Protocol of the Session on November 10, 2016

2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die Gemeinde Dittersdorf – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den grundsätzlichen Fragen möchte ich auf meine eben gegenüber der Abgeordneten Meißner getätigten Ausführungen verweisen.

Zu Frage 1: Die Gemeinde Dittersdorf im Saale-Orla-Kreis hat im Jahr 2035 nur noch 365 Einwohner. Sie ist derzeit Teil der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte, weist kein eigenes Grundzentrum auf und liegt im Grundversorgungsbereich des Mittelzentrums Schleiz. Sie entspricht nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes, also besteht auch hier Veränderungsbedarf.

Zu Frage 2: Auch hier möchte ich auf meine Ausführungen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner verweisen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wirkner, Fraktion der CDU, in der Drucksache 6/2820, vorgetragen durch Abgeordneten Fiedler.

Ich vertrete den Herrn Kollegen.

Bestandsgarantie für die Stadt Königsee-Rottenbach (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)

In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 wurde die Stadt Königsee-Rottenbach neu gebildet. Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung durften diese auf eine langfristig tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Stadt Königsee-Rottenbach bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?

2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die Stadt KönigseeRottenbach – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wirkner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den grundsätzlichen Fragen möchte ich auch hier auf meine eben gegenüber der Abgeordneten Meißner getätigten Ausführungen verweisen.

Zu Frage 1: Die Einheitsgemeinde Königsee-Rottenbach im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat zwar ein eigenes Grundzentrum, wird im Jahr 2035 aber nur noch 5.640 Einwohner haben. Damit entspricht sie nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes. Es besteht also auch hier Veränderungsbedarf.

Zu Frage 2: Auch hier möchte ich auf meine Ausführungen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner verweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kuschel:

(Abg. Gruhner)

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, sind Ihnen Informationen bekannt, wonach die Stadt Königsee-Rottenbach im Rahmen der Freiwilligkeitsphase sich um Neugliederung mit benachbarten Gemeinden bemüht und demzufolge dort Gespräche stattfinden?

Ich kann Ihnen sagen, dass derzeit sehr viele Gespräche stattfinden zwischen den betroffenen Gemeinden. Es mag sein, dass die Gemeinde Königsee-Rottenbach auch dabei ist. Ich kann Ihnen aber konkret diese Frage nicht beantworten. Da müsste ich jetzt in die Akten schauen, wo entsprechende Fusionsbestrebungen schon stattfinden.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Tischner, CDUFraktion, in der Drucksache 6/2821 auf, vorgetragen durch Abgeordneten Gruhner.

Bestandsgarantie für die Landgemeinde MohlsdorfTeichwolframsdorf und die Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster (Landkreis Greiz)

In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Zweiten Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 wurde die Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf neu gebildet. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster erweitert. Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?

2. Kann die Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster, die derzeit aus elf Mitgliedsgemeinden besteht, bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und wie begründet die Landesregierung dies?

3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung - bezogen auf die Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf und die Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster - im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den grundsätzlichen Fragen möchte ich auf meine eben gegenüber der Abgeordneten Meißner getätigten Ausführungen verweisen.

Die Antwort zu Frage 1: Die Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf hat kein eigenes Grundzentrum und wird im Jahr 2035 nur noch 3.769 Einwohner aufweisen. Damit entspricht sie nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes. Es besteht also Veränderungsbedarf.

Die Antwort zu Frage 2: Die Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster wird im Jahr 2035 nur noch 5.967 Einwohner aufweisen. Auch sie hat kein eigenes Grundzentrum. Damit entspricht sie ebenfalls nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes. Es besteht also Veränderungsbedarf.

Die Antwort zu Frage 3: Auch hier erlaube ich mir, auf meine Ausführungen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner zu verweisen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt keine Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/2822.

Bestandsgarantie für die Landgemeinde AumaWeidatal, die Gemeinde Langenwetzendorf und die Stadt Weida im Landkreis Greiz

Es hat in verschiedenen Jahren verschiedene Neugliederungsgesetze gegeben für die Landgemeinde Auma-Weidatal, für die Stadt Zeulenroda-Triebes – sie wurde erweitert –, für die Gemeinde Langenwetzendorf – auch sie wurde erweitert – bzw. die Stadt Weida – auch hier eine Erweiterung –.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landgemeinde Auma-Weidatal bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?

2. Kann die Gemeinde Langenwetzendorf bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?

3. Kann die Stadt Weida bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?

4. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die in den Fragen 1 bis 3 genannten Kommunen –, im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den grundsätzlichen Fragen erlaube ich mir, auf meine Ausführungen gegenüber der Abgeordneten Meißner zu verweisen.

Die Antwort zu Frage 1: Die Landgemeinde AumaWeidatal im Landkreis Greiz hat zwar ein eigenes Grundzentrum, wird aber im Jahr 2035 nur noch bei 2.589 Einwohnern liegen. Damit entspricht die Gemeinde Weida nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes. Es besteht also Änderungsbedarf.

Die Antwort zu Frage 2: Die Gemeinde Langenwetzendorf im Landkreis Greiz ist erfüllende Gemeinde für die Stadt Hohenleuben und Kühdorf. Sie hat kein eigenes Grundzentrum und wird im Jahr 2035 selbst mit ihren beauftragten Gemeinden zusammen nur noch bei 4.773 Einwohnern liegen, Langenwetzendorf allein bei 3.465 Einwohnern. Damit entspricht sie nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes. Es besteht also auch hier Änderungsbedarf.

Die Antwort zu Frage 3: Die Gemeinde Weida im Landkreis Greiz ist erfüllende Gemeinde für Crimla. Sie hat ein eigenes Grundzentrum und wird im Jahr 2035 auch ohne Crimla noch bei 6.205 Einwohnern liegen. Damit erfüllt die Gemeinde weiter allein die