Wir werden es nutzen und gemeinsam als Koalitionsfraktionen die Grundlage für eine innovative und zukunftsweisende Lehrerbildung in Thüringen schaffen. Was heißt das konkret? Wir brauchen zunächst ein Lehrkräftebildungsgesetz. Wenn wir auf die Ausbildungszeiten schauen, dürfen wir nicht nur die zweite Phase im Blick haben. Die gleichlange Ausbildung muss bereits im Studium beginnen. Unser Ziel ist: 300 Leistungspunkte für alle.
Das muss auch für den Lehramtsstudiengang Regelschule in Jena gelten. Natürlich kann sich nicht nur ein 24-monatiger Vorbereitungsdienst daran anschließen. Es muss unsere Aufgabe sein, mit der Evaluation ganz genau hinzuschauen und zu sagen: Gleiche Bedingungen für alle; wir wollen, dass auch die Bedingungen der zweiten Phase akzeptabel sind, aber erst die Evaluation und dann die Vorlage des Gesetzes. Aber denken wir auch an die Seiteneinsteiger oder die Absolventen, die keine ausreichenden schulpraktischen Anteile aus dem Studium vorweisen können. Sie alle brauchen Zeit,
denn die Lehrerpersönlichkeit muss sich entwickeln und reifen. Anerkennungszeiten aus schulpraktischen Anteilen im Studium oder berufspraktische Tätigkeiten vor dem Vorbereitungsdienst bleiben natürlich weiter bestehen. Aber bereits im Studium werden die Grundlagen für die zukünftige Laufbahn der Lehrkräfte gelegt. Daher ist es wichtig, die existierenden Lehrämter in Thüringen weiterzuentwickeln. Wir müssen das Lehramt an Regelschulen bzw. für die Sek. I aufwerten. Es muss wieder attraktiv sein, dieses Lehramt zu studieren. Das erreichen wir, wenn wir uns an den KMK-Empfehlungen orientieren. Das heißt, dass wir alle Studiengänge in Thüringen, egal ob Lehramtsstudiengang oder lehramtsbezogener Studiengang, mit 300 Leistungspunkten bedenken, eine Annäherung bei der Neuverteilung der Leistungspunkte an das Verhältnis 2 : 1 zwischen den beiden Fächern und Bildungswissenschaften, 2 : 1. Dann sind die Absolventen den pädagogischen Herausforderungen im späteren Schulalltag besser gewachsen.
Ich rede sehr wohl zum Thema, Kollege Tischner. Ich versuche Ihnen hier gerade mal einen Weg zu weisen, was Sie alles nicht bedacht haben.
Weiterhin gilt es, die schulartbezogene Ausbildung in eine schulstufenbezogene Ausbildung zu überführen. Das Ziel ist klar, die überwiegende Mehrheit der Lehrkräfte wird in Zukunft in einer Thüringer Gemeinschaftsschule arbeiten. Dabei ist über die Schaffung eines Gemeinschaftsschullehramts nachzudenken. Schulentwicklung beginnt hier für uns auch bei der Ausbildung der Lehrkräfte. Nur wenn wir die Lehrer für eine Schule haben, kann ich die Idee der Schule nachhaltig mit Leben füllen, kann den pädagogischen Anforderungen dieser Schulart auch über die Lehrerbildung Genüge getan werden.
Auch die bessere Verknüpfung von Theorie und Praxis – phasenübergreifend – wird ein Thema für das neu zu schaffende Lehrerbildungsgesetz sein. Die erlebte Praxis muss besser eingebunden werden in die universitären Veranstaltungen nach der Praxisphase und auch – da Sie ja auch immer Ihre selbst erfasste Umfrage zitieren, dann hören Sie sich bitte auch mal genau um, wo da wirklich die Säge klemmt – in den sich anschließenden Vorbereitungsdienst. Das gilt auch für alle anderen Inhalte und Kompetenzen. Wir brauchen einen roten Faden für die Lehrerbildung. Komponenten müssen sich besser aufeinander beziehen und bei einem späteren erneuten Aufgreifen vertieft und vernetzt werden. So implementieren wir ein modernes Spiralcurriculum.
Ein weiterer Punkt wird die Steigerung der Attraktivität der Lehrämter für Berufsschulen und Förderpädagogik sein. Die Studierendenzahlen sind hier marginal. Sie haben das ja auch noch mal mit Ihrem Antrag im Bildungsausschuss – Kollege Tischner –, den wir ja auch weiter beraten werden, abgefragt und uns ist auch noch mal bewusst geworden, wie groß die Aufgabe ist. Wir müssen sie wieder näher an die allgemeinbildenden Lehrämter heranholen und gemeinsame Studienphasen ermöglichen. Flexibilität ist hier das Zauberwort. Durch einfachere und verlustärmere Wechselmöglichkeiten zwischen den Lehrämtern können wir hier kurzfristig reagieren und Menschen im Bildungsprozess eine Umorientierung ermöglichen. Ansätze bilden hierbei die angesprochenen gemeinsamen frühen Studienphasen, die so weit gehen können, dass eine Ausdifferenzierung in die eigentlichen Lehrämter erst später erfolgt.
Aber auch der Umbau der eigenständigen Lehrämter zu einem Fach ist ein vielversprechender Lösungsansatz. So machen es uns beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen in Berlin vor. Statt eines zweiten allgemeinbildenden Fachs kann dort ein vierter Schwerpunkt gewählt werden. Das bringt die Förderpädagogen näher an die anderen Lehrämter heran und ermöglicht auch die Ausdifferenzierung der Förderpädagogen in die Primarstufe, Sek. I und Sek. II. Dabei werden wir die grundlegenden Qualifizierungen der anderen Lehrämter nicht aus den Augen verlieren. Neben den Spezialistinnen und Spezialisten für Förderpädagogik braucht es auch bei den anderen Grundlagenwissen in dem Bereich Förderpädagogik. Der Umgang mit Heterogenität und Kenntnisse sowie Handlungswissen bezüglich aller Vielfaltskategorien müssen hier zum Standard werden. Um die Verbesserung zu schaffen, werden wir durch das Gesetz neue und bessere Rahmenbedingungen schaffen, um diesen im Einklang mit anderen Regelungen zur Wirksamkeit zu verhelfen, denn auch die Umsetzung dieser Vorhaben und Ideen müssen wir gewährleisten.
Das waren einige Schlaglichter des anstehenden Änderungsbedarfs aus unserer Sicht. Sie sehen, es gibt viel zu tun, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Wir werden es nach der Evaluation ganz sicher gemeinsam mit Ihnen anpacken. Zu Ihrem Gesetzesvorhaben kann ich aber nur wiederholen: Wir werden es jetzt ablehnen, da es deutlich zu kurz greift – ich denke, das habe ich jetzt ausgeführt – und die Evaluation noch nicht zu Ende gebracht worden ist. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Sachargumente, warum es im September 2013 notwendigerweise zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes gekommen ist und warum Landesregierung und Koalitionsfraktionen eine erneute Novellierung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen, sind bereits in der ersten Lesung des CDUGesetzentwurfs im Detail ausgeführt worden. Ich möchte diese Argumente daher nicht noch einmal vortragen, sondern lediglich auf einige Punkte näher eingehen, die Kollege Tischner seinerzeit im Plenum benannt hat. Sie zeigen uns aus meiner Sicht beispielhaft, dass das Novellierungsvorhaben auf einer unzureichenden Faktenlage basiert und insgesamt wenig durchdacht ist. Zum einen hat der Kollege vorgetragen, die bisherigen Erfahrungen mit dem auf zwölf Monate verkürzten Vorbereitungsdienst seien durch die Bank negativ. Dies könne man insbesondere daran ablesen, dass nahezu alle Referendarinnen und Referendare, die im Februar 2016 ihren Vorbereitungsdienst aufnahmen, die sogenannte Interimslösung, die Ministerin Klaubert damals vorgeschlagen hat, in Anspruch genommen und eine Verlängerung des Referendariats auf 18 Monate beantragt haben. Diese Behauptung ist gar nicht mal komplett falsch, allerdings spiegelt sich darin die Realität auf eine etwas spezielle Art wider. Natürlich ist es richtig, dass die allermeisten Nachwuchspädagogen, die im Februar letzten Jahres in den Vorbereitungsdienst gegangen sind, die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen haben. Ebenso richtig ist aber auch, dass die mit der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes einhergehenden Ausgleichsmaßnahmen, nämlich der Wegfall der Hausarbeit und die Reduzierung der Ausbildungsfächer beim Lehramt für Grundschule von vier auf drei, zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft gesetzt worden sind. Das sollte eigentlich zeitlich synchron laufen, hat dann aber offenbar doch nicht so funktioniert. Genau aus diesem Grund hat das Bildungsministerium zugunsten und im Sinne der Betroffenen
im letzten Frühjahr die Interimslösung auf den Weg gebracht. Wie es der Name schon sagt, ist das aber nur als befristete Lösung gedacht gewesen, bis die Ausgleichsmaßnahmen greifen. Inzwischen greifen sie, sodass der Ausbildungsjahrgang, der am 1. August 2016 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen hat, nun auch vom Wegfall der Hausarbeit und von der Reduzierung der Ausbildungsfä
cher profitieren kann. Welche Erfahrungen machen diese Referendarinnen und Referendare, die als Erste überhaupt den verkürzten Vorbereitungsdienst absolvieren und dabei – wie bei der Novellierung 2013 vorgesehen – die Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch nehmen können? Wir wissen es bislang noch nicht und können es auch gar nicht wissen, weil die Betroffenen noch mitten in ihrer Ausbildung sind.
Und genau deshalb wollen wir diesen Aspekt 2018 evaluieren, um dann auf einer soliden Datenbasis sagen zu können, ob die 2013er-Novellierung unsere Erwartungen erfüllt hat oder nicht. Das ist aus meiner Sicht ein seriöser Umgang mit dem Lehrerbildungsgesetz.
Wer jedoch wie die CDU jetzt schon novellieren will, ohne überhaupt eine belastbare Faktenlage zu haben, der novelliert ins Blaue hinein und nimmt Änderungen vor, wo eventuell überhaupt keine Änderungen notwendig sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit komme ich zu einem zweiten Punkt, den der Kollege Tischner in seiner Argumentationskette vorgetragen hat. Der Kollege hat im Plenum ebenfalls dargelegt, der zwölfmonatige Vorbereitungsdienst sei in Wirklichkeit ja nur neun Monate lang, weil man schließlich Feiertage, Urlaub und Prüfungszeiträume ernsthaft mit einbeziehen muss. Wenn ich mich aber auf dieses Argument beziehe, dann ist natürlich auch ein Referendariat von 18 Monaten zu kurz, weil ich bei einem analogen Rechenweg
letztlich bei zwölf Monaten Vorbereitungsdienst netto herauskomme. Sie müssen demnach für mindestens 24 Monate Referendariat plädieren und nicht real für 18, was Sie ja tun.
An meinem Beispiel sehen Sie, meine Damen und Herren, wie absurd dieses Rechenbeispiel ist. Der bestehende zwölfmonatige Vorbereitungsdienst mag die richtige Länge haben oder er mag zu kurz sein, darüber kann man sich ohne Weiteres streiten und auch darüber diskutieren. Seine zeitliche Dauer aber künstlich runterzurechnen und quasi mit einer Brutto- und einer davon abzusetzenden Nettovorbereitungsdienstrechnung zu argumentieren, ist absurd.
Genauso wenig solide ist schließlich der Hinweis der CDU, er habe auch aus dem Hochschulbereich negative Rückmeldungen zum verkürzten Vorbereitungsdienst erhalten.
Das klingt beim ersten Anhören natürlich so, als habe die Universität Erfurt selbst Zweifel an der von ihr durchgeführten, mit der Kürzung des Vorbereitungsdienstes eng verknüpften Reform der Erfurter Lehramtsstudiengänge angemeldet. Dem ist aber in Wirklichkeit nicht so.
Herr Tischner hat nämlich mit der FSU Jena gesprochen und dann hier im Plenum aus deren Stellungnahme zitiert. Und dass die Jenaer Universität, die ihre Lehramtsstudiengänge ganz anders aufgebaut hat, dem Erfurter Modell des Lehramtsstudiengangs für Grundschulen nicht viel abgewinnen kann, das ist natürlich kaum verwunderlich.
Viel interessanter wäre daher für mich eine kritische Stellungnahme aus der Feder von Herrn BauerWabnegg, der also damit seine Erfurter Perspektive hier auch noch mal darlegen könnte. So haben wir nur eine Rückmeldung von der FSU Jena dargelegt bekommen, um damit dafür zu plädieren, den Vorbereitungsdienst weiterhin zu erweitern, ohne Datenlage. Und damit es überhaupt etwas aus Hochschulsicht zu kritisieren gibt, haben Sie dann einfach mal bei der FSU Jena nachgefragt. Das ist natürlich eine originelle Methode. Auf gleiche Weise könnte ich auch die evangelische Landesbischöfin zum katholischen Unfehlbarkeitsdogma oder Borussia Dortmund zu den spielerischen Qualifikationen der Münchner fragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, werden weder der von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf noch die Argumentation des Kollegen Tischner uns überzeugen können, von unserer Entscheidung, die wir bereits in der ersten Lesung des Gesetzes vorgetragen haben, abzukommen. Wir werden die angestrebte Evaluierung im nächsten Jahr erwarten. Wir werden mit den Ergebnissen umgehen und werden dann die entsprechenden Entscheidungen treffen, auf basierter Datenlage. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die wesentlichen Aspekte dieses Gesetzentwurfs wurden ja schon vor vier Wochen hier ausführlich diskutiert, deswegen habe ich mir vorgenommen, diese Diskussionsstränge nicht zu wiederholen. Allerdings, wenn ich mir die Wortbeiträge von Frau Rosin und Herrn Wolf anhöre, glaube ich, ich hätte mir das vielleicht vornehmen sollen. Vielleicht lesen Sie einfach noch mal das Plenarprotokoll aus der letzten Sitzung.
Eine Sache, zu der auch Herr Tischner nichts gesagt hat, möchte ich allerdings jetzt auch aussparen, weil ich dazu letztes Mal schon ausführlich gesprochen habe. Ich will noch einmal die Rolle der CDU bei der Schaffung der Gesetzeslage erwähnen, die wir jetzt haben. Diese Gesetzeslage, die jetzt geändert werden soll, ist natürlich auch auf dem Mist der CDU gewachsen. Wie dem auch sei, das Hauptziel dieses Gesetzentwurfs, auch die Zeit des Grundschulreferendariats von grundsätzlich 18 Monaten wieder auf grundsätzlich 24 Monate zu erhöhen, begrüßen wir als AfD-Fraktion. Anders als Herr Wolf sehe ich keinen Grund, das Ganze auf die lange Bank zu schieben. Lehrer haben eine überaus verantwortliche Stellung für die Bildung unserer Kinder und gerade ihre Ausbildung sollte nicht mit der heißen Nadel gestrickt sein. Schade ist allerdings, dass die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit einer Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs nicht zugestimmt haben, ja, sie verhindert haben, denn wir als AfD hätten vor allem gern über die Verkürzungsmöglichkeiten durch die Praktika diskutiert, die im Gesetzentwurf beibehalten werden sollen, und das auch kritisch hinterfragt. Letztlich hätten die Regierungsfraktionen die Möglichkeit, diese Thematik nicht nur im Ausschuss zu diskutieren, sondern auch den Missstand zügig zu beseitigen. Wenn Rot-Rot-Grün wollte, könnte heute die Entscheidung fallen, die Referendariatszeit für das Grundschullehramt wieder auf zwei Jahre zu verlängern. Aber Rot-Rot-Grün will offenbar nicht. Warum möchte Rot-Rot-Grün nicht etwas für eine bessere Lehrerausbildung tun? Einen Hinweis darauf hat uns Frau Rothe-Beinlich von den Grünen in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs gegeben. Mir ist es wichtig, darauf noch einmal öffentlich einzugehen, denn ich möchte dem Argument, dass man am Ende sagen kann, man habe nicht gewusst, was da vor sich geht, nach Möglichkeit gern die Grundlage entziehen.
Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen führte aus, was die Koalition bei der Lehrerbildung, also in
der Schulpolitik in der nächsten Zeit vorhat. Bei der Novellierung der Lehrerfortbildung werde man – ich zitiere Frau Rothe-Beinlich – „nicht nur über die Struktur, sondern auch über die inhaltliche Ausgestaltung des Lehramtsstudiums sprechen“. Weiter sagte Frau Rothe-Beinlich: „Da geht es auch um das bereits im Studium vermittelte Selbstverständnis der Lehrkräfte. Wir müssen weg vom Idealtyp […] eines möglichst umfassend fachlich ausgebildeten Fachlehrers bzw. einer Fachlehrerin hin zu gut ausgebildeten schülerorientierten Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern, die individuell auf die einzelnen Schüler zugehen können und für die Inklusion und der Umgang mit Heterogenität keine Fremdworte, sondern selbstverständlicher Alltag sind.“
Das sind also die Worte von Frau Kollegin RotheBeinlich von den Grünen. Nur nebenbei, Frau Rothe-Beinlich, es muss in diesem Zusammenhang „Fremdwörter“ und nicht „Fremdworte“ heißen. Das können Sie sich ja einmal von einem der fachlich umfassend ausgebildeten Deutschlehrer, die Sie abschaffen wollen, näher erklären lassen.
Das führt uns zu einem wichtigen Punkt. Fachlich umfassend ausgebildete Lehrer sind in der Lage, Wissen, Bildungsgehalte und Fertigkeiten zu vermitteln. Genau darum geht es, wenn wir über Bildung sprechen. Ihnen aber geht es um etwas anderes und das hat Methode. Wenn an der Schule nicht primär Wissen vermittelt wird, wenn unsere Schüler nicht mehr die elementaren Bildungsinhalte kennenlernen, dann werden sie natürlich empfänglicher für Indoktrination und Bevormundung. Das genau ist Ihr Ziel. Es ist schon bezeichnend, dass Sie zuallererst nicht etwa davon reden, dass Lehrer Kenntnisse vermitteln sollen, sondern davon, dass sie Inklusion betreiben und mit Heterogenität umgehen sollen. Ich erinnere Sie daran, dass Schule zuallererst einen Allgemeinbildungsauftrag hat. Schule soll das Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, die für ein Leben in unserer modernen Gesellschaft von allen abverlangt werden, die insofern allen gemein sind. Was allen gemein ist, ist aber gerade nicht das, was alle voneinander unterscheidet. Diese allgemeinen Kenntnisse werden gerade auch in der Grundschule vermittelt. Dafür brauchen wir fachlich gründlich ausgebildete Lehrer.