Protocol of the Session on February 23, 2017

Zu Frage 3: Zu den Leistungen des Projekts gehören die Durchführung ambulanter medizinischer Leistungen einschließlich Laborleistungen und Ab

(Staatssekretär Götze)

gabe von Medikamenten, die Führung der hierfür erforderlichen Geschäfte, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter und Unterstützer des Projekts. Der Verein „Anonymer Krankenschein Thüringen e. V.“ erfüllt Aufgaben ähnlich einer Krankenkasse. Es wurden ein Arzt und ein Verwaltungsmitarbeiter in Teilzeit eingestellt, die medizinischen Leistungen werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Laboren und Apotheken erbracht, die gegenüber dem Verein abrechnen. Insofern ist kein Vergaberecht anzuwenden.

Zu Frage 4: Dem Zuwendungsrecht nach Thüringer Landeshaushaltsordnung entsprechend muss der Verein die Fördermittel mit einzelnen Begründungen in dem Umfang abrufen, soweit sie für die zu erwartenden Zahlungen in den nächsten zwei Monaten für die bewilligte Zweckbindung anfallen. Die bewilligte Zuwendung in Höhe von 230.000 Euro soll die Ausgaben bis zum Ende des Jahres abdecken. Eine Erhöhung der Mittel ist nicht vorgesehen. Das Projekt wird in diesem Jahr als Pilotprojekt geführt, eine Fortführung in den kommenden Jahren wird auch von den in diesem Jahr gemachten Erfahrungen abhängen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Herr Herrgott, eine Nachfrage.

Sehr geehrte Frau Ministerin, eine Nachfrage: Wurden bei der Vergabe der Mittel andere Vereine oder Träger bezüglich dieses Projekts oder des Projektvorhabens auf ein mögliches Interesse angefragt oder wurde lediglich dieser Verein angefragt?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen, das müsste ich nachreichen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Nachreichung ist hiermit zugesagt.

Wir kommen zur nächsten und damit letzten Anfrage. Herr Abgeordneter Walk aus der CDU-Fraktion hat eine Frage in der Drucksache 6/3453.

Danke, Herr Präsident.

Einführung des Digitalfunks bei Thüringer Feuerwehren und Rettungsdiensten

Im Rahmen der Einführung des Digitalfunks bei den Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie beim Katastrophenschutz des Freistaats Thüringen wurden kürzlich die Aufträge zur Beschaffung digitaler Funktechnik vergeben (vergleiche Medieninforma- tion 5/2017 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales). Problematisch bei der Umrüstung sei zurzeit noch die Alarmierung der Feuerwehren und Rettungsdienste, so der Thüringer Feuerwehrverband. Demnach müssten bis auf Weiteres digitale und analoge Funktechnik parallel betrieben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum oben beschriebenen Sachverhalt?

2. Welche technischen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um in Thüringen flächendeckend auch Alarmierungen mit Digitalfunk zu ermöglichen?

3. Mit welchen weiteren Kosten rechnet die Landesregierung dafür?

4. Ab wann soll nach Ansicht der Landesregierung die ausschließliche Nutzung von Digitalfunk bei den Feuerwehren und Rettungsdiensten möglich sein?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Das Projekt zur Einführung des Digitalfunks bei den kommunalen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben umfasst ausschließlich die Erneuerung der Infrastruktur für den digitalen Sprechfunk zur Sicherstellung der überörtlichen und länderübergreifenden Funkkommunikation. Die Erneuerung der Infrastruktur zur digitalen Alarmierung von Einsatzkräften ist nicht Bestandteil dieses Projekts. Die diesbezügliche Zuständigkeit ist gesetzlich eindeutig geregelt und liegt bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Bislang liegt auch keine Mandatierung der Landesverwaltung zur Übernahme von Aufgaben in diesem Bereich vor. Die digitale Alarmierung von Einsatzkräften ist mittels verschiedener technischer Übertragungssysteme möglich. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales initiierte am 16.02.2016 eine diesbezügliche Länderumfrage.

Die Analyse ergab folgende wesentliche Ergebnisse:

(Ministerin Werner)

1. Die überwiegende Mehrheit der Länder nutzt das digitale Alarmierungssystem POCSAG, das ist ein Protokoll für einen Funkrufdienst. Lediglich die Bundesländer Hessen und Bayern planen gegenwärtig die Verwendung des Digitalfunknetzes für diesen Zweck.

2. Zuständigkeitsänderungen im Bereich der Alarmierung werden im Zusammenhang mit der Einführung des Digitalfunks in anderen Ländern nicht gesetzlich normiert.

Die Antwort zu Frage 2: Das TMIK hat eine Funkplanung bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk in Auftrag gegeben. Ziel war die Bestimmung der zusätzlich in Thüringen benötigten Funkstandorte für die digitale Alarmierung über das Digitalfunknetz. Danach wären neben den bereits bestehenden 180 Funkstationen zusätzlich 203 Standorte zu errichten.

Die Antwort zu Frage 3: Die Investitions- und Betriebskosten für die genannten Alarmierungssysteme Digitalfunk und POCSAG wurden innerhalb meines Hauses analysiert. Danach wären für die Alarmierung mittels Digitalfunk circa 64,72 Millionen Euro und für das POCSAG-System circa 29,04 Millionen Euro zu investieren. Die jährlichen Betriebskosten betragen bei der erstgenannten Alternative circa 5,75 Millionen Euro und für die zweitgenannte circa 2,03 Millionen Euro.

Die Antwort zu Frage 4: Zunächst muss eine Systementscheidung getroffen werden. Diesbezüglich organisierte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 14.02.2017 eine Informationsveranstaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verantwortlichen der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land stellte den Aufgabenträgern Unterstützung bei der Realisierung zentraler landkreisübergreifender Projektaufgaben in Aussicht. Gleichzeitig wurde ein Fachkonzept eingefordert, welches zwischen den Aufgabenfeldern abzustimmen ist. Ferner wäre das Land entsprechend zu mandatieren. Ein Zeitplan kann erst nach Vorlage des Fachkonzepts erstellt werden. Die Projektplanung und Realisierung nimmt bei beiden Systemalternativen mindestens fünf bis sechs Jahre in Anspruch.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Herr Walk hat eine Nachfrage.

Ich habe eine Nachfrage, eine Verständnisfrage: Die Betriebskosten, die Sie angeführt haben, Herr Staatssekretär, einmal 5,75 Millionen Euro und 2,03 Millionen Euro, das entspricht ja dann knapp

8 Millionen Euro. Sind das die jährlichen Betriebskosten?

Die jährlichen Betriebskosten.

Dann habe ich noch eine zweite Frage, die darf ich – glaube ich – noch, Herr Präsident. Offenbar besteht ein Informationsdefizit bezüglich des Thüringer Landesfeuerwehrverbandes. Sie haben jetzt eine gemeinsame Sitzung im Februar angesprochen. Aber ich glaube, irgendwo gibt es da noch ein Delta an Kommunikation, deswegen die Frage, ob beabsichtigt ist, noch mal mit dem Landesfeuerwehrverband diesbezüglich Kontakt aufzunehmen und die Dinge noch mal zu erläutern. Das war auch der Grund meiner Anfrage.

Das ist unproblematisch möglich. Falls es dieses Defizit geben sollte, dann werden wir das natürlich unverzüglich beheben und auch dem Feuerwehrverband die Unterlagen zur Verfügung stellen, die er braucht, um die Situation hier richtig einschätzen zu können.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 34 abgearbeitet. Wir machen weiter in der Tagesordnung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Zukunft der befristet eingestellten Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache im Thüringer Schuldienst Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3072 dazu: Bedarfe ermitteln - Sachgrundbefristung der Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache prüfen und gegebenenfalls umsetzen Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3492

Die könnten wir in Südthüringen auch gebrauchen.

Gibt es den Wunsch nach einer Begründung dieses Antrags? Herr Tischner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die meisten Flüchtlinge, die im letzten Jahr

(Staatssekretär Götze)

in Thüringen angekommen sind, haben keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse mitgebracht. Für eine schnelle Integration in unserem Land sind grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache jedoch unabdingbar. Aus diesem Grund hat der Thüringer Landtag in den letzten beiden Jahren zahlreiche Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache – gemeinhin als DaZ-Lehrer bezeichnet – neu eingestellt. Leider erfolgten diese Einstellungen nur befristet, sodass deren Verträge jetzt nach und nach auslaufen und die DaZ-Lehrkräfte um ihre Zukunft in Thüringen fürchten. Da ihnen jedoch vielfach die Einstellungsvoraussetzungen für den Thüringer Schuldienst fehlen, können die Arbeitsverhältnisse nicht so einfach in unbefristete Anstellungsverhältnisse überführt werden. Auf die Bedeutung der Sprache und auf die Notwendigkeit des Lernens der deutschen Sprache für die Teilnahme an der deutschen Gesellschaft ist mehrfach von meiner Fraktion hier im Landtag hingewiesen worden. Das setzt allerdings eines voraus, nämlich die Existenz kompetenter und qualifizierter Sprachlehrer.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ebenso bedeutsam, ja eigentlich die Voraussetzung des Spracherwerbs in einer fremden Gesellschaft ist in der Qualität und in der Kompetenz der Sprachlehrer zu sehen. Da Lehrer aber keine Sprachroboter sind, muss uns als Gesetzgeber auch interessieren, was die persönlichen Rahmenbedingungen sind, die Einfluss auf die volle Entfaltung der pädagogischen Persönlichkeit und die Ausschöpfung aller fachdidaktischen Potenziale haben. In diesem Zusammenhang ist es aktuell um die Lehrer für Deutsch als Zweitsprache in Thüringen existenziell schlecht bestellt. Mit unserem Antrag, der leider nun auch schon wieder mehrere Monate auf seine Befassung hier im Hause gewartet hat, haben wir versucht, einen Diskussionsprozess im Bildungsministerium anzustrengen und vor allem wollen wir Sie endlich zum Entscheiden treiben. Ohne unseren Antrag hätte sich der Landtag mit der Problematik nicht befasst und die Öffentlichkeit keine Information über das „Wie weiter?“ erhalten. In diesem Sinne sind wir jetzt gespannt, Frau Staatssekretärin, auf Ihren Bericht, auf die parlamentarische Diskussion im Anfang und würden uns dann über die Zustimmung zu unserem Antrag sehr freuen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Zu diesem Antrag der CDU-Fraktion gibt es einen Alternativantrag der Fraktion der AfD: „Bedarfe ermitteln – Sachgrundbefristung der Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache prüfen und gegebenenfalls umsetzen“ in der Drucksache 6/3492. Gibt es hier den

Wunsch nach einer Begründung? Frau Abgeordnete Muhsal.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher, es ist kein Geheimnis, dass die rot-rot-grüne Landesregierung ihre Prioritäten überall setzt, nur nicht bei der Bildung unserer Kinder. Bei der illegalen Einwanderung aus fremden Kulturkreisen ist das Prinzip der Landesregierung: mehr und schneller. Welche Risiken, welche Kosten und welche Lasten den Thüringern mit dieser Politik der Selbstaufgabe aufgebürdet werden, interessiert die Landesregierung nicht. Durch die verstärkte Einwanderung der letzten beiden Jahre befinden sich etliche Kinder und Jugendliche in unserem Schulsystem, die eine Grundvoraussetzung, um dem Unterricht folgen zu können, nämlich die deutsche Sprache zu verstehen, nicht beherrschen. Das bedeutet nicht nur, dass sie selbst dem Unterricht nicht folgen können, dass bedeutet auch, dass – sofern diese Kinder im normalen Unterricht unterrichtet werden sollen – der Unterricht und auch der Lernerfolg der anderen Kinder beeinträchtigt werden. Dem ist abzuhelfen. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist, ausländischen Kindern so schnell wie möglich die deutsche Sprache beizubringen, damit sowohl ihr eigener Lernerfolg als auch der Lernerfolg der Gruppe möglichst schnell gesichert sind.

(Beifall AfD)

Angesichts der geltenden Rechtslage in Bezug auf die Asylkrise, angesichts der Kosten, die durch zusätzliche Lehrer für den deutschen Steuerzahler entstehen und angesichts der Belastungen für die deutschen Kinder kann dies aber nur der Weg für die Kinder sein, die einen anerkannten Aufenthaltsstatus haben. Bevor wir also darüber reden, ob neu eingestellte Lehrer für das Fach Deutsch als Zweitsprache unbefristet eingestellt werden, sollten wir zunächst einmal bestimmen, wie hoch der dauerhafte Bedarf an DaZ-Lehrern überhaupt ist.