Fakt ist, dass der § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz dem zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtags den Erlass einer Rechtsverordnung zuweist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Mi
nisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für eine solche Rechtsverordnung zuständig.
Fakt ist auch, dass dem Thüringer Landtag bereits seit Juni 2016 eine Petition von über 70 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorliegt, die den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz fordern.
Fakt ist ebenfalls, dass dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Eingaben, Stellungnahmen von einzelnen Handelsunternehmen, von Arbeitgeberverbänden, von Handelskammern und der Handwerkskammer vorliegen, die allesamt auf den Erlass einer Rechtsverordnung setzen, um die dringend benötigten Ausnahmeregelungen für flexiblere Arbeitszeitmodelle und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen zu können.
Und Fakt ist auch, meine Damen und Herren, dass sich zwischenzeitlich der Thüringer Wirtschaftsminister als für den Handel zuständiger Minister dafür ausspricht, eine entsprechende Regelung zu erlassen. Die Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten ist aus öffentlichen Mitteilungen und diversem Schriftverkehr mit Unternehmern hinreichend bekannt.
Offensichtlich scheint das Problem der Landesregierung aber nicht in der Vorlage des Entwurfs für eine Rechtsverordnung zu liegen, sondern in der Sorge des zuständigen Ministeriums, keine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden.
Diese Sorge lässt sich aber im ehrlichen und konstruktiven Dialog, für den auch wir selbstverständlich zur Verfügung stehen, sehr schnell entkräften.
Deshalb liegt unserem Antrag der Appell zugrunde, den Ministerpräsidenten aufzufordern, endlich von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Aufgabe der Exekutive durch das zuständige Ministerium zu veranlassen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung erstatte ich zum Antrag der Fraktion den folgenden Sofortbericht.
Zu Frage 1 – Welche Position nimmt die Landesregierung zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz ein? –: Die Landesregierung hat Ende 2016 den Landtag über die Auswirkungen des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes unterrichtet. Dringenden Änderungsbedarf des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes hat die Landesregierung daraus nicht ableiten können. Aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht und Thüringer Verfassungsgerichtshof ergab sich ebenfalls kein Handlungsbedarf. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2015 zur Verfassungsbeschwerde gegen § 12 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Ladenöffnungsgesetz wurde die gesetzliche Bestimmung zur Beschränkung der Arbeit in Verkaufsstellen an Samstagen als verfassungsgemäß bestätigt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2016 in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Bestimmungen des § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Darüber hinaus hat auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen im Normenkontrollverfahren der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaften ver.di gegen die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 und 4 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes erkennen lassen. Lediglich mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes strebte die Fraktion der AfD eine Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes an. Dieser Gesetzentwurf wurde in der 63. Sitzung des Landtags am 29. September
Die Landesregierung hat bereits in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, dass sie grundsätzlich die Bestimmungen des § 12 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes unterstützt. Arbeitsfreie Wochenenden mit zwei zusammenhängenden freien Tagen nehmen in der Regel positiven Einfluss auf die Regeneration der Arbeitskraft. Es werden hierbei deutlichere Effekte erreicht als nur bei einem arbeitsfreien Tag. Das regelmäßige arbeitsfreie Wochenende stellt einen wichtigen Ausgleich zu den gestiegenen Arbeitsbelastungen im Einzelhandel dar.
Dass dies tatsächlich so ist, wurde von vielen Betriebsräten – die werden leider oft nicht so laut gehört – auch immer wieder benannt. In verschiedensten Gesprächen gab es Äußerungen, wie „die beiden freien Sonnabende sind wertvoll, bitte nicht antasten“ – gerade da, wo beispielsweise Kinder in den Familien sind –, „Dank an die Politik für das Ladenöffnungsgesetz“ – das geht hier an die damalige große Koalition. Aus dem Möbelhandel hieß es beispielsweise „Ja zu zwei freien Sonnabenden.“ Das ist ein Alleinstellungsmerkmal für Thüringen.
Die Landesregierung sieht deshalb derzeit keine Veranlassung für eine Initiative zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
Zu Frage 2 – Wie ist die Landesregierung bisher mit den unterschiedlichen Positionen von Wirtschaftsvertretern und Unternehmen zum Gesetz umgegangen? –: Aufgrund der Reaktionen auf § 12 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes hat die Landesregierung, und zwar sowohl der Ministerpräsident als auch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – also ich als Ministerin – sowie das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, in den Jahren 2016 und 2017 bereits Gespräche mit Verbänden, Kammern, Handel, Betriebsräten und Einzelpersonen geführt und dabei auch die Frage der Samstagsarbeit diskutiert. Neben den Gesprächen und der Beantwortung von schriftlichen Anfragen hat die Landesregierung in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage 1162 des Abgeordneten Bühl, „Anfrage von Mitarbeitern eines Erfurter Möbelhauses zur Samstagsarbeit“, Stellung genommen. Aufgrund von zwei Petitionen wurden die Bestimmungen zur Samstagsbeschäftigungsbeschränkung nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz auch dem Petitionsausschuss ausführlich dargelegt. Der Petitionsausschuss hat in seiner 28. Sitzung am 12. Januar 2017 beschlossen, die diesbezügliche Petition dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als Material zu überweisen. Das Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten vom Oktober 2016 an den Handelsverband Thüringen e. V., die Industrie- und Handelskammern in
Erfurt, Gera und Suhl, die Handwerkskammern, die Gewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten, den Landesinnungsverband für das Bäckerhandwerk und zwei Handelsunternehmen ist im Lichte der Zusicherung der Landesregierung zu sehen, zum Thema „Ladenöffnungsrecht“ weiterhin gesprächsbereit zu sein und die verschiedenen Standpunkte gemeinsam erörtern zu wollen. Dabei ging es wiederholt auch um den Spielraum für eine Ausnahmeregelung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Eine einseitige Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgebern und Verkaufsstelleninhabern zulasten von Anliegen der Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel kann die Landesregierung nicht befürworten. Mit Blick auf das Anliegen des Gesetzgebers, durch zusammenhängende arbeitsfreie Wochenenden physiologische Erholung und soziale Teilhabe zu sichern, dürften ohnehin Ausnahmeregelungen ausgeschlossen sein, die dies außer Acht lassen. Es ist sicher nachvollziehbar, wenn die Landesregierung dies auch ihren Gesprächspartnern verdeutlicht. Am Beispiel eines Redebeitrags der Vertreterin der CDU zu dem Antrag der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes bezüglich der Abschaffung der zwei arbeitsfreien Samstage im Monat wurde aufgezeigt, dass die Unterstützung für eine entsprechende Gesetzesänderung auch durch die Vertreter der CDU nicht gewollt ist. Das hatten Sie jetzt hier noch mal bekräftigt.
Vielmehr äußerte Frau Holzapfel in dem Fall, nicht von den zwei arbeitsfreien Samstagen im Monat abrücken zu wollen. Die Vertreterinnen der regierungstragenden Fraktionen haben sich natürlich nicht anders positioniert. Das Schreiben von Herrn Ministerpräsident Ramelow bezieht sich auf vorgenannten Redebeitrag, in dem die Möglichkeit einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes selbst nicht thematisiert wurde. Gleichwohl verweist der Ministerpräsident auf die Chance, dass eine auf der Ebene der Sozialpartner getroffene Vereinbarung vom Verordnungsgeber aufgegriffen werden könnte. Somit wird durchaus auch Bezug auf die Möglichkeit einer Rechtsverordnung genommen. Allerdings darf daran erinnert werden, dass im Jahre 2012 der Erlass einer Ausnahmeverordnung nur daran gescheitert war, dass zum Verordnungsentwurf des damaligen Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit im zuständigen Landtagsausschuss kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. Das lag damals an der mitregierenden SPD-Fraktion, wurde zumindest mir so geschildert. Das Zustandekommen eines Einvernehmens zu einer Ausnahmeverordnung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Ladenöff
Zu Frage 3 – Wie will die Landesregierung das Verfahren zur Erarbeitung einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz gestalten? –: Das Problem ist nicht, den Entwurf einer Ausnahmeverordnung vorzulegen, sondern hierbei einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu erzielen. Die Regelung zur Freistellung an zwei Samstagen im Monat erscheint durchaus händelbar, wie zumindest Vertreter der Betriebsräte berichten. Daneben steht der Einzelhandel vor ganz anderen Herausforderungen. Herr Ministerpräsident Ramelow hat daher einen Branchendialog angeregt, der die Entwicklung der Einzelhandelsbranche in Thüringen genauso berücksichtigen soll wie deren Beeinflussung durch Standortfaktoren, die Auswirkung der Digitalisierung und die Hemmnisse für eine gute Entwicklung der Innenstädte. Die Landesregierung möchte die Frage, was sie hierzu unterstützend, begleitend beitragen kann, dabei nicht auf das Ladenöffnungsrecht und die Samstagsregelungen begrenzen. Der Branchendialog soll aber zweifellos auch dazu dienen, auf der Ebene der Sozialpartner zu einem gemeinsamen Verständnis zu Fragen der Samstags- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit zu kommen. Eine auf diese Weise erzielte Vereinbarung könnte, wie bereits erwähnt, vom Verordnungsgeber aufgegriffen werden und dem Erlass einer akzeptierten Regelung dienlich sein. Der Adressatenkreis für Branchengespräche lässt sich aus dem Verteiler des Schreibens des Herrn Ministerpräsidenten bereits erkennen. Diese Gespräche dürften aber auch für die kommunalen Spitzenverbände von Interesse sein. Für eine Ausnahmeregelung wird nur dann eine Chance gesehen, wenn eine einseitige Benachteiligung für bestimmte Gruppen von Beschäftigten vermieden sowie ein ausgeglichener Kompromiss unter Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden kann. Die Samstagsarbeit generell zuzulassen oder an einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu knüpfen, würde dem beabsichtigten Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermäßiger Arbeit am Wochenende nicht gerecht. Eine Ausnahmeregelung ist dabei nicht nur mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, sondern auch mit den Fraktionen im Thüringer Landtag zu diskutieren. Wenn hier eine Vereinbarung der Beteiligten zugrunde liegt, werden die Vertreter der Fraktionen entscheiden.
Nummer I des Antrags? Das ist der Wunsch aus allen Fraktionen und damit eröffne ich die Aussprache zu Nummer I und II des Antrags der CDU sowie zum Alternativantrag der AfD. Als Erste erhält Frau Abgeordnete Leukefeld das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, zunächst erst einmal einen schönen Dank an die Arbeitsministerin für den ausführlichen Bericht zu dem Antrag, so wie die Fragen auch aufgeworfen und eine Beantwortung gefordert wurde. Ein bisschen kommt es mir vor wie „Wiederholung ist die Mutti von Weisheit“, denn wir haben ja – das ist schon bei der Begründung gesagt worden durch Frau Holzapfel – vor fünf Monaten ausführlich hier darüber gesprochen und haben festgestellt, dass es eine deutlich große Mehrheit im Haus dazu gibt, dass sich das Ladenöffnungsgesetz bewährt hat und insbesondere die in Rede stehenden zwei freien Samstage.
Ich habe das Protokoll noch einmal gründlich gelesen, verehrte Frau Holzapfel: Gefordert hatten Sie damals keine Rechtsverordnung, wohl aber die Überweisung an den Ausschuss, also das ist keine Frage. Wir, die Koalitionsfraktionen, sind damals davon ausgegangen, die Koalitionsfraktionen, dass es ja eine umfassende schriftliche Evaluation nach den fünf Jahren gegeben hat, die uns auch zugeleitet wurde und die ausführlich auch noch einmal begründet hat, dass eine Veränderung des verfassungskonformen und rechtssicheren Ladenöffnungsgesetzes nicht nötig ist. Sie haben damals, wenn ich das auch mal zitieren darf, gesagt: Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist „Vorbild“, „die Republik horcht auf“, es ist „ein sozialpolitischer Ritterschlag […], auf den wir […] stolz sein können“,
und Sie haben damals hier auch viel Beifall dafür bekommen. Ich dekliniere es noch mal ganz kurz durch: Dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in einem von Frauen dominierten Bereich wichtig ist, dass wir die zwei freien Samstage auch als Ausgleich zu den Arbeitsbelastungen sehen, gerade im Einzelhandel, und dass dies natürlich auch ein Beitrag zum Umgang mit dem Fachkräftemangel ist, haben wir hier alle deutlich gesagt und haben uns darin auch gegenseitig bestärkt. Im Grunde genommen geht es ja um die Frage der Ausnahmetatbestände.
Lassen Sie mich das an der Stelle noch einmal deutlich sagen: Auch darüber haben wir, auch in anderen Zusammenhängen, ausführlich diskutiert, sowohl bei der IHK, bei den Arbeitgebern, als auch mit den Gewerkschaftsvertretern, mit Betriebs- und Personalräten. Wir haben uns letztendlich darauf
verständigt, dass eine deutliche Mehrheit der Vertreter der Beschäftigten gesagt hat: Bleibt bei diesem Vorschlag, bei dieser gesetzlichen Regelung der zwei arbeitsfreien Samstage; wenn ihr davon abrückt, ist das der Einstieg in den Ausstieg. Das sehen wir auch so. Wir sehen natürlich, dass es in geringem Umfang, ich sage gleich noch einmal was dazu, auch Benachteiligte gibt. Aber ich meine, das ist immer so eine Sache, wenn eine Mehrheit sich für eine Regelung entscheidet, die zwei freie Samstage festschreibt, aber dann trotzdem sagt, es gibt Ausnahmen – wo fängt das an, wo hört das auf?
Im Einzelfall – aber Arbeitnehmer, Beschäftigte sagen uns, dass dann der Druck vom Arbeitgeber in bestimmten Situationen so groß wird, dass der Einzelne sich dann auch überzeugen lässt, sein Recht nicht in Anspruch zu nehmen. Das ist so. Deswegen bleibt es aus unserer Sicht dabei, dass wir sagen, wir wollen keine Aushebelung dieser guten Regelung, die hier getroffen ist. Im Grunde genommen konzentriert sich das ja auf die provisionsabhängigen Entgelte in einigen Handelseinrichtungen, insbesondere in der Möbelbranche. Ich sage Ihnen, bis zum heutigen Tag haben wir hier mit Beschäftigten geredet. Es waren auch zwei Vertreter von Höffner heute hier, die gefragt haben: Wie steht ihr dazu? Ich kann nur auch im Namen meiner Fraktion – und das wird von den Koalitionsfraktionen getragen – darin bestärken, wer ordentliche Löhne zahlt, die nicht vom Fixum und von Leistungserbringung abhängig sind, der sichert natürlich, dass das ausgehebelt wird: Das Problem, was die Beschäftigten tatsächlich haben ist, dass der Samstag nun einmal in der Möbelbranche der ertragsträchtigste Tag ist. Deswegen denke ich, dass wir weiter daran arbeiten sollten. In erster Linie ist das ein Aufruf an die Sozialpartner, zu einem Flächentarifvertrag im Handel zu kommen, einen Branchentarifvertrag zu vereinbaren, zu schauen, wie man gemeinsame Lösungen finden kann und nicht von oben reguliert diese gute Lösung, die es gibt, aushebeln muss.
Ich kann nur sagen, getretener Quark – je mehr wir darüber diskutieren – wird breit nicht stark, deswegen gehe ich davon aus, was die Ministerin hier auch deutlich gemacht hat, dass wir überlegen, wie mit einem Branchendialog der Sozialpartner eine entsprechende Vereinbarung auf den Weg kommt, wie wir dann auf dieser Grundlage erneut hier eine Diskussion führen können. Für uns ist einfach wichtig, dass es keine kleine Gruppe von Benachteiligten gibt, wenn eine große Mehrheit der Beschäftigten, der Betriebsräte und der Gewerkschaften das will. Deshalb denke ich, warten wir ab, wie die Sozialpartner jetzt zu einer Lösung kommen, wie die
Interessenvertretung der Beschäftigten gewahrt wird und so lange ist aus unserer Sicht eine Rechtsverordnung nicht nötig.
Was den Alternativantrag der AfD angeht, so kann man getrost in das Protokoll der letzten Beratung hineingucken. Das müssen wir hier nicht noch einmal diskutieren. Herzlichen Dank.