Die erste Frage – ich will noch mal konkret ein Ja oder Nein haben: Es ist also nicht korrekt, wenn die Medieninformation des Landratsamts schreibt, dass die Arbeitsweise der Ausländerbehörde nicht zu beanstanden war und Bescheide korrekt erstellt gewesen seien? Es wurde ja etwas nachgezahlt. Also ja oder nein, ist das nicht korrekt?
Meine zweite Nachfrage: Sind die beiden im „Monitor“-Bericht dargestellten Sachbearbeiter bzw. Sachgebietsleiter noch auf ihren Stellen beschäftigt?
Zu Frage 1: Ja, die Bescheide waren nicht korrekt. Das kann man eindeutig so sagen. Das hatte ich auch beantwortet. Bei der Überprüfung wurde fest
gestellt, dass die Zuordnung unzutreffend war und deshalb zu geringe Geldleistungen ausgezahlt wurden. Es wurde nach Intervention des Landesverwaltungsamts korrigiert und die zu gering festgesetzten Beträge nachgezahlt.
Zu Frage 2 – der Sachbearbeiter – kann ich auch nur noch mal auf das verweisen, was ich gesagt habe, dass die Dienstaufsicht allein dem Landrat obliegt und deshalb der Landesregierung keine Informationen darüber vorliegen, was dienstrechtlich in Sömmerda geschehen ist.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 6/218 auf.
Eine schnelle Autobahnanbindung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zählt für die hiesige Region zu den wichtigsten Aufgaben, um die Zukunft des Wirtschaftsstandorts zu sichern. Im Bereich der B 281 als Hauptachse zur A 9 bedarf es neben den erforderlichen Ortsumgehungen vor allem einer Lösung im Bereich des Bahnübergangs am sogenannten Vogelschutz. Neben der Straßenführung sorgen vor allem die Wartezeiten am Bahnübergang für eine erhebliche Beeinträchtigung. Insbesondere die ansässigen Unternehmen wie das Stahlwerk Thüringen brauchen Planungssicherheit mit schnellen Transportwegen.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Industriestandort Saalfeld-Rudolstadt und der damit im Zusammenhang stehenden Verbesserung der Autobahnanbindung bei?
2. Welche Informationen liegen der Landesregierung über Häufigkeit und Dauer der Schrankenschließungen am Bahnübergang „Vogelschutz“ vor?
4. Für wann rechnet die Landesregierung mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und einem möglichen Baubeginn?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kowalleck, ich beantworte die Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Städtedreieck Saalfeld-RudolstadtBad Blankenburg ist als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums eingestuft. Im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 wird die Achse B 90 n, B 281 zwischen der A 71 Rudolstadt-Saalfeld/Saale-Pößneck-Triptis und A 9 als einer der insgesamt acht landesbedeutsamen Entwicklungskorridore in Thüringen ausgewiesen. Die Entwicklungskorridore sollen als Räume mit besonderer Standortgunst zur positiven Wirtschaftsentwicklung des Landes beitragen. Sie sollen im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur und wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie auf ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen entwickelt werden. Als unabdingbare Entwicklungsvoraussetzung der Entwicklungskorridore sollen die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen gesichert bzw. weiterentwickelt werden. Auf dieser Grundlage wurden die B 90 n und B 281 zwischen A 71 und A 9 als wesentlichste Anbindungen des Städtedreiecks an das Autobahnnetz auf Vorschlag des Freistaats Thüringen einvernehmlich mit dem Bundesverkehrsministerium in die Verbindungsfunktionsstufe 1, das heißt als großräumige Verbindung, eingestuft. Diese Einstufung ermöglicht unter anderem eine Einordnung der für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Ortsumgehungen im Zuge dieser Straßenverbindung in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf Plus“.
Zu Frage 2: Nach den vorliegenden Angaben der Deutschen Bahn AG finden am Bahnübergang täglich im Durchschnitt 48 Zugfahrten auf der Strecke Gera-Saalfeld, Abschnitt Bahnhof Könitz-Bahnhof Unterwellenborn, statt. Hinzu kommen Rangierfahrten zwischen der Anschlussbahn Könitz zum Stahlwerk Unterwellenborn und Übergabefahrten zwischen Bahnhof Könitz und dem Stahlwerk Unterwellenborn. Die Anzahl dieser Fahrten liegt im Durchschnitt bei 25 Fahrten täglich. Die Schließzeiten bei Zugfahrten liegen bei circa 3 Minuten, die bei Rangierfahrten bei bis zu 8 Minuten.
Zu Frage 3: Die Um- und Ausbaumaßnahmen im Zuge der B 281 bei Könitz mit Beseitigung des Bahnübergangs befinden sich im Stadium der Entwurfsplanung. Im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs werden gegenwärtig Varianten zur Ver
kehrsanbindung des Ortsteils Vogelschutz mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt. Erst nach Vorlage der abgestimmten Vorzugslösung kann der Vorentwurf fertiggestellt werden. Eine Entscheidung über die weiter zu verfolgende Vorzugsvariante hat das BMVI bisher noch nicht getroffen.
Zu Frage 4: Aufgrund des erreichten Planungsstands sind derzeit keine konkreten Aussagen zu Beginn, Dauer und Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sowie zu einem Baubeginn möglich. Ziel des zuständigen Straßenbauamts ist es, das Planfeststellungsverfahren in 2016 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen.
Ja, ich stelle gleich zwei Nachfragen: Wie oft musste die Straße am Bahnübergang „Vogelschutz“ gesperrt werden, um Schwertransporte mittels Abbau der kompletten Signalanlage passieren zu lassen?
Und die zweite Frage: Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, wie viel Fahrzeuge und davon Lkw täglich die Schrankenanlage passieren?
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Anfrage des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 6/224.
Ich habe eine Frage zum Thema „Prävention und Ausbruchsmanagement bei Nosokomialinfektionen mit multiresistenten Bakterien“.
Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, war es im Dezember vergangenen Jahres zu einem großen Ausbruch mit einem multiresistenten Acinetobacter-Stamm gekommen, der sich in der Folgezeit rasant verbreitet hat. So konnten daraufhin bis zum 5. Februar 2015 insgesamt 31 infizierte Patienten auf zwei intensivmedizinischen Abteilungen der dortigen Universitätsklinik entdeckt werden, von denen inzwischen zwölf kolonisierte Patienten gestorben sind.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr eines gleichartigen Ausbruchs mit einem multiresistenten Acinetobacter-Stamm in Thüringen ein?
2. Sieht die Landesregierung aufgrund des Ausbruchs in Kiel insbesondere auch für das Universitätsklinikum Jena einen akuten Handlungsbedarf, die Prävention und das Ausbruchsmanagement hierzulande zu verbessern?
3. Gab es in der Vergangenheit größere nosokomiale Infektionen am Universitätsklinikum Jena oder in anderen Krankenhäusern des Landes und wenn ja, wie viel Ausbrüche gab es mit jeweils welchen Mortalitätsraten?
4. Wie definiert die Landesregierung die Bedeutung sowie die Aufgaben der Gesundheitsämter beim Kampf gegen resistente Keime?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Staatssekretärin Feierabend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt:
Zu Frage 1: Daten aus der Antibiotikaresistenzüberwachung in Deutschland zeigen für die kontinuierlich teilnehmenden Krankenhäuser einen signifikanten Anstieg des Anteils von multiresistenten Acinetobacter baumannii, sogenannten 4 MRGN wie in Kiel isoliert, von 6,4 Prozent im Jahr 2008 auf 13,6 Prozent im Jahr 2011. Unter den 4 MRGN sind multiresistente gramnegative Erreger, resistent gegenüber vier Antibiotikaklassen, zu verstehen. Diese Daten zeigen, dass es in Deutschland und damit auch in Thüringen jederzeit durch einen besiedelten
oder erkrankten Patienten zum Eintrag eines multiresistenten Erregers in ein Krankenhaus kommen kann. Das Geschehen in Kiel haben viele Thüringer Krankenhäuser als Anlass zur Überprüfung des Hygienemanagements genommen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbruchsmanagements im Hygieneplan festgelegt.
Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht Handlungsbedarf, der allerdings nicht als akut einzuschätzen ist. Zum einen soll die Ausbildungssituation für Krankenhaushygieniker in Thüringen durch das Zentrum für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Jena weiter ausgebaut und verbessert werden. Präventionsmaßnahmen im Sinne von Schulungen des Personals etc., wie dies Rahmen der nun auslaufenden ALERTSStudie in vorbildlicher Weise pilotiert wurde, sollen verstetigt werden. Als Weiteres soll aufgrund des Ausbruchs in Kiel ständig eine Überprüfung der Prävention von entsprechenden Infektionen in Krankenhäusern und des Ausbruchsmanagements insbesondere in größeren Krankenhäusern mit einem hohen Infektionsrisikoprofil, wie zum Beispiel dem Universitätsklinikum Jena und der Helios-Klinik in Erfurt, erfolgen.
Zu Frage 3: Eine Häufung, das heißt zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist bzw. ein Ausbruch von nosokomialen Infektionen im Krankenhaus, ist gemäß § 6 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig und vom betroffenen Krankenhaus umgehend an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Seit dem 28. Juli 2011 muss das Gesundheitsamt das Geschehen und alle notwendigen Informationen über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz dem Robert Koch-Institut übermitteln. Seit August 2011 wurden dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz jährlich zwischen zwei und neun nosokomiale Ausbrüche gemeldet, darunter ein bis drei Ausbrüche jährlich mit multiresistenten Erregern. Todesfälle wurden nicht gemeldet. Aus dem Universitätsklinikum Jena hat es in den letzten fünf Jahren keinen Ausbruch an nosokomialen Infektionen durch Krankenhausinfektion mit tödlichem Ausgang gegeben. Die 2014 gemeldeten Ausbrüche bzw. Verdachtsfälle im Universitätsklinikum Jena möchte ich nicht vortragen, da es eine sehr lange Auflistung ist, die den Rahmen der Fragestunde sprengt, sodass ich Ihnen diese gern schriftlich zur Verfügung stellen würde.
Zu Frage 4: Den Thüringer Gesundheitsämtern kommt bei der Prävention von nosokomialen Ausbrüchen und bei der Bekämpfung der Weiterverbreitung von multiresistenten Keimen in Krankenhäusern eine bedeutende Rolle zu. Sie sind in das Ausbruchsmanagement der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Krankenhäuser eingebunden und müssen im Fall eines Ausbruchs vor Ort die Umset
zung der vom Krankenhaus eingeleiteten Hygieneund Schutzmaßnahmen überwachen und für die fachliche Unterstützung zur Verfügung stehen. Im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung werden alle Thüringer Akutkrankenhäuser von den zuständigen Gesundheitsämtern regelmäßig, in der Regel einmal im Jahr, begangen und erhalten Empfehlungen zur Verbesserung des Hygienemanagements. Außerdem sind in Thüringen Gesundheitsämter gemäß § 13 der Thüringer Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen die Initiatoren und Koordinatoren beim Aufbau und der Entwicklung von regionalen MRE-Netzwerken in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Laut Thüringer Landesverwaltungsamt haben 14 von 22 Thüringer Gesundheitsämtern ein MRE-Netzwerk gebildet und die Arbeit aufgenommen.