Aber es ist trotzdem so, dass dieser Gesetzentwurf von Ihnen nun vorliegt und es ist von allen Fraktionen auch beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und dann zum Teil auch begleitend an den Justizausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Ich denke, dass es auch sehr gut wäre – das kann ich aber nur anregen, da sind Sie als Landtag Herr des Verfahrens –, wenn wir diesen Gesetzentwurf auch gemeinsam mit dem in Kürze vorliegenden Regierungsentwurf beraten würden.
Wir wollen auch vor dem Hintergrund dessen, dass es natürlich komplizierte Regelungsbedarfe in der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sind, Qualität vor vorfristigen Schnellschüssen walten lassen. Ich sage noch einmal ganz deutlich, weil jetzt nun mehrfach diese 17,5 Millionen Euro Mehrbedarf für das erste Jahr benannt worden sind. Sie wissen doch,
dass alle Fragen, die mit der Neuformulierung des Gesetzestextes und der verlässlichen Formulierung auch der Finanzierungsmodalitäten zusammenhängen, nur parallel zum Aufstellen des Haushalts und dann auch zum Beschluss über diesen Haushalt behandelt werden können. Das wissen Sie doch auch.
Moment, ich bin ja Bildungsministerin, ich freue mich über jeden Erkenntniszuwachs. Mir sei jetzt zugestimmt worden, dass dieses Gesetz nur parallel mit dem Haushalt laufen kann und der Herr Fiedler möchte, dass wir den bald vorlegen, und da gibt es eine Zeitleiste, die gibt es, ich glaube, die ist in Ihrer Fraktion auch bekannt. Parallel dazu werden wir auch in der Sache arbeiten. Demzufolge halte ich es wenigstens für kühn, eine Summe von über 17 Millionen Euro als Mehrbedarf in ein solches Gesetz zu schreiben und – darauf ist mein Kollege Torsten Wolf vorhin noch einmal eingegangen – eine dreiprozentige jährliche Steigerungsrate hinzuzufügen. Hätten wir so etwas vorgelegt, hätten spätestens die Haushälter aus der CDU-Fraktion, zum Beispiel in Gestalt Ihres Fraktionsvorsitzenden, gesagt, wir sollen die Gelddruckmaschine anstellen. Sofort hätten wir diesen Vorwurf gehabt.
Wir überlegen uns sehr genau, wie wir die Ausgangsbasis dieses Gesetzes für dieses Jahr finanzieren. Wir bieten auch an, dass wir in einem Gesetzentwurf, welchen wir vorlegen werden, auf die Schuljahresabrechnung gehen, dass wir also nicht mehr dem Kalenderjahr folgen. Wir bieten auch an, dass wir Vereinbarungen, die aus der alten Koalition mit der Arbeitsgemeinschaft getroffen worden sind, in die Erarbeitung unseres Gesetzentwurfs einbinden. Da sage ich, da kann man uns nicht Arbeitsverweigerung – einen Moment mal, Herr Dr. Voigt – vorwerfen. Ich bitte darum, diese Arbeitsprozesse für uns zu akzeptieren. Wenn Herr Dr. Voigt mir die Frage am Schluss stellen würde, würde ich sie zum Schluss beantworten.
Ich könnte noch auf einige Dinge im Zusammenhang mit Wartefristen eingehen. Zum Beispiel haben wir in der Koalition die „Bewährte-Träger-Regelung“ vereinbart. Das wissen wir alle, das kann man nachlesen. Aber nun frage ich mich schon: Warum steht in dem CDU-Gesetzentwurf eine Ausnahme für die Gründung von Förderschulen?
Wollen wir jetzt den Gedanken der Inklusion wieder aufgeben? Nachweislich ist es zu keinem weiteren Bedarf im Bereich der Gründung von Förderschulen gekommen.
Wir können die Bedarfe letzten Endes auch über das staatliche Schulwesen decken. Wir wollen aber den Gedanken der Inklusion weiter ausprägen. Das ist auch eine Vereinbarung von Rot-Rot-Grün. Es ist übrigens schon zum Beirat „Inklusive Bildung“ eingeladen. Ich lade Sie alle ein, diesen Gedanken gemeinsam weiter mit uns zu vertiefen und in den Schulen die inklusiven Bedingungen zu verbessern.
Ich könnte auch darauf eingehen, dass Sie bei der von uns auch künftig vorgeschlagenen Modellrechnung über ein Festbetragsmodell mit einem Steigerungsfaktor immer noch im Bereich der berufsbildenden Schulen von den Schülerkostenjahresbeiträgen für jeden einzelnen Bildungsgang ausgehen. Da frage ich Sie wiederum: Wollen Sie denn künftig bei jedem einzelnen Bildungsgang das Gesetz novellieren? Ich denke, wir müssen dort andere Möglichkeiten finden. Ich sage auch, wir werden uns die Ideen, die Sie einbringen, sorgsam in der Beratung mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf anschauen. Ich lade ausdrücklich zu einer gemeinsamen Arbeit ein. Aber ich denke schon, dass vor dem Hintergrund von Solidität und Qualität eines solchen Gesetzes auch der ausreichende Zeitraum und die entsprechende Debatte über die mögliche und notwendige Finanzierung gemeinsam stattfinden müssen. In diesem Arbeitsprozess sind wir. Ich glaube, das haben Sie auch aus den Beiträgen meiner Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen, die diese Regierung tragen, herausgehört. Wir sind da im ständigen Gespräch. Ich denke, was wir dann auf den Tisch legen werden und was wir gemeinsam verabschieden werden, wird ein gutes Gesetz sein und damit werden die freien Schulen auch solide leben können.
Insofern würde ich mit meinen Anmerkungen erstmal abschließen, aber ich habe noch eine Frage zu beantworten.
Frau Ministerin, Sie haben die Zwischen- oder Endfrage von Herrn Dr. Voigt zugelassen. Ich würde Herrn Dr. Voigt direkt das Wort erteilen, bitte schön.
So hoch wollte ich es jetzt noch nicht aufrüsten. Frau Ministerin Klaubert, recht herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich habe zwei Fragen. Das eine bezieht sich darauf, dass wir eine sehr eindeutige Rechtsposition haben, die da lautet, dass bis zum 31.03. dieses Jahres ein novelliertes Gesetz vorlie
gen soll. Insofern würde mich erstens interessieren, wie Sie zu dieser – nennen wir es mal – Rechtsbeugung des Urteils stehen.
Dann haben Sie so eine Zeitleiste aufgemacht. Zur Zeitleiste – ich habe in das Gesicht von Herrn Adams geguckt, der wurde immer fahler – haben Sie gesagt, mit Beschluss des Haushalts wird es dann um die Konkretisierung im Gesetz gehen. Jetzt reden wir darüber, dass im Juni oder Juli der Haushalt beschlossen werden soll. Da würde mich schon auch in Kenntnis für die freien Schulen interessieren: Können wir denn damit rechnen, dass es ein neues Gesetz zum Thema freie Schulen vor dem Beginn des neuen Schuljahrs gibt?
Er wollte nur das Schuljahr wissen. Also ich werde Ihnen erst einmal die Frage zu der auslaufenden Finanzierung am 31. März beantworten. Wir haben das zweimal abgeprüft, auch innerhalb der Koalition, auch mit dem Justizministerium. Die rückwirkende Zahlung ist möglich, das ist keine Rechtsbeugung. Bereits am 5. Dezember, als die Minister vereidigt worden sind, war klar, dass es in dem normalen Zeitlauf einer Gesetzesentwicklung durch das Kabinett nicht zu schaffen ist, dass man zum 31.03. dieses Gesetz verabschiedet haben kann. Das war damals schon klar. Demzufolge musste frühzeitig darauf hingewiesen werden und auch in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass der Gesetzentwurf eine rückwirkende Finanzierung vornehmen wird und dass es keine Verluste in den Einnahmen an den freien Schulen vor diesem Hintergrund geben wird. Der Kollege Adams hat mir angezeigt, dass er nicht fahl ist. Und vor dem Hintergrund der Zeitleiste, wie wir dieses Gesetz entwickeln, sage ich Ihnen, das werde ich mit den Koalitionspartnern abstimmen und dann danach mit der Opposition.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Erwartungsfroh ist das Haus hier immer. Jetzt sehe ich keine weiteren Redemeldungen. Doch, Herr Kollege Emde.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich schon mehrfach in die Pflicht genommen wurde, will ich doch noch ein paar Worte dann auch hier vorn zu diesem Thema sagen. Zunächst einmal hätte ich schon erwartet, Frau Ministerin, dass Sie zu dem von Ihnen vorgesehen Änderungsbedarf auch mal etwas Substanzielles hier vorn äußern und vortragen, zumal die Kollegin Rosin hier ausdrücklich betont hat, dass ganz fleißig schon im alten Ministerium gearbeitet wurde. Dann müssten alle Dinge vorliegen, die brauchten Sie hier nur vorzutragen, und auch die Einbringung wäre kein Problem.
Wenn ich das so höre, dann muss man sich jetzt nicht an den Haushalt ankoppeln. Aber zu den Finanzen will ich auch gleich was sagen, weil Sie dort etwas mehr die Katze aus dem Sack gelassen haben. 10 Millionen hat diese Koalition in den Raum gestellt. Ich sage, 10 Millionen sind genau so viel, wie die freien Schulen brauchen, allein um die steigende Schülerzahl abzufangen. Dann frage ich mich: Wollen Sie hier Nebelkerzen werfen? Oder wollen Sie den freien Schulen wirklich etwas zusätzlich zugutekommen lassen? Da werden wir Sie nicht aus der Verantwortung lassen.
Und, Herr Adams, Sie sind ja auch ein großer Fürsprecher für die Inklusion, dann müssen Sie das Ihren Kollegen auch sagen, das müssen Sie mit einpreisen. Das gehört dann eben auch noch mit obendrauf. Auch daran werden Sie zu messen sein.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen Sie sich keine Sorgen! Das wird besser als bei Ihnen!)
Ein paar Sätze zu dem, was hier hinsichtlich Versäumnissen in unserem Gesetzentwurf gesagt wurde. Dass die Gemeinschaftsschulen sich wiederfinden, hat der Kollege Tischner hier klargestellt. Ich will es an der Stelle auch noch mal ganz klar sagen: Wir sind nicht diejenigen, die das Modell der Gemeinschaftsschule favorisieren, wir haben es aber mit der SPD eingeführt, weil es ein Wunsch war. Genauso gut müssen wir auch dazu stehen, dass wir auf Wunsch der SPD das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft geändert haben. Mitgefangen – mitgehangen, das sehe ich ganz genauso, gar keine Frage. Aber nichtsdestotrotz sind wir heute in der Lage, dass wir sagen können: Aber wir würden es anders machen, und zwar besser. Da darf ich auch mal zu Ihnen sagen, verehrte Frau Kollegin, die Sie neu hier sind, bezüglich der freien Schulen in Thüringen hat sich nämlich eine hervorragende Landschaft entwickelt. Die hat sich nicht trotz CDU entwickelt, sondern weil die CDU die Bil
Deswegen noch mal zur Gemeinschaftsschule: Dort, wo sie entwickelt ist, ob sie nun in freier Trägerschaft oder in staatlicher Trägerschaft ist, haben wir immer gesagt, wenn sich die Kollegen, Lehrer und die Eltern und andere gemeinsam gefunden haben, so ein Schulmodell zu entwickeln, dann werden wir das nicht aus politischen Gründen zerschlagen, und das gilt eben auch bei diesem Gesetz.
Ich will nur noch mal eins ganz klar sagen: Unser Credo im Verhältnis von staatlichen und freien Schulen ist ein ganz klares. Die freien Schulen haben ihre Berechtigung und ihre Zusage schon im Grundgesetz. Das findet sich auch in unserer Landesverfassung wieder und wir haben das durch unsere Schulgesetze und durch das Handeln manifestiert. Aber es braucht im politischen Handeln immer ein ausbalanciertes Verhältnis, ein gleichberechtigtes Verhältnis und ein faires Verhältnis zwischen staatlichen und freien Schulen. Das muss dieses Gesetz widerspiegeln. Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg, wenn Sie im Dialog mit den freien Trägern die ganze Sache aushandeln. Also Dialog, das gestehe ich Ihnen noch zu. Ob Sie das allerdings im Konsens schaffen, da bin ich gespannt und wir werden Sie zu gegebener Zeit daran erinnern. Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, der guten Ordnung halber muss ich schon sagen: Die Aufgabe, die ich jetzt hatte, war, einige Worte zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zu sagen. Die Erwartungshaltung, die Sie offensichtlich an mich hatten, dass ich in diesem Zusammenhang den Entwurf der Koalition vorstelle, kann ich nicht erfüllen und das will ich auch nicht, weil wir den Gesetzentwurf vorlegen werden.
Die zweite Bemerkung: Ich habe dort überhaupt nicht davon gesprochen, welchen Geldumfang wir tatsächlich für dieses Gesetz benötigen.
Wenn Sie mir zugehört hätten und wenn man dann vielleicht noch einmal nachliest, habe ich darauf hingewiesen – wie übrigens auch die Kolleginnen aus den Fraktionen der Linken, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen –, dass in der Koalitionsvereinbarung fest vereinbart ist, in diesem Jahr mindestens 10 Millionen in das System zu geben. Alles andere wird harte Arbeit sein, wie wir das miteinander regeln und wir sind festen Willens, es gut zu regeln.