Protocol of the Session on November 11, 2016

Dann will ich noch was zur Frage sagen, wie hoch man tilgen sollte, weil das Herr Kowalleck, glaube ich, kritisiert hat auch nach den üblichen Ritualen, wir würden zu wenig nachhaltig wirtschaften. Denken Sie an das Jahr 2015. Im Haushaltsplan waren vergleichsweise geringe Beiträge zur Tilgung alter Schulden veranlagt. Ich halte es auch für wichtig, aber ich glaube, das hat auch der Vorgänger von Frau Taubert begonnen, gerade in diesen konjunkturell unsicheren Zeiten nach der Finanzkrise nicht im Haushaltsplan sehr aggressiv Tilgung zu planen, sondern Rücklagen im Haushalt zu bilden – sagen wir mal 2 Prozent des Haushaltsvolumens, da wären wir so bei 200 Millionen Euro –, um konjunkturelle Schwankungen, Extremausschläge abzufedern, ohne dass sofort über Nachtragshaushalt mit Sparprogramm etc. geredet werden muss, und wenn die Schwierigkeiten nicht eintreten – sprich: wenn das Haushaltsjahr besser gelaufen ist als geplant –, zu sagen, jetzt tilgen wir signifikant alte Schulden. Das Paradebeispiel dafür ist das Jahr 2015. Die Finanzministerin hatte in etwa 25 Millio

nen Schuldentilgung geplant, das Haushaltsjahr wurde erfolgreich abgeschlossen und es wurden zusätzlich knapp 75 Millionen Euro getilgt, sodass insgesamt 100 Millionen weniger Schulden da waren. Das war nämlich genau die Höhe, Herr Kowalleck, die zusätzlich in den Sondervermögen aufgelaufen ist, die wir vor allen Dingen aus der CDUZeit von CDU-Finanzministern geerbt haben, meine Damen und Herren. Deshalb meine ich, wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Wir haben zum ersten Mal die Aussicht, auch über das Jahr 2020 hinaus eine gute Planbarkeit zu haben. Mit der Einigung der Ministerpräsidenten mit dem Bundesfinanzminister besteht die Aussicht, dass nach 2020 auch ein Thüringer Haushalt gestaltbar ist. Da muss ich ganz ehrlich sagen, Herr Dr. Dette, das hätte sicherlich auch 2010 so keiner erwarten können.

Ich plädiere nachhaltig dafür, dass man schaut, Rücklagen zu bilden und damit auch einen gesunden Mix zwischen der Tilgung alter Verbindlichkeiten und der entsprechenden Vorsorge im Haushalt zu machen. Dass wir auf der Ausgabenseite etwas machen müssen, dass Strukturen verändert werden müssen, das dürfte ja nun hier in den letzten Tagen hinreichend diskutiert worden sein. Strukturreformen sind natürlich notwendig, damit auch in den nächsten Jahren die Mittel des Landes sachgerecht und effektiv eingesetzt werden können.

Zum Antrag der CDU möchte ich noch so viel sagen – Dr. Pidde und Herr Müller haben dazu ja schon Stellung genommen –: Ein wichtiges Argument, Herr Kowalleck, das, was jetzt in Berlin vereinbart worden ist, ist noch kein Gesetz. Es ist unüblich in der Finanzplanung, obwohl es sich um eine große strukturelle Frage handelt, aber es wird nicht jede Wasserstandsmeldung zu einer neuen Finanzplanung aufgebaut, sondern die Dinge, wie zum Beispiel auch die Steuerschätzungen, werden einfach mit aufgenommen. Insofern ist es sachgerecht, dass wir die jetzige Finanzplanung mit dem Stichtag September dieses Jahres zur Kenntnis nehmen und dann die neuen Fakten, so sie denn Fakten sind, mit in die neu zu erarbeitende Mittelfristige Finanzplanung einarbeiten.

Dann möchte ich letztlich noch sagen, Herr Kowalleck, Sie hatten ja in den letzten Monaten immer das Argument aufgebaut, Rot-Rot-Grün fährt den Haushalt gegen die Wand, und haben als Beispiel genommen, dass das Haushaltsvolumen signifikant steigt. Ich meine, dass die Anhörung gezeigt hat, dass Sie mit diesem Argument überhaupt keinen Blumentopf gewinnen können. Ich möchte Ihnen zumindest mal ein paar Bundesländer nennen, die ebenfalls eine Entwicklung des Haushaltsvolumens in den letzten Jahren haben, und dann bewerten Sie mal Ihr vorgetragenes Argument, ob das wirklich gegen uns spricht oder ob es sich nicht vielmehr um ein Spiegelbild einer positiven konjunkturellen Entwicklung in ganz Deutschland handelt,

das sich dann natürlich in den öffentlichen Haushalten, vorzugsweise in den Landeshaushalten, niederschlägt. In Baden-Württemberg war im Jahr 2014 das Haushaltsvolumen bei 41 Milliarden Euro und im Jahr 2016 bei 46 Milliarden Euro. In Bayern stieg das Haushaltsvolumen im selben Zeitraum von 50 auf 55 Milliarden Euro, in Brandenburg als einem neuem Bundesland von 10,2 auf 11,4 Milliarden Euro und in Sachsen von 17 auf 18,4 Milliarden Euro. Die Sachsen gehen sogar noch weiter. Wenn Ihre These stimmt, dann müssten die Sachsen eine ganz schreckliche Politik machen und das Land gnadenlos gegen die Wand fahren. Die beschließen jetzt einen Haushalt für 2018 und der sieht ein weiteres Wachstum der Ausgaben auf 18,7 Milliarden Euro vor. Also ich glaube, Herr Kowalleck, Sie sehen, dass Sie mit dem Argument wirklich nicht weit kommen. Ganz im Gegenteil, wir freuen uns, dass sich die Einnahmen insgesamt positiv entwickelt haben und dass damit eine Gestaltung, auch eine sozialverträgliche Gestaltung, von Landespolitik und auch ein Fokus auf bessere Investitionen als in der Vergangenheit wieder möglich ist, und das alles mit dem Ziel, Haushalte ohne neue Schulden aufzustellen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Finanzministerin. Meine Damen und Herren, es müssen noch Dinge klargestellt werden, die hier insbesondere vonseiten der CDU verkündet wurden. Über die sozialen Netzwerke versucht die CDU wieder den Nachweis zu erbringen, dass Rot-Rot-Grün angeblich die kommunalen Mittel gekürzt hat, und ist sich damit nicht zu schade, erneut den Beweis zu bringen, dass Sie vielleicht vieles können, aber rechnen nicht, oder Sie belügen die Öffentlichkeit bewusst. Beides wäre nicht in Ordnung, auch nicht für eine Oppositionspartei. Aus der besagten Anfrage, die der Kollege Kowalleck an die Landesregierung zum Vergleich der Kommunalfinanzen 2014, als die CDU regiert hat, und 2016, jetzt Rot-Rot-Grün, gestellt hat, geht hervor, dass die Finanzausgleichsmasse zunächst um 108 Millionen Euro gesunken ist – da ist aber schon das einmalige Hilfsprogramm von 135 Millionen Euro berücksichtigt –, aber dass im gleichen Zeitraum die Steuereinnahmen der Gemeinden um 132 Millionen Euro gestiegen sind und die Zahlungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs an die Kommunen von 758 Millionen Euro auf 1,108 Milliarden Euro, also um rund 350 Millionen Euro. Wenn ich das addiere,

dann bin ich bei einem Saldo von 374 Millionen Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt frage ich Sie, wie Sie zu dieser Aussage kommen, RotRot-Grün wird angeblich die kommunalen Gelder kürzen. Da sind bestimmte Fragen, was Änderungen der Aufgaben betrifft, überhaupt nicht enthalten. Also eine Opposition muss sich hier in der Debatte schon besser vorbereiten. Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie die Öffentlichkeit bewusst täuschen.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie be- leidigen die kommunalen Spitzenverbände! So gehen Sie mit denen um!)

Meine Damen und Herren, es ist also vom Vertreter der CDU hier außer einer Kritik an Rot-Rot-Grün nichts gekommen, wieder kein eigenes Konzept. Aber das hat Tradition bei der CDU seit 2014: kein eigenes Konzept, nicht mal ansatzweise. Aber zumindest machen Sie es nicht so plump wie die andere Oppositionspartei, die nur Ängste verbreitet und dabei den Nachweis erbringt, dass sie finanzpolitisch nicht mal Grundschulniveau sichern kann. Da behauptet der Fraktionsvorsitzende, das Land dreht an der Steuerschraube. Wo liegt denn die Kompetenz für das Steuerrecht im föderalen Staatsaufbau? Wo liegt sie denn? Beim Bund.

(Unruhe AfD)

Das Land hat eine Steuer, die es gestalten kann, und das ist die Grunderwerbsteuer. Die macht nicht mal 1 Prozent des Landeshaushalts aus – nicht mal 1 Prozent.

(Unruhe CDU)

Das ist Ihre Kompetenz. Oder dieser Fraktionsvorsitzende verbreitet Ängste, indem er hier die These aufstellt, möglicherweise könnte das Land die Pension für die Beamten nicht bezahlen und es gibt eine Flucht in die Sozialsysteme. Ich sage es deutlich: Wer solche Ängste schürt und insbesondere Sozialleistungen einzelnen

(Unruhe AfD)

Menschen vorenthalten will, der macht eins: Sozialrassismus, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ungehörig.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, natürlich spielen die Kommunen auch bei der Mittelfristigen Finanzplanung eine wichtige Rolle. Ein Drittel des Landeshaushalts fließt in die Kommunen – mehr als 3 Milliarden Euro. Und die Kommunen haben natürlich Probleme, auch deswegen debattieren wir Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Ich will noch mal die Fakten benennen: Die Kommunen geben

(Abg. Huster)

gegenwärtig 1,5 Milliarden Euro für Personal aus, aber nur noch 500 Millionen Euro für Investitionen. Dieses Verhältnis geht auf Dauer nicht, weil ein Investitionsstau entsteht. Jetzt geht es nicht um den Personalabbau, sondern um Strukturveränderungen, sodass mehr Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen, um dieses Verhältnis zugunsten der Investitionen zu verbessern. Die Kommunen schöpfen auch nicht alle Einnahmemöglichkeiten aus. Sie lassen de facto 120 Millionen Euro im Jahr auf der Straße liegen, weil aufgrund der Kleingliedrigkeit insbesondere fast 600 Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften gar nicht in der Lage sind, diese Einnahmepotenziale auszuschöpfen. Sie tun damit den Steuerpflichtigen nicht mal einen Gefallen, weil es nicht zur Entlastung führt. Beispiel: Rund 700 Gemeinden haben einen Hebesatz bei der Gewerbesteuer unter 400 Hebesatzpunkten. Bis zum Hebesatz von 400 kann aber der Einzelunternehmer seine Gewerbesteuer als Zahlung mit der Einkommensteuer verrechnen. Das heißt, die Einzelunternehmer sparen in den Gemeinden überhaupt nicht. Sie zahlen eben mehr Einkommensteuer anstatt der Gewerbesteuer. Wer so verantwortungslos Geld liegen lässt, muss das Einschreiten des Gesetzgebers nicht beklagen, denn das können wir uns nicht mehr leisten. Oder die ungelösten Probleme im Zusammenhang mit der Zerlegung der Gewerbesteuer bei mehreren Betriebsstätten, bei temporären Betriebsstätten: Alles Dinge, die ungelöst sind, weil in kleinen Verwaltungen mit weniger als 20 Beschäftigten überhaupt nicht die Fachleute da sind, die sich mit solchen Fragen beschäftigen können. Ebenso die Probleme bei der Festsetzung der Grundsteuer: Nach wie vor wird ein Großteil …

Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt zwei Anfragen von Kollegen.

Von dieser rechten Seite da, da ist mir meine Zeit zu schade.

Und von der Abgeordneten Tasch, lassen Sie die Anfrage zu?

Auch nicht, okay.

Eine Vielzahl von Grundstücken werden bei der Grundsteuer B immer noch nach dem Einheitswert von 1935 bewertet. Das sind also ungelöste Probleme, die müssen wir in den Griff bekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat dann auch Auswirkungen auf die Mittelfristige Finanzplanung. Ich will noch mal sagen: Wir haben 2016 einen Finanzausgleich auf den Weg gebracht, der besser die Bedarfe abbildet als vorher. Wir sind noch nicht am Ende; mit dem Finanzausgleich 2018/2019 werden wir da nachbessern müssen. Das große Problem ist noch die differenzierte Entwicklung bei den Kommunen – das will ich noch abschließend sagen, jetzt ist meine Redezeit vorbei –, diese unterschiedliche Entwicklung, dass also die Leistungskraft der Gemeinden auseinandergeht. Auch da können wir als Land nicht einfach zusehen und müssen handeln. AfD und CDU haben dafür aber nicht mal ansatzweise ein Konzept. Wir werden das mit dem Finanzausgleich 2018 und mit der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf die Reihe bekommen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön für diesen Beitrag zum „Finanzrassismus“. Nein, das war jetzt etwas anderes – gut.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sozi- alrassismus!)

Ich habe Ihren Beitrag – aber wie auch immer. Die Finanzministerin hat das Wort, bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucherinnen und Besucher, die Mittelfristige Finanzplanung, die wir dieses Jahr vorlegen, ohne einen Haushalt hinzuzufügen, basiert auf § 31 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 9 und § 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz. Das heißt, wir müssen jedes Jahr die Finanzplanung aktualisieren, auch wenn wir den Haushalt nicht vorlegen. Es ist schon einiges dazu gesagt worden.

Jetzt wende ich mich mal an Sie, die das mal nachschauen wollen: Auf der Internetseite des Finanzministeriums können Sie das runterladen, damit Sie im Nachgang zumindest noch wissen, worüber wir uns hier unterhalten haben.

Dankenswerterweise hat auch der Landesrechnungshofpräsident seine Stellungnahme ins Internet gestellt. Alles unter thueringen.de speziell zu finden, um nachlesen zu können, was mit der Bewertung des Landrechnungshofs zu dieser Finanzplanung gemeint ist.

(Abg. Kuschel)

Es ist völlig klar, dass unterschiedliche Blickwinkel natürlich auch unterschiedliche Ergebnisse ergeben. Aber eines möchte ich sowohl Herrn Kowalleck als auch Herrn Höcke sagen: Lesen bildet ungemein und vollständiges Lesen klärt sogar auf.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD)

Das hat aber das Risiko, dass man hinterher als Opposition nicht so sehr viel Kritik üben kann. Deswegen sind Sie dem Risiko wahrscheinlich aus dem Weg gegangen und haben durch mangelhaftes Lesen nicht alles mitbekommen, was in der Mittelfristigen Finanzplanung steht. Denn nicht ohne Grund hat der Rechnungshof gesagt, dass die Mittelfristige Finanzplanung, so wie sie jetzt auch dargestellt wurde – dafür danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen von der Haushaltsabteilung sehr –, doch sehr nachvollziehbar ist.

Ich möchte mit den Wirtschaftsprognosen anfangen. Natürlich konnte bei grobem, überflüchtigem Lesen – vielleicht auch nur beim Lesen durch den Referenten – nicht auffallen, Herrn Höcke nicht auffallen, dass wir natürlich etwas genauer gearbeitet haben, als man es offensichtlich der Finanzverwaltung unterstellt. Wir haben natürlich zum einen die Wirtschaftsprognosen, die uns der Bund über die Wirtschaftsweisen bringt, zum anderen haben wir verschiedene Beschlüsse im laufenden Haushaltsjahr mit dem Bund, oder der Bund hat Entscheidungen getroffen, auch zum Teil gemeinsam mit den Ministerpräsidenten. Die stehen natürlich alle schon in dieser Mittelfristigen Finanzplanung eingepreist mit drin. Das führt dazu, dass zwar das BIP in der Prognose leicht sinkt. Das ist zumeist so, weil man nicht so weit in die Zukunft schauen kann. Aber die Entscheidungen, die auf Bundesebene auch für die Bundesländer und für die Kommunen – das will ich ergänzen – getroffen wurden, die zeigen bei den Umsatzsteuerpunkten für die Bundesländer nach oben. Das heißt, wir bekommen vom Bund Anteile an den Umsatzsteuerpunkten, haben damit Steuermehreinnahmen. Das hängt einmal mit der Flüchtlingsvereinbarung mit dem Bund zusammen, das hängt zusammen mit der Eingliederungshilfe, die vom Bund sowohl an die Kommunen als auch zum kleinen Teil an die Bundesländer fließen. Deswegen steigen die Steuereinnahmen trotz dieses sinkenden BIP. Das heißt, es gibt eine veränderte Verteilung zwischen Bund und den Ländern. So einfach ist das.

Zum Zweiten haben wir – ich will auch die Seite benennen, Seite 23, damit das Nachschlagen und das Nachlesen einfacher werden – unterschiedliche Szenarien aus den letzten Vereinbarungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und dem Bund, der Bundeskanzlerin, auch mit eingearbeitet. Dieser Kompromiss oder dieser Vorschlag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu dem Länderfinanzausgleich

liegt seit Dezember 2015 auf dem Tisch. In diesen Verhandlungen, die in den vergangenen Jahren sehr zäh gewesen sind, war klar: Der Bund hat auch eine Vorstellung davon. Die Vorstellungen sind im Laufe der Verhandlungen ein Stück weit aneinandergekommen. Es gab dann nur noch einen Dissens, was die Höhe betroffen hat, aber viele Faktoren waren schon festgelegt. Deswegen haben wir gesagt, wir machen für 2020 den schlimmsten Fall, den Worst Case. Wir machen eine Finanzplanung, die mittendrin liegt, nämlich zwischen dem Worst Case und diesem Modell, was die Ministerpräsidentenkonferenz vorgestellt hat. Da kann ich auch gleich aufklären, das erspart uns den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Es geht um die Frage: Wie wirkt sich denn jetzt dieser Bund-Länder-Finanzkompromiss aus? Das ist ganz einfach. Wenn Sie auf Seite 23 schauen, dann haben wir gesagt, wir nehmen die Finanzplanung – das ist unsere Finanzplanung 2020. Da sind unterschiedliche Fachtermini. Es geht darum, ob verschiedene Sonderbedarfsergänzungszuweisungen und die Entflechtungsmittel weiterlaufen. Die Entflechtungsmittel fallen nach dem Kompromiss raus. Dafür gibt es sogenannte Gemeinde-SoBEZ. Ich will das kurz erklären: Unsere Gemeinden – das ist auch schon oft angesprochen worden – haben leider keine so hohen eigenen Steuereinnahmen aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Anteilen aus der Einkommensteuer und weiteren Steuerzuweisungen. Sie liegen also weit unter dem, was zum Beispiel bayerische Kommunen oder auch hessische Kommunen einnehmen. Um diese Differenz auszugleichen, hat der Bund eine besondere Ergänzungszuweisung für die zukünftige Finanzierung der Bundesländer geschaffen, weil wir als Bundesland auch ein Stück weit diese Steuerschwäche der Gemeinden ausgleichen müssen. Die beträgt 305 Millionen Euro – alles rein rechnerisch. Dazu kommen noch Forschungsmittel in Höhe von 16 Milliarden Euro, sodass wir für 2020 sagen können: Die Mittelfristige Finanzplanung, die bisher diesen Kompromiss so eingeplant hat, wird ungefähr auf null gestellt. Das heißt, das Defizit, was 2020 dort drinsteht, ist ungefähr null. Ganz genaue Zahlen wird man dann tatsächlich erst wissen können, wenn das Jahr 2019 heran ist.

Dass Herr Höcke hier vom Pult aus erzählt hat, dass wir keine Rücklagen bilden, das verwundert. Mittlerweile sitzt er auch zwei Jahre hier mit in diesem Rund.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr oder weniger!)

Offensichtlich interessiert er sich recht wenig dafür, was das Parlament so tut und auch die Landesregierung. Hauptsache, man kann Bashing betreiben!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Ministerin Taubert)

Wir haben seit 2014 Rücklagen gebildet. Auch da muss ich Sie bitte bemühen, vielleicht hilft Ihnen Herr Kießling von Ihrer Fraktion und liest noch mal den Haushaltsplan und auch die Jahresabrechnung 2015. Ich denke, Sie beherrschen das. Dann klären Sie mal Ihren Fraktionsvorsitzenden auf, dass wir natürlich Rücklagen haben – Konjunkturausgleichsrücklage heißt das sogar. Es wäre schön, wenn man nicht mit Unwahrheiten oder Unwissen den anderen Vorwürfe machen würde, sie würden nichts tun.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)