Protocol of the Session on November 11, 2016

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Erst wird et- was rausgenommen, dann wird es wieder reingelegt!)

Es wäre schön, Herr Möller, wenn es mal qualifiziert wäre.

Ich möchte auch etwas zu den Risiken sagen, weil auch da gesagt wird – die CDU möchte das in ihrem Antrag gern aufgreifen –, dass wir bis 2030 planen. Aber, Herr Kowalleck, mal ganz allen Ernstes: Wollen Sie, dass wir in die Glaskugel schauen und Orakel sind, oder wollen wir seriöse Finanzpolitik machen?

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ach ja, Sie waren nicht im Haushalts- und Finanz- ausschuss! Da haben wir das mit dem Präsi- denten diskutiert!)

Ja, Sie können das lang diskutieren. Das mag sein. Aber Sie können diese Planung nicht vorlegen. Selbst wenn Sie nicht nur wollten, sondern wenn Sie in meiner Funktion wären, könnten Sie es nicht tun.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU)

Was haben Sie von dieser Planung bis 2030? Es kann sein, dass Herr Schröder das gern macht, ich weiß auch nicht, warum. Sie wollen über 13 oder 14 Jahre eine Prognose: Wie ist die wirtschaftliche Entwicklung? Welche Risiken können Sie wie einpreisen? Sie wären schlauer, Herr Kowalleck, als die Wirtschaftsweisen, die am Ende die BIP-Prognose machen. Ich will mir das natürlich nicht anmaßen – ich kann das auch nicht, das muss ich jetzt so sagen, ich bin nur Finanzministerin des Freistaats Thüringen. Deswegen muss ich das natürlich ablehnen. Man kann nicht so weit schauen. Ich will Ihnen auch einen Beweis geben: Der Haushalt 2014 – die Kollegen, die mit im Kabinett gesessen haben, wissen das – ist 2012 geplant worden. Nun gucke ich Herrn Geibert an, weil er damals für das Innenministerium zuständig war und für die Flüchtlingsunterbringung.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Sie pla- nen die Gebietsreform bis 2035 und jetzt er- zählen Sie, dass Sie nicht mal finanziell bis 2030 planen können?)

Nein, ich soll eine Finanzprognose, eine Einnahmenprognose des Freistaats Thüringen machen

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Eine Aus- gabenprognose!)

und eine Ausgabenprognose dazu. Das kann ich nur, wenn ich die Einnahmen kenne. Aber lassen Sie, Herr Voigt!

Ich wollte sagen: 2012 konnte keiner voraussehen, welche Flüchtlingsausgaben 2014 gekommen sind. Jetzt wollen Sie aber, dass wir bis 2030 in die Glaskugel schauen. Ich denke, das ist eine Frage der Unmöglichkeit. Das kann man nur fordern, wenn man nicht in Regierungsverantwortung ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Meine Damen und Herren, es ist schon viel gesagt worden. Ich will noch auf das Thema „Kommunen“ kommen, Herr Kowalleck. Dass ich mich zu der Resolution geäußert habe, liegt zum einen daran, dass sie mir vom Landkreistag zugesandt worden ist, und zum Zweiten, dass die einzelnen Thesenanstriche natürlich auch für selektives Lesen beim Landkreistag stehen. Der Ministerpräsident hat gesagt: in Bezug auf die auslaufenden Regelungen. Das hat im Übrigen der Landkreistag dann auch noch mal wiederholt, er leitet aber daraus ab, so quasi 472 Millionen sind denn doch da, davon wollen wir was abhaben.

Darüber hinaus werde ich auch zitiert zur Frage: Was ist Jahresmitte an Einnahmenüberschuss gegenüber den Ausgaben da? Das heißt nicht Mehreinnahmen. Dann wird noch mal gesagt: Im Übrigen gibt es auch noch Steuereinnahmen, 200 Millionen mehr in 2016 und 200 Millionen mehr in 2017. Daraus schließt man, dass der Freistaat per se mehr Geld hat. Diese Ableitung ist natürlich falsch.

Genauso finde ich es einfach nicht richtig – ich will das so freundlich beschreiben –, wenn der Landkreistag uns ganz empört schreibt: Die Hessen machen was, die Sachsen-Anhaltiner machen was und ihr macht nichts. Es wird völlig verschwiegen, dass wir, gerade um den Gemeinden in so einer schwierigen Situation zu helfen, für 2016 und 2017 jeweils 25 Millionen, in Summe 50 Millionen, in ein Sonderpaket geschnürt haben, um bestimmte Ausgabenpositionen und bestimmte Leistungen, Sozialleistungen in aller Richtung überhaupt finanzieren zu können. Dazu sagt der Landkreistag kein Wort. Er schimpft nur und sagt: Ihr macht ja nichts. Ich finde das unredlich, wenn man sich auf dieser Basis dann noch hinstellt und sagt: Jetzt müsst ihr mit uns in Verhandlungen treten, damit es mehr Geld gibt.

Ich denke schon, dass es darum geht, die Kommunen sachgerecht auszustatten. Da bitte ich mal

(Ministerin Taubert)

einen Blick auf Seite 40 zu werfen, auch das will ich Herrn Kowalleck jetzt nicht ersparen. Wenn Sie sich das Schema mal angucken, da steht – ich nehme nur die oberen Begriffe –: 3,392 Milliarden in 2016, 3,494 in 2017, 3,639 in 2018, 3,682 in 2019, 3,720 Milliarden Euro in 2020. Das sind die Einnahmen, nämlich FAG-Masse und Steuerprognose für die Kommunen. Wenn Sie es sich anschauen, wenn Sie mitgerechnet haben, merken Sie, es geht immer bergauf. Das heißt, es gibt mehr Steuereinnahmen und zumindest einen leicht ansteigenden Kommunalen Finanzausgleich, nämlich von 1,9 Milliarden Euro auf 1,95 Milliarden Euro zwischen den Jahren 2017 und 2018, was sich 2019 fortsetzt. Also es kann nicht die Rede davon sein, dass wir schon in unserem Partnerschaftsmodell, das wir gemeinsam mit den Kommunen geschlossen haben, die Mehreinnahmen einstecken und die Kommunen nichts abbekommen. So einfach ist die Welt nicht. Deswegen ist es, denke ich, sachgerecht, dass wir uns auf einem vernünftigen Niveau, nämlich ehrlich, in die Augen schauen: Wer hat welche Mehreinnahmen und wo muss noch geholfen werden? Dafür steht die Landesregierung jederzeit den Kommunen gesprächsbereit zur Verfügung. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, jedenfalls nicht von Fraktionen, die noch Redezeit haben, sodass ich damit die Aussprache schließe.

Wir kommen damit zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/3000, der eine Neufassung der Beschlussempfehlung beinhaltet. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/2972. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der CDU- und AfDFraktion. Enthaltungen? Keine. Daher mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Geänderte Sicherheitslage im Freistaat endlich ernst nehmen – Bürger wirksam vor terroristischen Anschlägen schützen

Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2687 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2740

Die Fraktion der CDU wünscht das Wort zur Begründung, soweit ich verstanden habe. Herr Abgeordneter Fiedler hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Geänderte Sicherheitslage im Freistaat Thüringen endlich ernst nehmen – Bürger wirksam vor terroristischen Anschlägen schützen“ – gestatten Sie mir, mit einem aktuellen Zitat zu beginnen: Wir sind in Deutschland auf der höchsten Ebene von Bedrohungsszenarien, eine Steigerung ist für mich kaum noch vorstellbar.

(Beifall AfD)

Diesen Satz hat Bernd Palenda, der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, am 3. November 2016 nach der Verhaftung eines mutmaßlichen IS-Terroristen gegenüber dem ZDF gesagt. Ich will die wenigen Minuten zur Begründung unseres Antrags jetzt nicht dazu nutzen, die inzwischen sehr lange und vor allem traurige Liste aller Terrorakte in Europa und Deutschland seit 2015 aufzuzählen, um den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Aber ich will schon im Gedenken an die vielen unschuldigen Opfer und zur Verdeutlichung der Nähe der Bedrohungslage auf ein paar Anschläge und Vorfälle in Deutschland hinweisen: Am 18. Juli 2016 bei einem Anschlag in einer Regionalbahn bei Würzburg verletzt ein Flüchtling aus Afghanistan fünf Menschen mit einem Beil, vier davon schwer. Bei einem Sprengstoffanschlag am 24. Juli 2016 in Ansbach verletzt ein syrischer Flüchtling 15 Personen, viele davon ebenfalls schwer. 6. Oktober 2016 Messerangriff in Hamburg auf einen 16-Jährigen, der seinen Verletzungen erliegt – der IS bekennt sich zu der Tat. Aber auch die zwei Sprengstoffanschläge in Dresden am 27.09.2016 und den Amoklauf in München im Juli will ich hier nennen. Tatsache ist, dass Deutschland Ziel terroristischer Aktivitäten und Anschläge geworden ist. Dem müssen wir uns schnell und vor allem mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegenstellen und wir müssen natürlich auch Geld in die Hand nehmen, allerdings nicht nur für neue Taschenlampen und Handschuhe für unsere Polizisten

(Beifall AfD)

und ein Versprechen, neue Schutzhelme und Westen zeitnah anzuschaffen – hierzu bedarf es viel mehr. Insbesondere aus den Reihen der Gewerkschaften hört man zu diesem Thema Erschreckendes, etwa wenn es um die Frage geht, ob unsere

(Ministerin Taubert)

Polizei zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf einen Anschlag zum Beispiel nach dem Muster von Paris im November 2015 vorbereitet und trainiert sei, also auf eine Situation, bei der bewaffnete Attentäter an zwei oder drei Orten gleichzeitig angreifen, oder auch bei der Frage, ob die vorhandene Sicherheitsausrüstung, insbesondere Waffen oder gepanzerte Fahrzeuge, für ein derartiges Szenarium vorhanden ist – Fehlanzeige. Auch mangelt es an einem mit allen Sicherheitsbehörden des Landes und Rettungskräften abgestimmten Sicherheitskonzept usw. usf. Hier muss der Freistaat endlich den Ernst der Lage erkennen, entsprechende Maßnahmen ergreifen und nicht, wie bei der Mafia geschehen, die Feinde unserer Demokratie regelrecht zum Verweilen – gegebenenfalls – einladen.

(Beifall AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle ausdrücklich festhalten: Unser Antrag ist keine Panik- oder Angstmache, wie es sicher gleich aus den Reihen der Koalition zu hören sein wird, auch keine Wiederholung unseres Sicherheitsantrags vom März 2015. Die Sicherheitslage ist ernst, und zwar sehr ernst. Aber im Gegensatz zur Landesregierung, die auf diesem Gebiet seit 2015 weitgehend untätig geblieben ist, verschließen wir nicht die Augen vor dieser Situation. Danke.

(Beifall CDU, AfD)

Vielen Dank. Wünscht die AfD-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann hat die Landesregierung einen Sofortbericht zu Nummer 1 des AfD-Antrags angekündigt. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin der CDU-Fraktion erst mal dankbar, dass sie dieses wichtige Thema hier aufgerufen hat. Ich glaube, die von Ihnen aufgezählten Ereignisse, Herr Fiedler, haben uns alle sehr schockiert. Die haben uns die Bedrohungslage, die in Europa herrscht, die in Deutschland herrscht, die in Thüringen herrscht, noch mal sehr verdeutlicht und in Erinnerung gerufen. Es ist aber nicht so, dass wir hierauf in den letzten Jahren nicht reagiert hätten. Ich möchte Ihnen das auch im Einzelnen darlegen.

Zur Bewältigung von Lageszenarien im Sinne der Fragestellung verfügen die Polizeien von Bund und Ländern – auch die Thüringer Polizei – über ein breites Spektrum an Handlungsoptionen. Mit Blick auf die Komplexität solcher Lagen stehen Vorschriften und Handlungsanleitungen zur Verfügung, die dem zwingenden Erfordernis länderübergreifender

Kompatibilität Rechnung tragen. Für die Thüringer Polizei existieren Konzeptionen zur Bewältigung tradierter polizeilicher Lagen. Im Wesentlichen orientieren sich diese am System der Polizeidienstvorschriften und greifen beispielsweise bei Bedrohungs-, Amok-, Geisel- respektive Anschlagslagen. Die von Ihnen bereits erwähnten aktuellen Ereignisse in Europa und Deutschland haben jedoch gezeigt, dass es den Einsatzkräften insbesondere zu Beginn von Einsatzsituationen oftmals schwer möglich ist, eine treffsichere Lageeinschätzung hinsichtlich des Einsatzanlasses vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund sowie auf Basis länderübergreifender Abstimmungen wurde im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales für die Thüringer Polizei der Rahmenerlass zu lebensbedrohlichen Einsatzlagen der Thüringer Polizei erarbeitet, damit im Rahmen einer Lagebeurteilung eine frühzeitige Differenzierung vorgenommen und sodann die geeignetsten taktischen Maßnahmen zur Lagebewältigung ergriffen werden können. Dieser Erlass steht den polizeilichen Behörden und Einrichtungen seit dem 01.09.2016 zur Verfügung.

Entsprechend eines systematischen Ansatzes finalisiert darauf aufbauend die Landespolizeidirektion die Handlungskonzepte in Form eines Rahmenbefehls zur Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen. Neben taktischen Handlungsroutinen sind organisatorische und personelle Festlegungen vorgesehen, die der Thüringer Polizei einen schnellen Übergang aus der Allgemeinen Aufbauorganisation hin zu einer anlassbezogenen Besonderen Aufbauorganisation ermöglichen. Diese konzeptionellen Vorbereitungen versetzen die Thüringer Polizei in die Lage, unabhängig vom Zeitpunkt und der Örtlichkeit eine lebensbedrohliche Einsatzlage und somit auch eine terroristische Bedrohungslage erfolgreich zu bewältigen. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass unsere Polizistinnen und Polizisten hinsichtlich des taktischen Umgangs mit Terror- oder Anschlagsszenarien bereits einen hohen Ausbildungsstand vorweisen können. Dies begründet sich darin, dass aufgrund der Ähnlichkeit zu Bedrohungs- oder Amoktaten solide und stabile Ausbildungsstände durch die Grundlagen- und Aufbauseminare des Polizeilichen Einsatztrainings, kurz PET, in der Thüringer Polizei bestehen. Das Konzept PET wird gegenwärtig im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit mit spezieller Ausrichtung auf terroristische Einsatzszenarien fortgeschrieben, um die Handlungskompetenz weiter zu erhöhen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Rettungskräfte, die Angehörige des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdiensts sind, stellt sich eine Terrorlage zunächst als eine große Schadenslage mit einem zu vermutenden Massenanfall von Verletzten dar. Aufgrund einer hohen Eigengefährdung der eingesetzten Rettungs

(Abg. Fiedler)

kräfte ist man auf den besonderen Schutz seitens der Polizei angewiesen, was auch in den Einsatzkonzeptionen der Polizei besondere Berücksichtigung findet. Für die originären Aufgaben der Rettungskräfte sind technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen worden, die der Bewältigung von Großschadensereignissen dienen. So wurde beispielsweise am 25. Juli 2016 die „Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten“ im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Zielstellung ist, eine koordinierte Hilfestellung zur Bewältigung der Lage für eine betroffene Gebietskörperschaft mit Kräften der angrenzenden Gebietskörperschaften zu geben. Hierin wird unter anderem die Heranziehung weiterer Kräfte und Mittel, die sich vorwiegend aus den vorzuhaltenden Katastrophenschutzeinheiten speisen, ausführlich dargestellt. Somit können im Schadensfall die Einheiten des Rettungsdiensts durch diese Einheiten unterstützt bzw. entlastet werden. Diese Richtlinie ergänzt bestehende Regelungen wie das Thüringer Rettungsdienstgesetz, den Landesrettungsdienstplan und die Richtlinie zur medizinischen Einsatzabschnittsleitung, die eine Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte im Schadensfall sicherstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein besonderes Augenmerk liegt auf dem gemeinsamen Wirken von Polizei und Rettungskräften, welches auf einer langjährigen, gewachsenen Zusammenarbeit im Rahmen von lokalen und überregionalen Sicherheitsnetzwerken sowie auf Erfahrungen, die im täglichen gemeinsamen Handeln fortgeschrieben und verfestigt werden, basiert. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Polizei und Rettungskräften hat sich auch in besonderen Einsatzlagen bewährt. Neben der gemeinsamen Einsatzbewältigung vor Ort werden planmäßig gegenseitig Verbindungskräfte in den Führungsorganisationen ausgetauscht, die ein abgestimmtes Handeln sicherstellen. Diese Verzahnung zwischen Rettungskräften und Polizei wird regelmäßig in gemeinsamen Übungen trainiert und intensiviert. Hierbei werden auch Katastrophenszenarien sowie größere Schadens- und Gefahrenlagen trainiert. Zudem erfolgen engmaschige Zusammenarbeiten in den örtlichen und landesweiten Krisenstrukturen. An dieser Stelle möchte ich meinen ausdrücklichen Dank an alle hauptamtlichen und insbesondere auch an die vielen ehrenamtlichen Rettungskräfte richten, die Thüringen mit ihrem engagierten Handeln jeden Tag ein Stück sicherer machen.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass zum Schutz der Freiheit und zum Erhalt der Sicherheit in unserem Land die personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitskräfte ganz besonders im Auge behalten werden muss. Ich kann Ihnen versichern:

Wir haben dies auch im Blick. Die Thüringer Polizei verfügt zunächst über eine gute Ausstattung. So wurden unter anderem in den zurückliegenden Jahren Haushaltsmittel in zweistelliger Millionenhöhe in die Erneuerung des Fuhrparks investiert. Zudem verfügt die Thüringer Polizei über moderne, bedarfsgerechte und an neuesten Standards ausgerichtete Dienstfahrzeuge. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die Transportfahrzeuge für die Angehörigen geschlossener Einheiten verwiesen. Im Zuge weiterer polizeilicher Herausforderungen, die Sie bereits genannt hatten, ist die Ausstattung der Thüringer Polizei jedoch stets fortzuschreiben und zu ergänzen. Dies findet auf der Basis abgestimmter Konzepte statt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Führungs- und Einsatzmittel wie Bewaffnung und passive Schutzausrüstung, zum Beispiel ballistische Schutzhelme, Westen etc., den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entsprechend ihrer Verwendung zentral zur Verfügung gestellt werden. Im Gegensatz hierzu ist die Funktion eines Dienstkleidungskontos eine ganz andere. Uniformierte Polizeivollzugsbeamte können mit diesem Konto ihre eigene Uniform ergänzen bzw. erneuern. Die in diesem Zusammenhang verfügbaren Uniformteile beachten besondere Vorschriften des Arbeitsschutzes, beinhalten aber keine Ausrüstungsgegenstände mit besonderer Schutzwirkung, da sie, wie oben bereits gesagt, zentral und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Mit Wirkung vom 5. September 2016 wurde nach intensiver fachlicher Beratung die Rahmenkonzeption über die Schutzausrüstung der Thüringer Polizei in Kraft gesetzt. In Umsetzung der in Rede stehenden Konzeption gilt es, die Thüringer Polizei schrittweise mit einer qualitativ verbesserten Schutzausstattung – das wäre die passive Komponente – und Dienstfahrzeugen auszustatten. So werden wir die Beamten des Einsatz- und Streifendiensts sowie der geschlossenen Einsatzeinheiten der Thüringer Polizei mit ballistischen Schutzhelmen ausstatten.