Protocol of the Session on February 26, 2015

Zu Frage 3: Die Ermittlungen dauern in allen Fällen an.

Zu Frage 4: Nach derzeitiger Erkenntnislage sind zwei Delikte der politisch motivierten Kriminalität rechts zuzuordnen. Eine Straftat wurde in dem Bereich politisch motivierte Kriminalität sonstige/nicht zuzuordnen erfasst. Bei zwei Straftaten handelt es sich nicht um politisch motivierte Fälle, sondern um Delikte der Allgemeinkriminalität. Bei fünf Vorkommnissen ist eine Zuordnung nach dem momentanen Erkenntnisstand nicht möglich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Brandner, bitte.

Ich fasse das dann zusammen. Zwei Nachfragen kann man stellen?

Ja.

Zum Thema 2: Opfer waren sozusagen Abgeordnete der AfD, CDU und Linke. Können Sie das aufschlüsseln, was die zehn Taten angeht?

Die Zahlen müsste ich noch einmal abfordern.

Und das Zweite war dann: Sie hatten 3. gesagt, die Ermittlungen dauerten an, unter 4. hatten Sie Ermittlungsergebnisse genannt. Wie passt das zusammen?

Das ist die derzeitige Erkenntnislage. Das kann sich im Laufe der Ermittlungen gegebenenfalls noch ändern.

Also sind das vorläufige Einschätzungen?

Genau.

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Höcke, Fraktion der AfD, in der Drucksache 6/208 auf.

Ich habe eine Anfrage zum Thema „Gender-Mainstreaming“.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Yeah!)

Genau, yeah!

Der englische Begriff „gender“ stammt ursprünglich aus dem Bereich der Sexualpsychologie. Daraus entwickelte sich, gefördert durch die Aktivitäten der institutionalisierten Homosexuellen- und Feminismusbewegung, die Vorstellung eines vom biologischen Geschlecht – im Englischen „sex“ – abgelösten emotionalen oder metaphysischen Geschlechts, das zum „sozialen Geschlecht“ weiterentwickelt wurde.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Ein so verstandenes Geschlecht ist demnach eine ideologische Hypothese bzw. eine gesellschaftspolitische Konstruktion und kann entsprechend geformt bzw. der politischen Einflussnahme unterworfen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Umsetzungsmaßnahmen, die der Implementierung des „Gender-Mainstreamings“ dienen, werden durch die einzelnen Ressorts der Landesregierung finanziell und personell gefördert, zum Beispiel finanzielle und personelle Mittel, die für die Arbeit des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien zur Verfügung stehen?

2. Wie viele Lehrveranstaltungen werden im Bereich des „Gender-Mainstreamings“ im laufenden Semester an den staatlichen Hochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien in Thüringen durchgeführt?

3. Wie hoch sind die aktuell bereitgestellten Haushaltsmittel für die Umsetzung des „Gender-Mainstreaming“-Ansatzes insgesamt?

4. Ist eine Erhöhung der Mittel für die Implementierung des „Gender-Mainstreamings“ im neuen Haushalt vorgesehen?

Danke schön.

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Staatssekretärin Feierabend.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höcke wie folgt:

Zu Frage 1: Das Kabinett hatte mit Beschluss vom 5. Juni 2007 bereits das Konzept zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming angenommen. Für die organisatorische Umsetzung wurde durch den Kabinettsbeschluss das Top-Down-Modell gewählt. Als konkreter Ansprechpartner für die Umsetzung von Gender-Mainstreaming wurde in den einzelnen

Ressorts eine Genderkoordinatorin oder ein Genderkoordinator benannt. Diese wurden unmittelbar dem jeweiligen Ministerbereich zugeordnet. Organisatorisch war dafür in den Ressorts grundsätzlich die Nutzung einer halben Stelle vorgesehen.

Die Schulung der Hausleitung, Abteilungs- und Referatsleitungen der Ressorts sowie Informationsveranstaltungen für die Bediensteten zum GenderMainstreaming wurden von der Beauftragten der Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann zur Sensibilisierung aller Bediensteten der Landesverwaltung mit dieser Thematik organisiert und durchgeführt. Beim Gender-Mainstreaming handelt es sich gemäß Kabinettsbeschluss aus dem Jahr 2007 um eine strategische Ausrichtung, eine Querschnittsaufgabe. Daher sind Aufschlüsselungen für Einzelleistungen der Ressorts in den jeweiligen Verwaltungsbudgets nicht möglich. Im schulischen Bereich ist das Themenfeld GenderMainstreaming Teil der Thüringer Lehrpläne und wird im Rahmen verschiedener Fortbildungsveranstaltungen thematisiert. Da eine Erfassung der Fortund Weiterbildungsveranstaltungen des Thüringer Instituts für Lehrerbildung, Lehrplanentwicklung und Medien nicht nach Themen, sondern nach Fächern, Fächergruppen oder nach Art der Veranstaltung erfolgt, ist eine konkrete Aussage über die finanziellen Mittel für die gesamte Thematik nicht möglich. Dasselbe gilt auch für die personellen Ressourcen.

Zu Frage 2: In der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Gotha werden drei Lehrveranstaltungen je Studienjahr durchgeführt, davon eine Unterrichtseinheit im Bereich Sozialwissenschaften, zwei Unterrichtseinheiten im Bereich öffentliches Recht. Über die Lehrveranstaltung im Bereich des Gender-Mainstreamings bei weiteren Bildungsträgern wie Hochschulen, anderen Fachhochschulen oder Berufsakademien liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die entsprechenden Bildungsträger brauchen diese nicht erfassen, sodass auch keine weitere Information dazu abgegeben werden kann.

Zu Fragen 3 und 4: Wie bereits ausgeführt, handelt es sich beim Gender-Mainstreaming um eine Querschnittsaufgabe, bei der keine Haushaltsmittel gesondert ausgewiesen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich darüber hinaus jedoch auch ausführen: Gender-Mainstreaming ist die gleichstellungspolitische Strategie der Europäischen Union, die ursprünglich auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1994 entwickelt wurde. Im Amsterdamer Vertrag von 1999 in Artikel 3 Abs. 2 heißt es: „Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Höcke)

Gender-Mainstreaming ist als ein komplexer und langjähriger Organisationsentwicklungsprozess zu betrachten, dessen Ziel darin besteht, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit für Frauen, Mädchen und Männer und Jungen durch eine modernisierte Verwaltung herzustellen.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern wird die neue Landesregierung die Strategie des Gender-Mainstreaming konsequent weiter verfolgen und um eine aktive Frauenpolitik, die auf Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet ist, ergänzen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Höcke hat eine Nachfrage.

Ich glaube, die Abgeordneten der Linken, die jetzt gerade so heftig Beifall klatschen, haben den Sinn einer Mündlichen Anfrage nicht verstanden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da- für haben wir Sie ja, damit Sie uns das erklä- ren!)

Ich habe eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin, zu Frage 1. Sie haben davon gesprochen, dass pro Ressort eine halbe Stelle für diese Querschnittsaufgabe zur Verfügung gestellt wird. Können Sie mir sagen, in welcher Besoldungsgruppe diese halbe Stelle eingruppiert ist?

Diese halbe Stelle ist zum Beispiel in unserem Haus nicht zusätzlich, sondern ist zugleich die Gleichstellungsbeauftragte des Landes.

Und die Besoldungsgruppe für diese Gleichstellungsbeauftragte?

Des Landes Thüringen?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Im Haushalt nachzusehen!)

Genau, im Haushalt nachzulesen.

Ich will Sie nicht quälen, nur wenn Sie es jetzt so stante pede hätten, da muss ich es nicht nachlesen.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Sie quälen uns, wenn Sie ans Mikro gehen.)

Herr Höcke, Sie haben noch eine Nachfrage, wenn Sie noch eine haben.