nun hat das Wort die Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Brandner, ich weiß nicht, manchmal verschwimmt das ja, wenn man länger im Plenum sitzt, da weiß man nicht mehr, wann man was gemacht hat. Sie erinnern sich schon, dass der Ausschuss am Mittwoch stattgefunden hat. Der ist extrem kurzfristig einberufen worden. Wie Sie in dieser Kurzfristigkeit ein so wichtiges Thema, das wirklich auch juristisch kompliziert ist,
klären wollen, frage ich mich ganz ernsthaft. Ich glaube, das ist ein Schnellschuss, den wir da machen.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Aber heute wissen Sie es? Gestern wussten Sie es nicht, aber heute schon?)
Herr Mohring, es hat niemand gesagt, dass wir hier wissen, wie das genau läuft, deswegen wollen wir übrigens auch, dass wir es genau prüfen.
Herr Dittes hat das hier schon richtig ausgeführt, wir schmeißen Minderheitenrechte hier nicht über Bord, nur weil wir in der Regierung sitzen.
sondern wir gehen in einen ordentlichen Abwägungsprozess und aus unserer Sicht müssen hier verschiedene Interessen abgewogen werden. Das ist einmal das Interesse der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und das Interesse nach Artikel 64 der Thüringer Verfassung. Das gilt es hier abzuwägen, deswegen setzen wir uns genau …