Protocol of the Session on February 26, 2015

Herr Höcke, Sie haben noch eine Nachfrage, wenn Sie noch eine haben.

Danke schön. Ich habe keine Nachfragen mehr. Vielen Dank für die Auskunft.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wenn Sie ordentliche Mitarbeiter hätten, wä- ren Sie hier besser vorbereitet!)

Herr Kuschel! Wir kommen zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Krumpe, Fraktion AfD, in der Drucksache 6/212.

Ich möchte der Landesregierung eine Frage zum Breitbandausbau Thüringen stellen.

Breitbandausbau Thüringen

Die flächendeckende Versorgung Thüringens mit einer Netzgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2018 ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die Breitbandversorgung in Thüringen ist jedoch bis heute, insbesondere in den ländlichen Regionen, ungenügend.

Die Thüringer Bürger sind ebenso wie Industrie und Mittelstand in einem hohen Maße auf leistungsfähige Internetanschlüsse angewiesen. Die Breitbandversorgung ist für alle Regionen in Thüringen gleichermaßen von Bedeutung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es eine Kostenermittlung des Gesamtinvestitionsbedarfs für die Breitbandversorgung in Thüringen bis 2018 als Basis für die Bereitstellung von Fördermitteln für Kommunen und wenn ja, wie hoch ist dieser Investitionsbedarf aufgeschlüsselt nach den Planungsregionen in Thüringen?

2. Wird seitens der Landesregierung geplant, den gegenwärtigen Fördersatz in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für den Breitbandausbau für finanzschwache und von Anbindepunkten sehr abgelegene Gemeinden deutlich zu erhöhen und wenn ja, bis zu welchem Maximalfördersatz?

3. Werden Mobilfunktechnologien für den Breitbandausbau in Thüringen substituierend oder ergänzend zu einem glasfaserbasierenden Festnetz geplant?

(Staatssekretärin Feierabend)

4. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um die notwendigen Bewilligungsverfahren für Fördermittel für den Breitbandausbau so zu beschleunigen, dass die Bindefristen der Telekommunikationsanbieter nicht vor der Bewilligung ablaufen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Hoppe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Krumpe für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der TÜV Rheinland hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie zu Szenarien und Kosten für eine kosteneffiziente und flächendeckende Versorgung der bislang noch nicht mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgten Regionen erstellt. Die Kosten für einen Ausbau von 100 Prozent der Haushalte auf diesem Niveau liegen demnach bei circa 20 Milliarden Euro deutschlandweit. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Investitionsbedarf von durchschnittlich 3.850 Euro je unversorgtem Haushalt. Auf dieser Grundlage geht das Breitbandkompetenzzentrum Thüringen bei noch unversorgten rund 533.000 Haushalten von einem Investitionsbedarf von mehr als 2 Milliarden Euro für einen flächendeckenden Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s in Thüringen aus. Eine verlässliche Aufschlüsselung dieser Investitionskosten nach Planungsregionen ist allerdings auf der Grundlage der vorhandenen Daten nicht möglich.

Zu Frage 2: Die Höhe des Fördersatzes bei der bisherigen Breitbandförderung mit EFRE-Mitteln betrug 75 Prozent, ausnahmsweise im Einzelfall von bis zu 90 Prozent. Bei der geplanten Fortsetzung der Förderung mit ELER-Mitteln gehen wir davon aus, dass diese Regelung beibehalten werden kann.

Zu Frage 3: Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit bis 2018 entsteht. Gemäß der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ der Bundesregierung soll dies mittels eines effizienten Technologiemixes erreicht werden. Auch nach unserer Einschätzung wird eine flächendeckende bedarfsgerechte Breitbandversorgung in Thüringen zumindest in absehbarer Zeit nur durch eine Verknüpfung hocheffizienter, kabelgebundener und drahtloser Technologie erreicht werden können. Darum ist die Technologie

neutralität auch in der „Breitbandstrategie Thüringen 2020.“ als Grundsatz für die Förderung des Breitbandausbaus festgehalten. Wir setzen auf einen Mix aus Technologien, um einen jeweils passgenauen Weg zu finden, die Versorgung vor Ort zu sichern. Mobiles Breitband kann durchaus helfen, den flächendeckenden Ausbau zu beschleunigen. Für die Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet sind Glasfaserkabel besonders geeignet. Mit Blick auf die Kosten ist es aber schlichtweg nicht realistisch, von einem zeitnahen flächendeckenden Glasfaserausbau auszugehen, so wünschenswert dies auch sein mag. Zudem ist zu beachten, dass die drahtlosen Technologien ständig weiter entwickelt werden und zukünftig auch höhere Bandbreiten übertragen werden können. Die 5. Generation des Mobilfunks zum Beispiel soll bis 2020 marktreif sein und dann Datenraten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde erreichen. Das wäre etwa zehnmal so schnell wie der aktuelle LTE-Standard.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die anstehende Vergabe der sogenannten Digitalen Dividende II verweisen. Der Bund plant im II. Quartal 2015 Funkfrequenzen für den Mobilfunkbereich von 700 Megahertz zu versteigern. Dieser Frequenzbereich ist durch die Weiterentwicklung des terrestrischen Fernsehens – also Umstellung auf DVB-T2 – frei geworden und geeignet, gerade in ländlichen Bereichen schnell Internetzugänge zu ermöglichen.

Zu Frage 4: Es ist unser Ziel, die Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit der Breitbandförderung schnell und reibungslos durchzuführen. Die Antragsbearbeitung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank. Diese ist auch die bewilligende Stelle. Eine wesentliche Grundlage für eine zügige Antragsbearbeitung ist natürlich, dass der Antragsteller alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht vorlegt. Das Breitbandkompetenzzentrum steht den Antragstellern deshalb schon in der Phase der Projektvorbereitung beratend zur Seite. Bei der Projektdurchführung arbeiten unser Ministerium, das Thüringer Breitbandkompetenzzentrum und die Thüringer Aufbaubank eng zusammen und stehen mit den Kommunen und den ausbauenden Unternehmen in intensivem Kontakt. Ich kann Ihnen versichern, dass die mit der Breitbandförderung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bindefristen der Telekommunikationsanbieter stets im Blick haben.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Krumpe.

Ich habe zwei Nachfragen. Nachfrage Nummer 1: Wie soll denn bei einem Einsatz von Mobilfunktechnologien in Ihrem dargestellten Technologiemix eine Versorgung von 50 Megabit pro Sekunde garan

tiert werden, wenn doch die verfügbare Bandbreite von der Anzahl der Nutzer abhängig ist, die sich zeitgleich in dieser Mobilfunkzelle befinden?

Da muss man in der Tat differenzieren zwischen dem, was technisch potenziell möglich ist und dann in Abhängigkeit von den zeitgleichen Nutzern, das relativiert natürlich dann die tatsächliche Geschwindigkeit. Also das eine ist, wenn man so will, die Kapazität und das andere dann die tatsächliche Geschwindigkeit, die man natürlich dann nur je nach Anwender- und Nutzerzahl ermitteln kann.

Nachfrage Nummer 2: Also nehme ich mit, dass es wohl auch nach 2018 Haushalte geben wird oder Mobilfunk oder überhaupt Breitbandnutzer in Thüringen, die nicht mindestens mit 50 Megabit pro Sekunde surfen können?

Das wird man sehen. Man muss hier einmal differenzieren im Moment zwischen der Zielsetzung des Bundes und des Landes. Da gibt es unterschiedliche Zeithorizonte. Wir sind aber derzeit als Ministerium dabei, über eine Beschleunigung unserer Umsetzungsstrategie zu beraten – Sie werden nachher auch zu dem Thema hier noch Beratungen durchführen –, um möglichst schnell das von Ihnen genannte Qualitätsniveau zu erreichen. Dazu kann ich aber heute noch nicht abschließend Stellung nehmen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich die Anfrage der Abgeordneten Berninger, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/216 auf.

Ergebnisse der Überprüfung der Arbeitsweise in der Ausländerbehörde Sömmerda

Im November 2014 hatte das ARD-Magazin „Monitor“ über die Ausländerbehörde im Landratsamt Sömmerda berichtet und durch Aufnahmen mit versteckter Kamera einen respektlosen, beleidigenden und nach meiner Auffassung rassistisch durchsetzten Umgang eines Sachgebietsleiters sowie eines Sachbearbeiters der Ausländerbehörde dokumentiert.

Nach einer Medieninformation des Landratsamtes Sömmerda vom 27. Januar 2015 habe eine interne Prüfung ergeben, dass die Arbeitsweise der Ausländerbehörde nicht zu beanstanden sei, Bescheide korrekt erstellt würden und alle Mitarbeiter ge

wissenhaft und sachlich arbeiteten. Gleichwohl seien arbeitsrechtliche Schritte abgewogen und umgesetzt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kompetenzen der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht sind dem Landesverwaltungsamt oder anderen Stellen der Landesverwaltung gegenüber der Ausländerbehörde Sömmerda zugewiesen?

2. In welcher Art und Weise und mit welchen Ergebnissen wurde das Landesverwaltungsamt in die interne Prüfung unter anderem der Erstellung der im „Monitor“-Bericht kritisierten Leistungsbescheide, bei denen es nach Informationen der Fragestellerin Unregelmäßigkeiten und Nachberechnungen gegeben hatte, einbezogen?

3. Welche arbeits- bzw. dienstrechtlichen Schritte wurden im Einzelnen abgewogen und umgesetzt?

4. Welche Änderungen erfolgten etwa in der Behördenorganisation oder im fachlichen Bereich bzw. wurden durch das Landesverwaltungsamt angeregt?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Minister Lauinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 2 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums sind die Ausländerbehörden für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständig. Ausländerbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte jeweils im übertragenen Wirkungskreis. Im Landratsamt Sömmerda besteht die Besonderheit, dass in der Ausländerbehörde auch die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wahrgenommen werden. Auch diese Aufgaben erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 1 Abs. 4 der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes im übertragenen Wirkungskreis. Soweit Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden, erstreckt sich die vom Land vorgenommene Aufsicht über die Rechtsaufsicht hinaus auch auf die Handhabung des Ermessens, die sogenannte Fachaufsicht. Hierfür können in Einzelfäl

(Abg. Krumpe)

len Weisungen erteilt werden. Die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter obliegt in den Landkreisen dem Landrat.

Zu Frage 2: Das Landesverwaltungsamt hat als Fachaufsichtsbehörde im Rahmen einer Geschäftsprüfung die in Rede stehenden Akten überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Zuordnung der Leistungsempfänger zu den einzelnen Regelbedarfsstufen unzutreffend war und deshalb zu geringe Geldleistungen festgesetzt wurden. Die Ausgangsbehörde hat nach Prüfung des Landesverwaltungsamts die Leistungssätze umgehend angepasst und noch ausstehende Beträge ausgezahlt.

Zu Frage 3: Welche arbeits- bzw. dienstrechtlichen Schritte im Einzelnen abgewogen wurden, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung, da diese Abwägung dem Landrat im Rahmen der kommunalen Organisations- und Personalhoheit in eigener Zuständigkeit obliegt.

Zu Frage 4: In Anbetracht der Tatsache, dass die Mitarbeiter der Ausländerbehörde beim Landratsamt Sömmerda nicht nur für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch für die Sozialbetreuung sowie die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sind, entschied der Landrat, die Anzahl der Mitarbeiter in den Ausländerbehörden um zwei Sachbearbeiter zu erhöhen. Außerdem wurde mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Sömmerda, eine Ausweitung der sozialen Betreuung der Asylsuchenden vereinbart.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Berninger.

Zwei sogar, Frau Präsidentin.

Die erste Frage – ich will noch mal konkret ein Ja oder Nein haben: Es ist also nicht korrekt, wenn die Medieninformation des Landratsamts schreibt, dass die Arbeitsweise der Ausländerbehörde nicht zu beanstanden war und Bescheide korrekt erstellt gewesen seien? Es wurde ja etwas nachgezahlt. Also ja oder nein, ist das nicht korrekt?