Protocol of the Session on February 22, 2017

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3039 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/3449 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Meißner aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer! Das Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes soll mit Ablauf des 30. April dieses Jahres außer Kraft treten. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 wurde auch in Thüringen kein Betreuungsgeld mehr bewilligt. Daher entsteht den Landkreisen und kreisfreien Städten kein nennenswerter Verwaltungsaufwand mehr, der nach § 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes auszugleichen ist. Das Gesetz für den Verwaltungsvollzug wird also nicht mehr benötigt.

Der Gesetzentwurf wurde am 8. Dezember 2016 erstmals im Landtag in seiner 69. Sitzung beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Unser Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 19. Januar dieses Jahres beraten und eine schriftliche Anhörung des Thüringischen Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes durchgeführt. Bei dieser Anhörung äußerten sich beide kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf zustimmend. Letzte Woche wurde der Gesetzentwurf sodann in unserer 27. Sitzung abschließend beraten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales,

(Minister Lauinger)

Arbeit und Gesundheit lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Beratung. Es liegen mir keine Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/3039 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Die kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Die kann ich auch nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Solche kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Der Tagesordnungspunkt 4 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3113 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Beratung und Abgeordneter Tischner hat sich für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten erneut heute die Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes. Zu Beginn meiner Rede möchte ich zurückmelden, dass es zu erheblichem Unverständnis in der Fachöffentlichkeit und in den Medien geführt hat, dass die Koalitionsfraktionen in keiner Weise bereit waren, die Problematik im Ausschuss und vor allem dort mit den Betroffenen zu beraten.

Was ist der Anlass unseres Gesetzentwurfs? Mit der Umstrukturierung der Lehrerbildung für das Lehramt an Grundschulen an der Universität Erfurt und der Einrichtung eines komplexen Schulpraktikums kommt es bei Anrechnung dieser Praktika künftig zu einer Verkürzung des Vorbereitungs

dienstes aller Schularten um bis zu sechs Monate. Für das Lehramt an Grundschulen hat diese Verkürzung jedoch einen dramatischen Einfluss auf die Ausbildungsqualität, was auch die Leistungsergebnisse aktuell zeigen. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf zwölf Monate, de facto sind es nur neun Monate, zeigt sich, ist der falsche Weg. Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf diese zwölf Monate zieht eine erhebliche Veränderung in der Ausbildung nach sich und bedeutet eine Benachteiligung der Schulart Grundschule gegenüber allen anderen Schularten in Thüringen. Gleichzeitig liegt es nahe, dass sich die Verkürzung negativ auf die Qualität künftiger Abschlüsse von Lehramtsanwärtern auswirken wird, denn wie Praktiker in der Lehrerbildung berichten, sind zwölf Monate zu kurz, um die für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern für Grundschulen notwendigen methodischen und didaktischen Inhalte zu vermitteln, die sich nicht von denen in anderen Schularten unterscheiden.

Was ist die Forderung unseres Gesetzentwurfs? Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll der Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter auf grundsätzlich 24 Monate festgelegt werden. Werden während der ersten Phase der Lehrerbildung absolvierte Praktika oder schulpraktische Übungen nachgewiesen, die vom Umfang und Inhalt her eine Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst ermöglichen, wird der Vorbereitungsdienst um bis zu sechs Monate verkürzt, sodass im Ergebnis in der Regel ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter steht, wie es in den meisten anderen Bundesländern in Deutschland ebenfalls praktiziert wird. Das Ansinnen der Landesregierung, man wolle den zwölfmonatigen Vorbereitungsdienst zunächst evaluieren, sehen wir als falsch an, denn vergleichbare Untersuchungen gibt es bereits in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, so etwa in Berlin oder in Nordrhein-Westfalen. Im Ergebnis wurde beispielsweise in Berlin der Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter wieder von zwölf auf 18 Monate verlängert. Auch die Evaluation des reformierten Vorbereitungsdienstes in Nordrhein-Westfalen – übrigens sämtlicher Bundesländer, die zurzeit SPD-geführt sind – hat dazu geführt, dass festgestellt wurde, dass eine weitere Verkürzung des jetzt bestehenden 18-monatigen Vorbereitungsdienstes nicht zu empfehlen und nicht sinnvoll ist. Eine Ausnahme stellt neben Thüringen jetzt lediglich noch SachsenAnhalt dar. Dort ist der Vorbereitungsdienst für das Lehramt auf 16 Monate festgelegt. Ihr Evaluierungsargument ist also eine Krücke. Es ist eine Krücke und ein Beleg für die erneute Arbeitsverweigerung der Landesregierung in Schul- und Bildungsfragen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, in der Vorahnung, dass Sie unseren sehr praxisnahen Gesetzentwurf nicht zur Anhörung an den Bildungsausschuss überwei

(Abg. Meißner)

sen würden, haben wir eine umfassende schriftliche Anhörung von Universitäten, Verbänden und Praktikern durchgeführt. Auf einige Rückmeldungen möchte ich kurz eingehen. So begrüßt beispielsweise der Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiterinnen die vorgeschlagene Formulierung im geänderten Thüringer Lehrerbildungsgesetz ausdrücklich. In keinem anderen deutschen Bundesland, so teilte uns ein Verband mit, findet man bei der Dauer des Vorbereitungsdienstes Unterschiede zwischen den Schularten. Eine einheitliche Ausbildungsdauer ist die Voraussetzung für eine zwischen allen Schularten vergleichbare Qualität der Ausbildung im Thüringer Vorbereitungsdienst.

Die Vergleichbarkeit der Ausbildung in der ersten Phase und die Ungleichbehandlung zwischen den Schularten im Thüringer Vorbereitungsdienst werden insbesondere mit Blick auf die Ausbildung an der Universität Erfurt deutlich. Dort werden, so berichten uns Studenten und Professoren, sowohl Studierende für das Lehramt an Grundschulen und Studierende für das Lehramt an Regelschulen ausgebildet. Studierende beider Lehrämter nehmen gemeinsam an ausgewählten Lehrveranstaltungen vor allem im erziehungswissenschaftlichen Teil teil und beide Lehrämter schließen nach mindestens zehn Semestern mit einem Master ab. Die Ausbildung für beide Lehrämter, Grundschule und Regelschule, enthält eine einsemestrige Praxisphase. Warum Sie dann gerade diese Situation an der Erfurter Universität als Beleg dafür nehmen, dass im Grunde ein neunmonatiger Vorbereitungsdienst für Grundschullehrer ausreichend sind, erschließt sich uns nicht. Dann müsste dies in der Konsequenz auch für die Regelschulabsolventen gelten.

Der Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter weist in seiner Berliner Erklärung von 2015 auf die gestiegenen Anforderungen an die Lehrerausbildung hin, die sich aus den aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen und den neuen schulischen Herausforderungen in allen Schulformen ergeben. Damit entstehen erweiterte Anforderungen an die Professionalisierung von angehenden Lehrkräften aller Schularten und der reflexive Ansatz, die Individualisierung und der personenorientierte Beratungsansatz seien eine besondere Stärke der zweiten Phase der Lehrerausbildung, die sich nur in einer angemessenen Ausbildungszeit effektiv gestalten lassen, so wurde uns mitgeteilt. Ebenso begrüßt der Vorsitzende des Lehrerbildungsausschusses der Universität Jena, Prof. Dr. Peter Gallmann, den grundsätzlichen Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion, dass für alle Lehramtsstudierenden in allen Schularten 18 Monate Vorbereitungsdienst vorgesehen sind und dass es in jedem Lehramtsstudiengang eine Praxisphase für die Dauer eines Semesters geben soll. Auch der Thüringer Verband der Berufsschullehrerinnen und -lehrer teilte uns mit, dass er dem Vorhaben positiv gegenübersteht, und

sieht in einer Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen eine Benachteiligung zukünftig in Thüringen ausgebildeter Grundschullehrerinnen und -lehrer. Ein Wechsel bzw. eine Bewerbung in ein anderes Bundesland, aus welchen Gründen auch immer, könnte eine Benachteiligung dieser Personengruppe, also der Grundschulabsolventen, nach sich ziehen.

Dies alles sind Stellungnahmen von Menschen, die etwas von der Materie verstehen, die tagtäglich davon betroffen sind. Wenn Sie schon diesen Fachleuten nicht trauen, sehr geehrte Kollegen von Linken, SPD und Grünen, dann trauen Sie doch wenigstens Ihrer Bildungsministerin, die als Kollegin in der Lehrerausbildung doch selbst viele Jahre tätig war und uns mehrfach gesagt hat, dass diese zwölf Monate nicht ausreichend sind.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, da der Gesetzentwurf bei der ersten Lesung leider nicht zur Weiterberatung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wurde, bitte ich heute nochmals inständig um Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Helfen Sie uns, die Situation für die Lehramtsanwärter an Grundschulen im Freistaat Thüringen wieder zu verbessern und ihnen vor dem Einstieg in den regulären Schulalltag die erforderlichen methodischen und didaktischen Inhalte ausreichend zu vermitteln. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wenn wir heute erneut über den Vorschlag der CDU zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes reden wollen, lohnt es sich, den Blick zurück und den Blick nach vorn zu wagen. Recht spät – nämlich erst im Jahr 2008 – kam es zu einer Verabschiedung des ursprünglichen Lehrerbildungsgesetzes, damals noch unter Alleinherrschaft der CDU. Erstmals gab es nun auch bei uns ein Gesetz, das den Rahmen für die Lehrerbildung vorgibt. Schon zu diesem Zeitpunkt war das Gesetz wenig zukunftsweisend, manifestierte es doch in großen Teilen eher den Ist-Zustand bzw. gab wenigstens genug Spielräume für zum Beispiel die bereits im Wintersemester 2007 neu gestalteten Lehramtsstudiengänge nach dem Jenaer Modell der FSU.

Die Vorschläge der Linken wie auch die meisten Vorschläge und Wünsche der Anzuhörenden im

(Abg. Tischner)

Gesetzgebungsverfahren fanden damals leider keine Beachtung. So haben Sie die Anzuhörenden und auch die anderen Fraktionen schlichtweg ignoriert. Auch im Jahr 2013 erwies sich die CDU erneut als größte Bremse für Innovation in der Lehrerbildung in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es hatte nicht einmal für ein mündliches Anhörungsverfahren im damaligen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gereicht, sehr geehrter Kollege Tischner.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das liegt doch alles in der Vergangenheit, Mensch!)

Wieder wurden unsere Anträge und Änderungsvorschläge wie auch die der Grünen abgeschmettert und einfach weggestimmt. Bedauerlicherweise waren wieder nur wir diejenigen, die den Betroffenen genau zugehört hatten. Kritik und Wünsche hatten sich wiederholt, aber auch die Perspektiven gegenüber 2008 erhielten wiederholt keinen Einzug. Die Chance, Lehrerbildung in Thüringen neu zu denken und innovative Prozesse anzustoßen, waren in 2013 vertan.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Was ma- chen wir jetzt?)

So wurden nur einzelne Dinge punktuell angegangen und meist lediglich KMK-Bestimmungen umgesetzt. Diesen Fehler dürfen wir nicht erneut machen. Bei allem, was war und damals abgelaufen ist, muss ich Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, zugestehen, dass Ihr Anliegen durchaus diskussionswürdig ist. Es ist ehrbar, dass Sie Ihren Fehler, Kollege Tischner, und den Fehler Ihrer Fraktion von damals nun korrigieren wollen. Zum Zeitpunkt sage ich gleich noch etwas.

Die Grundlage für die kürzeren Ausbildungszeiten beim Lehramt für Grundschulen wurden nämlich durch die Gesetze von 2008 und 2013 gelegt.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wer war denn damals Bildungsminister?)

Aber noch einmal: Solch eine Flickschusterei wie damals können wir uns schlicht und einfach nicht leisten. Damals, 2003, hatte der Kollege Emde, damals noch verantwortlich für den Bildungsbereich, unsere Oppositionsarbeit als träge und faul bezeichnet.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dafür wird er einen Grund gehabt haben!)

Ich frage mich, wer hier seine Hausaufgaben als Opposition nicht gemacht hat, wenn Sie uns heute, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ein Änderungsgesetz vorlegen, das nur einen Paragrafen ändern soll, nur einen einzigen. Mit uns wird es das nicht geben!

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir wollen es euch leicht machen!)

Wir als Linke und als Teil einer rot-rot-grünen Landesregierung werden es besser machen. Die Stellungnahmen und Zuschriften von 2008 und 2013 sind nicht vergessen oder verlegt. Die Betroffenen in den Institutionen und Verbänden stehen weiterhin bereit. Die Evaluation des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes wird bis Ende 2017 erfolgen. Ich sage „Ende 2017“ schon deswegen – das wissen Sie auch sehr genau, Kollege Tischner –, weil es erst dann Sinn macht zu evaluieren, weil erst dann genügend durch die entsprechende zweite Phase gelaufen sind und wir dann erst mal etwas evaluieren.

Wenn Sie hier andere Bundesländer zitieren – ich habe ja vorhin schon gesagt, es ist durchaus ehrbar und wir nehmen das auch sehr ernst, was Sie hier vorbringen –, dann muss man aber auch sagen, dass die Lehrerbildungsgesetze in den Bundesländern natürlich höchst verschieden sind. Kein anderes Bundesland würde sagen: Weil Thüringen schon mal etwas evaluiert hat – ein ganz anderes Gesetz mit ganz anderen Grundlagen –, orientieren wir uns daran, was Thüringen gemacht hat.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Es geht aber um die Referendare!)

Das gab es ja noch nie, sondern es wird immer ein konkretes Gesetz mit seinen Grundlagen und seinen Erfahrungen evaluiert. Was denn sonst?! 2017, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, wird für uns das Jahr der Lehrerbildung.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist das ei- ne Drohung?)

Wir werden es nutzen und gemeinsam als Koalitionsfraktionen die Grundlage für eine innovative und zukunftsweisende Lehrerbildung in Thüringen schaffen. Was heißt das konkret? Wir brauchen zunächst ein Lehrkräftebildungsgesetz. Wenn wir auf die Ausbildungszeiten schauen, dürfen wir nicht nur die zweite Phase im Blick haben. Die gleichlange Ausbildung muss bereits im Studium beginnen. Unser Ziel ist: 300 Leistungspunkte für alle.