Zu Frage 2: Im Schreiben vom 12. Oktober 2016 geht der Landrat im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden von einem Einnahmen-Ausgaben-Defizit des Landkreises für die Jahre 2015 und 2016 in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro aus. Nähere Erläuterungen zur Zusammensetzung dieser Summe erfolgen in diesem Schreiben nur bezüglich entstandener Bewachungskosten, die für den Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 30. September 2016 mit rund 1,1 Millionen Euro beziffert werden. Diese Kosten begründet der Landkreis mit dem in einzelnen Gemeinschaftsunterkünften eingesetzten Wachpersonal, das im Hinblick auf besondere Situationen in den Gemeinschaftsunterkünften erforderlich gewesen sei. Darüber hinaus machte der Landkreis im Rahmen eines weiteren Schreibens gegenüber dem Landesverwaltungsamt eine Forderung über circa 1,4 Millionen Euro Mehrausgaben für Personal, Sach- und Gemeinkosten geltend, die im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs beansprucht werden.
Zu Frage 3: Die Prüfung der vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen beantragten Bewachungskosten läuft derzeit beim Landesverwaltungsamt. Dabei wird selbstverständlich das Vorbringen des Landkreises zur Begründung der Kostenerstattungsanträge für die Bewachung der einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte in die Prüfung einbezogen. Ob und inwieweit die vom Landkreis geltend gemachten Kosten erstattungsfähig sind, sie insbesondere eine Rechtsgrundlage im geltenden Bewachungserlass haben, wird derzeit geprüft. Insoweit ist im Einzelfall unter Einbeziehung der Darlegungen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für jedes Objekt zu entscheiden. Der Kommunale Finanzausgleich sieht für das Jahr 2016 eine Berücksichtigung des Anstiegs der Flüchtlingszahlen beim sogenannten Mehrbelastungsausgleich für übertragene staatliche Aufgaben vor.
Ich sehe keine Nachfragen. Dann kommen wir zur nächsten Frage – das ist gleichzeitig auch die letzte für die heutige Fragestunde –, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, in der Drucksache 6/2959.
Nach der Landesvorsitzenden der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., Landesgruppe Thüringen, liegt die Zahl der straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden in Thüringen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Unter den Jugendlichen (14- bis 18-Jährige) waren im Jahr 2015, hochgerechnet auf 100.000 Einwohner der Altersgruppe, 6.716 straffällig. Im Bundesdurchschnitt waren es nur 4.604. Die Quote bei den 18- bis 21-Jährigen (Heranwachsen- de) lag im vergangenen Jahr bei 10.300 Straffälligen je 100.000 Einwohner. Der Bundesdurchschnitt lag bei 5.800. Die Quelle für die Zahlenangaben ist die „Thüringer Allgemeine“ vom 1. November 2016.
1. Wie entwickelte sich jeweils die Zahl der verurteilten Jugendlichen bzw. der Heranwachsenden in den Jahren 2010 bis 2016 in Thüringen (bitte je- weils in Jahresscheiben angeben)?
2. Wegen welchen begangenen Straftaten wurden die Jugendlichen bzw. die Heranwachsenden in den Jahren 2010 bis 2016 verurteilt?
3. Wie viele straffällige Jugendliche bzw. Heranwachsende (jeweils hochgerechnet auf 100.000 Einwohner der jeweiligen Altersgruppe) gab es in Thüringen in den Jahren 2010 bis 2016 im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt?
4. Worauf führt die Landesregierung die im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt überdurchschnittliche Quote der straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden in Thüringen zurück?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Strafverfolgungsstatistik weist für Thüringen folgende Zahlen verurteilter Jugendlicher und Heranwachsender aus:
Zu Frage 2: Die Verurteilungen Jugendlicher und Heranwachsender betreffen ein ähnlich weites Spektrum von Straftaten wie die Erwachsener. Jugendliche und Heranwachsende wurden in den Jahren 2010 bis 2015 zumeist wegen der Vermögensdelikte Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue verurteilt. Die Anteile betrugen insoweit bei Jugendlichen zwischen 39 und 46 Prozent und bei Heranwachsenden zwischen 37 und 41 Prozent. Ganz erheblich ist auch der Anteil von Verurteilungen wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Die Anteile betrugen hier bei Jugendlichen zwischen 23 und 28 Prozent und bei Heranwachsenden zwischen 14 und 18 Prozent. Die Anteile der Verurteilungen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz betrugen bei Jugendlichen zwischen 3,1 und 8,3 Prozent und bei Heranwachsenden zwischen 8 und 15 Prozent. Der naturgemäß nur bei Heranwachsenden deutliche Anteil der Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch betrug zwischen 8 und 14 Prozent. Für das Jahr 2016 liegen noch keine entsprechenden Angaben vor.
Zu Frage 3: Die Vorsitzende der Thüringer Landesgruppe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., Frau Prof. Dr. Ludwig, auf die die Mündliche Anfrage Bezug nimmt, hat aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, kurz PKS, die folgenden Tatverdächtigenzahlen pro 100.000 Jugendliche bzw. Heranwachsende in Thüringen und bundesweit entnommen:
Für das Jahr 2010: 8.394 tatverdächtige Jugendliche in Thüringen und 6.510 tatverdächtige Jugendliche bundesweit, 8.467 tatverdächtige Heranwachsende in Thüringen und 6.866 tatverdächtigte Heranwachsende bundesweit.
weise ich nochmals darauf hin, dass diese Angaben auf 100.000 Jugendliche bzw. Heranwachsende hochgerechnet sind. Tatsächlich gab es in den Jahren 2010 bis 2015 in Thüringen deutlich weniger als 100.000 Jugendliche und deutlich weniger als 100.000 Heranwachsende und damit auch entsprechend weniger Tatverdächtige.
Die Angaben für die Folgejahre beziehen sich jeweils auf 100.000 Jugendliche bzw. Heranwachsende und lauten wie folgt:
Für das Jahr 2011: 8.384 tatverdächtige Jugendliche in Thüringen und 6.058 tatverdächtige Jugendliche bundesweit, 8.551 tatverdächtige Heranwachsende in Thüringen und 6.625 tatverdächtige Heranwachsende bundesweit.
Für das Jahr 2012: 8.069 tatverdächtige Jugendliche in Thüringen und 5.616 tatverdächtige Jugendliche bundesweit, 9.618 tatverdächtige Heranwachsende in Thüringen und 6.597 tatverdächtige Heranwachsende bundesweit. Ich kann jetzt die ganzen weiteren Jahresscheiben vortragen.
Für das Jahr 2013: 7.352 tatverdächtige Jugendliche in Thüringen und 5.210 tatverdächtige Jugendliche bundesweit, 10.380 tatverdächtige Heranwachsende in Thüringen und 6.412 tatverdächtige Heranwachsende bundesweit.
Für das Jahr 2014: 6.670 tatverdächtige Jugendliche in Thüringen und 5.010 tatverdächtige Jugendliche bundesweit, 9.662 tatverdächtige Heranwachsende in Thüringen und 6.239 tatverdächtige Heranwachsende bundesweit.
Für das Jahr 2015: 6.716 tatverdächtige Jugendliche in Thüringen und 4.604 tatverdächtige Jugendliche bundesweit, 10.313 tatverdächtige Heranwachsende in Thüringen und 5.797 bundesweit.
Ein Vergleich der Thüringer und der bundesweiten Zahlen zeigt in der Tendenz in den Jahren von 2010 bis 2015 bundesweit einen kontinuierlichen Rückgang der Anzahl Verurteilter pro 100.000 Jugendliche bzw. Heranwachsende. In Thüringen hält diese Tendenz bei Jugendlichen bis zum Jahr 2014 an. Im Jahr 2015 ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Bei Heranwachsenden ist von 2010 bis 2013 zunächst ein Anstieg der Belastungszahlen zu beobachten; seither schwanken die Zahlen auf vergleichsweise hohem Niveau. Insgesamt liegt die Anzahl Tatverdächtiger pro 100.000 Jugendliche bzw. Heranwachsende in Thüringen durchgängig höher als bundesweit.
Zu Frage 4: Wissenschaftliche Untersuchungen zu den Ursachen der im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt höheren Quote tatverdächtiger Ju
gendlicher und Heranwachsender in Thüringen liegen der Landesregierung nicht vor. Als Erklärungsansätze werden mitunter, etwa von Frau Prof. Dr. Ludwig, genannt: eine höhere Anzeigequote, ein geringeres Netz an Angeboten für ambulante erzieherische Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz und die Nichtvorhaltung zum Beispiel sozialer Trainingskurse in manchen Regionen sowie eine Ausdünnung des insoweit bestehenden kommunal finanzierten Angebots in den Regionen. Mir erscheinen diese Erklärungsansätze zwar einerseits ein Stück weit plausibel, andererseits sind ebenso Faktoren wie etwa ein hoher Verfolgungsdruck und die hohe Aufklärungsquote in Thüringen denkbar, sodass wir uns insoweit im Bereich von Spekulationen bewegen. Dennoch nehmen wir sie zum Anlass, für die Beibehaltung und den Ausbau von Maßnahmen insbesondere auf kommunaler Ebene zur Prävention von Jugenddelinquenz zu werben. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zu bewältigen ich an alle Verantwortungsträger, insbesondere an diejenigen in den Kommunen, appelliere.
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/2655 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/2972 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3000
Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Geibert zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss wie folgt: