Protocol of the Session on February 23, 2017

4. Wie gedenkt die Landesregierung sicherzustellen, dass den Abgeordneten des Thüringer Landtags künftig keine offenkundig falschen Antworten mehr erteilt werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung hat zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 1425 der Abgeordneten Lehmann, in welcher diese die personelle Besetzung in den Verwaltungsgemeinschaften hinterfragte, das Thüringer Landesverwaltungsamt um Stellungnahme gebeten. Dieses bat die Rechtsaufsichtsbehörden um entsprechende Auskünfte. Die Meldungen der folgenden Rechtsaufsichtsbehörden wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Lehmann ausgewertet: die Zuarbeit des Landratsamts Altenburger Land zur Verwaltungsgemeinschaft Geratal, die Zuarbeit des Landratsamts Eichsfeld zu den Verwaltungsgemeinschaften Eichsfelder Kessel, Hanstein-Rusteberg, Lindenberg/Eichsfeld, Uder und Westerwald-Obereichsfeld, die Zuarbeit des Landratsamts Unstrut-Hainich-Kreis zur Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim sowie die Zuarbeit des Landratsamts SaaleOrla-Kreis zur Verwaltungsgemeinschaft Oppurg.

Antwort zu Frage 2: Das Landratsamt Eichsfeld hat dem Landesverwaltungsamt zu der VG Westerwald-Obereichsfeld Folgendes mitgeteilt – ich zitiere: „Wiederwahl durch Gemeinschaftsversammlung für die Dauer von sechs Jahren ab dem 1. Januar 2017 bereits beschlossen.“ Diese Ausführungen wurden durch das Landesverwaltungsamt dahin gehend verstanden, dass bislang lediglich ein Beschluss nach § 48 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung zum Absehen von einer Ausschreibung gefasst, jedoch noch keine Wahl durchgeführt worden sei.

Antwort zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine Anhaltspunkte bekannt, welche die erteilten Auskünfte mit Ausnahme der zur Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld infrage stellen.

Antwort zu Frage 4: Die Landesregierung geht davon aus, dass die unzutreffende Zuarbeit des Landesverwaltungsamts ein bedauerliches, jedoch singuläres Missverständnis darstellt. Sie ist der Auffassung, dass die Rechtsaufsichtsbehörden und insbesondere das Landesverwaltungsamt die für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen notwendige Sorgfalt walten lassen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Frau Tasch hat ganz offenkundig eine Nachfrage.

Ja, in der Kleinen Anfrage ist unter Punkt 2 auch noch die Verwaltungsgemeinschaft Uder aufgeführt, die haben Sie eben nicht mit vorgelesen.

Ich habe eine Nachfrage. Die Anfrage war vom 2. September. Es hat 2,5 Monate gebraucht, um zu antworten. In dieser Zeit hätten durchaus noch Verwaltungsgemeinschaftsversammlungen durchgeführt werden können, mit einer Ladungsfrist in der Regel von zehn Tagen. Haben Sie sich dann vom Landesverwaltungsamt in dieser langen Zeit der Beantwortung erbeten, dass eventuelle Auskünfte noch mit einfließen können? Das ist hier nicht der Fall gewesen. Auch bei Uder wurde im November beschlossen, die Stelle auszuschreiben, inzwischen ist im Jahr 2016 der Amtsinhaber wiedergewählt worden. Also Sie sind in zwei Fragen falsch.

Zu der ersten Feststellung Uder kann ich Ihnen sagen, das hatte ich mit erwähnt, wir hatten eine Zuarbeit zu Uder. Die zweite Frage müsste ich Ihnen schriftlich beantworten. Was da konkret abgefragt wird und welche Arbeitsaufträge erteilt wurden, weiß ich nicht.

Ich danke dem Herrn Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Frage. Der Fragesteller ist Herr Abgeordneter Krumpe und seine Frage hat die Drucksachennummer 6/3432.

Förderung der gesunden Arbeit in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen

Das Netzwerk „Gesunde Arbeit in Thüringen“ vergibt an Unternehmen, aber auch an öffentliche Einrichtungen ein Siegel für Gesunde Arbeit. Arbeitgeber können dieses Zertifikat bei nachweislichem Engagement für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erhalten. Das Siegel dient neben Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers auch der Mitarbeiterbindung sowie der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Behörden der Landesverwaltung tragen bislang das Siegel für Gesunde Arbeit?

2. Welche Behörden der Landesverwaltung befinden sich aktuell in der Bewerbungsphase bzw. werden sich im Laufe des Jahres 2017 für das Siegel bewerben?

3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung diesem Siegel im Kontext der Fachkräftegewinnung und der Mitarbeiterbindung im öffentlichen Dienst zu?

4. Welche Quote an Siegeln für Gesunde Arbeit möchte die Landesregierung für ihre Behörden bis Ende der aktuellen Legislaturperiode erfüllen und wie begründet sie diese Zielsetzung?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Krumpe, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst folgende Vorbemerkungen: Gute Arbeit mit ihren entsprechenden Kriterien, zu denen gesunde Arbeit gehört, zählt die Landesregierung zu den Schlüsselindikatoren für die Zukunftsfähigkeit des Freistaats. Das an der ErnstAbbe-Hochschule Jena angesiedelte Netzwerk „Gesunde Arbeit in Thüringen“ unterstützt Thüringer Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen bei der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen gesunder Arbeit, die sich an den Konzepten von betrieblicher Gesundheitsförderung bzw. des weiterführenden betrieblichen Gesundheitsmanagements orientieren. Ziel ist es, mittels verhaltensund verhältnisorientierter Maßnahmen die Arbeitsund Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig quantitativ und qualitativ zu sichern und zu fördern. Dies kann unter anderem auch in Teilnahme an der Vergabe des Thüringer Siegels für Gesunde Arbeit münden, einem zweimal jährlich stattfindenden Verfahren an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, bei dem sich Thüringer Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zertifizieren lassen können. Das Siegel kann an Unternehmen und Verwaltungen vergeben werden, die bereit sind, sich freiwillig einer Prüfung ihrer Arbeitsbedingungen und gesundheitsförderlichen Maßnahmen zu unterziehen, die einen Sitz, eine Niederlassung im Freistaat Thüringen haben, über einen entsprechenden Ansprechpartner für das Thema Gesundheit im Unternehmen verfügen und die Engagement in den Bereichen „Mitarbeitergesundheit“ sowie „gesundheitsförderliche Maßnahmen“ nachweisen können. Nun zu den gestellten Einzelfragen.

Zu Frage 1: Bei der erstmaligen Vergabe des Thüringer Siegels für Gesunde Arbeit, die am 24.11.2016 stattfand, wurde in der Kategorie „Großunternehmen“ der Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen, also der GFAW, das Thüringer Gütesiegel in der Kategorie „Bronze“ verliehen.

Zu Frage 2: Derzeit findet die zweite Bewerbungsrunde für das Thüringer Siegel für Gesunde Arbeit statt. Interessierte Unternehmen und Verwaltungen können in einem ersten Schritt an einem formlosen Interessenbekundungsverfahren teilnehmen, das am 31.03.2017 endet. Der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen über die Teilnahme am derzeitigen Interessenbekundungsverfahren vor, der Abschluss sollte auch abgewartet werden.

(Abg. Tasch)

Zu Frage 3: Sowohl das Netzwerk „Gesunde Arbeit in Thüringen“ als auch das Thüringer Siegel für Gesunde Arbeit sind Teile der Strategie der Thüringer Landesregierung zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. Insbesondere sollen sich positive Beispiele multiplizieren und so unter anderem mit zur Sicherung und Schaffung von attraktiven Arbeitsplatzbedingungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsplätzen und Rahmenbedingungen beitragen. Dieser Ansatz gilt gleichermaßen für Unternehmen wie auch für den öffentlichen Dienst.

Zu Frage 4: Ein derartig hinterfragtes Ranking würde dem Konzept von Gesundheitsförderung und Prävention zuwiderlaufen. Die Verantwortung eines Arbeitgebers und ein Höchstmaß an partizipierter Beteiligung der Mitarbeitenden und Bediensteten sind für den jeweiligen Erfolg entscheidend. Insofern sieht die Landesregierung derzeit keine derartigen Vorgaben oder Quoten vor.

Danke.

Frau Ministerin, das war jetzt Ihre Antwort? Gut, ich sehe keinen, ach doch, Entschuldigung, Herr Krumpe. Herr Krumpe hat eine Nachfrage.

Ich hätte eine Nachfrage. Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen, gerne auch in Kategorien, sind für die öffentliche Verwaltung von besonderer Priorität?

Ich glaube, das wäre jetzt eine längere Antwort, die ich Ihnen dazu geben müsste. Ich würde Ihnen anbieten, dass wir das im persönlichen Gespräch gemeinsam besprechen.

Sind Sie mit diesem Angebot einverstanden, Herr Abgeordneter?

Ja, ich bin damit einverstanden.

Das hört sich gut an. Vielen Dank auch Ihnen, Frau Ministerin.

Wir kommen zur nächsten Frage durch den Abgeordneten Kowalleck von der CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/3443.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Weitere Förderung von elektronischen Verkehrsdisplays im Jahr 2017

Nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur vom September 2016 müssen die Thüringer Kommunen im Jahr wohl doch nicht die Tempo-Messtafeln mit Smileys allein aus eigener Kasse bezahlen. „Wir prüfen deshalb im Moment noch, ob und wie wir die Aktion in 2017 nun doch weiter fortführen können“, sagte Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller in der Plenarsitzung am 29. September 2016. Noch im August 2016 war die Rede davon, dass die Förderung zum Jahresende komplett ausläuft. Über die Fortsetzung der Aktion im Jahr 2017 wurde bisher weder auf den offiziellen Webseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft oder des Thüringer Landesverwaltungsamtes noch in der Presse informiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Aktion?

2. Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob die Aktion im Jahr 2017 weitergeführt wird?

3. Wann und in welcher Form ist mit einer Information zur Fortführung der Aktion und zum Antragsverfahren zu rechnen?

4. Welche Gesamtfördersumme und welcher maximale Förderbetrag für ein Display wird im Jahr 2017 ab wann bereitgestellt?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kowalleck, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt und erlaube mir, Sie zu bitten, da alle vier Fragen in einem engen Sachzusammenhang stehen, diese auch gemeinsam zu beantworten. Wichtig ist die Botschaft dahinter. Vielen Dank.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Lächel-Aktion zur Förderung von sogenannten Dialog-Displays seit 2013 jährlich durchgeführt. Das Prinzip der Dialog-Displays, auch Smileys genannt, ist einfach. Nähern sich die Autofahrer der Anzeigetafel mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, zeigt sich ein Lächeln oder ein Danke. Ist das Tempo zu hoch, zeigen die Mund

(Ministerin Werner)

winkel des Gesichts auf dem Display nach unten oder es erscheint zum Beispiel die Aufforderung: Langsam!

Wie seit Langem bekannt ist, wurde in einer wissenschaftlichen Studie der Unfallforschung der Versicherer herausgearbeitet, dass diese unmittelbare Rückmeldung an die Autofahrer tatsächlich funktioniert. Das Display ist als Fingerzeig zu verstehen, noch bevor die Autofahrer zur Kasse gebeten werden. Die Smileys kommen unter anderem an Schulen, Senioreneinrichtungen, touristischen Zielen sowie Ärztehäusern und Kliniken unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz und sollen alle Verkehrsteilnehmer schützen.

Wir haben bereits mehrfach berichtet, dass wir die Aktion als sehr erfolgreich bewerten. Die LächelAktion ist in den vergangenen Jahren stets auf ein enormes Interesse der Kommunen gestoßen. In jedem Jahr aufs Neue waren die Fördermittel bereits innerhalb weniger Tags ausgeschöpft, so wie Sie das hier auch dargestellt haben. Das sogenannte Windhundprinzip im Antragsverfahren hat sich bewährt. Kommunen, welche das Antragsformular vollständig, korrekt und vor allem schnell beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht haben, konnten auf eine Förderung hoffen.