Protocol of the Session on February 26, 2015

Besonders wichtig ist uns dabei auch der Grundsatz, dass alle Kinder, auch diejenigen, die nicht unbedingt aus gut situierten Elternhäusern kommen, die freien Schulen besuchen können. Die CDU schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, als Berechnungsgrundlage für den neuen Zuschuss die Pauschale der staatlichen Finanzhilfe aus dem Jahr 2010 zu nehmen, also die Sätze vor der Reduzierung auf 80 Prozent. Nur wegen der Steigerung der Personal- und Sachkosten soll dieser Betrag um 10 Prozent erhöht werden. Mit anderen Worten: Die CDU will auf das alte Niveau zurück. Wenn wir aber anerkennen, dass auch freie Schulen einen öffentlichen Bildungsauftrag wahrnehmen und dass in den allermeisten Fällen, wenn die freie Schule nicht da wäre, eine staatliche Schule errichtet werden müsste, kann die Frage ja nicht sein: Kehren wir auf das alte Niveau zurück? Sondern die Frage muss sein: Wie viel von den 100 Prozent, die die staatlichen Schulen bekommen, sollen wir denn überhaupt gerechterweise abziehen?

Offenbar stehen die Chancen gut, dass das Ganze jetzt in den Ausschuss kommt. Wir werden uns als AfD-Fraktion dafür einsetzen, dass dieser Gesichts

punkt im Ausschuss intensiv diskutiert und zu einer Lösung geführt wird.

(Beifall AfD)

Die AfD-Fraktion hat die Entwicklung des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft bislang noch nicht parlamentarisch begleiten können, da die bisherigen Ereignisse „vor unserer Zeit“ waren. Ich muss aber schon sagen, wir haben uns an einigen Stellen verwundert die Augen gerieben. Die CDU novelliert im Jahr 2011 das Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft nicht nur materiell, sondern ändert es auch formell, nämlich so, dass das Berechnungsverfahren jetzt gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den verfahrensrechtlichen Anforderungen aus Artikel 26 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Verfassung verstößt, wie man dem Urteil entnehmen kann. Dieser Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip fällt der Grünen-Fraktion auf, sodass sie ein abstraktes Normenkontrollverfahren am Thüringer Verfassungsgerichtshof anstrengt. Dann im Zuge dieses Normenkontrollverfahrens verpflichtet der Thüringer Verfassungsgerichtshof den Gesetzgeber zu einer Neuregelung.

So weit, so gut. Das erste Mal reibt man sich verwundert die Augen, wenn man sieht, dass der neue Entwurf genau von der Fraktion kommt, die die Sache überhaupt erst vermurkst hat. Man hat das Gefühl, die CDU-Fraktion wacht aus ihrem Dornröschenschlaf auf, den sie auf der Regierungsbank gehalten hat, und fragt sich: Haben wir das alles nur geträumt oder ist es wirklich passiert?

(Beifall AfD)

Ich kann Ihnen versichern, liebe CDU-Fraktion, es ist tatsächlich passiert. Wir haben es alle miterlebt, die Träger der freien Schulen haben es miterlebt, die Kinder, die die freien Schulen besuchen, und auch die Eltern, die die Schulbeiträge bezahlen. Auch an denen ist es nicht spurlos vorübergegangen.

Sich dann damit rauszureden, das sei der Koalitionspartner gewesen, das finde ich auch nicht fein, denn seinen Koalitionspartner kann man sich ja aussuchen.

(Beifall AfD)

Wie gesagt, wir wundern uns über das widersprüchliche Verhalten der CDU-Fraktion. Grundsätzlich würde ich sagen, das Aufwachen auf der harten Oppositionsbank ist schwer, vielleicht schwerer als erwartet. Vielleicht sollten wir den Gesetzentwurf lieber denen überlassen, die überhaupt erst das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ausgelöst haben, also der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Immerhin hätten sie ausnahmsweise mal ein sinnvolles Betätigungsfeld.

(Beifall AfD)

Aber da müssen wir uns als AfD-Fraktion ein zweites Mal verwundert die Augen reiben, denn die Grünen-Fraktion hat zwar die abstrakte Normenkontrolle geführt und das Urteil zur Kenntnis genommen, aber – obwohl sie jetzt in der Regierungsverantwortung ist – es bislang nicht geschafft, einen entsprechenden Gesetzentwurf fristgerecht auszuarbeiten.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Freie Rede!)

Da die alten Regelungen nur noch bis zum 31. März 2015 angewendet werden, sollte das Gesetz möglichst schnell in Gang kommen. Die Lösung, die hier vorgeschlagen wurde, das Ganze rückwirkend in Kraft zu setzen, ist natürlich eine Notlösung, aber die Sache ist die, dass die freien Schulen grundsätzlich die Rechtssicherheit brauchen und die Planungssicherheit für die Stellenbesetzungen und Weiteres. Schlussendlich wird die AfD trotz dieser etwas befremdlichen Sachlage wie immer die Entscheidung treffen, die am sachgerechtesten ist. Wir sprechen uns also dafür aus, den Gesetzentwurf der CDU an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen und dort gemeinsam über Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Muhsal. Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Christian Tischner.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben von den Regierungsfraktionen gehört, sie planen den großen Wurf. Nur schade, dass die Spielzeit in 34 Tagen zu Ende geht und Sie auch schon seit Langem wussten, dass bis zum 31. März eine Neuregelung vorliegen sollte. Auch möchte ich gleich darauf hinweisen, dass scheinbar einige den Gesetzentwurf sehr oberflächlich gelesen haben, denn die Kritik, dass die Gemeinschaftsschulen nicht im Gesetzentwurf vorkommen, ist völlig falsch. § 20, da steht es sogar in der Überschrift und in einem extra Absatz. Das lese ich Ihnen jetzt nicht noch mal vor, das können Sie nachblättern – Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, alles in einem Punkt drin.

Die Schullandschaft in Thüringen hat sich in den zurückliegenden 25 Jahren erfolgreich entwickelt. Die Leistungen unseres staatlichen Bildungssystems werden regelmäßig in Länder-Rankings bestätigt. Unsere Schulen und vor allem unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten täglich hervorragende Arbeit an den Schulen. Auch wenn es in den letzten Jahren vielerorts zu Problemen kam, ist unser Schulsystem gut aufgestellt. Ich denke an Probleme wie der Altersdurchschnitt unserer Kollegien, an

die praxisferne Bürokratie bei den Lernentwicklungsgesprächen

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Wer hat es erfunden?)

oder die unzumutbaren Anweisungen im Falle einer Vertretungsstunde. Diese Baustellen im staatlichen System finden sich weniger bei den freien Schulen und dennoch drängt gerade hier die Zeit, dass wir hier im Hohen Haus richtungsweisende und verlässliche Entscheidungen treffen. Es ist gut, dass der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass der Thüringer Landtag über die wesentlichen Parameter der Förderhöhe in Form eines Gesetzes befinden muss und nicht die Ministerialverwaltung. Eine solche Feststellung entspricht genau den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie, die übrigens allen anderen Demokratieformen vorzuziehen ist. Durch die Neuregelung des Gesetzes entstehen dem Land im Jahr 2015 Mehrkosten von voraussichtlich 17,5 Millionen Euro auf der Basis der Schülerzahlen von 2014/2015. Diese Mehrkosten erscheinen zunächst viel. Man muss aber berücksichtigen, dass die freien Schulen oder die Träger der freien Schulen durch die Kürzungen im Jahr 2010 in den letzten Jahren einem enormen Kostendruck ausgesetzt waren, dass Rücklagen aufgebraucht wurden und viele Schulträger ihre Zuschüsse erhöht haben. Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt ein klares und nachvollziehbares Berechnungsmodell für die nächsten fünf Jahre dar. Bei der Weiterentwicklung des Gesetzes im Jahr 2020 muss man sehen, ob es sich bewährt hat und wie es sich im Vergleich zu den Kostenentwicklungen im staatlichen System entwickelt hat.

Sie planen laut Koalitionsvertrag Mehrkosten von 10 Millionen Euro. Wir werden genau hinschauen, wie sich die 10 Millionen Euro zusammensetzen. In sozialen Netzwerken liest man jetzt schon von einer neuen Mogelpackung, die vom Finanzministerium geplant wird, nämlich 6 Millionen Euro lediglich auf Grundlage der bisher bestehenden Gesetze durch den Zuwachs der Schülerzahlen und 4 Millionen Euro tatsächlich drauf. Das reicht lange nicht, auch wenn man auf die 10 Prozent schaut, auf die ich gleich noch einmal eingehen möchte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie in der Begründung schon ausgeführt sind Planungssicherheit und der Abbau von Bürokratie der Maßstab für unseren Gesetzentwurf. Dessen Kernpunkte möchte ich gerade, wenn man die Diskussion jetzt hier so hört, noch einmal etwas näher vorstellen. Wir erfüllen die Forderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs nach einer transparenten Finanzierung, indem wir eine Festbetragsfinanzierung mit einer jährlichen Steigerung von 3 Prozent im Gesetz festlegen. Wir verabschieden uns damit von den Schülerkostensätzen und der Von-Hundert-Regelung, die uns in vielen Gesprächen vor Ort als intranspa

(Abg. Muhsal)

rent und wenig nachvollziehbar beschrieben wurde. Die jährliche Progression dient dem Ausgleich der jährlichen Kostensteigerungen von Personal- und Sachkosten, die in den letzten Jahren jährlich durchschnittlich ungefähr 3 Prozent betragen haben. Der Festbetrag – das wurde schon erklärt –, setzt sich zusammen aus dem Finanzsockel von 2010 plus 10 Prozent. In Gesprächen vor Ort und mit den freien Trägern wurde uns bestätigt, dass dieser Sockel von 10 Prozent – sogar eher 15 Prozent – sein müsste. Ich bin gespannt, wie die Regierung hier handeln wird. Mit unserem Modell der Festbetragsfinanzierung und der jährlichen, feststehenden Progression bestehen bei den Schulen in freier Trägerschaft keine Unsicherheiten mehr, was die Höhe ihrer jährlichen Finanzierung angeht. Einzige Variable in der Berechnung ist die Anzahl der Schüler, die an freien Schulen lernen will. Wenn das keine Entbürokratisierung ist, liebe AfD, dann frage ich mich, was es sonst ist.

(Beifall CDU)

Diese größtmögliche Planungssicherheit über Jahre hinaus war uns ein zentrales Anliegen. Bei der bisherigen Regelung war das mitnichten so. Hier wussten die Schulträger erst mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift, wie hoch der tatsächliche Schülerkostensatz für das Jahr ist. Gerne wären wir von den einzelnen Werten für jeden Bildungsgang weggekommen und hätten insbesondere im berufsbildenden Bereich die Förderung stärker gebündelt. Um aber finanzielle Bevorteilung oder Benachteiligung unter den Schularten und Bildungsgängen zu vermeiden, haben wir darauf verzichtet. Nichtsdestotrotz sollte dies bei der Erhebung der tatsächlichen Schülerkosten im staatlichen System und der darauf folgenden Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs 2020 ein Anliegen sein. Wir haben durch die Festbetragsfinanzierung die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft von den Kosten eines vergleichbaren staatlichen Schülers zukünftig entkoppelt. Deshalb sind uns der Entschließungsantrag und die darin enthaltenen Erhebungen der Schülerkosten im staatlichen System besonders wichtig. Denn diese Erhebungen und deren Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung des Gesetzes stellen zukünftig sicher, dass sich die Finanzhilfe für freie Schulen nicht gänzlich von den Schülerkosten im staatlichen System entkoppeln wird. Außerdem haben wir den Auszahlungstermin der staatlichen Finanzhilfe jeweils auf den Anfang des Quartals gelegt, was bei den Schulträgern zu erheblichen Erleichterungen führen dürfte, da sie nicht mehr anderthalb Monate in Vorleistung gehen müssen.

Ein zweiter Kernpunkt des Gesetzes ist die Rückkehr zur Regelung für bewährte Träger. Vor den Änderungen im Jahr 2010 gab es die Ausnahme für bewährte Schulträger von der dreijährigen Wartefrist bereits. Diese Regelung des bis 2009 von der

CDU geführten Kultusministeriums wollen wir wieder einführen und ausweiten. Künftig können alle Schulträger, die bereits eine allgemeinbildende Schule betreiben, eine solche ohne Wartefrist eröffnen. Gleiches gilt für Schulträger, die eine berufsbildende Schule betreiben und eine solche eröffnen wollen. Diese in der Tat sehr weitgehende Ausnahme haben wir gekoppelt an eine Einvernehmensregelung mit dem zuständigen staatlichen Schulträger. Dies erscheint sinnvoll, damit zumindest Schulen, die nicht in die Schulnetzplanungen eines Landkreises oder der kreisfreien Städte passen, die reguläre Wartefrist erfüllen müssen, bevor sie staatliche Finanzhilfe erhalten. Eine ähnliche Verknüpfung des Einverständnisses des zuständigen staatlichen Schulträgers mit der Verkürzung der Wartefrist gibt es bereits im derzeitigen Gesetz. Um auch neuen Schulträgern die Möglichkeit zu geben, die Wartefrist zu verkürzen, haben wir bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses auch hier die Möglichkeit der Verkürzung festgeschrieben. Bürokratie- und Verwaltungsminimierung war bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs unserer Fraktion insgesamt ein zentrales Thema. Wir haben versucht, in allen Bereichen Bürokratie abzubauen und bestehende Regelungen zu vereinfachen. Wir hatten den Mut, lieber Herr Wolf, auch den freien Trägern Freiraum und Eigenständigkeit zuzubilligen.

(Beifall CDU)

So sind beispielsweise die besonderen Anforderungen an Schulleiter komplett gestrichen, da es durchaus freie Schulen wie bei mir in meiner Heimatstadt Greiz gibt, die überhaupt keine Schulleiter im klassischen Sinne mehr haben, sondern Schulleitungsteams. Mit unserem Gesetzentwurf vereinfachen wir auch das Verfahren bei der Lehrergenehmigung radikal, indem wir bei der Einstellung von Lehrern das Genehmigungsverfahren abschaffen und lediglich eine Anzeigepflicht mit Einsatzbeginn vorschreiben. Das Ministerium hat dann die Chance, dem Einsatz zu widersprechen, wenn der Lehrer nicht über die entsprechende Qualifikation verfügt. Die entsprechende Qualifikation bedeutet, dass der Lehrer entweder eine fachliche, didaktische und pädagogische Ausbildung sowie Prüfung wie ein staatlicher Lehrer nachweisen muss oder die für die vorgesehene Beschäftigung erforderlichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Fähigkeiten und die pädagogisch-didaktische Eignung in anderer Weise nachweisen kann.

Viertens regeln wir in unserem Gesetz ein verbindliches Fortbildungsangebot. Bislang konnten freie Schulträger für ihre Lehrer das Fortbildungsangebot des ThILLM nur bei freien Kapazitäten nutzen. Seit Jahren wird das von den freien Schulträgern kritisiert. Mit unserem Gesetzentwurf wird nun festgeschrieben, dass jeweils 10 Prozent der Plätze für Teilnehmer von Schulen in freier Trägerschaft vorzuhalten sind. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur

Kooperation und Qualitätssicherung an staatlichen und an freien Schulen in unserem Freistaat gewährleistet.

Ich komme damit zum Anfang meiner Rede zurück: Der Erfolg unseres Thüringer Schulsystems ist ein Erfolg des Miteinanders von staatlichen und freien Schulen in unserem Freistaat. Nur wenn es gelingt, die Bedingungen für freie und staatliche Schulen so zu organisieren, dass sie unsere Kinder und Jugendlichen auf ein erfolgreiches Bestehen in unserer Gesellschaft und für das lebenslange Lernen vorbereiten, werden wir erfolgreich sein. Unser Gesetz leistet hier einen grundlegenden Beitrag.

(Beifall CDU)

Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs und des dazugehörigen Entschließungsantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport – federführend – sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Jetzt hat die Landesregierung, Frau Ministerin Dr. Klaubert, das Wort erbeten.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, einige Anmerkungen zum Schluss dieser Debatte, die schon sehr substanziell auf den Regelungsbedarf, der am Gesetz über die freien Schulen entstanden ist, hingewiesen hat. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass die eine oder andere Position so detailliert benannt worden ist, und kann zunächst feststellen, damit es auch jeder hört: Die Koalition aus Rot-Rot-Grün steht zur Novellierung des Gesetzes über die freien Schulen analog der Aufgaben, die uns das Thüringer Verfassungsgericht aufgegeben hat; das ist der Punkt 1. Wir stehen dazu, die Qualität der freien Schulen auch immer wieder befördern zu wollen und deren Leistung anzuerkennen. Ich glaube, das ist schon dadurch festzustellen, dass ein großer Teil des Koalitionsvertrags, der sich auf das Bildungsthema bezieht, auf die Entwicklung der freien Schulen ausgerichtet ist. Ich kann Ihnen auch sagen, wir werden ein Gesetz vorlegen, welches die Anforderungen erfüllt, die in den verschiedenen Debattenbeiträgen benannt worden sind.

Nun ist die CDU-Fraktion vorgeprescht – es ist zum Teil schon gesagt worden –, wo man vermutet hat, wo verschiedene Informationen, die jetzt in das Gesetz eingeflossen sind, hergekommen sind und dass man auf Überlegungen aus einer Zeit zurück

geht, in der man allein in Thüringen regierte. Ich finde es übrigens unredlich, den Koalitionspartner der vorherigen Legislaturperiode hier so ein bisschen anzuzählen. Ich wünsche mir das für mich auch nicht, aber ich akzeptiere auch, dass Sie das Handwerk der Opposition lernen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ma- chen Sie doch genauso!)

Das Handwerk der Opposition zu lernen, heißt, auf die Möglichkeiten zurückzugreifen, die man im Augenblick an Informationen zur Verfügung hat und da haben Sie eben die genommen, die Sie haben. Das ist völlig in Ordnung, Herr Primas, ich habe Sie doch schon fast gelobt.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was schimpfen Sie denn ständig?)

Ich habe Sie eigentlich eher gelobt. Ich habe gesagt, dass Sie das gut lernen und auf der anderen Seite

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber damit können sie nicht umgehen!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

aber doch auch aus Ihrer langjährigen Regierungstätigkeit wissen, dass bei der Entstehung eines Gesetzes in einer Koalition im Abgleich aller Häuser untereinander und vor allem vor dem Hintergrund des Abgleichs mit haushalterischen Fragen der Gang eines Gesetzes zeitlich einfach viel länger ist. Ich für meinen Teil muss feststellen, das war für mich ein Lernprozess, aber für Sie dürfte das doch eigentlich normal gewesen sein, dass es sehr lange dauert, bis man nach allen Abstimmungsrunden zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf kommt.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das war ja nicht immer so!)

Also ich kann ja jetzt mal sagen, dass ich mich wundere.