Das Ergebnis – und das ist das Ergebnis einer von Ihnen – und zwar von Ihnen allen – zu verantwortenden neoliberalen Ausbeutungspolitik.
Es ist so! Sie können jetzt stöhnen und aufheulen. Im Herzen sind Sie weder Sozialdemokraten, Sie sind weder sozialistisch oder christlich orientiert. Sie betreiben das Geschäft des Kapitals gegen die arbeitende Bevölkerung.
Sie haben die Interessen der Menschen in diesem Land verraten. Sie haben sie verraten, indem Sie Hunderte von Milliarden in den EU-Zentralismus versenkt haben, indem Sie Hunderte von Milliarden in die Rettung einer maroden Währung versenkt haben, indem Sie hunderte von Milliarden für eine Zwangsmultikulturalisierung unseres Landes versenkt haben.
Sie haben den Generationenvertrag einseitig aufgekündigt und den Menschen gesagt: Ihr müsst eben selber privat für euer Alter vorsorgen. Dabei wissen Sie ganz genau, dass die meisten Menschen aufgrund Ihrer Politik und der damit verbundenen niedrigen Löhne kaum noch in der Lage sind, über die Runden zu kommen, geschweige denn privat für ihr Alter vorzusorgen.
Zudem, wer möchte heute überhaupt noch in eine kaputte Währung investieren? Ich kann meinen Kindern nicht raten, irgendetwas in einer Währung wie dem Euro anzulegen in der Hoffnung, dass man in 30 oder 40 Jahren dort noch eine Altersversorgung vorfinden könnte.
Meine Damen und Herren, die AfD tritt ohne Wenn und Aber für eine Politik der sozialen Gerechtigkeit
ein. Darum sagen wir: In Zeiten der von Ihnen zu verantwortenden Niedriglöhne und Minijobs muss die solidarische Altersvorsorge zwingend eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. Sie kann weder von den Arbeitnehmern allein durch Rentenbeiträge noch durch private Vorsorge finanziert werden. Eine kapitalgedeckte Rente – und das führte ich indirekt schon aus – kann bestenfalls eine Ergänzung, aber niemals die Hauptsäule des Rentensystems sein.
Orientieren wir uns am Schweizer Modell! Diskutieren wir zumindest das Schweizer Modell! Dort zahlt jeder in die Rentenkasse ein, egal, ob er selbstständig ist, ob er Arbeitnehmer ist oder ob er Beamter ist. Ich denke, wir sollten alle Berufstätigen zur Finanzierung des gesetzlichen Rentensystems heranziehen. Das heißt auch, wir müssen die Altersvorsorge der ersten und zweiten Klasse beenden. Behandeln wir doch einfach alle Altersruheständler gleich! Nur so erreichen wir meiner Meinung nach das Ziel einer solidarischen, das Ziel einer sozial gerechten Gesellschaft. Das ist die Zielsetzung, die sich die AfD gegeben hat. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsident! Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf einem Generationenvertrag, der, wenn man es grob formulieren möchte, sagt, dass die Jungen für die Alten zahlen und man, wenn man alt ist, selber Leistungen bekommt. Das ist es, was uns die Sicherheit gibt, dass man auch noch gut leben kann, wenn man nicht mehr arbeitet. Dieser Generationenvertrag gilt zumindest für einige Teile dieser Gesellschaft nicht mehr, für die ist er ins Ungleichgewicht geraten, weil wir, gerade im Osten, nach der Wende mit unsicheren Erwerbsbiografien konfrontiert sind, weil Phasen von Erwerbslosigkeit eben auch eine Rolle im Leben der Menschen hier im Land spielen, weil wir einen Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse haben, weil wir in Thüringen sehr niedrige Löhne haben, aber auch, weil der demografische Wandel dazu führt, dass es weniger Menschen gibt, die arbeiten und mehr Menschen, die Rente beziehen.
Die gesetzliche Rente ist aber nach wie vor der wesentliche Schlüssel zur Absicherung des Lebens im Alter. Und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass das auch so bleibt. Wir wollen eben nicht, dass wir die Generationen gegeneinander ausspielen, nicht diejenigen, die heute
zahlen, gegen die, die heute Renten beziehen. Deswegen brauchen wir einen neuen Generationenvertrag, der die Probleme, die die gesetzliche Rentenversicherung hat, aufnimmt.
Als SPD in Thüringen haben wir uns dafür ausgesprochen, dass wir ein gerechtes Rentensystem, also eine Stärkung der gesetzlichen Rente, vornehmen wollen. Wir wollen eine Rente für alle Menschen in diesem Land, die sowohl abhängig Beschäftigte als auch Selbstständige als auch Beamtinnen und Beamte umfasst und aus Steuern und Beiträgen finanziert wird. Wir wollen eine Stabilisierung des Rentenniveaus anstatt eine weitere Absenkung und gleichzeitig die Beitragssätze im Blick behalten.
Wir alle wissen, dass die Angleichung der Renten im Osten und im Westen auch ein wesentlicher Beitrag ist, den wir in dieser Debatte noch leisten müssen. Und wir wissen, dass wir für die Menschen, die es im Rahmen ihrer Erwerbsbiografie nicht geschafft haben, ausreichend hohe Ansprüche zu erwerben, eine armutsfeste Mindestrente brauchen, damit man eben nicht in der Grundsicherung im Alter landet.
In erster Linie geht es also darum, dass staatliche Förderung in die gesetzliche Rente gehört und eben nicht in private oder betriebliche Vorsorge. Warum nicht? Weil von einer Stärkung der gesetzlichen Rente immer alle Seniorinnen und Senioren profitieren, während von der privaten oder der betrieblichen Vorsorge nur die profitieren, die es sich entweder leisten können oder überhaupt die Möglichkeit haben, sie in Anspruch zu nehmen. Das ist eine Forderung, die am Osten noch stärker vorbeigeht als am Westen, weil hier für viele Menschen nicht nur weniger Möglichkeiten zur privaten Vorsorge bestehen, sondern weil viele Menschen im Osten gar keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Das heißt, wir wollen, dass wir die gesetzliche Rente als Säule und als Mindestsicherung im Alter stärken.
Aber – und das ist auch ein Teil der Geschichte – Rentenpolitik ist immer auch Arbeitsmarktpolitik. Die beste Rente nützt uns nichts, wenn Menschen in Thüringen so wenig verdienen, dass sie überhaupt keine Möglichkeit haben, im Alter auf eine Mindestsicherung zu kommen, die überhaupt über dem Niveau der Grundsicherung liegt.
Das heißt, wenn wir darüber reden, wie wir Altersarmut verhindern wollen, dann geht es immer auch darum, über gute Arbeit zu sprechen, darüber, wie wir prekäre Beschäftigungsverhältnisse eindämmen können, darüber, wie wir es schaffen, Tarifverträge auszuweiten, wie wir gute Löhne in Thüringen ermöglichen und auch darüber, wie wir eine Anhe
bung des Mindestlohns ermöglichen, weil auch der in seiner derzeitigen Höhe eben keine Altersarmut verhindern wird.
Dabei geht es sicherlich auch um Eigenverantwortung. Wenn ich einen Tarifvertrag will, dann muss ich mich selbst in meinem Betrieb dafür engagieren, dass es einen Betriebsrat gibt, dass es eine gewerkschaftliche Organisation gibt. Und sicherlich muss ich mich auch darum bemühen, wieder in Arbeit zu kommen. Aber natürlich braucht es dafür staatliche Unterstützung. Natürlich brauchen wir Maßnahmen, die diese Integration in Arbeit ermöglichen. Und natürlich brauchen wir eine Politik, die zeigt: gewerkschaftliche Organisation ist hier auch erwünscht.
Das alles nicht zu berücksichtigen, würde bedeuten, dass man das Problem der Altersarmut nicht umfassend berücksichtigt. Deswegen ist beides wichtig. Wir brauchen eine vernünftige Rentenpolitik, aber wir brauchen auch gute Arbeitsmarktpolitik. Ohne die wird es nicht gehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucher! Danke an die Fraktion Die Linke für die Einreichung dieses wichtigen Themas – Rente angleichen, Altersarmut verhindern, stoppen in Thüringen. Über die Hälfte der deutschen Frauen fürchtet sich vor der Altersarmut. Gleichzeitig gibt jede dritte Frau an, sich bisher zu wenig um ihre eigene finanzielle Altersvorsorge zu kümmern. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Altersversorgung im Auftrag der Swiss Life Deutschland. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Jeder zweite Deutsche hat Angst vor der Altersarmut. 56 Prozent der Frauen fürchten sich davor, sogar noch stärker als Männer, hier sind es nur 41 Prozent. Allerdings sind Männer aktiver, was die eigene Altersversorgung betrifft, und fühlen sich zu dem Thema auch besser informiert als Frauen. Während 47 Prozent der Männer angeben, sich selbst um ihre Altersversorgung zu kümmern und genug darüber zu wissen, sagen dies nur 37 Prozent der Frauen von sich, leider. Frauen wird es künftig trotzdem härter treffen als Männer. Gründe sind unter anderem ein viel zu geringer Lohn, denn oft arbeiten Frauen nur auf 450-Euro-Basis. Kindererziehung wird in der Rente kaum berücksichtigt. Aktuell
bekommt jede Rentnerin pro Kind 25 Euro als Zuschlag für ihre Rente. Das ist eindeutig zu wenig. Auch der Mindestlohn ist zu niedrig. Wenn die Bundespolitik nicht umgehend eine Änderung in der Rentenpolitik vornimmt, werden sehr viele Rentner künftig mit Grundsicherung aufstocken müssen. Die Landesregierung muss Druck machen.
Arm durch Arbeit – eine Schande für unser Land. Als Mitglied der Familien-Partei werde ich kurz anreißen, wie wir uns die Rentenpolitik besonders für Eltern vorstellen. Eltern, die Kinder erzogen und betreut haben, sollen dafür eine angemessene, gerechte Rente erhalten. Die Familien-Partei Deutschlands und ich fordern, dass alle Eltern, die Kinder erzogen haben, dafür im Alter eine gerechte Rente bekommen. Erziehungsleistende schaffen durch ihre Kindererziehung erst die Voraussetzung für die Renten ihrer eigenen Generation. Deshalb stehen Ihnen auch die Renten nach dem Umlageverfahren zu. Vor diesem Hintergrund ist das bisherige Verfahren, bei der Berechnung der heutigen Renten fast ausschließlich die erfolgte Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen, nicht zu rechtfertigen. Die erbrachte Erziehungs- und Betreuungsleistung ist vielmehr gleichermaßen anspruchsbegründend. Bisher wird dafür nur ein Jahr pro Kind mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, sollen drei Jahre angerechnet werden, wenn die Mindestzeiten für die Rentenversicherung erfüllt sind. Die Familien-Partei Deutschlands und ich fordern, dass allen Müttern und Vätern, die Kinder erzogen haben, sechs Jahre pro Kind mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten angerechnet werden. Dies soll auch Mütter und Väter betreffen, die bisher nicht von der Rentenversicherung erfasst wurden wie Selbstständige und Beamte. Im Gegenzug dazu müssen sich auch Selbstständige und Beamte über Sozialabgaben an der Finanzierung beteiligen. Um mit dem zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag weiterhin auszukommen, sind die bisher zulasten der Ansprüche aus Erziehungsleistungen überhöhten Ansprüche aus Erwerbsarbeit zugunsten der früheren Erziehenden zu mindern. Ferner fordert die Familien-Partei Deutschlands, dass sich für Mütter unterschiedlicher Geburtsjahrgänge die Kindererziehung bei der Rente gleichermaßen auswirkt. Eine angemessene Angleichung der Rente, wie von den Linken gefordert, wird nur kurzfristig für die jetzigen Rentner eine Verbesserung bringen. Künftige Rentner werden trotzdem in die Altersarmut fallen, wenn nicht die Löhne angeglichen werden und wenn nicht die Kindererziehung entlohnt wird. Auch dazu haben wir von der Familien-Partei ein entsprechendes Erziehungsgehalt entwickelt, was ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen werde. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Rednerliste der Fraktionen zu diesem Punkt ist abgearbeitet. Ich erteile das Wort Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zunächst ein paar Zahlen vorbringen. Noch vor 15 Jahren erhielten Durchschnittsrentnerinnen und -rentner, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hatten, circa 52 Prozent eines Durchschnittseinkommens. 2016 sind es nur noch etwa 48 Prozent. Bei einem aktuellen Durchschnittseinkommen abhängig Beschäftigter von 3.000 Euro Brutto im Monat liegt damit der Rentenanspruch bei 1.370 Euro. Brutto deswegen, weil hiervon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern abzuziehen sind. Es verbleiben somit knapp 1.200 Euro zum Leben. Ich denke, dass diese Zahlen verdeutlichen, auf welchem Rentenniveau wir heute bereits angelangt sind. Um es noch mal etwas deutlicher zu sagen, diese Werte beziehen sich auf eine Durchschnittsbetrachtung. Der Durchschnitt, das heißt, die sogenannte Eckrentnerin oder der sogenannte Eckrentner ist allerdings wegen der immer stärker voranschreitenden sozialen und Einkommenspolarisierung immer seltener anzutreffen. Gerade auch in den neuen Ländern gehen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem deutlich niedrigeren Monatseinkommen als 3.000 Euro nach Hause. Laut dem aktuellen Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung liegen wir beispielsweise in Thüringen bei monatlich 2.510 Euro. In Westdeutschland liegt der Wert bei 3.210 Euro. Viele erhalten nur den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro.
In diesem Kontext möchte ich nur kurz daran erinnern, dass durch die Erhöhung und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zwar für ein Viertel der abhängig Beschäftigten in unserem Freistaat mehr in der Lohntüte ist. Diese Rahmenbedingungen bedeuten aber immer noch für viele trotzdem den sicheren Schritt in die Altersarmut, auch wenn der Mindestlohn in seiner derzeitigen Höhe zumindest eine abfedernde Wirkung hat. Geringverdiener und Geringverdienerinnen sitzen schon heute in der Falle, denn wer derzeit 8,50 Euro in der Stunde bekommt, kann nach 40 Erwerbsjahren lediglich eine Bruttorente von 680 Euro erwarten. Diese liegt damit deutlich unter dem derzeitigen durchschnittlichen Grundsicherungsniveau von 790 Euro.
Es ist schon ein Armutszeugnis, dass die Deutsche Rentenversicherung bei Rentenbescheiden, die aktuell unter diesem Betrag liegen, standardmäßig dem Rentenbescheid den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin
derung beilegen muss. Und dies wird in Zukunft wohl häufiger passieren müssen, wenn wir nicht deutlich umsteuern.
Sehr geehrte Damen und Herren, um den Lebensstandard, den eine Person unmittelbar vor Eintritt in die Rente hat, auch im Alter erhalten zu können, sind Einnahmen von circa 80 Prozent des Nettoeinkommens erforderlich. Hierzu möchte ich Ihnen ein konkretes Rechenbeispiel darlegen: Eine Geringverdienerin bzw. ein Geringverdiener mit einem Durchschnittsgehalt von 1.500 Euro Brutto kommt trotz 45 Beitragsjahren lediglich auf eine Bruttorente von 680 Euro. Um auf 80 Prozent des letzten Nettogehalts zu kommen, fehlen somit 600 Euro. Um diesen Fehlbetrag anzusparen, müssten hohe zusätzliche Beiträge in eine betriebliche oder private Altersvorsorge fließen. Bei alldem ist auch zu beachten, dass der Rentenzahlbetrag in Thüringen mit Stichtag 31. Dezember 2015 lediglich bei 846 Euro liegt. Hinzu kommt, dass in Thüringen die Rente oftmals die einzige Einnahmequelle älterer Menschen ist. Aufgrund der Ihnen bekannten Umstände war es in der Vergangenheit den Menschen hier nicht möglich – und es wird auch nicht möglich sein –, ein zweites Standbein für das Alter aufzubauen oder entsprechende Vermögenswerte zu schaffen.
Noch problematischer ist die Situation für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. Dies gilt besonders für Frauen, die insgesamt rund 40 Prozent weniger aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten als Männer. Niedrigere Löhne, häufig vorzufindende prekäre Beschäftigung und – noch häufiger – unterbrochene Erwerbsbiografien sind hier die Gründe. Da Zeiten der Arbeitslosigkeit sich nur marginal, bei Hartz-IV-Bezug sogar gar nicht auf die spätere Rentenhöhe auswirken, besteht für diesen Personenkreis ein hohes Risiko, in die Altersarmut abzurutschen.
Laut Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 44,5 Prozent sinken. Gleichzeitig müssen Renten vom Jahr 2040 an zu 100 Prozent versteuert werden. Heute sind es 66 Prozent. In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass die Lage so dramatisch wird, dass ab dem Jahr 2030 aus heutiger Sicht der Hälfte der Neurentnerinnen und Neurentner in Deutschland eine Rente droht, die über die Grundsicherung nicht hinausgeht. Dies würde natürlich eine gesetzliche Zwangsversicherung vor riesige Probleme stellen, da sie ihre eigene Daseinsberechtigung nicht mehr rechtfertigen kann.
Auch wenn die Altersarmut also heute noch eine eher untergeordnete Rolle spielt, wird dies in Zukunft zu einem flächendeckenden Problem werden. Daher gilt es, in der Rentenpolitik bereits jetzt an den Stellschrauben für ein Gegensteuern zu dre
hen. Denn gerade bei der Alterssicherung zeigen Veränderungen von heute erst in Jahren und Jahrzehnten ihre Wirkung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass es also Aufgabe der Bundespolitik sein muss, den aufgezeigten Entwicklungen umgehend entgegenzusteuern, wenn wir nicht in einem wohlhabenden Land wie dem unseren eine weit verbreitete Altersarmut der künftigen Generation der Rentnerinnen und Rentner eintreten lassen wollen. Wir fordern deshalb in einem ersten Schritt die Bundesregierung auf, das weitere Absinken des Rentenniveaus zu stoppen. In einem zweiten Schritt muss das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent steigen und stabilisiert werden. Mir ist bewusst, dass hierfür zusätzliche Gelder benötigt werden und dass auch der Beitragssatz nicht über eine vertretbare Grenze steigen darf. Deshalb sind die Finanzierungsgrundlagen für die gesetzliche Rentenversicherung zu überprüfen. Eine höhere Belastung auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Einbeziehung weiterer Rentenpersonengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, etwa von Selbstständigen, Abgeordneten sowie Beamtinnen und Beamten, darf hierfür kein Tabu sein. Ein Tabu hingegen ist die weitere Anhebung der Altersgrenze für den Eintritt in die Rente, da bereits heute viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Belastungen das Renteneintrittsalter nicht erreichen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das heutige Mindestlohnniveau. Denn es gilt: So wie wir heute Geld verdienen, werden wir morgen Rente beziehen. Die Erhöhung auf 8,84 Euro ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, um jedoch eine auskömmliche Rente aufzubauen, ist sie deutlich zu niedrig. Vielmehr müsste der Stundenlohn – und das hat die Bundesregierung selbst vorgerechnet – bei 11,68 Euro liegen, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten. Forderungen danach mögen auf den ersten Blick überzogen wirken, aber bedenken Sie bitte eines: Ohne einen gesetzlichen Mindestlohn auf diesem Niveau können wir nicht sicherstellen, dass zukünftige Rentnerinnen und Rentner nicht auf ergänzende Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden. Mit anderen Worten: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die heute noch weniger zahlen als den für eine auskömmliche Rente notwendigen Lohn, schließen Arbeitsverträge zulasten Dritter, nämlich der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die für die Niedriglohnpolitik aufkommen müssen.