Protocol of the Session on December 7, 2016

Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zu den Vorbereitungen von Qualitätskriterien auf Bundesebene machen. Die CDU hat gefordert, Thüringen solle nicht mit eigenen Kriterien vorpreschen, sondern die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses abwarten. Wer informiert ist, der weiß, dass das nicht praktikabel ist. Das Thüringer Krankenhausgesetz verpflichtet uns, der Krankenhausplanung Qualitätskriterien zugrunde zu legen. Wir hätten gern berücksichtigt, was der Gemeinsame Bundesausschuss vorschlägt. Wie Sie wissen, hat der G-BA bis heute aber nicht einen Vorschlag vorgelegt.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das stimmt nicht!)

Es sind Empfehlungen im Raum, aber es ist noch kein Vorschlag, der Gesetzgebungskraft hat.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Sag doch mal, was du von so viel Propagan- da hältst.)

Das darf ich hier am Pult so nicht sagen.

Da wir den 7. Krankenhausplan zum 01.01.2017 in Kraft setzen wollen und müssen, haben wir uns deshalb entschieden, eigene Qualitätskriterien zu formulieren. Dennoch werden wir natürlich die Vorschläge des G-BA eingehend prüfen und gegebenenfalls auch für die Weiterentwicklung des Krankenhausplans berücksichtigen. Aber dafür muss für die Vorgaben erst einmal eine gewisse Gesetzesmöglichkeit vorliegen.

Bisher, das will ich auch sagen, schauen die Länder sehr kritisch auf die Vorschläge, die im Raum sind. Wir waren gemeinsam auf einer Veranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft und Sie haben auch Herrn Dr. Grüning gehört, der zum Beispiel darüber gesprochen hat, dass die Vorschläge, die derzeit im Raum sind, sich sehr auf eine Ergebnisqualität beziehen, und er hat auch gesagt, welche Gefahren genau von dieser Ergebnisqualität ausgehen, also zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Operationen oder Ähnliches zu haben.

Es wurde eben gesagt, dass mit diesem Prozess, mit diesen Ergebnisqualitäten bestimmte Nachteile

(Ministerin Werner)

verbunden sind, zum Beispiel Rosinenpickerei, der Anreiz Mengen auszuweiten, Überversorgung, die Vermeidung von Risiken; Verantwortlichkeiten sind im Nachhinein unklar. Kleine Einrichtungen werden benachteiligt, weil sich natürlich Ausreißer oder negative Ereignisse auf die Statistik besonders auswirken werden. Es gibt für größere Krankenhäuser auch die Möglichkeit, die Datenbasis besser zu beeinflussen, um es mal vorsichtig auszudrücken. Vor allem sind aber diese Qualitätskriterien, die sich auf Ergebnisqualität beziehen, nicht motivierend. Und jetzt frage ich Sie: Was ist denn das Beste, worauf wir setzen können in unseren Krankenhäusern? Das sind Ärztinnen und Ärzte, die entsprechende Rahmenbedingungen haben, um gut arbeiten und so im Sinne der Patienten tatsächlich auch eine gute qualitätsvolle Arbeit leisten zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Regeln der Rechtsverordnung beinhalten also keineswegs ein Zuviel an Regulierung, die Regeln, insbesondere die Quoten für Ärztinnen und Ärzte bieten den Häusern eine einheitliche und transparente Basis für Strukturentscheidungen. Sie setzen einen Anreiz für die Häuser sich zukunftsfest aufzustellen und damit zugleich die regionale Versorgung weiterhin abzusichern.

Und lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen. Sie haben in Ihrer Pressemitteilung mal wieder darüber fabuliert – ja, in der Pressemitteilung zum Krankenhausplan, das heißt eigentlich zur Verordnung –, dass mit der Gebietsreform Krankenhäuser geschlossen würden, das sagt auch Ihr Fraktionsvorsitzender. Ich muss jetzt sagen, der Einzige und die Einzigen, die ich so was sagen höre, das sind Sie und Ihr Fraktionsvorsitzender.

(Abg. Bühl, CDU: Dann hören Sie nicht rich- tig zu!)

Das Gegenteil ist der Fall. Ich will das hier noch mal sagen:

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Erstens, bieten größere Kreise gerade für kommunale Krankenhäuser tatsächlich die Möglichkeit, viel besser zu kooperieren, viel besser auch eine sektorenübergreifende Versorgung umzusetzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und zum Zweiten – und das zeigt, wie wenig Sie sich bisher mit der Krankenhausplanung beschäftigt haben –, haben wir schon immer in den vier Planungsregionen Krankenhausplanung umgesetzt. Das heißt, uns haben da noch nie Kreisgrenzen interessiert, sondern uns interessiert die Erreichbarkeit, uns interessiert die Wohnortnähe und uns interessiert eine gute Notfallversorgung. Ich fordere Sie

wirklich auf, endlich mit dieser Panikmache aufzuhören! Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin. Die Redezeit der Fraktion hat sich noch mal um drei Minuten erhöht. Ich frage, ob es den Wunsch nach weiteren Wortmeldungen gibt. Abgeordneter Zippel.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde die drei Minuten nicht brauchen, ich möchte nur zwei, drei Dinge noch mal klarstellen, die eventuell missinterpretiert wurden, ob bewusst oder unbewusst, das weiß ich nicht. Das eine ist die Kritik an der Facharztquote, die wir kundgetan haben. Sie haben interpretiert, dass wir grundsätzlich gegen eine Facharztquote sind. Ich habe schon mehrmals klargestellt, dass es unserer Einschätzung nach das Problem ist, sich allein auf eine Facharztquote zu konzentrieren, wie Sie es aktuell machen. Sie haben in Ihrer Rede

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Es geht um den G-BA!)

die Facharztquote quasi als heiligen Gral vor sich her getragen. Das ist schlichtweg zu kurz gesprungen. Das ist der einzige und große Kritikpunkt, den wir an der ganzen Stelle haben. Wenn Sie wirklich breit Qualität fördern wollen – und da ist die CDUFraktion natürlich bei Ihnen –, dann müssen Sie doch mehrere Aspekte einbringen, dann können Sie doch schon erste Ergebnisse, die der G-BA geliefert hat – und wenn es erst mal Vorstufen sind und noch nicht fix in Form gegossen –, dann kann man das doch einfließen lassen. Das ist doch kreative Politik, dass man schaut, was ist da, und dass man sich breit aufstellt und nicht nur kurzfristig auf die Strukturqualität schaut, wie Sie es gemacht haben.

(Beifall CDU)

Und dann noch ein zweiter Punkt, weil Sie es gerade zum Schluss gesagt haben. Also da erwischen Sie mich als Thüringer Kommunalpolitiker besonders hart und das zeigt wiederum, dass Sie leider von der Thüringer Kommunalpolitik jetzt einfach noch die mangelnde Erfahrung haben. Sie kommen aus meinem geschätzten Nachbarland Sachsen, aber bei uns ist es nun mal so …

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Die hatten aber auch schon eine Gebietsre- form und da ist kein Krankenhaus geschlos- sen worden!)

(Ministerin Werner)

Und wir sehen auch, wie gut die in Sachsen gelaufen ist. Die Kollegen in Sachsen haben immer noch Tränen in den Augen darüber, wie das Ganze dort abgelaufen ist.

Um eins noch mal klar zu sagen: Natürlich haben wir die Planungsregionen in Thüringen und natürlich gehen auch die Leute über Kreisgrenzen in andere Krankenhäuser, das ist doch vollkommen klar. Aber überlegen Sie doch mal, was mit einem kommunalen Haus passiert, wenn das plötzlich innerhalb eines Kreises ein anderes Haus hat, das zum Beispiel in privater Trägerschaft ist. Dann haben Sie innerhalb eines Landkreises …

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, das gibt es natürlich schon, aber wenn Sie dann plötzlich eine komplette Rahmenbedingungsänderung haben, lösen Sie innerhalb der Kreise Panikreaktionen aus. Und das ist genau das, was Sie wollen, dass Sie innerhalb der kommunalen Vertretungen plötzlich einen Verkaufsdruck auf die kommunalen Häuser auslösen, sodass die Kommunen plötzlich sagen, bevor wir jetzt in die Konkurrenz kommen und in unserem eigenen Kreis noch ein privates Haus haben, dann verkaufen wir das lieber. Was Sie machen, ist eine indirekte Beförderung der Privatisierung. Das ist das ganze Ergebnis.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Im Gegenteil!)

Sie werden sehen, was die Konsequenz ist. Es gibt jetzt schon erste Diskussionen um kommunale Häuser: zu überlegen, wie man diese eventuell noch loswerden kann, weil die Angst vor der Konkurrenz haben – das wäre Ihre Interpretation –, ich sage, weil sie einfach Sorge haben und die Zukunftsplanung nicht mehr sicher ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Das ist doch völlig falsch, was Sie erzählen!)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Aber nicht in Thüringen!)

Danke schön. Ich habe eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Kubitzki für die Fraktion Die Linke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zippel, Sie hatten Gelegenheit zu reden. Jetzt hat Herr Kubitzki das Wort.

Herr Zippel, dass wir Verkaufsdruck auf Krankenhäuser ausüben, das ist ein starkes Stück.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie werden schon sehen, was rauskommt. Warten Sie es ab!)

Ich kann Ihnen sagen, es gibt genug Beispiele, es ist ja nicht die erste Gebietsreform in Thüringen, die wir durchführen, Herr Zippel. Es ist doch nicht die erste Gebietsreform. Ich komme zum Beispiel aus einem Landkreis, entstanden aus Bad Langensalza und Mühlhausen, da haben beide Kreisstädte ihre Kreiskrankenhäuser gehabt. Und heute sind das doch auch Krankenhäuser, die in kommunaler Hand sind, zumindest kommunale GmbHs. Was wir erreicht haben, ist, dass diese beiden Krankenhäuser zusammengegangen sind zu einem Krankenhaus, dass diese beiden Krankenhäuser schon eine Spezialisierung durchgeführt haben, dass zum Beispiel die Geburtenstation nur noch an einem Standort ist, dass Frauenheilkunde nur noch an einem Standort ist, dass Unfallchirurgie an einem Standort ist. Da hat es bewiesen, dass es zwischen den Häusern keinen Druck gab, im Gegenteil, Synergieeffekte wurden erreicht. Das, was Sie machen, ist wirklich Panikmache.

(Beifall DIE LINKE)

Noch mal zu diesem Gerede von diesem G-BA. Es geht einem langsam auf die Nerven. Wir haben am Krankenhausforum teilgenommen, alle gesundheitspolitischen Sprecher. Da ist eindeutig noch mal von den Referenten gesagt worden – und das steht im Bundesgesetz drin –, dass der G-BA vorrangig Kriterien festlegt für die Prozess- und Ergebnisqualität, dass das dessen Aufgaben sind. Aber es wurde auch von den Referenten gesagt: Wir haben jetzt gerade mal zwei Fachgebiete vom G-BA. Und sie warten darauf, dass neue kommen, aber sie sind der Meinung, dass das noch dauern wird, dass da noch Zeit vergeht. Wir sagen, um diese Prozess- und Ergebnisqualität zu erreichen, brauchen wir in Thüringen eine vernünftige Struktur. Wir machen das doch nicht zum Selbstzweck, wir machen es auch für die Menschen, die in Thüringen leben, weil wir den Menschen – nämlich den Patienten – die Gewähr geben wollen, dass sie in unseren Krankenhäusern eine hohe fachliche Qualität erwartet. Dass sie Ärzte haben wollen, die fit sind, die aber auch ausgeruht sind, wurde heute schon gesagt. Das ist es, was wir unter anderem mit dieser Verordnung erreichen wollen. Und wir denken sogar an die Zukunft, indem wir nämlich auch mit der Verordnung erreichen wollen, dass die Krankenhäuser sich an Tische setzen in den Planungsregionen und sagen: Wie können wir die Krankenhauslandschaft bis zum Jahre 2030 entwickeln?

Und noch was. In der zuletzt veröffentlichten Bertelsmannstudie von diesem Jahr, in der es um Krankenhausstrukturen geht, wurde gesagt: Der Weg geht hin zu hohen Spezialisierungen und dass die Patienten, die Menschen in Deutschland bereit

(Abg. Zippel)

sind, für hohe Qualität auch 30 Kilometer Fahrweg zu einem Krankenhaus in Kauf zu nehmen, wo sie die Gewähr haben, dass sie ordentlich versorgt werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich diesen Teil der Aktuellen Stunde schließe.

Ich rufe auf den dritten Teil