Protocol of the Session on February 23, 2017

Wir haben bereits mehrfach berichtet, dass wir die Aktion als sehr erfolgreich bewerten. Die LächelAktion ist in den vergangenen Jahren stets auf ein enormes Interesse der Kommunen gestoßen. In jedem Jahr aufs Neue waren die Fördermittel bereits innerhalb weniger Tags ausgeschöpft, so wie Sie das hier auch dargestellt haben. Das sogenannte Windhundprinzip im Antragsverfahren hat sich bewährt. Kommunen, welche das Antragsformular vollständig, korrekt und vor allem schnell beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht haben, konnten auf eine Förderung hoffen.

Sowohl den interessierten Kommunen als auch dem Thüringer Landesverwaltungsamt, ohne welches ein reibungsloser Verfahrensablauf in den letzten Jahren nicht möglich gewesen wäre, möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ganz herzlich danken. In den vergangenen vier Jahren haben wir für die Förderung insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnten wir sage und schreibe 200 Smileys in Thüringen fördern. Insbesondere weil die Aktion zeitlich befristet war, auch haushalterisch, und wir inzwischen eine gewisse Displayverteilung in Thüringen erreicht haben, lief die Aktion 2016 aus.

Aus meiner Sicht ist uns eine große Impulssetzung gelungen, um die Kommunen dazu zu bewegen, Smileys anzuschaffen und die Bekanntheit zu steigern. Wie Sie wissen, haben wir 2016 und 2017 die verfügbaren Haushaltsmittel verstärkt für die Arbeit der Verkehrswachten eingesetzt und somit auf bewährte Strukturen zurückgegriffen.

Es war insoweit sinnvoll, die bis dato für die LächelAktion veranschlagten Haushaltsmittel in zwei Schritten zur Landesverkehrswacht und ihren 25 Orts- und Kreisverkehrswachten zu verschieben. Auf diese Weise konnten wir für die Landesprojekte zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Menschen in allen Regionen Thüringens profitieren davon. 2017 – und das ergab die Prüfung – stehen daher für die Lächel-Aktion keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass mir der große Erfolg der Lächel-Aktion sehr bewusst ist. Daher werden wir die Lächel-Aktion ab 2018 wieder einführen. Ich darf Sie aber um Verständnis bitten, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zur Höhe der Förderung in den Jahren 2018 und 2019 treffen kann, da der neue Doppelhaushalt gerade erarbeitet und dann vom Gesetzgeber hier auch beschlossen wird. Aber gern informiere ich Sie im Laufe des Jahres über den weiteren Fortgang dazu.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich würde vorschlagen, wir installieren ein Smiley hier im Plenarsaal. Das würde die Arbeit des Präsidiums sehr erleichtern. Herr Abgeordneter Kowalleck, Sie haben eine Nachfrage.

Danke schön, Herr Präsident. Danke auch, Frau Ministerin, für die ausführliche Beantwortung der Fragen.

Welche förderfähigen Anträge von welchen Kommunen konnten im Jahr 2016 aufgrund der Ausschöpfung des Förderkontingents nicht berücksichtigt werden?

Wenn ich das jetzt hier finden würde, würde ich das sofort vortragen. Sie werden sicher verstehen, dass ich das nicht im Kopf habe. Nein, das habe ich nicht, das muss ich also nachliefern. Das haben Sie sich aber sicher gedacht.

Danke schön, Frau Ministerin.

Herr Kowalleck, Sie haben eine weitere Nachfrage.

Ich habe noch eine weitere Nachfrage. Sie haben bestätigt, dass die Aktion entsprechend Erfolg hatte. Kann die Landesregierung vielleicht für dieses Jahr auch eine Information an die Kommunen herausgeben, inwieweit sie sich trotz fehlender Förderung vielleicht in Richtung Smiley-Display engagieren können, mit Hinweisen für Anbieter bzw. Finanzierung usw.?

(Ministerin Keller)

Wir arbeiten gerade bei Verkehrssicherheitsfragen sehr eng mit den Kreis- und Landesverkehrswachten zusammen, über die wir gern noch mal so eine Information mit verteilen können – auf der einen Seite. Auf der zweiten Seite werde ich natürlich über die Presse eine Mitteilung geben können, wie wir gedenken, mit dem Programm weiter umzugehen. Ich denke, dass solche Aussagen, die hier im Parlament und auch vor dem Plenum vorgetragen werden, auch den Weg an die Interessierten finden werden.

Wir fahren jetzt fort mit der Lächel-Aktion. Als Nächste lächelt Frau Abgeordnete König in der Drucksache 6/3450. Bitte schön.

Ich glaube nicht, dass das was zum Lächeln ist.

Neonazi-Gruppe „Turonen“ und „Garde 20“

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 6/3048 vom November 2016 bestätigte die Landesregierung die Existenz einer neuen extrem rechten Gruppierung in Thüringen mit dem Namen „Turonen“ und ihrer Unterstützergruppe „Garde 20“, die sich auch als Bruderschaft sieht. „MDR Exakt – die Story“ berichtete am 15. Februar 2017 im Beitrag „Immobilien, Geld und Hassmusik – Die Netzwerke der Neonazis“ über die Gruppe. Der MDR, der sich auf den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz bezieht, berichtete, dass die „Turonen“ unter dem Verdacht stehen, eine rechtsterroristische Gruppierung zu sein, und daher aktuell entsprechende Prüfungen stattfänden. Zudem gäbe es Ableger in Hessen und Bayern. Bereits in der „Frankfurter Rundschau“ vom 9. Februar 2017 sprach der Verfassungsschutz-Präsident von einer Arbeitshypothese, wonach es mehr „rechtsterroristische Zellen und Vernetzungen“ gäbe und nannte die „Turonen“ in einer Reihe mit rechtsterroristischen Gruppen wie der „Oldschool Society“, die vor dem Oberlandesgericht München angeklagt ist, oder „Combat 18“, dem militanten Arm von „Blood and Honour“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Mitglieder gehören nach Einschätzung der Landesregierung den „Turonen“ bzw. der „Garde 20“ an?

2. Worauf begründet sich die Vermutung und die daraus durch welche Behörde durchgeführte folgende aktuelle Prüfung, dass es sich bei den „Turonen“ um eine „rechtsterroristische Zelle“ bzw. Vernetzung handeln könnte?

3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über eine internationale Vernetzung der „Turonen“ bzw. „Garde 20“ vor und wenn ja, welcher Art sind diese?

4. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung in der Vergangenheit Waffen bei den den „Turonen“ beziehungsweise „Garde 20“ zugehörigen Personen gefunden, wenn ja, welcher Art waren diese?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Nach derzeitigem Erkenntnisstand des Amtes für Verfassungsschutz gehören den beiden Gruppierungen insgesamt etwa 20 bis 25 Personen an. In deren Umfeld bewegen sich aber weitere Rechtsextremisten, sodass von einem Personenpotenzial zwischen 30 und 40 Personen auszugehen ist.

Die Antwort zu Frage 2: Die in der Medienberichterstattung gefallene Äußerung mit Bezug auf die „Turonen“ ist dergestalt einzuordnen, dass bei der Beobachtung des Phänomenbereichs „Rechtsextremismus“ durch den Verfassungsschutz auch die Arbeitshypothese der möglichen Herausbildung rechtsterroristischer Ansätze berücksichtigt werden sollte. Insoweit unterliegen alle beim Amt für Verfassungsschutz vorliegenden und im Rahmen der Erledigung des gesetzlichen Beobachtungsauftrags gewonnenen Erkenntnisse immer auch einer entsprechenden Prüfung, ob sie Anlass geben, dass rechtsterroristische Ansätze in ihnen erkennbar werden. Im Fall der „Turonen“ ist dies bislang nicht so.

Antwort zu Frage 3: Die personelle Zusammensetzung der angefragten Gruppierungen erzeugt bereits wegen der individuellen Kennverhältnisse ihrer Mitglieder innerhalb der rechtsextremistischen Szene im Bundesgebiet, aber auch europaweit einen hohen Vernetzungsgrad. Diese Vernetzung reicht unter anderem in die Schweiz. Mit dort ansässigen Rechtsextremisten organisierten die Mitglieder der „Turonen“ bzw. „Garde 20“ ein rechtsextremistisches Konzert am 15. Oktober 2016 in Unterwasser, in der Schweiz, mit etwa 5.000 Teilnehmern.

Antwort zu Frage 4: Einige Mitglieder der „Turonen“ bzw. der „Garde 20“ gehörten in der Vergangenheit der rechtsextremistischen Kameradschaft „Jonastal“ an. Bei diesen Personen wurden bei Hausdurchsuchungen in der Vergangenheit Waffen ge

funden. Es handelt sich nach hiesigem Erkenntnisstand jedoch nicht um scharfe Waffen, sondern um sogenannte Dekowaffen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Frau König, Ihre Nachfrage bitte.

Danke. Herr Staatssekretär, ich habe eine Rückfrage, und zwar: In der Antwort zu Frage 2 sagten Sie, dass die Arbeitshypothese bestehe, dass sich rechtsterroristische Gruppierungen herausbilden könnten und von daher kontinuierlich eine Prüfung stattfinden würde. Bedeutet das in der Konsequenz, dass alle durch das Amt für Verfassungsschutz beobachteten Gruppen, die der rechten Szene zuzuordnen sind, auch per se der Prüfung auf Rechtsterrorismus unterzogen werden oder ist es sozusagen eine besondere Aufgabe im konkreten Fall der „Turonen“ bzw. „Garde 20“?

Die Antwort ist so zu verstehen, dass hier eine generelle Prüfung erfolgt, so ist es in jedem Fall formuliert. Ich würde dem aber noch mal nachgehen wollen und Ihnen eine ergänzende schriftliche Antwort zukommen lassen.

Die Fragestellerin ist einverstanden. Gibt es noch weitere Fragen?

Ja. Sie sagten, dass Teile der „Turonen“ bzw. „Garde 20“ bereits in der Kameradschaft „Jonastal“ gewesen wären. Gibt es denn andere Orte in Thüringen bzw. auch in Hessen und Bayern, denen die „Garde 20“, „Turonen“ sozusagen lokal zugeordnet werden können?

Auch diese Frage würde ich Ihnen schriftlich beantworten.

Das ist hiermit zugesagt. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Herrgott aus der CDU-Fraktion. Seine Frage hat die Drucksachennummer 6/3451.

Förderung des Aufbaus einer medizinischen Versorgungs- und Vermittlungsstelle durch das Thüringer Sozialministerium

Am 13. Februar 2017 übergab Sozialministerin Heike Werner laut einem Pressebericht dem Verein „Anonymer Krankenschein e. V.“ in Jena 230.000 Euro zum Aufbau einer medizinischen Versorgungs- und Vermittlungsstelle. Im Rahmen dieses Pilotprojekts sollen Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus medizinisch versorgt werden. Ziel ist es, Menschen ohne Papiere einen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Durch die übergebenen Gelder werden je eine Arztund eine Verwaltungsstelle in Teilzeit sowie medizinische Behandlungen und Arzneimittel gefördert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei den an den Verein „Anonymer Krankenschein e. V.“ übergebenen Geldern um Mittel des Freistaats Thüringen, aus welcher Haushaltsstelle, oder um anderweitige Fördermittel?

2. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl des Zuwendungsempfängers angesetzt?

3. Wie gestaltete sich das Vergabeverfahren bezüglich der Förderung des Vereins mittels der ausgereichten Gelder?

4. Ist eine weitere Förderung an den Verein künftig vorgesehen beziehungsweise sind weitere regelmäßige Zahlungen geplant?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Herrgott, die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Es handelt sich um eine Zuwendung aus dem Landeshaushalt. Die Mittel sind im Landeshaushalt 2017 bei Kapitel 08 29, Titel 684 71 eingestellt.

Zu Frage 2: Eine Zuwendung aus dem Landeshaushalt wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags bewilligt. Der Verein „Anonymer Krankenschein Thüringen e. V.“ war der einzige Antragsteller. Insofern gab es keine Auswahl. Die Antragsprüfung erfolgte nach den Verwaltungsvorschriften zur Thüringer Landeshaushaltsordnung, hier Verwaltungsvorschriften zu § 44.

Zu Frage 3: Zu den Leistungen des Projekts gehören die Durchführung ambulanter medizinischer Leistungen einschließlich Laborleistungen und Ab