Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuhörer oder auch Zuschauerinnen am Livestream! Vorab: ich möchte den Kollegen und Kolleginnen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU danken. Da, sage ich mal, merkt man auch, dass da eine intensive Beschäftigung im NSU-Untersuchungsausschuss mit dem Thema stattfindet.
Zu dem, was mein Vorredner jetzt hier gesagt hat, sei an der Stelle nur eines angemerkt: Akten „Fatalist“ zuzuspielen, ist nicht Aufgabe des NSU-Untersuchungsausschusses. Rechte Verschwörungstheoretiker zu unterstützen, ist nicht das, was unter Aufklärung fällt.
Wir sind im Jahr fünf der versuchten Aufklärung der NSU-Verbrechen und ja, wir haben definitiv noch nicht das erreicht, was damals zugesagt wurde, was nicht nur von Frau Merkel zugesagt wurde, sondern auch von Frau Lieberknecht. Wir haben es in Thüringen versucht, aber auch in Thüringen geraten wir kontinuierlich an Grenzen der Aufklärung. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass auf Bundesebene von der Großen Koalition ein Bundesverfassungsschutzgesetz verabschiedet wurde, welches uns daran hindert, die Akten so, wie sie uns im letzen NSU-Untersuchungsausschuss noch vorlagen, weiterhin in die Arbeit der Aufklärung einzubeziehen. Akten, die nicht Bestandteil der Thüringer Akten sind, wurden uns in Teilen entzogen und liegen nicht mehr dem NSUUntersuchungsausschuss vor. Wer angesichts dessen davon spricht, dass von Bundesebene oder auch von Landesebene viel getan wird, um Aufklärung voranzutreiben, der flunkert mindestens mit sich selbst und vielleicht lügt er sogar auch in die Augen und in die Ohren der NSU-Opferangehörigen. Das finde ich ein fatales Zeichen, dass uns Akten nicht zur Verfügung gestellt werden aufgrund eines Beschlusses, der im Bundestag getroffen wurde. Ich bitte an der Stelle die Vertreter der CDU, aber auch Vertreter der SPD, mit ihren Kollegen im
Fünf Jahre danach ist aus dem staatlichen Aufklärungsversprechen zumindest in Teilen ein staatliches Aufklärungsverbrechen geworden, wenn man sich nämlich anschaut, dass nicht nur Akten geschreddert wurden und dafür keine Konsequenzen bisher getragen wurden, sondern wenn man auch betrachtet, dass im Prozess gelogen wird, ohne dass Neonazis, die dort offensichtlich und nachweisbar lügen, dafür irgendwelche Konsequenzen erdulden müssen, wenn gleichzeitig Staatsanwaltschaften nicht bereit sind zu ermitteln gegen diejenigen, die Akten vernichtet haben. Da geht es nicht nur um den Lothar Lingen, von dem Frau Marx hier gesprochen hat, sondern da geht es auch um vernichtete Akten in Sachsen und in anderen Bundesländern. In Brandenburg wurde auch erst vor wenigen Monaten entsprechendes Material zu einem der entscheidenden V-Männer im NSU-Komplex vernichtet. Das Ganze ist bewusst geschehen. Ich glaube, das muss man sich immer wieder in den Kopf rufen. Es sind hier keine aus Versehen stattgefundenen Aktenvernichtungen, sondern ein bewusstes Agieren mit dem Ziel – und anders lässt sich das leider zumindest für mich nicht erklären –, die Aufklärung zu behindern oder eben auch in Teilen zu verhindern. In Thüringen rennt uns die Zeit davon. Der NSU-Untersuchungsausschuss wird nicht in der Lage sein, das, wozu er in der Lage wäre, wenn er genügend Zeit hätte, wenn er seine Sitzungsdichte erhöhen würde, aufzuklären, nicht, wenn wir uns nur einmal monatlich treffen. Von daher wiederhole ich an dieser Stelle die Forderung aus der rot-rot-grünen Koalition: Wenn Sie Aufklärung ernst meinen – und ich nehme das Ihnen, Herr Kellner, ja ab –, dann beschließen Sie mit uns gemeinsam eine erhöhte Sitzungsdichte,
um die neuen Komplexe aufarbeiten zu können, um entsprechende Zeugen laden zu können und um den Opferangehörigen das Versprechen, was wir ihnen im letzten NSU-Abschlussbericht gegeben haben, zumindest soweit es uns möglich ist, auch erfüllen zu können.
Und zuletzt eine kurze Geschichte: Dorothea Marx hat davon gesprochen, dass von einem V-Mann, der hier aus Thüringen stammt, in der Operation Rennsteig damals sozusagen angeworben wurde, unter anderem von einem V-Mann Akten vernichtet wurden. Da handelt es sich um den V-Mann „Tarif“, Michael See. Der wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz angeworben, nachdem er zwei Menschen, einen Vater und einen Sohn, mit zwei weiteren Neonazis massiv zusammengeschlagen
hat. Die Innenseite der Oberlippe hing fetzenartig in den Rachenraum, was zu einer permanenten Atmungsbehinderung führte, wobei für den Kläger höchste Lebensgefahr bestand. So lautet das Gutachten, was damals im Krankenhaus erstellt wurde. Michael See wurde zu einer Strafzahlung in Höhe von 50.000 Mark verurteilt. Da er offiziell kein Geld hatte, wurden diese Gelder bis heute nicht an den noch lebenden Betroffenen gezahlt.
Die V-Mann-Gelder, die er erhalten hat, wurden logischerweise verschwiegen, die Opfer bis heute nicht entschädigt. Ich glaube, auch das ist Aufgabe des Thüringer Untersuchungsausschusses, da zur Entschädigung der Opfer beizutragen. Danke schön.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir momentan nicht vor, sodass ich Herrn Innenminister Poppenhäger das Wort erteile.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, unmittelbar nach dem Bekanntwerden der brutalen Gewaltverbrechen des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds versprach die Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht in einer Regierungserklärung am 16. November 2011, also vor genau fünf Jahren, eine rasche, umfassende und lückenlose Aufklärung – eine klare Zielvorgabe, eine hohe Messlatte für die politisch Verantwortlichen. Bis heute ist das Aufklärungsversprechen noch nicht vollständig eingelöst, wie der noch nicht abgeschlossene NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München und auch die Vielzahl der parlamentarischen Untersuchungen auf Bundes- und Landesebene zeigen. Wir haben in den letzten fünf Jahren einiges getan, um dieses Aufklärungsversprechen in die Tat umzusetzen. Wir werden auch in Zukunft nicht in unserem Bestreben nachlassen, dieses Versprechen schlussendlich einzulösen, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, um eine Wiederholung dieser Schreckenstaten zu verhindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich feststellen: Die Verbrechen der sich als NSU bezeichnenden Gruppierung führten in der Öffentlichkeit und im parlamentarischen Raum zu einer intensiven und breiten Diskussion über die Arbeitsweise und Struktur der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Dies führte dazu, dass durch zahlreiche Länderparlamente und den Deutschen Bundestag parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt wurden, die das Verhalten der Behörden im Zusammenhang mit dem sogenannten Trio untersuchen sollten oder es bis heute noch untersuchen. Daneben befassten sich verschiedene Expertengruppen themenorientiert mit Aspekten zum Rechtsterrorismus und dem NSU sowie dem Agieren und dem Verhalten von Sicherheitsbehörden im Umgang mit diesem Kriminalitätsphänomen. Zudem wurde Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Personen vor dem Oberlandesgericht München erhoben.
Die vorgenannte Untersuchungstätigkeit hat hohe Anforderungen an das Innenministerium und die Behörden und Einrichtungen seines nachgeordneten Geschäftsbereichs gestellt. Alle im Verfahren involvierten Gremien waren nahezu zeitgleich zu unterrichten. Rückblickend wurden allein im Zeitraum 2012 bis Ende 2014 für den Untersuchungsausschuss 5/1 insgesamt 155 Aktenübergaben durchgeführt, bei denen in Untersuchungsausschüssen, Expertengruppen und Kommissionen circa 9.100 Aktenordner mit circa 1,6 Millionen Blatt Aktenmaterial übergeben wurden.
Nach der Aufdeckung der Straftaten des NSU im November 2011 waren die Thüringer Sicherheitsbehörden nicht nur gezwungen, sondern auch bereit, ihre Tätigkeit und die Form ihrer Zusammenarbeit zu prüfen und prüfen zu lassen. Die sich daraus ergebenden Empfehlungen beeinflussen maßgeblich die Arbeit der Thüringer Sicherheitsbehörden. Den Forderungen des ersten Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags nach einer Neuorganisation der Sicherheits- und Justizbehörden sowie einer verbesserten demokratischen und parlamentarischen Kontrolle der handelnden Behörden entsprechend erfolgte eine strukturelle und personelle Neuordnung des Thüringer Verfassungsschutzes, die mit der Ernennung der neuen Amtsleitung am 1. Dezember 2015 ihren vorläufigen Abschluss fand.
Auch die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei wurde optimiert. Es wurde unter anderem eine gesetzliche Übermittlungspflicht zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bei bestimmten Delikten, zum Beispiel Staatsschutzdelikten, eingeführt. Das Zusammenwirken des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamts in der Thüringer Informations- und Auswertungszentrale – TIAZ – wurde gesetzlich verankert und institutionalisiert. Die Praxistauglichkeit dieser
Regelungen wird bereits im nächsten Jahr mit der Evaluierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes auf den Prüfstand gestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Hinblick auf die Forderung des ersten Thüringer Untersuchungsausschusses nach einer konsequenten Verfolgung, Bekämpfung und Verhinderung rechtsextremer Aktivitäten und Straftaten auch im Bereich der Thüringer Polizei wurden geeignete Maßnahmen eingeleitet. Im Februar 2013 wurde in der Landespolizeidirektion die Stabsstelle „Polizeiliche Extremismusprävention“ eingerichtet. Ziel war es, die Handlungssicherheit der Thüringer Polizei im Umgang mit politischem Extremismus und der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität zu stärken und die Bevölkerung für Gefahren, die aus dem politischen Extremismus erwachsen können, zu sensibilisieren. Dabei wird eine Verbesserung des Umgangs mit den Opfern extremistischer Gewalt umgesetzt. Es wurde die Stärkung des Opferschutzes und die Sensibilisierung der Polizeibeamten für einen angemessenen Umgang mit den Opfern in die Konzeption der polizeilichen Extremismusprävention aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit der Untersuchungsausschuss 5/1 „Rechtsextremismus und Behördenhandeln“ des Thüringer Landtags weitere Empfehlungen ausgesprochen hat, sind diese weiterhin Gegenstand von Überprüfungen und Umsetzungsmaßnahmen.
Lassen Sie mich abschließend noch anmerken: All diese Maßnahmen müssen jedoch von einem gesamtgesellschaftlichen Konsens getragen werden, der einer in der Gesellschaft verankerten Verharmlosung rechter Gewalt und rechten Gedankenguts entschieden entgegentritt. Diesen gilt es durch eine erfolgreiche Regierungsarbeit zu schaffen. Die Landesregierung wird in dieser Frage den Landtag weiter unterstützen, die bisher noch offengebliebenen Fragen im NSU-Komplex zu klären und aufzuarbeiten. Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, alle Fragen zu beantworten und weiterhin intensiv daran zu arbeiten, geeignete Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu ergreifen. Insbesondere werden wir die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zur NSU-Mordserie nutzen, um die Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Es ist aber auch wichtig, jetzt gesellschaftlich und politisch Vertrauen in die neuen Strukturen zu zeigen, die ich für unentbehrlich halte. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Minister. Ich frage noch nach weiteren Wortmeldungen. Das ist nicht der Fall, sodass ich jetzt den ersten Teil der Aktuellen Stunde schließe.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Auswirkungen des ‚SuedLink‘ auf Thüringen – Netzausbau ausgewogen gestalten“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/2957
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, im März 2017 entscheidet der Netzbetreiber TenneT über die Vorzugsvariante der Leitungsführung des sogenannten SuedLink. Es stehen zurzeit zwei Trassenführungen im Gespräch, die uns betreffen, entweder eine Trassenführung über Thüringen oder über Hessen. Darüber hinaus gibt es noch mehrere andere Möglichkeiten im Norden und Süden. Wenn Sie erlauben, würde ich das kurz zeigen. Man sieht natürlich die Regionen nicht genau, die hier dargestellt sind, aber man sieht ein doch komplexes Netz, was noch zur Diskussion steht; also im Norden und im Süden von der Trassenführung, auf dieser Karte ist hier Thüringen, gibt es überall noch viele Varianten und Möglichkeiten. Deswegen ist heute ein sehr guter Zeitpunkt, darüber zu diskutieren, dass wir hier erstmalig die Möglichkeit haben, uns als Landtagsabgeordnete dazu zu positionieren und auch ein Zeichen zu setzen an TenneT, was unsere Meinung zu dieser Trassenführung ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei von drei großen Gleichstromleitungen sollen über das Übertragungsnetzgebiet durch Thüringen laufen. Wir sagen, das ist eine Überlastung von Thüringen. Thüringen hat sich bereits vorher schon mit der 380-kV-Leitung an dem Netzausbau sehr stark beteiligt. Die Leitungen werden letztendlich so geführt, dass in Thüringen kein Abzweig besteht, dass wir keine überschüssige Energie einspeisen können oder andere Netzvorteile haben, sondern wir sind in diesem Fall reines Transitland.
Am 5. Februar 2014 begann die Planung für die SuedLink-Trasse und fast drei Jahre lang sind alle davon ausgegangen, dass diese Trassenführung über Hessen geht, und von Thüringen war nicht die
Rede. Das hat auch damit zu tun, dass sich zwischendurch Ministerpräsident Seehofer in der Bundesregierung durchgesetzt hat und einen Vorrang für Erdverkabelung durchgesetzt hat. Das hatte zur Folge, dass jetzt Thüringen wieder in den Fokus kommt, denn wenn es keine Erdverkabelung gewesen wäre, wäre die einzige wirtschaftlich mögliche Leitungsführung über Hessen gewesen. An dieser Stelle muss man sagen, dass die Erdverkabelung letztendlich zu Mehrkosten von circa 11 Milliarden Euro führt, die letztendlich dann, wenn ein Großteil über Thüringen erfolgt, auch der Netzbetreiber auf das Thüringer Netzgebiet mit umwälzt.
Deswegen ist es wichtig, dass wir uns in Thüringen dazu positionieren. Wir als Grüne sagen Ja zur Energiewende. Wir sagen aber auch: Es muss einen maßvollen Netzausbau geben. Es muss neue Speicherlösungen geben, mehr regionale Konzepte, intelligente Netze und vor allem keine Verstopfung der geplanten Netze durch klimaschädliche Kohle.
Wenn das gewährleistet ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir natürlich auch für die Leitung, die jetzt zur Diskussion steht. Warum, sagen wir auch eindeutig: Die Leitungsführung ist schlecht für das Gesamtprojekt und auch für Thüringen, wenn es durch Thüringen geht. Zunächst erst einmal bringt sie keinen zusätzlichen Nutzen für die Energiewende. Aber es ist auch festzustellen, dass von wichtigen Planungsgrundsätzen abgewichen wird. Wenn man die Osttrasse sieht, die auch durch Thüringen führt, ist es zumindest so, dass 50Hertz als anderer Netzbetreiber sich an diese Planungsgrundsätze gehalten hat. Es geht um Geradlinigkeit aus Kostengründen, dass von einem Punkt der Anschlusspunkt gesucht wird, und diese Geradlinigkeit läuft eben nicht durch Thüringen, sondern durch Hessen.
Weichen wir von dieser Geradlinigkeit ab, ist mit Mehrkosten für alle Stromkunden von letztendlich circa 1 Milliarde Euro zu rechnen, weil Thüringen – das möchte ich hier ganz klar sagen – einen Umweg für diese Leitungsführung darstellt. Außerdem haben wir bei der Leitungsführung durch Thüringen nicht berücksichtigt, dass wichtige Naturschutzgebiete durchquert werden. Neben bestehenden Naturschutzgebieten im Hainich, im Eichsfeld, im Thüringer Wald, in der Rhön kommt noch hinzu, dass Naturschutzgebiete, die gerade in der Planung sind, am Grünen Band durchschnitten werden. Deswegen sagen wir auch aus naturschutzrechtlichen Gründen Nein zu einer Trassenführung durch Thüringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werden diese Argumente berücksichtigt, spricht im Grunde nichts mehr für eine Leitungsführung durch Thüringen. Wir rufen deswegen auch die Menschen auf, sich gegen diese Leitungsführung zu positionieren – genauso, wie es der Ministerpräsident getan hat, wie es unsere Umweltministerin Anja Siegesmund getan hat …
Letzter Satz: Jeder hat die Möglichkeit, sich bis zum 29. November 2016 online auf der Internetseite von TenneT zu beteiligen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Bringen Sie Argumente, was gegen die Leitungsführung durch Thüringen spricht. Sie haben unsere Unterstützung. Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist in der Tat ein wichtiges Thema, das wir diskutieren. Viele Bürger in der Region sind zu Recht in Sorge. Deswegen ist es richtig, dass wir hier auch die Diskussion führen. Ich will aber zunächst vorwegschicken, dass natürlich für die Energiewende generell gilt: Wer A sagt, muss auch B sagen. Das heißt, zur Redlichkeit der Debatte gehört: Wer eine Energiewende will, der muss auch Netze ausbauen. Ich glaube, diesen Grundsatz sollte man nicht infrage stellen, denn letztlich ist, glaube ich, allen klar, dass man Strom nicht in Papiertüten von Nord nach Süd tragen kann. Dennoch gilt – und das will ich dann doch einschränkend sagen und da waren wir uns, glaube ich, auch immer einig –, dass die Lasten der Energiewende gerecht verteilt werden müssen und dass es nicht geht, dass Thüringen die Lasten des Netzausbaus allein trägt. Deswegen sagen wir als CDU-Fraktion ganz klar, dass es eben nicht sein kann, dass Thüringen alle Höchstspannungstrassen hier abbekommt. Wir sagen eindeutig: Wir tragen mit der Thüringer Strombrücke – das ist gesagt worden – erhebliche Lasten. Und nach Lage der Dinge wird ja auch, zwar als Erdkabel und das ist gut so, in Ostthüringen eine Trasse kommen. Deswegen muss ganz klar gelten, dass Thüringen am Ende nicht der Lastesel des Netzausbaus sein kann.
Es ist richtig angesprochen worden, die Messen sind bei dem SuedLink noch nicht gelesen, deswegen lohnt es sich natürlich, dass wir alle Argumente
vortragen, dass vor allem aus der Region heraus die Argumente vorgetragen werden, und deswegen verlangen wir natürlich auch von TenneT einen wirklich offenen und transparenten Dialog. Offener Dialog heißt, dass wir natürlich von TenneT hier auch einfordern, dass es Veränderungsbereitschaft gibt und dass es Bereitschaft zu anderen Varianten gibt. Wir fordern aber nicht nur von TenneT diese Bereitschaft ein, sondern wir fordern natürlich auch von unserer Landesregierung ein, dass sie sich massiv in Berlin einsetzt, um unsere Thüringer Interessen hier deutlich durchzusetzen. Die Argumente, die der Kollege Kobelt genannt hat, die gilt es natürlich auch in Berlin vorzutragen. Deswegen kann ich hier nur an die Landesregierung appellieren, mit starker Stimme in Berlin aufzutreten.
Ich will aber auch sagen, dass dieser Einsatz redlich sein muss und dass wir aufpassen müssen, dass wir den Leuten nicht Sand in die Augen streuen. Wir haben wohl wahrgenommen, dass die Energieministerin gesagt hat: Wenn wir das Grüne Band ausweisen, dann ist das ein entscheidendes Argument, um SuedLink zu verhindern. Dahinter setze ich zumindest mal ein Fragezeichen. Ich glaube, wer den Menschen erzählt, er könne mit der Ausweisung des Grünen Bands zum Nationalen Naturmonument SuedLink verhindern, der streut den Menschen Sand in die Augen. Deswegen will ich sagen, dass wir beim Thema „Grünes Band“ durchaus eine offene Diskussion wollen. Ich sage aber auch: Wir müssen aufpassen, dass wir den Menschen hier keine falschen Versprechungen machen. Das Beispiel Wattenmeer zeigt, dass Naturschutzgründe nicht immer herhalten – leider (!) an dieser Stelle – und letztlich dennoch verkabelt wird. Deswegen müssen wir auch deutlich sagen, dass eine reine Verhinderungsplanung, wie man sie an dieser Stelle dann vermuten könnte, nicht zum Ziel führt. Deswegen will ich nur sagen: Vorsicht mit diesem Argument! Ich glaube, das Ziel, was hier intendiert ist, wird am Ende nicht erfolgreich sein.