Herr Kellner, deswegen ärgert es mich auch, dass Sie sich immer hinstellen und sagen, das nimmt keiner ernst. Ich bin doch bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren, auch diese Landesregierung. Wir sind auch bereit, uns politisch über unterschiedliche Wege und Konzepte auseinanderzusetzen. Ich bin
auch bereit zu akzeptieren, dass eine Opposition den Finger in die Wunde legen muss, aber in der Form, wie Sie es tun, ist es einfach unverantwortlich und vor allen Dingen auch Vergessen der eigenen Verantwortung, da Sie eine Situation auch durch Ihr eigenes Handeln erst hervorgerufen haben. Das werfe ich Ihnen vor. Ich bitte Herrn Fiedler oder auch die CDU-Fraktion in Gänze, da doch etwas mehr Zurückhaltung zu äußern und sich konstruktiv in diese Debatte einzubringen.
Im Einzelnen will ich aber auch noch mal auf Ihren Antrag eingehen. Ich denke, zur Vorbereitung auf potenzielle Gefahren hat Herr Staatssekretär Götze einiges ausgeführt. Ich will vielleicht noch mal ergänzend zusammenfassen, weil Sie sagen: den Innenausschuss des Landes bis zum 30. November über ein abgestimmtes Sicherheitskonzept zu unterrichten. Auch hier, glaube ich, ist eine fachliche Schwäche in Ihrer Antragstellung enthalten. Erstens wurden wir bereits im März 2015 das erste Mal im Innenausschuss informiert, dass genau diese Konzeptionen vorliegen und eben einer permanenten Änderung und Fortentwicklung unterliegen, die bestimmte Aspekte wie lebensbedrohliche Einsatzlagen inklusive auch den von Ihnen angesprochenen Terrorismus mit berücksichtigen. Über den Rahmenbefehl und über den Erlass vom September dieses Jahres zur Bewältigung lebensbedrohlicher Lagen hat der Staatssekretär Sie unterrichtet. Er hat Sie auch über die Richtlinie zum Einsatz bei Großschadenslagen unterrichtet.
Ich will aber auch noch mal zu dem Punkt 2 eine Ausführung machen, gar nicht so sehr noch mal darauf hinweisen, was gerade jetzt überhaupt in der Beschaffung ist, sondern auf den Anspruch, den Sie in diesem Zusammenhang äußern. Ich finde es zunächst erst einmal richtig, dass wir uns über die Schutzausrüstung von Polizeibeamten Gedanken machen. Das, was notwendig ist, muss beschafft werden. Da sind mir manche Zeiträume – ich denke beispielsweise auch an die Anschaffung von Taschenlampen – durchaus nicht nachvollziehbar, aber es ist ja jetzt realisiert worden. Ich finde die Frage von Schutzwesten, die Stichschutz haben, auch die wesentlich entscheidendere Frage. Aber davon abgesehen müssen wir doch auch mal – es ist oft heute als Redewendung gebraucht worden – die Kirche im Dorf lassen. Wir werden doch auch die Thüringer Polizei nicht so strukturieren, dass wir nachts in Königsee denselben Polizeieinsatz haben wie in Erfurt. Das dürfte doch jedem klar sein. Die Stadt Königsee hat 40-mal weniger Einwohner als die Stadt Erfurt. Das dürfte doch auch jedem klar sein, dass Thüringen oder die Stadt Erfurt polizeilich so nicht ausgestattet sein müssen wie die Stadt Paris. Ich glaube, dass wir aus der Diskussion um polizeiliche Ausrüstung, Schutzausrüstung, aber auch Einsatzwaffen und Einsatzgegenstände doch wirklich mal ableiten sollten, dass wir ein Lagebild
haben, das auf der einen Seite die tatsächliche Sicherheitslage darstellt und auf der anderen Seite natürlich auch Thüringer Einsatzkräfte im Verbund mit anderen Polizeieinheiten anderer Bundesländer sieht und daraus eine in der Abwägung wirklich vernünftige Ausrüstung der Thüringer Polizei vornimmt. Wir können doch nicht jetzt anfangen, die Thüringer Polizei im Prinzip so auszustatten, dass sie für den Kriegseinsatz tauglich wird. Da sind die Beamten überhaupt nicht ausgebildet, das ist auch nicht Sinn und Zweck der Polizei. Es ist notwendig, was in Thüringen aufgrund der Sicherheitslage notwendig ist, und das wird gemacht. Darüber hinaus zu suggerieren, es gäbe Fehlbedarfe, ist durchaus auch wieder ein Blick, der den Blick auf die Realitäten verstellt. Das heißt nicht, dass wir uns im Einzelfall darüber nicht auseinandersetzen können, ob vielleicht das eine oder andere noch notwendig ist, aber tatsächlich sollten wir hier wirklich in der Abwägung entscheiden und ein reales Sicherheitslagebild zur Grundlage nehmen.
Ich glaube, es ist auch keine gute Idee, Auszubildende jetzt in den polizeilichen Einsatz zu schicken. Nicht nur Polizeibeamte, auch insbesondere Polizeianwärter haben es verdient, mit der entsprechenden Kompetenz und Fähigkeit in den Einsatz geschickt zu werden, weil das Garant für ihre Sicherheit ist. Es ist auch Garant für einen rechtskonformen Einsatz, den Bürgerinnen und Bürger erwarten, nämlich dass die Polizeibeamten ihnen entsprechend gut ausgebildet gegenübertreten, denn Sie sind Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Deswegen halte ich Ihre Idee auch nicht für unterstützbar.
Ich will gar nicht so lange auf die durchaus ideologisch minenbehafteten Punkte 4 und 5 eingehen. Aber ich will zumindest eines noch mal deutlich machen: Der Einsatzzweck der Bundeswehr ist in Artikel 87 des Grundgesetzes eindeutig beschrieben. Das heißt, die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sind für den Verteidigungsfall hier aufzustellen und ausschließlich für diesen einzusetzen. Darüber hinaus – und das ist Artikel 87a Abs. 2 des Grundgesetzes – darf die Bundeswehr nur dann eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich erlaubt. Ich glaube, eine Diskussion dazu zu führen, dass wir in einem Zustand sind, dass die Bundeswehr den Bestand der Bundesrepublik im Innern verteidigen muss, ist wiederum eine Diskussion, die an der eigentlichen Realität vorbeigeht. Unsere Aufgabe ist es, die Behörden so auszustatten, personell und auch sachlich, die für den Schutz von öffentlicher Sicherheit im Inneren tatsächlich die Verantwortung tragen. Herr Staatssekretär, ich habe es gestern schon mal gesagt, da müssen wir natürlich auch ernsthaft – auch vor dem Hintergrund, was ich vorhin zur Entwicklung der Stellensituation und zu Stellenabbaukon
zepten in der Vergangenheit gesagt habe – solche Schreiben aus der GdP prüfen und darüber entscheiden, wie wirklich personell, aber auch strukturell – denn nur beides kann gemeinsam gedacht werden – die Polizei in Zukunft entwickelt werden muss. Für mich – das habe ich gestern auch dem MDR gesagt – ist es notwendig, möglicherweise den Brief zum Anlass zu nehmen, als subjektive Äußerungen in unsere Debatte einzubringen und vielleicht auch darüber nachzudenken, ob Betrachtung und Bewertung, die allein nach Statistiken zu treffen sind, wirklich ausreichend sind, sondern dass wir uns auch als Politiker damit auseinandersetzen, was Bedienstete und Beschäftigte in der Polizei empfinden, wahrnehmen und welchen Blick sie auf die Situation haben. Wir müssen beides tun, wir müssen das in den Blick nehmen. Für mich persönlich ist dieser Brief auch Anlass, diese Diskussion intensiver zu führen und möglicherweise auf der Grundlage des Berichts der Expertenkommission auch schneller zu Entscheidungen zu kommen. Da wünsche ich mir, dass wir natürlich auch den Bericht der Expertenkommission schneller zum Lesen und zum Bewerten von der Landesregierung bekommen.
Ich will an dieser Stelle auch sagen, wenn wir über Ausbildung reden – und ich bin sehr dafür, sich auf der einen Seite die altersbedingten Abgänge anzuschauen, sich auf der anderen Seite die Strukturentwicklung anzuschauen –, dann auch sehr intensiv über die notwendigen Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren zu diskutieren und langfristig hier Sicherheit für Polizeistrukturen festzulegen, womit wir dann gleichzeitig auch mit dem nächsten Doppelhaushalt über notwendige Investitionen in Meiningen diskutieren müssen. Denn wenn wir mehr junge Menschen in die Ausbildung bei der Polizei bringen wollen, dann heißt das auch, ordnungsgemäße und ordentliche Ausbildungsbedingungen in Meiningen anzubieten. Das heißt möglicherweise, dort investiv tätig zu sein, insbesondere in Fragen der Übernachtungsmöglichkeiten für die Polizeianwärter.
Ich will zum Punkt 5 abschließend noch einiges ausführen. Es wird Sie nicht verwundern, Herr Fiedler, aber auch Herr Götze, wenn ich darauf verweise, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dort stehen eine ganze Menge Reformvorhaben für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz drin, auf die wir uns nach einem langen Diskussionsprozess zwischen den Parteien Linke, Grüne, SPD verständigt haben. Aber dort steht auch ein ganz bemerkenswerter Satz drin. Zu Beginn dieses Abschnitts – Kollege Hey, hören Sie aufmerksam zu – steht drin: Die Koalitionspartner verabreden im Bewusstsein unterschiedlicher Auffassungen über die Notwendigkeit des Bestands des Landesamts für Verfassungsschutz, das Landesamt für Verfas
sungsschutz grundlegend zu reformieren. – „Im Bewusstsein unterschiedlicher Auffassungen“ heißt – das wird ja auch in einer Forderung des Koalitionsvertrags deutlich –, dass dieser Diskussionsprozess nicht beendet ist. Deswegen verstehe ich nicht jede Aufregung, die in diesem Haus entsteht, wenn die Linke mit ihrer Position einen Debattenbeitrag genau in diesem Sinne leistet. Denn „im Bewusstsein“ heißt auch, nicht nur im Wissen um diese Positionen, sondern die Unterschiedlichkeit in den Positionen anzuerkennen und diesen Diskurs auch weiterzuführen. Ich glaube, das ist nämlich notwendig. Es nützt uns nichts, Herr Staatssekretär Götze, wenn man sich immer hinstellt und sagt, dass der Verfassungsschutz als Geheimdienst mit seinen tief greifenden Eingriffsbefugnissen in Grundrechte, die eigentlich als Abwehrrechte gegenüber dem Staat ausgeprägt sind, notwendig ist, wir es aber nicht begründen können, weil das dem Geheimdienst in seiner Struktur inneliegt, dass wir das hier nicht weiter ausführen können.
Wenn aber schon die Parlamentarier keinen Beleg für die Notwendigkeit haben, wie soll dann erst gegenüber der Öffentlichkeit begründet werden, warum eine solche Institution, die eine so katastrophale Verantwortungslosigkeit bei der Verfolgung von Rechtsextremisten in diesem Land zur Schau gestellt hat, notwendig ist, und wie sollen Menschen Vertrauen in eine Institution haben, die so weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte hat? Mir persönlich und uns in der Fraktion fehlt dieses Vertrauen. Ich will auch, weil Sie das Beispiel genannt haben, kurz darauf eingehen, weil das auch immer wieder in dieser Diskussion genannt wird: die Durchsuchung bei Tschetschenen, die von Thüringen aus initiiert worden ist. Ich bin sehr gespannt, wann die Öffentlichkeit, auch der Innenausschuss und das Parlament über die tatsächlichen Ermittlungsergebnisse informiert werden. Denn bis jetzt wissen wir eines: dass der Verdacht bestand, dort wären schwere staatsgefährdende Straftaten vorbereitet worden. So haben Sie es heute auch wiederholt. Ich bin jetzt kein Volljurist wie vielleicht andere in diesem Raum, aber zwei Sachen kriege ich nicht zusammen: Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und kein Haftbefehl. Das sind zwei Sachen, die kriege ich zusammen juristisch nicht erklärt. Aber wenn man sich in die Pressemitteilung des Landeskriminalamts reinliest, weiß man auch, darum ging es am Ende gar nicht, sondern es ging darum, dass man mal einen Blick in mögliche Finanzierungsströme nehmen wollte, die geeignet sein könnten – so Originalzitat des Landeskriminalamts –, Terrorismus zu finanzieren. Ich glaube, wenn wir wirklich auch wollen, dass wir ernsthaft über Gefahren reden, dann müssen wir die Gefahren tatsächlich benennen, wo sie bestehen, und wir müssen dort, wo keine Gefahren bestehen, die terroristischer Natur sind, und wo Straftaten begangen
werden, das auch als Straftaten kennzeichnen, weil wir der Debatte um öffentliche Sicherheit auch einen Bärendienst erweisen, wenn wir alle Aktivitäten im strafrechtlichen Bereich dramatisieren und überbewerten. Deswegen sage ich noch mal: Wir brauchen keine einseitige Diskussion um „Der Verfassungsschutz ist zwingend notwendig“, sondern wir müssen auch als Erstes dafür sorgen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren Kompetenzen, mit ihren Befugnissen, aber auch mit ihrer richterlichen Kontrolle und mit dem Erfordernis des Bestehens eines konkreten Anfangsverdachts für eine Straftat die geeigneten Mittel haben, um diese Straftaten zu verfolgen und auch dort, wo Anhaltspunkte für Gefahren bestehen, dem präventiv entgegenzutreten. Denn das ist zuvorderst die Aufgabe der Polizei, auch in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften, wenn der konkrete Straftatverdacht vorliegt. Da sehen wir auch einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit. Weder der Antrag der CDU und noch weniger der Antrag der AfD wäre ein solcher. Deswegen lehnen wir diesen ab. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wir reden heute über Polizei. Ich möchte zuerst einmal darauf hinweisen, dass unseren Polizeibeamten für ihre Arbeit in diesem Staat überhaupt kein Respekt mehr entgegengebracht wird. Diese Polizisten gehen tagtäglich raus, um ihre Arbeit zu machen. Wir erleben einen beispiellosen Verfall an Sitte und Moral. So etwas hat es früher nicht gegeben.
Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, wenn mir ein Amtmann entgegenkam, habe ich die Arschbacken zusammengekniffen, dass ein Fünf-MarkStück die Prägung verloren hat. Das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen!
Sie von den Linken haben einen ganz großen Anteil daran, dass das genau so gekommen ist. Aber das nur zur Einführung.
Im Mai 2016 sahen die Organisations- und Dienstpostenpläne des nachgeordneten Polizeibereichs 6.440 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst und insgesamt 1.311 Dienstposten im Bereich des Verwaltungsdiensts einschließlich Tarifbeschäftigte vor. Davon waren im Bereich des Polizeivollzugsdiensts 587 Dienstposten und im Bereich des Verwaltungsdiensts einschließlich Tarifbeschäftigte 179 Dienstposten nicht besetzt – so weit, so traurig. Anders gesagt waren im Vollzugsdienst, auf der Straße bei den Demonstranten, bei Bürgerkontakten, bei Verkehrsunfällen und – wir wollen es nicht hoffen – bei Terroranschlägen gut 9 Prozent aller Dienstposten unterbesetzt, im Verwaltungsdienst gar 13,6 Prozent. Bei der Bereitschaftspolizei sieht es noch düsterer aus. Es ist schon beschämend, dass ein Land wie Thüringen nur über drei Hundertschaften bei der Bereitschaftspolizei verfügt. Aber es geht noch schlechter: Die Beweissicherungsund Festnahmeeinheit innerhalb der Bereitschaftspolizei, welche andere Polizeikräfte im Rahmen von Einsätzen gegen gewalttätige Störer unterstützt und beweissichernde Festnahmen durchführt, hat derzeit meinen Informationen zufolge weniger als 60 einsatzbereite Beamte. Die Krankenquote liegt bei der Thüringer Landespolizei bei über 9 Prozent. Anders gesagt fehlen täglich durchschnittlich 1.114 Polizeibeamte, wenn man die Zahl der unbesetzten Dienstposten mit der der kranken Polizisten addiert; dazu kommen bei den besetzten Dienstposten zahlreiche Abordnungen. Diejenigen, die noch da sind, müssen zusätzliche Lasten tragen, häufen Überstunden an, und das bei einem steigenden Durchschnittsalter der Thüringer Polizei.
Nach letztverfügbaren Daten, die die obigen Angaben einzig und allein durch Recherchen und Anfragen der AfD zutage gefördert haben, steht die LPI Erfurt mit einem Anteil von 31,5 Prozent bei Bediensteten über 50 Jahren noch gut da. In der LPI Saalfeld sind es gar 44 Prozent, die über 50 sind. Daraus folgen zwei Erkenntnisse: Erstens sind in den nächsten Jahren massive Altersabgänge bei der Thüringer Polizei zu erwarten. Zweitens trägt ausgerechnet eine Polizei mit so einem hohen Durchschnittsalter eine Belastung, die auch für Jüngere physisch zu viel wäre. 30 zusätzliche Polizeianwärter einzustellen reicht da nicht aus. 155 Polizeianwärter in diesem und im nächsten Jahr sind nichts anderes als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Die GdP hat ausgerechnet, dass bei einer Gegenüberstellung von einzustellenden Polizeianwärtern und den voraussichtlichen Altersabgängen von 2015 bis 2018 ein Defizit von mindestens 162 Polizeibeamten entsteht.
Andere Länder, deren Einwohnerzahl und Straftatenaufkommen umgerechnet auf die Einwohner mit Thüringen vergleichbar sind, wie Sachsen-Anhalt oder Brandenburg, tun wirklich was, um der erhöhten Gefährdung durch terroristische Anschläge und der Kriminalität im Bereich Asyl Herr zu werden. So gab der damalige Minister für Inneres und Sport von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, Anfang dieses Jahres bekannt – und ich zitiere –: „Wir sind uns darin einig, dass wir [...] aufgrund der zusätzlichen Aufgaben und aufgrund der Altersstruktur in unserer Polizei, bei der ab einem gewissen Alter eine gewisse Belastbarkeit für die Bediensteten schwierig ist, eine weitere Erhöhung dieses Einstellungskorridors auf 300 oder möglicherweise 350 Stellen brauchen. Es gibt verlässliche Berechnungen aus meinem Haus, die besagen, dass man für die Wahrnehmung der gesamten Aufgaben bei der Polizei 7 046 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte braucht.“
„Man wird mit diesem Ergebnis sicherlich in die Verhandlungen gehen. Dann wird man sehen, ob es 6 600 oder 6 700 sein werden. Das Ergebnis mag ich nicht vorwegnehmen.“ Weiter führt der Minister aus, dass zusätzlich 50 Stellen mit ehemaligen Feldjägern der Bundeswehr besetzt werden. In Brandenburg wurde in dem rot-roten Koalitionsvertrag die Zielzahl von 7.800 Polizeibeamten für das Jahr 2019 festgeschrieben. Inzwischen soll diese Zahl auf 8.100 oder 8.200 erhöht werden. In Nordrhein-Westfalen erklärte Innenminister Jäger: „Deutschland und damit auch NRW sind seit Längerem im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Anschläge können uns überall und jederzeit treffen. Wer täglich für die Sicherheit der Menschen in NRW seinen Kopf hinhält, bekommt die beste Ausrüstung.“ Recht hat er! Immerhin gibt es auch in Thüringen Fortschritte bei der Ausrüstung. Die 1.500 gegen ballistische Waffen schützenden Diensthelme sollen schon in diesem Jahr beschafft werden. 2017 werden weitere 1.160 folgen. Die 6.000 stichfesten Schusswesten werden in 2016 und 2017 ausgeliefert. Das sind begrüßenswerte Fortschritte, aber reichlich zu spät und zu wenig.
Die AfD-Fraktion hat die Forderungen, die im Antrag der CDU aufgelistet werden, längst erhoben. Die Polizei muss mit Waffen, Schutzausstattung und Fahrzeugen ausgestattet werden, die auch im Fall eines Terroranschlags Sicherheit für die eingesetzten Polizeibeamten und die bedrohten Bürger gewährleisten.
Den Vorschlag, bei der Bereitschaftspolizei eine Ausbildungshundertschaft einzurichten, begrüßen wir. Dies würde eine Erhöhung der bestehenden
Ausbildungskapazität bei der Polizei ermöglichen und die Polizeieinrichtungen in Gotha und Meiningen entlasten. Die AfD hat eine Erhöhung der Ausbildungszahlen der Polizeianwärter schon seit Langem gefordert. Schon bei den Haushaltsverhandlungen haben wir uns für 200 neue Polizeianwärter jährlich eingesetzt und sehen es als positiv an, dass sich nun auch die CDU darüber Gedanken macht. Andere Modelle, wie eine Verlagerung der Ausbildung für den gehobenen Dienst an die Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha, wurden von der GdP gefordert und von uns aufgegriffen und sind sicherlich auch mehr als bedenkenswert. Denn für uns ist eines klar: Selbst die beste Ausrüstung, so notwendig sie ist, nützt nichts, wenn die Polizisten nicht da sind.
Selbst die besten Videoüberwachungssysteme ersetzen keinen Polizisten aus Fleisch und Blut. Im Übrigen sind Systeme wie intelligente Überwachungssoftware datenschutzrechtlich bedenklich. Wir brauchen mehr Polizei und mehr bessere Ausrüstung, und zwar in dieser Reihenfolge und sofort. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen, sehr verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag! „Geänderte Sicherheitslage im Freistaat endlich ernst nehmen“ – so der erste Teil der Überschrift dieses Antrags. Wolfgang Fiedler hat in seiner Einbringung hier schon gesagt: Nun werden gleich alle sagen, dass wir damit Panik machen wollen. – Dieser Satz oder diese vorhergedachte Unterstellung steckt aber auch schon in dem Antrag. Ich möchte ganz deutlich sagen, wir sehen überhaupt nicht den Anlass, dass man dies als Panik- oder Angstmache bezeichnen muss. Allein der CDU obliegt es hier, nachher noch mal klarzustellen, wie denn der Widerspruch entsteht, wenn man sagt „endlich etwas ernst nehmen“, und im Punkt 2 des Antrags sogar sagt „Die Thüringer Sicherheitsbehörden sind gegenwärtig nicht hinreichend auf potenzielle Terror- und Anschlagszenarien vorbereitet“ usw. usf. Für eine Erklärung, wie man das mit Nicht-Angstmachen zusammenbringt, würde ich sehr dankbar sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Antragstext heißt es auch, dass wir, wie schon lange, eine abstrakt hohe Gefährdungslage haben. Herr Kollege Fiedler, ich glaube, seitdem wir uns
gemeinsam im Innenausschuss treffen – ich glaube, das ist seit dem Jahr 2009 –, gab es noch nie eine Absenkung der Sicherheitslage, also dieses Levels „abstrakt hohe Gefährdungslage“. Das darf uns nicht beruhigen. Das ist die fast höchste Gefährdungslage, die wir haben können. Danach kommt nur noch die konkret hohe Gefährdungslage, aber konkret hohe Gefährdungslage heißt auch immer, dass man konkret von einem bevorstehenden Anschlag oder der Anschlagsmöglichkeit weiß. Immer wenn wir so eine Lage haben wie zum Beispiel über Silvester in München oder damals beim Länderspiel, ich glaube, in Hannover war es gewesen, beim Fußballspiel in Hannover, dann nehmen die Sicherheitsbehörden aller Länder – und das würde in Thüringen auch nicht anders sein – das sehr ernst. Niemand nimmt es nicht ernst, wie der Titel des CDU-Antrags hier suggerieren würde. Ich darf dabei auch auf das verweisen, was Kollege Dittes schon ausgeführt hat, und die Sache im Wesentlichen mit Blick auf die Uhr abkürzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die abstrakt hohe Gefährdungslage begleitet uns also seit einer sehr langen Zeit. Wir haben es selbst nicht in der Hand, diese abstrakt hohe Gefährdungslage zurückzudrängen, sondern wir haben nur in der Hand, unsere Beamten darauf gut vorzubereiten. Auch dazu ist vom Staatssekretär schon viel – und selbst von der AfD eben – Richtiges gesagt worden, nämlich dass die Ausrüstungsgegenstände neu oder anders beschafft worden sind, so wie wir das nach der Analyse des Anschlags in Paris erkannt haben. Vieles dabei ist wünschenswert. Ich glaube, es ist im Antrag der CDU gefordert, ein zusätzliches gepanzertes Fahrzeug zu beschaffen. Es ist vollkommen richtig, dass man über solche Fragen debattiert – debattiert nicht im Sinne davon, lange darüber zu reden, sondern sich genau anzuschauen, was wir da brauchen, was die Einsatzfälle wären und welches Instrument wir dazu einsetzen wollen. Das ist nichts, was man im Laden um die Ecke oder bei irgendeinem Fahrzeughersteller einfach so kauft, sondern das will mit Verstand und Bedacht angeschafft werden. Sie wissen, dass das Innenministerium daran auch arbeitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die abstrakt hohe Sicherheitslage hat aber auch dazu geführt, dass – und das ist gut so – die Bevölkerung diese Situation ernst nimmt. Wir alle erleben es immer wieder: Stehen irgendwo Gepäckstücke herum, meldet die Bevölkerung das der Polizei und die Polizei kann tätig werden. Sie sperrt ab, sie überprüft und nimmt das wahr. Niemand sollte dabei darüber schimpfen, sondern die Bürgerinnen und Bürger ermuntern, diese Gefährdungslage ernst zu nehmen und insbesondere an Bahnhöfen oder neuralgischen Punkten, aber auch sonst verdächtig erscheinende Gegenstände, die abgestellt wurden, der Polizei zu melden. Nur so kann sie in dieser ab
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Schutzwesten, Helme, all das ist schon angesprochen worden. Ich möchte zu dem Punkt „Einsatz der Bundeswehr“ kommen. Herr Fiedler, liebe CDU, Sie wissen, dass der Einsatz der Bundeswehr in der Verfassung eng geregelt ist. Nur ganz spezielle Bereiche sind durch bundesgesetzliche Spezialgesetze hiervon ausgenommen, zum Beispiel der Katastrophenschutz. Ich denke, das ist auch gut so. Sollten wir in der Analyse auf der Bundesebene, die Kollegen im Bundestag, zu der Meinung kommen, dass man hier nachsteuern muss, müssen die das tun. Eine Beschlussfassung im Thüringer Landtag zu dieser Frage wäre aber einfach nur absurd, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Abschließend glaube ich sagen zu können, dass diese Landesregierung nicht nur in den Beratungen des Innenausschusses, sondern auch heute hier in der Beratung sehr deutlich gemacht hat, dass niemand hier etwas nicht ernst nimmt, sondern dass wir die Situation sehr ernst nehmen, insbesondere nehmen wir die langjährige unterdurchschnittliche oder unterschrittene Ausbildungskapazität sehr ernst, die aber von der CDU zu verantworten ist.