Protocol of the Session on November 11, 2016

2. Wann genau und durch wen ist mit einer Beseitigung der Ablagerungen sowie einer Wiederherstellung des ehemaligen naturgemäßen Zustands zu rechnen?

3. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die unerlaubten Ablagerungen auf die als Landschaftsschutzgebiet und Naturpark sowie EU-Vogelschutzgebiet gekennzeichneten Flächen?

4. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, die öffentliche Verwaltung (zum Beispiel das zu- ständige Landratsamt) hinsichtlich der Problematik der Beseitigung des Missstandes zu kontrollieren bzw. in die Pflicht zu nehmen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, soweit die in der zur Verfügung stehenden Zeit die gewünschten Angaben recherchiert werden konnten, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 – welche Materialien und Giftstoffe wurden im Landschaftsschutzgebiet abgelagert und wer trägt hierfür die Verantwortung? –: Bei der in Rede stehenden Ablagerung handelt es sich um mineralische Abfälle, welche durch einen landwirtschaftlichen Betrieb abgelagert wurden. Laboranalysen des Bodenmaterials haben ergeben, dass diese Abfälle als sogenannte Abfälle zur Verwertung – als ungefährliche Abfälle – einzustufen und grundsätzlich vor Ort einbaufähig sind. Das Landschaftsschutzgebiet und das Vogelschutzgebiet – die Grenzen sind hier identisch – sind nach Aussagen des Landkreises Gotha randlich in einer Größenordnung von circa 2.000 Quadratmetern betroffen.

Zu Frage 2 – wann genau und durch wen ist mit einer Beseitigung der Ablagerungen sowie der Wiederherstellung des ehemaligen naturgemäßen Zustands zu rechnen? –: Zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands ist der Verursacher verpflichtet. Das Bauamt des Landratsamts Gotha erließ eine Verfügung zur Beseitigung der Ablagerungen. Gegen diese wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch hat dabei aufschieben

de Wirkung. Am 19.09. dieses Jahres ist ein neuer Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Gotha eingegangen. Hierzu ist noch keine Entscheidung ergangen.

Zu Frage 3 – welche Auswirkungen ergeben sich durch die unerlaubten Ablagerungen auf den als Landschaftsschutzgebiet und Naturpark sowie EGVogelschutzgebiet gekennzeichneten Flächen? –: Für das Vogelschutzgebiet und den Naturpark ergeben sich durch die Aufschüttung nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha keine erheblichen Beeinträchtigungen. Dagegen schätzt die untere Naturschutzbehörde ein, dass das Landschaftsschutzgebiet durch die Ablagerungen hinsichtlich des Landschaftsbilds und des Verlusts von mesophilem Grünland beeinträchtigt wird. Deshalb hatte die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha bereits im B-PlanVerfahren gefordert, die Ablagerungen aus dem Schutzgebiet zu entfernen. Der B-Plan-Entwurf ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden.

Zu Frage 4 – welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, die öffentliche Verwaltung, zum Beispiel das zuständige Landratsamt, hinsichtlich der Problematik „Beseitigung des Missstands“ zu kontrollieren bzw. in die Pflicht zu nehmen? –: Landkreise und kreisfreie Städte haben in Thüringen eigene Zuständigkeiten im übertragenen Wirkungskreis. Grundsätzlich besteht für die Landesregierung die Möglichkeit, bei rechtsfehlerhaftem Handeln im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht tätig zu werden. Da aber keine Rechtsfehler ersichtlich sind, kommt ein Eingreifen in das laufende Verwaltungsverfahren nicht in Betracht.

Herr Kießling, eine Nachfrage.

Danke. Ich hätte noch eine Nachfrage: Zurzeit finden auch Straßenbaumaßnahmen in Crawinkel statt, um die Ortsdurchfahrt. Inwieweit ist bekannt, dass dort aufgrund der Bauarbeiten an der Straße Materialien abgelagert worden sind, und werden diese entfernt? Ich bin selbst dort vorbeigefahren, die Berge sind schon sehr hoch, man kann die nicht übersehen. In der Zeitung stand mal etwas, dass etwas abgelagert worden ist. Inwieweit ist dazu etwas bekannt? Wenn ja, werden die Straßenbauablagerungen demnächst wieder beräumt?

Ob diese Ablagerungen im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten stehen, ist mir nicht bekannt.

(Abg. Kießling)

Eine letzte Frage noch.

Eine geht noch, ja.

Danke, Herr Präsident. In der Zeitung stand noch etwas von Giftstoffen oder Ablagerungen. Sie hatten gerade gesagt, dort ist nichts festgestellt worden. Das heißt, auch am Grundwasser ist nichts festgestellt worden? Oder wurden nur die Proben von den Stoffen untersucht, die oben auflagen? Wurde auch das Grundwasser untersucht?

Die Ablagerungen wurden untersucht. Es wurde festgestellt, dass es sich um unbelastete mineralische Abfälle – also Aushubmaterial und Ähnliches – handelt und deshalb davon keine Gefahren für das Grundwasser ausgehen. Ob es Grundwasseruntersuchungen gab, ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Leukefeld, Fraktion Die Linke. Die Frage hat die Drucksachennummer 6/2953.

Herzlichen Dank, Herr Präsident.

Mitteleinsparung bei ThüringenForst für öffentlich geförderte Beschäftigung

Die Landesforstanstalt ThüringenForst hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt, um durch Kofinanzierung von Landesprogrammen für öffentlich geförderte Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen, insbesondere älteren, die Chance auf Beschäftigung zu ermöglichen. Mit dieser Kofinanzierung wurden Leistungen erbracht, die der Umsetzung des Thüringer Waldgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung der Erholungsfunktion des Waldes und des Naturschutzes dienten und dabei auch die Attraktivität des Thüringer Waldes zur touristischen Nutzung erhöht haben. In Zusammenarbeit mit dem Regionalverbund Thüringer Wald und Maßnahmeträgern der öffentlich geförderten Beschäftigung wurde dazu ein unverzichtbarer Beitrag geleistet. Dies scheint gefährdet, da die Mittel der Kofinanzierung ab dem Jahr 2017 erheblich abgesenkt werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Leistungen wurden von ThüringenForst in den letzten Jahren im Rahmen des Konzepts „Forsten und Tourismus“ erbracht?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Leistungen und die Zusammenarbeit mit anderen Maßnahmeträgern?

3. Warum und in welcher Höhe werden die Mittel zur Kofinanzierung im Jahr 2017 gekürzt?

4. Welche Alternative gibt es, um die effiziente Zusammenarbeit von ThüringenForst, dem Regionalverbund Thüringer Wald und den Maßnahmeträgern in Zukunft fortzusetzen und nachhaltig zu gestalten?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Leukefeld, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: ThüringenForst investierte aus der Finanzzuführung des Freistaats Thüringen im Rahmen des Konzepts „Forsten und Tourismus“ folgende Aufwendungen in Projekte des zweiten Arbeitsmarkts: 2014 in Höhe von 560.000 Euro für 39 Projekte, 2015 in Höhe von 452.000 Euro für 23 Projekte und 2016 in Höhe von 350.000 Euro für 21 Projekte.

Zu Frage 2: Das Engagement von ThüringenForst stellt ein erfolgreiches Engagement zur Pflege und Unterhaltung des Erholungswegenetzes in der Rennsteigregion dar. Die Zusammenarbeit mit den Maßnahmeträgern des zweiten Arbeitsmarkts ist langjährig bewährt und zuverlässig.

Zu Frage 3: Gegenüber dem Jahr 2016 ist eine Kürzung der Mittel des zweiten Arbeitsmarkts um 150.000 Euro im Rahmen der Prioritätensetzung der Landesforstanstalt notwendig, da der Zuführungsbetrag für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben gemäß der Vorgabe aus dem Errichtungsgesetz für ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts bis zum Jahr 2018 reduziert wird.

Zu Frage 4: Das gesellschaftlich anerkannte Engagement von ThüringenForst sollte in bewährter Zusammenarbeit mit den zuverlässigen und routinierten Trägern des zweiten Arbeitsmarkts grundsätzlich im Rahmen der verfügbaren Mittel fortgeführt werden.

Vielen Dank.

Frau Leukefeld hat eine Nachfrage. Bitte.

Ich habe nur eine Nachfrage: In welcher Größenordnung schätzen Sie denn ein, dass diese Mittel notwendig sind, und wie wollen Sie dafür sorgen, dass sie auch verfügbar werden?

Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich hier die Exekutive vertrete, und kann Ihnen den Ball gern zurückgeben: Mit den neuen Haushaltsgesetzgebungen hat die Legislative alles Recht, hier zu unterstützen. Ich meine, mit den drei Jahren, die ich dargestellt habe, haben wir einen guten Überblick bekommen, welche Mittel zur Verfügung stehen könnten, um gute Projekte umzusetzen. Vielen Dank.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Harzer, Fraktion Die Linke. Die Frage hat die Drucksachennummer 6/ 2954.

Sehr geehrter Herr Präsident, besten Dank.

Kosten für die Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen

Der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Peter Heimrich, führt wiederholend an, dass die Thüringer Landesregierung dem Landkreis nach Kenntnis des Fragestellers noch 2,5 Millionen Euro aus den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Menschen schulde, ohne dieses näher zu verifizieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung diese Forderung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekannt bzw. offiziell übermittelt worden und wenn ja, seit wann?

2. Wie setzt sich nach Kenntnis der Landesregierung die Forderung des Landkreises zusammen?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Forderung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen?

4. Ist seitens der Landesregierung beabsichtigt, dieser Forderung des Landkreises nachzukommen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Albin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Harzer, Ihre Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Angesichts der Formulierung der Fragestellung dürfte es sich um eine Forderung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen handeln, die in dieser Höhe mit Schreiben des Landrats vom 12. Oktober 2016 an die Thüringer Staatskanzlei herangetragen wurde.

Zu Frage 2: Im Schreiben vom 12. Oktober 2016 geht der Landrat im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden von einem Einnahmen-Ausgaben-Defizit des Landkreises für die Jahre 2015 und 2016 in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro aus. Nähere Erläuterungen zur Zusammensetzung dieser Summe erfolgen in diesem Schreiben nur bezüglich entstandener Bewachungskosten, die für den Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 30. September 2016 mit rund 1,1 Millionen Euro beziffert werden. Diese Kosten begründet der Landkreis mit dem in einzelnen Gemeinschaftsunterkünften eingesetzten Wachpersonal, das im Hinblick auf besondere Situationen in den Gemeinschaftsunterkünften erforderlich gewesen sei. Darüber hinaus machte der Landkreis im Rahmen eines weiteren Schreibens gegenüber dem Landesverwaltungsamt eine Forderung über circa 1,4 Millionen Euro Mehrausgaben für Personal, Sach- und Gemeinkosten geltend, die im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs beansprucht werden.