Dieser Zwischenbericht ermöglicht es nämlich, über bestimmte Dinge zu reden, Herr Tischner. Die einzige Fraktion, die mehrfach schon die Würdigung von Beweisen unzulässigerweise vorgenommen hat, ist die CDU-Fraktion. Das hat in den Koalitionsfraktionen keiner gemacht bisher. Das haben bisher nur Sie gemacht. Und das haben Sie heute aus meiner Sicht auch wieder gemacht. Nur weil Sie das schöne Wort „würde“ davorsetzen, heißt das
noch lange nicht, dass Sie sozusagen hier Dinge im Raum stehen lassen, die Sie gern als Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses haben wollen, Herr Tischner.
Ich glaube, dieser Zwischenbericht wird da für ein bisschen mehr Klarheit bei allen sorgen. Vielen Dank.
Ja, meine Damen und Herren, ich habe die Debatte aufmerksam verfolgt, vor allem auch, nachdem Thomas Rudy einige kritische Worte zu Beginn gesagt hat. Ich muss sagen: Thomas, du hattest recht: Diese Debatte, die hier stattgefunden hat, war gar keine Debatte. Also diese Reden, die hier stattgefunden haben, waren an Überflüssigkeit und Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Überflüssig, weil dieses Thema überhaupt keine Relevanz für das Hier und Heute in Thüringen hat und schon gar keine für die Thüringer Zukunft, über die wir uns eigentlich als gut bezahlte Abgeordnete Gedanken machen müssten.
Es handelt sich um Altparteien-Gezänk der Vergangenheit, das kein vernünftiger Mensch nachvollziehen kann. Ich würde gern mal oben rumfragen, wen diese Debatte hier interessiert hat. Ich glaube, das Spannendste an dieser Debatte ist mein Beitrag jetzt und nichts anderes, was hier stattgefunden hat. Scheinheilig ist die Debatte deshalb, weil Sie hier wieder Spiegelgefechte führen, um der Öffentlichkeit draußen eine Vielfalt vorzugaukeln, Sie von den Altparteien. Gestern eine abgesprochene Performance hier wie auf einer Kleinkunstbühne, alle zusammen haben gekuschelt gegen die AfD, sich abgesprochen, hinterfotzig, wie ich das mal so nennen will, und heute tun Sie, als würden Sie verschiedene Alternativen anbieten. Das tun Sie einfach nicht …
Herr Abgeordneter Brandner, ich bitte Sie herzlich, ich habe jetzt das Wort und für diese Bemerkung, die ich nicht wiederhole, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Herr Brandner, wenn Sie es wirklich hören wollen, und ich denke mal, da es der zweite Ordnungsruf ist, muss ich es wiederholen: Für das Wort „hinterfotzig“, was in diesem Haus nichts zu suchen hat, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3310. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Stimmenthaltungen? Das ist der fraktionslose Abgeordnete Gentele.
Gut. Der fraktionslose Abgeordnete Reinholz hat den Antrag abgelehnt. Damit ist der Antrag angenommen.
Initiative zur verbesserten Unterstützung von Genossenschaften und anderer Formen des solidarischen und demokratischen Wirtschaftens Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2638 - Neufassung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Präsidentin hat es gerade gesagt, es handelt sich um einen Antrag zur besseren Unterstützung von Genossenschaften. Der Antrag liegt seit September vor, es gibt jetzt eine Neufassung, ich sage es gleich vorab, da ist nicht inhaltlich was geändert worden, sondern lediglich der Berichtstermin, damit die Zeit nicht über uns hinweggeht.
Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag eingereicht, weil uns genossenschaftliches Handeln als Hilfe zur Selbsthilfe ein ganz wichtiges Thema ist. „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele“ war das Motto von Raiffeisen, der als Begründer der Genossenschaften gilt. Viele von Ihnen oder einige von Ihnen – ich bin gar nicht so sicher – werden sich vermutlich noch an die Insolvenz der Drogeriekette Schlecker im Jahre 2012 erinnern. Mit der Pleite standen nicht nur viele der vor allen Dingen beschäftigen Frauen vor dem Verlust ihrer Arbeit und ihrer Existenzgrundlage, sondern auch kleine Orte in Thüringen verloren ihre oftmals einzige Einkaufsmöglichkeit. Deshalb hat genau diese Schlecker-Pleite einen weiteren Verlust an Lebensqualität vor allen Dingen im ländlichen Raum gebracht. Ich fand das damals ausgesprochen bewundernswert, dass sich viele der Angestellten mit der Entwicklung nicht zufriedengeben wollten und vor allem mutige Frauen gesagt haben: Wir wollen nicht nur unsere Jobs retten, sondern wir wollen auch unsere Geschäfte retten, weil wir wissen, wie wichtig das für unsere Region und den sozialen Zusammenhalt auch im Dorf ist. In der Folge gab es viele Initiativen, übrigens nicht nur in Thüringen. Die wurden auch unterstützt von der ortsansässigen Bevölkerung, denn Genossenschaften wären ein tragfähiges Modell gewesen, um hier etwas zu retten. Dann passierte aber etwas, was ich eigentlich bis heute nicht ganz verstehen kann und was mich sehr nachdenklich stimmt. Viele dieser Initiativen scheiterten an bürokratischen Strukturen, die es einfach nicht ermöglichten, diese Idee als Genossenschaft oder einer anderen solidarischen Unternehmensform umzusetzen. Die Frage steht: Wo genau liegen eigentlich die Probleme, die es verhindern, dass Menschen, die sich entschließen, sich als Gruppe gemeinschaftlich zu gründen, nicht ins Leere laufen? Das betrifft übrigens auch den Wunsch von manchen Soloselbstständigen, sich zusammenzutun und gemeinschaftlich tätig zu werden. Wir wissen natürlich, dass es auch hinsichtlich Genossenschaften positive Beispiele gibt. Ich denke an Energiegenossenschaften, die Genossenschaftsbanken, die Wohnungsgenossenschaften oder auch fortbestehende Agrargenossenschaften. Wir haben aber noch viele Möglichkeiten im sozialen, im soziokulturellen Bereich, wo die Genossenschaftsidee sehr interessant ist. Deshalb wollen die Koalitionsfraktionen mit der Ihnen heute vorliegenden Genossenschaftsinitiative an genau diese Fragen heran und die passenden Stellschrauben nachjustieren. Dabei geht es um scheinbar lapidare Dinge wie die Passfähigkeit von Onlineformularen bei Förderprogrammen, aber es geht auch um Fragen wie die Zulassung einer neuen Unternehmenskategorie, nämlich dem wirtschaftlichen Verein, mit dem es etwa in Rheinland-Pfalz gelungen ist, ein außerordentlich erfolgreiches Dorfladenprogramm auf die Beine zu stellen. Interessant
ist, dass die UNESCO auf Vorschlag von Deutschland die Genossenschaftsidee jetzt sogar zum immateriellen Weltkulturerbe ernannt hat. Deswegen hoffe ich sehr, dass unsere heutige Diskussion genau vor dem beschriebenen Hintergrund zwei Ergebnisse bringt, nämlich erstens die Vereinfachung für diejenigen Menschen, die den demokratischen und solidarischen Kern unseres Gemeinwesens auch als Unternehmerinnen und Unternehmer in besonderer Weise fördern wollen, und zweitens zugleich eine Stärkung des genossenschaftlichen Anteils unserer Thüringer Wirtschaft ganz im Sinne der Festlegung in unserem Grundgesetz: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zum Wohle der Allgemeinheit dienen. Herzlichen Dank.
Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Maier das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Genossenschaftsgedanke ist auch in Deutschland eine ewig junge Idee. Genossenschaften werden historisch als Kinder der Not bezeichnet. Ihr rechtlicher Grundgedanke ist mehr als 150 Jahre alt. Hinter ihm verbirgt sich die Erkenntnis, dass gemeinsames Wirtschaften wirtschaftlich effektiver sein kann als ökonomische Alleingänge.
Genossenschaften sind wirtschaftlich robust. Dies hängt mit ihrem jeweiligen Unternehmenszweck, aber auch der demokratischen Mitbestimmung zusammen. Insolvenzen von Genossenschaften sind die Ausnahme. Zuletzt war die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und zur dezentralen Energieversorgung wieder eine Triebfeder für die Gründung neuer Genossenschaften. Leider stagniert der Ausbau der Bürgerenergie in Thüringen und in Deutschland im Moment. Seit 2013 sind kaum nennenswerte Zuwächse durch Neugründungen zu verzeichnen. In Thüringen gibt es derzeit 37 Energiegenossenschaften, in Deutschland 937. Größere Neuprojekte in diesem Bereich sind im Hinblick auf das aktuelle EEG und die darin getroffenen Regelungen nicht zu erwarten. Weil der vom Bund gesetzte regulatorische Rahmen essenziell für den Erfolg aller Anstrengungen an der Basis ist, hat sich die Landesregierung dafür engagiert, dass kleine Erzeuger mit Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen auch nach der Novellierung des EEG wirtschaftlich erfolgreich arbeiten können. Im Rahmen der Gesetzgebung zum EEG des Bundes hat sich das Land insbesondere dafür einge
setzt, die Erhaltung der Akteursvielfalt als einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Auch wurden für die Bürgerenergiegesellschaften erleichterte Bedingungen im Ausschreibungsverfahren des EEG 2017 verankert.
Die Genossenschaftsidee ist dauerhaft und nachhaltig. Sie hat uns in Deutschland immer gut begleitet. Sie ist aktuell und behauptet sich in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft. Sie bietet gegenwärtig den richtigen Rahmen für vielfältiges unternehmerisches Handeln und wird auch in der Zukunft eine verlässliche Basis für solides Wirtschaften und demokratische Teilhabe an Unternehmen sein. Gerade im ländlichen Bereich ist die aktuelle Bedeutung der Genossenschaften in Thüringen beachtlich. Agrargenossenschaften, Waldgenossenschaften, Jagdgenossenschaften, Energieund Wohnungsbaugenossenschaften und Seniorengenossenschaften fördern ihre Mitglieder und unterstützen somit die Erwerbstätigkeit sowie die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum maßgeblich. Nachdem 2006 das Genossenschaftsgesetz grundlegend reformiert wurde, können wir in Thüringen jedes Jahr durchschnittlich zehn Neugründungen von Genossenschaften feststellen. Dies zeigt, dass die Genossenschaften stabil in Thüringen verankert sind. In einer Studie des BMWi zu Potenzialen und Hemmnissen von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft wird festgestellt, dass die Rechtsform der Genossenschaft heute als geeignete Organisationsform von bürgergetragenen Bewegungen wahrgenommen wird. Probleme werden in der Kommunikation über die Besonderheit der Genossenschaft unter Gründern gesehen. Ferner bestünden Defizite bei der Förderung von Genossenschaftsgründungen.
Um Potenziale von Teamgründungen in Thüringen, insbesondere von Genossenschaften, bestmöglich auszuschöpfen, wird im Rahmen des über die Gründerrichtlinie geförderten Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum, kurz ThEx, ein spezifisches Beratungsangebot offeriert. Hierbei handelt es sich um das Angebot von ThEx Enterprise „Gründen im Team“, welches über eine besondere Fachkompetenz unter anderem im Genossenschaftsbereich verfügt. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Gründungs- und Beratungsförderung im Rahmen der Existenzgründerpässe sowie der Intensivberatungen für Existenzgründer und KMU. In der Vergangenheit richtete der Freistaat bereits ein gezieltes Angebot für Gründungen als Team mehrerer Personen einschließlich des Schwerpunkts Genossenschaften ein. In den Jahren 2009 bis 2015 umfasste das Netzwerkprojekt „PRO GRÜNDEN“ so auch das Teilprojekt „Gründen in Gruppen“ unter Leitung einer ausgebildeten Projektentwicklerin Genossenschaften. Es ist somit
festzuhalten, dass die Landesregierung seit nunmehr sieben Jahren im Rahmen der Gründungsund Beratungsförderung Maßnahmen zur Unterstützung von Genossenschaften ergreift. Eine Investitionsförderung von eingetragenen Genossenschaften ist über die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, möglich. Ebenso sind Genossenschaften bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen im Rahmen der folgenden Programme förderfähig: Thüringen-Invest, Thüringen-Dynamik, das Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, das TAB-Bürgschaftsprogramm, das Landesbürgschaftsprogramm „Mikrodarlehen“ und ThüringenKapital. Generell gilt, dass bei den von der Thüringer Aufbaubank verwalteten Förderprogrammen für Unternehmen Genossenschaften jeweils nicht ausgeschlossen sind. Die Gründung und der Betrieb von Agrargenossenschaften können mit verschiedenen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Thüringen unterstützt werden. Das betrifft neben der Förderung von Investitionen auch Maßnahmen zum Wissenstransfer, der Beratung und der Zusammenarbeit. Bezogen auf den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums sei noch besonders auf das 1000-Dächer-Programm hingewiesen. 25 Genossenschaften wurden ursächlich gegründet, um sogenannte Bürger-Solaranlagen zu errichten. Insgesamt wurden bis jetzt seitens der Thüringer Aufbaubank 92 Zuwendungsbescheide für Vorhaben mit einem Gesamtvolumen/Investitionsvolumen von circa 6,4 Millionen Euro erteilt und es konnten Zuschüsse in Höhe von 1,1 Millionen Euro bewilligt werden.
Aufgrund der hier erwähnten Fördermöglichkeiten für Genossenschaften können Gründerinnen und Gründer ein umfassendes Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Jeder Gründer wählt dennoch abschließend selbst die aus seiner Sicht am geeignetsten erscheinende Rechtsform für sein Unternehmen unter Berücksichtigung der Inhalte des Vorhabens, der Ressourcen und der Kontextbedingungen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bestehende Genossenschaften sind zufrieden mit dem genossenschaftlichen Prüfungsregime aus Pflichtmitgliedschaft, Pflichtprüfung und Gründungsprüfung. Die Vorgaben über die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband und auch andere Kriterien für die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung dienen einzig und allein dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder. Die Prüfungsverbände prüfen und beraten. Dies erstreckt sich auch auf die Gründungsprüfungen, um einzuschätzen, ob die angestrebte Idee überhaupt so umsetzbar
ist. Selbst die Buchführung und Jahresabschlusserstellung übernehmen Prüfungsverbände im Auftrag. Somit werden gerade kleine Genossenschaften bzw. Neugründungen aktiv durch die Prüfungsverbände unterstützt. Gleichwohl werden der damit verbundene zeitliche und organisatorische Aufwand sowie die Kosten für eine kleine Minderheit der Genossenschaften nach wie vor als zu hoch eingeschätzt.
Die mit der letzten Novelle des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 eingeführten Regularien wurden im beachtlichen Umfang genutzt. Die Änderungen sind tatsächlich geeignet, die Rahmenbedingungen – vor allem für kleine Genossenschaften – zu verbessern und die Grundlagen für deren Gründung zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein Bedarf an zusätzlichen Förderprogrammen für Genossenschaften bzw. der Aktualisierung von Antragsunterlagen.
Zur weiteren Entlastung sogenannter Kleinstgenossenschaften ist durch das Bundesjustizministerium ein Referentenentwurf zur Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband und der Pflichtprüfung erarbeitet worden. Inhalt des Entwurfs ist einerseits der Zugang zur Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins für kleine Initiativen bürgerschaftlichen Engagements, andererseits die Bürokratieentlastung für Genossenschaften. So sollen kleine Genossenschaften jede zweite Pflichtprüfung als sogenannte vereinfachte Prüfung kostengünstiger durchführen können.
Auch die Prüfungsverbände gehen das Thema an. So haben sich allein im GdW organisierte Prüfungsverbände zur Förderung der Neugründung von Genossenschaften verpflichtet. Als Maßnahmen sind zu nennen: eine Pauschalisierung von Prüfungsgebühren, Seminarangebote für neu gegründete Genossenschaften zu niedrigen Gebühren, Übernahme der Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung sowie kostenfreie Zurverfügungstellung aller Arbeitshilfen, Checklisten und Musterverträge.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend komme ich zur Zulassung des sogenannten wirtschaftlichen Vereins. Der Typus des wirtschaftlichen Vereins ist höchst subsidiär. Eine Verleihung der Rechtsfähigkeit an diese Rechtsperson ist in die Zuständigkeit des Landes gelegt. Sie darf nur erfolgen, wenn für die Verwirklichung des vorgesehenen Zwecks keine besondere bundesgesetzliche Vorschrift vorliegt. Bei Anlegung rechtlicher Maßstäbe muss der Subsidiaritätsgedanke auch für die Sparte der Dorfgemeinschaftsläden gelten. Stehen für diesen Zweck zahlreiche Rechtsinstitute – wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaften, kleine GmbH – zur Verfügung. Nur die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben sich hinsichtlich der
Da dieses Thema ein schwieriges Feld ist, halte ich eine Prüfung der Zulassung des wirtschaftlichen Vereins auch und gerade unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums für sinnvoll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, Beratungen zu Berichten der Landesregierung werden grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Das ist die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, die Fraktion der CDU und auch die Fraktion der AfD. Also: Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags. Als erster Redner erhält Abgeordneter Wucherpfennig für die Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 22. März 2013 befasste sich der Thüringer Landtag mit der Drucksache 5/5821, einem Antrag der Fraktion Die Linke. Die Initiative trug den Titel „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“. Einige Punkte der Initiative wurden fast wortgleich in den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen übernommen. Schon im Jahr 2013 haben wir die Genossenschaft als eine wichtige Alternative zu den anderen Unternehmensformen gesehen. Deshalb hat die CDU-Fraktion eine umfassende Anhörung zu dieser Thematik im damaligen Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auch unterstützt. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung wurden damals 15 Verbände, Institutionen und Personen angehört. Nach einer umfangreichen Auswertung kamen die damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und SPD zu dem Schluss, dass die damals vorhandenen Beratungsmöglichkeiten als ausreichend betrachtet werden und es keiner expliziten Programme für Genossenschaften bedarf.