Vierter und letzter Bereich, die Rechtsanpassung: Kollege Adams ist eben noch mal auf die Vorratsdatenspeicherung eingegangen. Ich will es ein bisschen abwandeln und will sagen, dass es natürlich wichtig ist, die Voraussetzungen zu schaffen, auch im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl im Rahmen der Telefonüberwachung an die möglichen Täter ranzukommen. Das sagen ja nicht nur wir, sondern das sagt auch die Basis. Der GdP-Vize Jörg Radek hat Folgendes gesagt: „Wir brauchen deshalb mehr Möglichkeiten, Täter zu verfolgen, etwa mit Telefonüberwachung.“ Da sehen wir schon dringenden Handlungsbedarf.
Ein Punkt, der mehrfach angesprochen wurde, deswegen kann ich das kurz machen: Der minder schwere Fall in § 244 StGB, Einbruchskriminalität, muss abgeschafft werden. Da hat der Minister Unterstützung zugesagt. Herr Staatssekretär hat das heute noch mal bekräftigt, insofern sind wir da auf dem richtigen Weg.
Ich komme damit auch zum Schluss und würde gern noch mal die eingangs erwähnte Umfrage des INSA-Instituts zum Thema „Kriminalitätsfurcht“ aufgreifen. INSA-Chef Binkert fordert, Zitat: „Die Angst der Thüringer vor Einbrüchen sollte von Politik und Polizei ernst genommen werden.“ Diesem Anspruch wollen wir auch durch unseren Antrag gerecht werden, der wesentlich weiter geht als der abzulehnende AfD-Antrag. Gleichzeitig werbe ich dafür, dass wir unseren Antrag aufgrund der Sensibilität des Themas – das ist ja heute auch deutlich geworden – vertiefend im Ausschuss behandeln.
Ich möchte schließen und noch mal den Bogen schlagen zu meinem Vorredner, Herrn Adams. Natürlich ist es so, dass die Polizei bei diesem Thema nicht allein gelassen werden kann, die kann es auch nicht allein regeln. Wie wahr, Bürger und Polizei müssen zusammenarbeiten. Ja! Damit will ich
schließen und würde es gern noch mal wiederholen: Bürger und Polizei müssen zusammenarbeiten! Das soll mein Schlusswort gewesen sein. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist wahr und auch schon mehrfach gesagt worden: Ein Einbruch in die eigene Wohnung ist ein sehr schlimmer Einschnitt in die Privatsphäre der davon Betroffenen, der wirklich Folgen hinterlassen kann, die nicht nur darin bestehen, dass etwas fehlt oder etwas kaputt ist, sondern dass man sich in den eigenen Räumlichkeiten, in der Privatsphäre verletzt und gestört sieht und auch Ängste hat, dass so etwas wieder passieren könnte. Deswegen sind wir natürlich dazu aufgerufen – alle zusammen –, taugliche Mittel bereitzuhalten, dass solche Einbrüche möglichst verhindert werden. Ich danke auch hier an dieser Stelle der Landesregierung, dem Staatssekretär Götze, für den ausführlichen Sofortbericht.
Schon länger haben sich auf Bundesebene Bund und Länder auf eine Art Sechs-Punkte-Katalog geeinigt, was sie machen sollten, was sie machen wollen, was sie umsetzen wollen, das hat Staatssekretär Götze auch schon gesagt, ein Paket aus sechs Bestandteilen: Prävention und Beratung, Polizeipräsenz, besondere Beachtung reisender Täter, bessere Informationsflüsse zwischen Behörden und die Nutzung technischer Möglichkeiten und den Schulterschluss zwischen Polizei und Justiz.
Der AfD-Antrag sagt zu konkreten Maßnahmen eigentlich gar nichts, außer, man müsste etwas tun. Das ist in der Allgemeinheit nicht falsch. Die CDU hat sich in ihrem Antrag bemüht und auch konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die auch nicht falsch sind in der Regel, allerdings teilweise ein bisschen die Zielsetzung nicht richtig in den Griff bekommen und auch sehr viele Punkte beinhalten, die sowieso schon gemacht werden. Deswegen möchte ich speziell zu dem CDU-Antrag Stellung nehmen.
Sie haben in Ziffer 1 Ihres Antrags gefordert, dass die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte sich verbessern soll, um eine zügige Strafverfolgung und Ahndung mit präventiver Wirkung zu gewährleisten. Sie ziehen auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Betracht. Dazu muss ich sagen, die Sache mit dem Einbruch ist eigentlich das kleine Einmaleins jedes Juristen, das lernt man im ersten Semester und das vergisst man auch nicht wieder. Es gibt, denke ich, keinen
Staatsanwalt oder kein Gericht, das mit dem Tatbestand irgendwelche Probleme hätte und nicht wüsste, wie ein Einbrecher zu bestrafen ist.
Ob die anfallenden Dinge reichen, dass wir eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gründen müssten, daran mache ich mal ein Fragezeichen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften sehen wir eigentlich in Kriminalitätsbereichen vor, wo wir besondere Fachkenntnis brauchen, Cyberkriminalität, Wirtschaftskriminalität, wo es besondere neue Erscheinungsformen gibt, zu denen man spezielle Fachkenntnisse und Zuarbeiten braucht. Das ist bei Einbruchdiebstählen nicht unbedingt der Fall. Wir sind ein kleines Land und wir haben deswegen auch überschaubare Polizei- und Justizkräfte und deswegen dürfen wir die Justiz auch nicht zu sehr zersplittern, denn es muss auch immer genügend allgemeine Kräfte geben, die in verschiedenen Bereichen kompetent arbeiten können.
Im zweiten Punkt fordern Sie die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für den Bereich der Wohnungseinbrüche bei der Landespolizeidirektion. Auch hier denke ich, dass das nicht unbedingt die richtige Stelle ist. Wir haben es – auch das haben verschiedene Redner schon gesagt – mit Phänomenen zu tun, die auch bandenmäßig organisiert sind, die – das kann man auch sagen – in den Bereich der organisierten Kriminalität fallen. Dort ist die Kompetenz zur Verfolgung beim LKA dann bestimmt besser angelegt. Wir hatten jetzt auch eine Zusammenarbeit mit dem BKA bei dieser Sonderkommission „Dämmerung“, die auch Gott sei Dank zum Erfolg geführt hat und dann auf einen Schlag eben auch im dreistelligen Bereich Einbruchdiebstähle aufklären konnte. Da ist die LPD möglicherweise nicht die richtige Adresse.
Die Durchführung regelmäßig stattfindender Schwerpunktaktionen im Bereich des vorbeugenden Einbruchschutzes – auch das gibt es eigentlich alles schon. Dazu gibt es umfangreiches Informationsmaterial von den Vereinen und Verbänden und der Polizei selbst, das ist schon gesagt worden. Es gibt Internetportale, das wird eigentlich alles gemacht. Ein wichtiger und zentraler Punkt sind sicherlich die gezielten Kontrollmaßnahmen durch die Polizei unter verstärkter Einbindung der Bereitschaftspolizei. Das kann man unter dem großen Titel zusammenfassen, Herr Walk, mehr Blau auf die Straße oder in die Streife, dass man eben entsprechend gefährdete Gebiete – das würde auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen und möglicherweise Einbrecher abschrecken, in solchen Gebieten weiter tätig zu sein – speziell bestreifen könnte. Dazu – und das haben wir im Rahmen der Sicherheitsdebatte gestern schon ausführlich diskutiert – bräuchten wir in der Tat auch wieder mehr Kräfte in der Vollzugspolizei. Und wir ha
ben festgestellt – darauf haben Sie noch einmal Bezug genommen, Herr Walk, und auch Herr Adams hat es noch einmal gesagt –, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen wollen, eine verstärkte Polizeipräsenz zu schaffen.
Eine verbesserte Kontrolle der Vertriebskanäle für Diebesgut, insbesondere im Internet, ist, denke ich, keine Landesaufgabe. Das muss man sicherlich überregional machen, denn die Vertriebswege, das wissen wir, finden natürlich nicht – wenn jetzt jemand in Erfurt was klaut, dann wird er es nicht in „Such und Find“ hier in der Erfurter Stadtrubrik anbieten, sondern sicherlich woanders. Insofern sind da nationale Grenzen oder mindestens die Landesgrenzen, sage ich mal, auch sicherlich nicht groß genug.
Sie schlagen zudem einen Ausbau der DNA-Spurensicherung und -auswertung vor. Das ist ein richtiger Punkt. Das konsolidieren wir Ihnen gerne, aber auch dazu hat Herr Staatssekretär bereits gesagt, das wird gemacht. Wir hatten im letzten Landeshaushalt bewusst die technische Ausstattung diesbezüglich beim LKA verbessert und Fachpersonal für DNA-Auswertung hinzugeholt und die technischen Methoden der DNA-Auswertung werden immer ausgefeilter und Gott sei Dank auch kostengünstiger. Das ist in der Tat ein sehr wichtiger Bereich bei der Einbruchsbekämpfung, dass man eben wirklich auch ordentlich Spuren sichern kann, was in der Vergangenheit nicht so leicht möglich war wie heute. An so einem Punkt sieht man aber – das ist auch das, was wir in der Sicherheitsdebatte schon gesagt haben und wofür ich mich auch immer wieder gern einsetzen werde –, dass wir hier vor allen Dingen auch eine Qualifizierung brauchen. Wir brauchen nicht nur einfach Menschen, die irgendwo rumlaufen, sondern wir brauchen auch Qualität in der Kriminalitätsbekämpfung. Hier geht es also um Technik, um DNA-Identifikation, um die Einspeisung in Karteien, aber auch das …
Ja, da braucht man am Ende natürlich auch Auswerter, das geht Hand in Hand. Aber wie gesagt, Personen sind das eine und die Qualifizierung und die technische Unterstützung gerade im Bereich des Einbruchdiebstahls ist das, was dann natürlich dort hinzukommen muss. Aber auch das wird schon gemacht.
Sie haben dann in Punkt II.1 gesagt, dass eine Katalogstraftat für die Vorratsdatenspeicherung einzuführen ist. Das wird immer gern gefordert, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Auch hier muss man allerdings immer fragen: Ist die Maßnahme denn wirklich zielführend und ist es wahrscheinlich, dass sich Einbrecher heutzutage über das Telefon miteinander verabreden? Ich meine, eher nein.
Auch da müsste es andere Möglichkeiten geben, Leute zu identifizieren durch Funkzellenabfrage etc. Das kann man, denke ich, auch heute schon machen.
Der Punkt II.2, die weitere Bundesratsinitiative, dass § 244 Abs. 3 Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen wird – es handelt sich hier, es ist schon gesagt worden, um den sogenannten minderschweren Fall beim Einbruchdiebstahl, dass man hier die Strafbarkeit hochsetzt. Das ist halt immer die Frage, ob man damit Wirkung erzielt. Es macht sich auf jeden Fall gut, aber ich kann das Fragezeichen sozusagen blass in der Ecke verschwinden lassen, denn es ist schon Beschlusslage der Innenministerkonferenz aus dem letzten Jahr, auch darauf hat der Staatssekretär schon hingewiesen, und wird gemacht.
Insofern ist es so, dass der CDU-Antrag sicherlich die richtige Richtung anpeilt, konkrete Vorschläge macht, die aber entweder schon umgesetzt werden oder eben keine ausreichende Tiefenschärfe oder Schärfe in die Weite haben, das heißt, nicht so eng umgrenzt kleinteilig für Thüringen vorzugehen. Deswegen denken wir, dass wir mit diesen Inhalten jetzt nicht die Einbruchsbekämpfung weiter vorantreiben werden, sofern sie nicht ohnehin schon bei diesen Punkten gemacht wird. Deswegen sehen wir auch keinen Anlass, die Landesregierung konkret auf diese Einzelpunkte, die Sie hier genannt haben, zu verpflichten. Unsere gemeinsame Aufgabe bleibt selbstverständlich – ich habe es am Anfang gesagt, ich wiederhole es hier gern noch mal als ceterum censeo –, dass wir natürlich die Polizeikräfte verstärken müssen und unseren Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl geben müssen und nicht nur das Gefühl, sondern auch die Garantie, soweit das möglich ist, weil wir ja nicht in einem Polizeistaat leben, dass wir das Eigentum und die Privatsphäre, den privaten Raum, den privaten Lebensraum ausreichend schützen. Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, als letzter Redner in einer solchen zumindest durch die drei vorangegangenen Redner geführten sachlichen Debatte ist man natürlich geneigt, dem Prinzip zu folgen: Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. Das will ich vermeiden und will einzelne Aspekte nur anreißen, wiederholen, damit auch sichtbar wird, wo die Fraktion Die Linke in dieser Debatte steht, und ich will vielleicht noch einige Aspekte hinzufügen. In jedem Fall waren die Rede
beiträge – auch der CDU – von Herrn Walk, von Frau Marx und von Herrn Adams auch ein Paradebeispiel dafür, dass es Sinn macht, nicht nur einen Sofortbericht zu beantragen, sondern diesem Bericht auch zuzuhören, und wenn man dann die Aussprache zum Sofortbericht verlangt, eben auf diesen Sofortbericht einzugehen. Denn bei der AfD hatte man den Eindruck, dass der Redebeitrag, der hier gehalten worden ist, auch schon sechs Monate alt war und nicht berücksichtigte, was in dieser Zeit hier passiert und durch den Staatssekretär auch vorgetragen worden ist.
Dafür herzlichen Dank! Ich will ausdrücklich noch mal unterstreichen, was die Vorredner gesagt haben, dass die Frage der Wohnungseinbrüche von zwei Dimensionen geprägt ist, zum einen natürlich eine rein objektiv beschreibbare Situation des Gefahrwerdens, Opfer einer solchen Straftat zu werden. Da kann man sich darüber streiten, ob 1.477 Wohnungseinbrüche im Jahr 2015 eine hohe Anzahl oder eine niedrige Anzahl sind. Es ist, gemessen sicherlich an der Gesamtzahl der Straftaten, die in Thüringen im Jahr 2015 begangen worden sind, mit 1 Prozent ein nur sehr geringer Anteil. Das ist, denke ich, schon ein Merkmal, was wir hier durchaus auch zur Kenntnis nehmen sollten, dass es hier eine signifikante Unterscheidung von Thüringen im Vergleich mit anderen Bundesländern gibt, denn im bundesweiten Durchschnitt stellen die Wohnungseinbrüche einen Anteil von 2,6 Prozent an den Gesamtstraftaten dar, also stellen einen fast dreimal so großen Anteil dar. Ich glaube, das ist auch eine Grundlage, darauf zu verweisen, dass es in Thüringen doch möglicherweise eine andere Situation gibt als vielleicht in anderen Bundesländern. Das gehört natürlich zu einer sachlichen Debatte hinzu.
Auch die Frage natürlich der Aufklärungsquote, die man möglicherweise mit anderen Deliktgruppen vergleichen kann, wo der Täter auch unmittelbar vor Ort erwischt worden ist und das Delikt nur dadurch überhaupt bekannt wird, dient nicht wirklich, sondern wir müssen uns natürlich hier mit ähnlich gelagerten Deliktgruppen vergleichen. Da wurde hier schon durch den Staatssekretär ausgeführt und die Aufklärungsquoten in Thüringen sind hier durchaus ansehnlich. Das ist tatsächlich Ausdruck der guten Qualität der Arbeit von Ermittlungsbeamten, aber natürlich auch Ausdruck der Bemühungen, das Landeskriminalamt so auszustatten und aufzustellen, dass die notwendigen – insbesondere Maßnahmen zur Spurensicherung – Arbeiten absolviert werden können. Aber – und darauf haben, glaube ich, fast alle Redner hingewiesen – es ist natürlich eine individuelle Dimension, eine psychologische Dimension, denn wer schon einmal Opfer eines Wohnungseinbruchs geworden ist, insbeson
dere dann auch noch verschärfend, wenn er sich selbst in der Wohnung zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hat, möglicherweise in den Nachtstunden, diese psychologische Dimension sollte nicht unterschätzt werden. Das ist eine unmittelbare Belastung und die führt auch zu Unsicherheit. Dieses Gefühl der Unsicherheit möchte man keinem Menschen wünschen, wenn er zu Hause die Wohnungstür hinter sich geschlossen hat. Insofern ist es auch wichtig, was Kollege Adams und auch Frau Marx gemacht haben, auf den präventiven Anteil der notwendigen Maßnahmen zu verweisen, denn es ist nicht nur Prävention, wenn Polizeifahrzeuge durch Wohngebiete fahren. Es ist eben auch Prävention, was Menschen selbst dafür tun können, eben nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden. Kollege Adams hat einige technische Maßnahmen ausgeführt und ich will eine weitere Maßnahme einfach mal benennen, die zumindest problematisch erscheint. Man kann auf der einen Seite als Bürger natürlich fordern, dass mehr Polizeistreifen, mehr Blaue, auf der Straße sich auch um die Sicherheit in Wohngebieten bemühen. Wenn aber gleichzeitig die bauliche Entwicklung, insbesondere auch bei Einfamilienhausgrundstücken, dergestalt aussieht, dass immer mehr Bürger darauf bedacht sind, einen Sichtschutz gegenüber dem öffentlichen Raum immer höher, immer dichter zu errichten, dann ist es letztendlich für die Polizei auch ziemlich sinnfrei da durchzufahren, weil sie nicht sieht, was hinter diesen Sichtbarrieren passiert, und dann kann sie eben auch nicht präventiv wirken, denn das sind eben praktisch erbaute Schutzräume für Einbrecher und ich glaube, da ist Aufklärung, da ist Information, da ist der Austausch notwendig und dafür gibt es ja auch die entsprechenden Beratungsstellen bei der Thüringer Polizei. Der Staatssekretär hat darüber hinaus auch auf Investitionsförderprogramme der KfW-Bank verwiesen, die genau auch Einbruchschutzmaßnahmen im investiven Bereich fördern, und ich füge hinzu, auch Thüringer Kommunen wären gut beraten oder es wäre vielleicht auch mal ein Hinweis für diese, in andere Kommunen in der Bundesrepublik den Blick zu richten. Beispielsweise die Stadt Heidelberg hat noch mal ein eigenes kommunales Förderprogramm aufgelegt, um Wohnungs- und Hauseigentümer zu unterstützen, wenn sie Einbruchschutzmaßnahmen investiv tätigen wollen.
Man kann sicherlich noch vieles in diesem Zusammenhang sagen, ich möchte aber auf den Punkt des CDU-Antrags unter Punkt II noch eingehen, weil das in erster Linie der Grund ist, warum wir diesen Antrag auch ablehnen. Sie fordern die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, den Straftatbestand Wohnungseinbruchdiebstahl als Katalogstraftat für die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Meine Damen und Herren, bei aller sachlichen Debatte und auch bei aller Nähe, die wir in vielen Sachfra
gen, die Herr Walk hier angesprochen hat, haben: Hier hat, glaube ich, die fachliche Kompetenz bei der Erarbeitung dieses Antrags versagt. Die Vorratsdatenspeicherung hat überhaupt nichts mit Katalogstraftaten zu tun. Die Vorratsdatenspeicherung ist ja gerade eine Maßnahme nach § 113b Telekommunikationsgesetz, die anlasslos Telekommunikationsdaten speichert, um sie möglicherweise, wenn sie denn an einem bestimmten Fall genutzt werden sollen zum Zwecke der Strafaufklärung, dann durch den Staat praktisch tatsächlich nutzbar gemacht werden. Das heißt, bei der Vorratsdatenspeicherung sind alle Menschen betroffen, und das ist ja auch das verfassungswidrige Moment, dass in ihre Informationsfreiheit eingegriffen wird, auch wenn sie überhaupt nicht im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Also hier haben wir es überhaupt nicht mit einem Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung nach Telekommunikationsgesetz und der Deliktgruppe der Wohnungseinbruchdiebstähle als Katalogstraftaten zu tun.
Also insofern weiß ich gar nicht, was Sie dort wollen. Wenn Sie allerdings darauf abzielen, den Wohnungseinbruchdiebstahl in die Katalogstraftaten der Telekommunikationsüberwachung nach § 100a der Strafprozessordnung aufzunehmen, dann muss ich Ihnen allerdings sagen, dass der bandenmäßige Wohnungseinbruchdiebstahl dort bereits steht als schwere Straftat und es ist doch nicht wirklich Ihr Ansinnen, in den Katalog der dort aufgeführten schweren Straftaten den einfachen Wohnungseinbruch mit aufzunehmen, denn dann würde, glaube ich, verfassungsrechtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Der Staatssekretär hatte die Tätergruppen aufgezählt, die es gibt. Es gibt die reisenden Tatverdächtigen, es gibt aber auch die Täter, die praktisch im sozialen Wohnumfeld tätig werden, und es gibt insbesondere aber natürlich auch die jugendlichen Zufallstäter, die einmalig zum Täter werden. Dann wäre es doch gerade absurd, in diesem Bereich praktisch diese Straftaten zu den besonders schweren Straftaten aufzunehmen, die dann in dem Katalog stehen mit Raub, schwerer Erpressung, Landesverrat, Mord, Totschlag usw. Ich glaube, das kann nicht in Ihrem Interesse sein. Beim bandenmäßigen Wohnungsdiebstahl verhält sich das anders, aber der ist ja in den Katalogstraftaten des § 100a Strafprozessordnung mit aufgeführt.
Und wenn ich eben die tatverdächtigen Gruppen genannt habe, dann will ich gleich zum Punkt 2 kommen und da gibt es durchaus einen Dissens in dieser Koalition, da gibt es einen Dissens mit dem Thüringer Innenminister, aber ich will da hier nicht zustimmen. Sie beantragen die vollständige Streichung des § 244 Abs. 3. Es geht dabei um den minder schweren Fall, praktisch für Gerichte das Strafmaß im minder schweren Fall anzusetzen.
Erstens, glaube ich, ist es nicht sachgerecht, den kompletten Absatz 3 zu streichen, weil sich der komplette Absatz 3 nicht nur auf den Wohnungseinbruch bezieht. Er bezieht sich beispielsweise auch auf Diebstähle, die vollzogen werden, wenn dabei gefährliches Werkzeug mitgeführt wird – nicht eingesetzt, mitgeführt wird. Ich glaube, auch in diesem Bereich kann man durchaus strafprozessual nachdenken, ob wir gerade bei verschiedenen tatverdächtigen Gruppen den Gerichten auch die Möglichkeiten geben sollten, dort von minder schweren Fällen auszugehen, beispielsweise, wenn solche Gegenstände überhaupt nicht zum Einsatz kommen und wenn wir beispielsweise durch den besonderen Charakter des Tatverdächtigen das Strafrecht auch, so wie es eigentlich auch in der Bundesrepublik gedacht ist, als Resozialisierungsansatz und nicht als Racheinstrument verstehen. Das ist mir auch wichtig, wenn es darum geht, beim Wohnungseinbruchdiebstahl den minder schweren Fall streichen zu wollen, wie das die Innenministerkonferenz hier beschlossen hat. Gerade wenn es darum geht, den jugendlichen Zufallstäter, der einen erheblichen Anteil an den Tatverdächtigen ausmacht, tatsächlich wieder – wenn Sie so wollen – zu einem gesetzeskonformen Verhalten zurückzuführen und ihm die Chance geben zu wollen, sich anders zu entwickeln, aus seiner Straftat und der nachfolgenden Verurteilung zu lernen, dann müssen Sie den Gerichten auch die Möglichkeit geben, dass sie das Strafrecht so anwenden können, dass eine Resozialisierungsmöglichkeit eröffnet wird. Und das ist eben der minder schwere Fall; um deutlich zu sagen: Hier gibt es für den jugendlichen Zufallstäter bestimmte Stufen, die es zu absolvieren gilt. Und das ist auf der ersten Stufe eine Warnung des Rechtsstaats mit einer eindeutigen Absicht der Resozialisierung. Deswegen finde ich, dass der minder schwere Fall ein wichtiges Instrument ist, dem Kerngedanken unseres Strafrechts zu folgen. Deswegen halte ich das für höchst problematisch, diesen Passus zu streichen.
Ich halte es auch deshalb für höchst problematisch, weil der minder schwere Fall für die Leute, über die wir reden, die bandenmäßig in Wohnungen einbrechen, überhaupt nicht zur Anwendung kommt. Er kommt für die gar nicht zur Anwendung, aber dessen Streichung hat auch im Prinzip überhaupt keine präventive oder abschreckende Wirkung, denn diejenigen, die sich bandenmäßig auf den Weg machen, um in Wohnungen einzubrechen, werden durch das Strafmaß überhaupt nicht abgeschreckt, das zeigen alle Erfahrungen.
Aus diesen genannten Gründen ist Ihr Antrag abzulehnen. Dem Staatssekretär danke ich noch mal abschließend für seinen Bericht und damit schließe ich, zumindest für den Teil der Abgeordneten, vorerst meinen Beitrag und vielleicht auch die Debatte an diesem Punkt. Vielen Dank.
Das können Sie ja noch gar nicht wissen, Herr Kollege. Deswegen frage ich jetzt noch mal in die Runde: Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen.
Verehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob 20 oder 25 Prozent Aufklärung bei Wohnungseinbrüchen: Aus meiner ehemaligen beruflichen Sicht ist dieses Ergebnis überhaupt nicht akzeptabel. Wohnungseinbruchstraftaten gegen das Eigentum sind neben den Straftaten gegen das Leben die Straftaten, die das subjektive Lebensgefühl der Bürgerinnen und Bürger am meisten beeinträchtigen. Wir reden in diesem Haus bei den verschiedensten Delikten über mehr Personal, dass wir Neueinstellungen brauchen, aber keiner von uns hat bis jetzt mal in die Zahlen für das Personal hineingeschaut.
Das ist der erste Gesichtspunkt, den ich dem Antrag der CDU entgegne, dass wir uns eben die Frage stellen müssen, wie viele Polizisten überhaupt den Job des Vollzugsdiensts machen. Wir haben gestern in der Sicherheitsdebatte die Zahlen gehört: 5.920-irgendwas Polizeivollzugsbeamte. Und wie viele machen nun tatsächlich den Job des Polizeivollzugsbeamten? Sind es 2.000? Sind es 3.000? Nach meiner Erhebung sind das 3.200 Polizeibeamte, die tatsächlich im Vollzug tätig werden. Und vor dem Hintergrund, dass wir natürlich diensteingeschränkte Kolleginnen und Kollegen in der Thüringer Landespolizei haben, haben wir immer noch die Differenz von über 2.500 Beschäftigten, Polizeivollzugsbeamten, die vollzugsferne Tätigkeiten verrichten. Und kein Kollege, der hier im Raum zur inneren Sicherheit gesprochen hat, hat davon gesprochen, wie wir es hinkriegen, dass wir die Polizeibeamten, die vollzugsferne Tätigkeiten verrichten, aber gesund sind, tatsächlich in den Polizeivollzugsdienst bekommen. Das geht aus meiner Wahrnehmung auf zwei Wegen. Erstens: Wir stellen Verwaltungsbeamte für die vollzugsfernen Tätigkeiten ein. Zweitens: Wir stellen Entgeltbeschäftigte für dieselben Tätigkeiten ein. Es erschließt sich mir nicht, warum sich teuer ausgebildete Polizeivollzugsbeamte mit Computeradministration beschäftigen; es erschließt sich mir nicht, warum Polizeivollzugsbeamte sich damit beschäftigen, Waffen und Geräte zu verwalten, um nur zwei Beispiele von ganz vielen zu benennen. Ich denke, hier hat der
Haushaltsgesetzgeber noch eine ganze Menge zu tun, um tatsächlich einen organisatorischen Istzustand der Polizei festzustellen, um den eigentlichen Bedarf mit einer scharfen Aufgabenkritik nachzuzeichnen, dass wir überhaupt erst mal wissen, wie viele Polizeivollzugsbeamte, die natürlich gesund sind, die den Job machen können, vollzugsferne Aufgaben verrichten und nicht im Vollzugsdienst tätig sind. Ich bin deswegen sehr leidenschaftlich bei der Debatte, weil jeder Einbruch, der nicht aufgeklärt werden kann, eine Niederlage für Polizeivollzugsbeamte, die an diesem Verfahren arbeiten, ist.
Es kommt noch etwas hinzu – das ist die justizielle Reaktion auf bekannt gewordene Straftäter. Schauen wir uns die Urteile an, die für Straftäter fallen, die diese Straftaten gegen das Eigentum begehen. Viele Polizeibeamte, mit denen ich mich darüber unterhalte, sagen mir: Rainer, das ist einfach ein Witz! Und das Element der Strafabschreckung muss auch mit den justiziellen Mitteln ausgeübt werden.