Protocol of the Session on December 8, 2016

in unser Landesrecht umzusetzen. Ich erinnere auch, dass es bisher bewährte Praxis war, auch zu solchen Dingen in den zuständigen Ausschüssen immer einen großen Konsens zu erzielen – und das ist uns in den letzten Jahren auch gelungen. Der Schutz von bedeutenden Gebieten und Objekten ist nur mit enger Rückkopplung mit der Bevölkerung zu erreichen. Unsere Philosophie für einen erfolgreichen Naturschutz ist – damit haben wir gute Erfahrungen gemacht –: Mensch und Natur gehören zusammen. Es ist auch ein ganz wichtiger Bestandteil in unserem Gesetzesvorschlag, deshalb auch die Schutzklausel für die Land- und Forstwirtschaft mit aufzunehmen. Hinter dem Satz „Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen“, darf eben auch ein ganz besonderer Satz nicht fehlen – da möchte ich aus unserem Gesetzentwurf zitieren: „Dabei ist die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft im bisherigen Umfang zu gewährleisten.“ Es ist bekannt und viele, die in dem Bereich arbeiten, wissen, dass es viele potenzielle Nationale Naturmonumente in Thüringen gibt. Das ist eben mehr als nur das Grüne Band. Deshalb haben wir vorgeschlagen, so wie das seit einem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Praxis ist, diese Dinge per Rechtsverordnung auszuweisen. Ein eigenes Gesetz nur für das Grüne Band schaffen zu wollen, wie es eben der Herr Staatssekretär angekündigt hat, ist für uns nicht zielführend.

(Beifall AfD)

Die Erfahrungen auch aus früheren Gesetzen, die von der Umweltministerin bisher vorgelegt wurden, zeigen, dass hierbei immer wieder Eingriffe in die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirte sowie den vorgesehenen Ausbau der Verkehrsund Infrastruktur zu befürchten sind. Frau Siegesmund hat ja in diesem Zusammenhang lange vor dem heutigen Datum in der Presse verlautbaren lassen, dass ein Grund zur Ausweisung des Grünen Bandes sein soll, einen möglichen SuedLink zu verhindern. Da haben wir auch unsere Bauchschmerzen, ein Gesetz zu erlassen, mit dem man Infrastrukturmaßnahmen verhindern will. Das wird nicht funktionieren. Das hat auch nichts mit seriöser Politik zu tun. Ich finde, wenn man so vorgeht, hat man auch dem Naturschutzgedanken keinen Gefallen getan. Ich will das am Beispiel des Weltnaturerbes Deutsches Wattenmeer noch einmal verdeutlichen, dass beim Ausbau der Transportwege für erneuerbare Energien selbst die höchsten Kategorien des Naturschutzes gegenüber der erneuerbaren Energiewirtschaft zurücktreten mussten. So möchte ich Frau Siegesmund oder jetzt Herrn Möller fragen, wo nun Ihre Prioritäten liegen. Einerseits wollen Sie das mögliche Nationale Naturmonument Grünes Band zur Verhinderung – so stand es in der Presse – einer Stromtrasse nutzen – Ihres geliebten Windstroms –, auf der anderen Seite weisen Sie aber unzerschnittene Waldgebiete aus oder

wollen sogar Naturschutzgebiete zum Bau von Windanlagen zur Verfügung zu stellen. Das beißt sich unserer Meinung nach. So geht auch die alleinige Fixierung der Kategorie des Nationalen Naturmonuments auf das Grüne Band angesichts der reichen und besonderen Naturausstattung Thüringens am Ziel des Bundesgesetzgebers vorbei, speziell ausgewählte und kleinräumige Schutzgebiete mit einem einmaligen Charakter auszuweisen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die rot-rot-grünen Fraktionen haben hier einen Antrag vorgelegt. Wir sind der Meinung, dass Sie den zweiten Schritt vor dem ersten machen wollen. Deshalb haben wir mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf den ersten Schritt vollzogen, um die neue Schutzkategorie in unser Landesnaturschutzgesetz einfließen zu lassen, um dann, wenn sie Bestandteil ist, zu prüfen, was es neben dem Grünen Band noch an markanten Dingen in Thüringen gibt. Ich habe einmal zwei, drei ausgewählt, die auch lohnenswert sind; das hat jetzt keinen Alleinvertretungsanspruch. Das ist der Bohlen bei Saalfeld als größtes nationales Geotop in Deutschland, die Barbarossahöhle im Kyffhäuserland als einzigartige und schon seit 1865 öffentlich zugängliche Gipshöhle oder die Travertine des Ilmtals als Geotop-Ensemble im UNESCO-Welterbe-Areal Weimar. Das sind – wie gesagt – nur Beispiele. Ein Beispiel davon ist das Grüne Band.

Deshalb – wie gesagt – möchten wir unseren Gesetzentwurf überweisen und somit beraten, um dem Ministerium die Möglichkeit zu geben, hier zu schauen, welche Dinge es verdient haben, als Nationales Naturmonument ausgewiesen zu werden. Nach unserer Auffassung geht hier Sorgfalt vor Geschwindigkeit.

(Beifall CDU)

Ich darf dabei auch an den strengen Kriterienkatalog, der im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz 2014 untersucht wurde, erinnern. Sein Abschlussbericht zeigt, dass die Ausweisung an besonders hohe Anforderungen gebunden ist. Die Schutzgebietart soll sich an der Kategorie III der Internationalen Schutzunion orientieren. Schutzgebiete der Kategorie III sind demnach zum Schutz einer besonderen und einmaligen Naturerscheinung ausgewiesen, die ein geologisches Merkmal, etwa eine Grotte, oder ein lebendiges Element, etwa ein uralter Baumbestand, sein kann. Es handelt sich dabei um relativ kleine Schutzgebiete, die zudem sehr attraktiv für Besucher sind.

Wenn Sie unter diesen Voraussetzungen einmal das Grüne Band mit untersuchen, Herr Möller, dann müssen Sie sich bewusst machen, dass die naturschutzrechtliche Sicherung für die naturschutzfachlich wichtigen Teile dieses Naturraums gar nicht mehr nötig ist. Das haben Ihre Vorgänger gemacht; dabei kann ich mich erinnern, sie waren nun einmal von der CDU. Ich möchte einige in Erinnerung ru

fen, weil beim Umweltschutz immer so gern unterschlagen wird, dass die CDU eigentlich die Partei ist, der die Bewahrung der Schöpfung am Herzen liegt.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nicht beim Grünen Band!)

Ich möchte bemerken, dass ein Drittel des Grünen Bandes schon als Naturschutzgebiete oder Kernbzw. Pflegezonen des Biosphärenreservats Rhön gesichert sind oder einem Schutz als Natura2000-Gebiete unterliegen oder als geschützter Landschaftsbestandteil/Flächennaturdenkmal in einem gesetzlich geschützten Biotop gesichert sind. Ein weiteres Drittel mit geringerer Schutzintensität ist schon als Landschaftsschutzgebiet oder Naturpark geschützt. Weitere Teile des Grünen Bandes befinden sich durch Übergang auf die Stiftung Naturschutz bereits im öffentlichen Eigentum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jegliche Unterschutzstellung bedarf im Vorfeld natürlich auch der Arbeit mit den Menschen in der Region. Das ist das Wichtigste – ohne die Menschen vor Ort kann Naturschutz nicht gelingen. Wir sollten uns in der Diskussion über das Grüne Band aber auch das Wichtigste verdeutlichen, das haben Sie auch gesagt. Hier geht es uns gerade beim Grünen Band um die Unterschutzstellung des Kolonnenwegs, der als Mahnmal der unmenschlichen Teilung Deutschlands und als Mahnmal des DDR-Unrechtsstaats gilt. An diesem Kolonnenweg sind Menschen getötet worden, die in die Freiheit wollten. Das darf man bei allem anderen nicht vergessen. Deshalb werden wir uns auch der Diskussion darüber nicht verweigern. Deshalb bitte ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns unseren Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschuss überweisen. Lassen Sie uns den ersten Schritt machen, und dann können wir den zweiten Schritt machen – so ist die richtige Reihenfolge: erster Schritt, zweiter Schritt. Dann wird es auch ein Erfolg werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kummer das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben einen Tagesordnungspunkt vor uns, der aus zwei spannenden Inhalten besteht, auf der einen Seite die Diskussion des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument und auf der anderen Seite die Änderung des Thüringer Naturschutzgesetzes.

Meine Damen und Herren, das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – oder auch Bundes

naturschutzgesetz in der Kurzfassung genannt – vom 29.07.2009, in Kraft getreten zum 1. März 2010, kennt in seinem § 24 das Nationale Naturmonument und beschreibt es wie folgt: „Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihr Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“ Dies ist der Punkt, an dem man feststellen kann, dass das Grüne Band in Thüringen, das Grüne Band in Deutschland wie kaum ein anderes Gebiet geeignet ist, um diese Kriterien zu erfüllen, aus dem einfachen Grund, dass das Grüne Band als lebendes Mahnmal für die deutsche Teilung, ja für die europäische Teilung, als Mahnmal für ein unmenschliches Grenzregime mit vielen Todesopfern und mit sehr, sehr viel verheerenden Auswirkungen für Familien, die dort in der Nähe lebten, und auch als Mahnmal, dass man die Erinnerung behalten muss, steht. Das sage ich auch mal: Herr Staatssekretär Möller hat vorhin die Definition für den Schießbefehl abgegeben, auch darüber muss man sicherlich immer wieder reden und auch ab und zu vielleicht mal in das Grenzgesetz der DDR gucken, um sich mal die realen Definitionen anzusehen und wie sich so etwas dann in der Historie, auch in der Betrachtung, verändert.

Meine Damen und Herren, die CDU hat uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Nationale Naturmonumente in Thüringen auf den Weg zu bringen. Es ist eine Möglichkeit, sich dieser ganzen Frage zu nähern, und ich will dabei feststellen, dass ich dabei sehr erfreut zur Kenntnis nehme, dass die CDU offensichtlich das Grüne Band in Thüringen als geeignet betrachtet, Nationales Naturmonument zu werden. In der letzten Legislatur hat die CDUgeführte Landesregierung …

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das steht da nicht drin!)

Frau Tasch ist aber in ihrer Rede auf das Grüne Band eingegangen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Aber im Ge- setz steht nichts davon drin!)

Ja, Herr Primas, ich sage bloß, Frau Tasch ist in ihrer Rede auf das Grüne Band eingegangen und es ist auch kein Zufall, dass die beiden Tagesordnungspunkte heute gemeinsam aufgerufen werden.

In der letzten Legislatur hat es einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu der Frage gegeben und es gab eine Plenarberatung, es gab eine Ausschussdebatte dazu. Das Thema wurde beerdigt, auch aufgrund der vorläufigen Beurteilung der Möglichkeit, das Grüne Band durch das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen als Natio

(Abg. Tasch)

nales Naturmonument auszuweisen. Thüringen hatte damals den Bund darum gebeten, eine solche Beurteilung vorzunehmen. Hier gab es eine vorläufige Beurteilung. Ich möchte das vorlesen: „Die Schutzgründe des § 24 Abs. 4 Satz 1 Nummer 1 sind bezüglich der landeskundlichen Bedeutung auf nahezu der gesamten Länge des Grünen Bandes Thüringen und Deutschland erfüllt. Da jedoch die Voraussetzung des § 24 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz nur auf Teilabschnitten des Grünen Bandes vorliegen, sollte keine Gesamtausweisung als Nationales Naturmonument erfolgen.“ Das war der Grund, warum die ganze Debatte dann in der letzten Legislatur im Sande verlief. Ich nehme Ihren Beitrag, Frau Tasch, als Betrachtung der CDU, dass das Grüne Band doch als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden sollte und dafür vielen Dank!

Meine Damen und Herren, man kann sich der Art und Weise, wie man das dann umsetzt, sicherlich auf unterschiedliche Weise nähern. Sie haben den Vorschlag gemacht, das Nationale Naturmonument in das Thüringer Naturschutzgesetz zu überführen. Das ist aus meiner Sicht eine Sache, die sicherlich möglich und auch fachlich richtig ist. Wenn man sich das anschaut, wie lange das Bundesnaturschutzgesetz schon gilt und in Thüringer Recht hätte überführt werden müssen, gab es da schon in der letzten Legislatur massive Defizite. Unsere Landesregierung musste mit der Überführung des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht nach der Neubildung der Regierung neu beginnen, hat sich sehr intensiv an die Arbeit gemacht, sodass ich davon ausgehe, dass in diesem Jahr eine Neufassung des Thüringer Naturschutzgesetzes vorgelegt wird, in dem auch das Nationale Naturmonument als Naturschutzgebietskategorie eingeführt wird. Dass wir aber beim Grünen Band nach Ihrem Vorschlag verfahren, denke ich, ist die weniger gute Entscheidung. Das liegt vor allem darin begründet, dass wir damit auf der einen Seite ein sehr großes Schutzgebiet haben werden, das von seiner Umfänglichkeit sicherlich über die Umfänglichkeit eines normalen Naturschutzgebiets deutlich hinausgeht, das auch von seiner gesellschaftlichen Bedeutung deutlich darüber hinausgeht. Ihr Vorschlag, die Öffentlichkeitsbeteiligung jenseits eines Verordnungsverfahrens der Landesregierung auch noch über die zuständigen Fachausschüsse zu sichern, ist gut und richtig, lässt beim Grünen Band aber bei der Benennung der beiden Fachausschüsse, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf durchgeführt haben, die Betrachtung von kulturhistorischen und landeskulturellen Komponenten außen vor. Ich finde, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung mit einem eigenständigen Gesetzentwurf zum Grünen Band, wie es die Landesregierung plant, wie es Staatssekretär Möller dankenswerterweise vorhin dargestellt hat, noch eine deutlich umfangreichere ist. Und ich glaube, das ist der richtige Weg. Ich sage das auch vor dem

Hintergrund – Frau Tasch, Sie können sich als Eichsfelderin gut erinnern – der heftigen Diskussionen, die es in der Bevölkerung gegeben hat zu den Naturschutzgroßprojekten, den beiden im Grünen Band gelegenen – ich habe das in Südthüringen live miterlebt, Sie das im Eichsfeld –, die große Verunsicherung in der Bevölkerung mit sich gebracht haben bezüglich der Frage, ob uns wiederum ein massiver Einschnitt in unsere Lebensqualität bezüglich der Frage droht: Sollen wir wieder enteignet werden? Das ist bei den Naturschutzgroßprojekten diskutiert worden, wo dann die Landesregierung, Ihre damalige Landesregierung, noch klargestellt hat, dass es keinen Eingriff in das Eigentum geben wird; es wird nur das stattfinden, was der Nutzer, was der Bewirtschafter, was der Eigentümer auch mitträgt. Unter dieser Prämisse sind die Diskussionen dort eigentlich sehr versachlicht worden und ich denke, auch der Gesetzentwurf jetzt wird sich an dieser Zusage messen lassen müssen. Ich weiß, auch bei uns in der Region gibt es wieder die Diskussion: Soll jetzt der Eingriff ins Eigentum über diesen Gesetzentwurf stattfinden? Das, Frau Tasch, soll eben gerade nicht passieren.

Deshalb ist es gut, ein Gesetzgebungsverfahren in der Richtung zu haben, so wie es die Landesregierung vorgeschlagen hat. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Beteiligung aller Verbände ist dabei gegeben und ich will auch sagen, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen dazu dienen soll. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschreibt einen Auftrag an die Landesregierung, abgeleitet aus dem Koalitionsvertrag, und er wird gerade jetzt vorgelegt, weil wir in der Vergangenheit eine Sache immer wieder zur Kenntnis nehmen mussten: Dadurch, dass natürlich bedingt durch die deutsche Teilung entlang des ehemaligen Grenzstreifens Infrastrukturen zwischen Ost und West nicht entwickelt waren, mussten viele Maßnahmen durchgeführt werden, um diese Infrastrukturen wieder herzustellen, ob das im Straßenbereich war, ob das im Bahnbereich war – wir kennen alle, was in der Vergangenheit dort passiert ist –, was natürlich dazu führte, dass das Grüne Band zerschnitten wurde. Wenn man das Grüne Band auch vor dem Hintergrund eines europaweiten Biotopverbunds sieht, European Green Belt, ein aus meiner Sicht hervorragendes Beispiel aus der Geschichte, dass aus einer ehemaligen Grenze, die das Zueinanderkommen verhinderte, jetzt ein Biotopverbund für Leben werden soll, wo Leben sich darin fortbewegen kann, gerade vor diesem Hintergrund müssen wir sehen, dass solche Zerschneidungen des Biotopverbunds in der Zukunft weitgehend verhindert werden. Das soll nicht heißen, dass notwendige verkehrliche Infrastruktur nicht auf den Weg gebracht werden kann, aber dabei muss sichergestellt werden, dass der Biotopverbund erhalten bleibt und über das bisherige Maß hinaus sogar verbessert wird. Und wir müssen auch deutlich machen – das sage ich jetzt vor dem Hinter

grund der Planung des SuedLink –, dass auch solche Dinge Eingriffe in den Biotopverbund sind und dass wir mit dem Grünen Band und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung ein hohes Abwägungspotenzial haben, was deutlich machen soll, dass auch in Thüringen naturschutzfachlich bedeutende Dinge zu betrachten sind, genauso wie in Hessen. Deshalb ist hier in der Abwägung kein Platz für den SuedLink.

Meine Damen und Herren, das ist der Grund, warum wir den Antrag jetzt eingebracht haben, weil das Gesetzgebungsverfahren nicht so schnell geht. Da bin ich wieder bei Ihnen, Frau Tasch: Wir müssen hier bei dieser Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument gründlich arbeiten, deshalb unser Antrag, der deutlich macht, wo wir hinwollen, den man auch der TenneT zeigen kann, wenn er dann vom Landtag beschlossen ist. Auf der anderen Seite nehmen wir uns die Zeit, machen ein Gesetz, das breit getragen wird, das die Sorgen der Bewohner am Grünen Band nimmt und insgesamt ein Nationales Naturmonument ausweist, auf das wir zum Schluss alle stolz sein werden.

In dem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen und um Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU an den Umweltausschuss. Frau Tasch, wir werden dort Ihren Gesetzentwurf mit dem Naturschutzgesetzentwurf der Landesregierung zusammenführen, damit insgesamt das Thüringer Naturschutzgesetz endlich auf den bundesrechtlichen Maßstab gebracht wird, damit die Anpassung, die seit 2009 aussteht, auf den Weg gebracht wird. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauer und Zuhörer! Das Grüne Band als längster Biotopverbund Deutschlands kann für den Schutz seltener Arten nicht hoch genug bewertet werden. Es ist Siedlungsort zahlreicher geschützter Arten und Lebensraum seltener Pflanzen. Das Grüne Band ist der größte Biotopverbund Deutschlands, in den zugehörigen 150 Naturschutzgebieten kommen 600 Arten von in Deutschland bedrohten Arten vor.

Vielen Dank auch, Herr Staatssekretär Möller, für die entsprechenden umfangreichen Ausführungen zu den einzelnen Arten, die dort leben. Darauf möchte ich jetzt nicht noch mal einzeln eingehen.

Mit dem Grünen Band zeigt sich, wie konsequenter Naturschutz aussehen kann. So einem Schutzgebiet kommt, vor allen in den Zeiten einer hysterischen Klimapolitik, höchste Bedeutung zu. Das Grüne Band, davon 763 Kilometer in Thüringen, könnte ein Schutzwall gegen Windkraftanlagen und gegen Stromtrassen sein und damit gegen eine Belastung der einmaligen Kulturlandschaft, wie sie Deutschland seit Jahrzehnten nicht erlebt hat. Die Ausweisung als Nationales Naturmonument ist eine Option, über die man reden kann, denn sie kann dem Erhalt der Kulturlandschaft dienen. Aber, um es vorweg zu nehmen, es darf nicht darum gehen, die Flächen jeglicher Kultivierung zu entziehen. Der Erhalt der Kulturlandschaft muss in den Händen der Menschen bleiben. Den Schutz vor einer Verspargelung hingegen begrüßen wir sehr.

Gleichwohl ist der Antrag im Hinblick auf die bisherige Tätigkeit der Landesregierung nichts als ein populistischer Schaufensterantrag. In Punkt II fordern Sie, die Landesregierung soll sich weiter verstärkt für dieses Projekt einsetzen. Allerdings hat sie sich bis jetzt nicht dafür eingesetzt, seit Jahren ist da überhaupt nichts passiert. Wenn diese Landesregierung wie bisher weitermacht, wird sich beim nächsten Grünen Band auch in den nächsten Jahren nichts tun. Nun hat das Ministerium wohl im Hinblick auf diesen Antrag doch schon einen Gesetzentwurf fertiggestellt, wie wir gehört haben. Von einem Tempo kann allerdings keine Rede sein – erst im Jahre 2018 soll das Gesetz beschlossen werden. Das Gesetz allein ist aber kein Garant dafür, dass die Situation besser wird.

Es ist gut, wenn die technische Belastung verhindert wird, aber es ist schlecht, wenn die Menschen ihre Wälder nicht mehr bewirtschaften können. Es zwingt sich der Eindruck auf, dass diese Landesregierung gar nichts tun will, um die Flächen besser zu schützen. Ein Blick in den Windenergieerlass reicht völlig aus, um das zu erkennen. Wenn wirklich politischer Wille zum Schutz der Landschaft vorhanden wäre, dann hätte man das Grüne Band dort als Schutzkategorie bereits aufgeführt. Es steht der Regierung frei, schutzwürdige Gebiete unter Schutz zu stellen, doch der Windenergieerlass schützt das Grüne Band nur, wenn es als Nationales Naturmonument ausgewiesen ist. In seiner jetzigen Form hingegen findet es keinen Schutz. Um es in aller Klarheit zu sagen: Die Landesregierung versteckt sich hinter der Bezeichnung, um dieses schutzwürdige Gebiet nicht vor technologischen Eingriffen schützen zu müssen. Wenn 2018 das Ziel für den Beginn des Schutzes sein soll, dann weiß man doch, was bis dahin noch passieren soll. Damit rächt es sich, dass Frau Siegesmund das Umweltressort und das Energieressort in einer Hand hält. Das ist, als würde man den Bock zum Gärtner machen.

(Beifall AfD)

(Abg. Kummer)

Als Vertreterin der Windkraftlobby steht Ministerin Siegesmund immer im Konflikt zum Naturschutz und da ist das Hemd natürlich näher als die Hose. Wo immer mutiges Handeln zum Schutz unserer Heimat gefragt wäre, setzen sich im Hause Siegesmund die Profitinteressen durch, siehe Tautenhain. Da sieht man, was mit dem Gebiet, das unter Schutz gestellt werden sollte, passiert ist. Da ist nämlich nichts passiert und genau das Gleiche gilt beim Schutz der Kulturlandschaft im Falle eines ungültigen Regionalplans. Auch da hat das Energieministerium die Unterstützung der regionalen Planungsgemeinschaft unterbunden. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu erahnen, dass es jetzt bei dem Grünen Band nicht anders sein wird. Nie sieht man das Umweltministerium handeln. Das Umweltministerium wird auch diesmal nicht handeln, weil diesem Ministerium ein Energieministerium vorsitzt. Wir lehnen den Antrag daher ab.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was?)

Darüber hinaus sehen wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion kritisch. Allerdings stellen wir uns der Ausschussüberweisung nicht entgegen. Gern wollen wir im Ausschuss an dem Gesetz mitwirken. Dieser Gesetzentwurf wird in der Begründung als alternativlos bezeichnet. Diesen CDU-Spruch kennen wir allerdings schon. Aber es gibt bereits zum heutigen Tag ausgewiesene schutzwürdige Waldgebiete und ausgewiesene Vogelschutzgebiete. Doch diese Landesregierung setzt sich über all das hinweg. Der Schutz unserer Heimat ist ihr völlig egal. Sie erlaubt mitten in dieser Region den Bau von Windkraftanlagen. Auch das Abholzen des Staatswaldes für Windräder ist für das grüne Umweltministerium gar kein Problem. Der gesamte Naturschutz ist ihr völlig egal. Mit wilden Rechtsdeutungen werden immer neue Wege gefunden, um überall Windkraftanlagen zu errichten. Auch den Leitungsbau nimmt man trotz anderer Lippenbekenntnisse einfach so hin. Wenn hier noch etwas helfen kann, dann ist es die Selbstbindung der Landesregierung. Ändern Sie den Windkrafterlass, damit dort das Nationale Band unter Schutz gestellt werden kann!

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Be- griffen hast du doch gar nichts!)

Über ein neues Gesetz, liebe CDU-Fraktion, würden sich das Infrastrukturministerium und das Energieministerium aber auch erneut hinwegsetzen. Diese Landesregierung muss schnell abgewählt werden. Sie muss abgewählt werden, bevor sie sich weiter über das Recht hinwegsetzt, um Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zum Rennsteig zu bauen. Thüringen braucht eine Landesregierung, die unsere Heimat und den ländlichen Raum schützt, denn die jetzige Regierung ist nicht dazu imstande. Dies geht nur mit der AfD, der echten Heimatpartei. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Kobelt das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Vereinten Nationen haben dieses Jahrzehnt zur Dekade „Biologische Vielfalt“ ausgerufen. Ziel ist es, den globalen Verlust der Artenvielfalt bis 2020 zu stoppen. Das ist aus unserer Sicht ein gutes Ziel, was wir als Grüne gern unterstützen werden.