Aber was ist uns weiterhin in der Anhörung klar geworden? In der Anhörung ist uns klar geworden, dass das Thema „Bestattungskultur“ weiter zu diskutieren ist. Deswegen werbe ich um unseren heute hier eingebrachten Entschließungsantrag als Auftakt einer Diskussion, die wir hier zu führen haben. Es ist klar geworden, es ist von der evangelischen Kirche an uns herangetragen worden, dass Grabmäler und Grabsteine zum Teil aus Kinderarbeit stammen, aus ausbeuterischer Arbeit, die klar nach der ILO-Konvention 182 ausgeschlossen wird. Es ist auch klar dargelegt worden, dass die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, die ja nun nicht von Rot-Rot-Grün in der Landesregierung regiert werden, diesbezüglich auch Regelungen erlassen. Wir haben eine Frist in dem Entschließungsantrag dargelegt, die es uns ermöglicht, zu beobachten, was dort passiert und ob wir damit arbeiten können.
Des Weiteren ist es mir besonders wichtig – und das hat jetzt hier gerade die Verzögerung gebracht –, dass das Leid von Eltern, die ein Kind verlieren, klarer geregelt wird, als es jetzt in unserem Gesetz ist. Aus meiner Sicht ist es eine Traumaerfahrung und nicht die Eltern können auf die Ärzte zugehen, sondern die Ärzte müssen in der Situation auf die Eltern zugehen und darauf hinweisen, dass es Bestattungsmöglichkeiten gibt. Bitte lassen Sie uns das im breiten Kontext diskutieren. Es ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt, den wir zu diskutieren haben. Eltern, die ihre Kinder verlieren, haben traumatische Erlebnisse. Wir können damit nicht unsere Gynäkologien, die es auf sehr ehrenamtliche und breite Weise abgestellt haben, allein lassen, sondern wir müssen dieses Thema diskutieren. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das begleiten können, wie wir dieses Leid abmildern können. Diesbezüglich bedanke ich mich. Ich bedanke mich vor allem bei der Bürgerinitiative, bei Herrn Witte.
Abschließend möchte ich allen, die seit Jahren auf dieses Gesetz gewartet haben, die zum Teil ihren Ehemann, ihren Liebsten, ihren Angehörigen nicht in Thüringen bestatten konnten, die sich auf politische Wege gemacht haben, sich eingesetzt haben, dass wir das können und tun, herzlich für ihre Geduld, für ihre Ausdauer danken. Es ist heute ein Tag, an dem wir etwas auf den Weg bringen, was aus meiner Sicht schon lange überfällig war. Jetzt ist es wie in allen anderen Bundesländern auch in Thüringen möglich, im Wald bestattet zu werden. Das ist das gleiche Recht für jeden Thüringer wie für jeden Bundesbürger in der Bundesrepublik Deutschland. Ich bedanke mich.
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Holbe, Fraktion der CDU, das Wort.
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Besucher, wir behandeln heute das Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften zum zweiten Mal. Die erste Behandlung hatten wir am 19. Mai. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung, den mehrfach geäußerten Wünschen aus der Bevölkerung von Thüringen nach einer Bestattung in der Natur nachzukommen und Bestattungswälder einzurichten und dafür eine juristische Grundlage zu schaffen.
Wir haben uns hier im Mai im Plenum damit befasst, haben dann im zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales eine sehr umfassende Behandlung gehabt, insbesondere auch eine sehr umfangreiche Anhörung. Auch wenn nicht alle Anzuhörenden da waren, haben wir doch sehr ausführliche schriftliche Stellungnahmen bekommen. Ich muss sagen, es war eine sehr lange Anhörung, aber auch sehr spannend in der Abwägung des Für und Wider und in den einzelnen Auffassungen, die uns vorgetragen worden sind. In Thüringen waren Bestattungswälder bisher nicht möglich, trotzdem sich offenbar eine Reihe von Menschen für diese Bestattungsart entscheiden wollen, diese naturnahe Bestattung, auch Naturromantik, die da mit hineinspielt.
Nachdem in Bad Berka das Ansinnen eines Bestattungswalds nicht genehmigt worden ist und ein Verwaltungsgerichtsverfahren erfolgte, sah sich die Regierung veranlasst, einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir haben von den Anzuhörenden positiv bescheinigt bekommen – und das unterstreiche ich auch –, dass die hoheitliche Aufgabe und Befugnis bei den Kommunen bleibt. Das ist ganz wichtig. Sie haben allerdings die Möglichkeit, zur Einrichtung des Betriebs der Friedhöfe die sogenannten selbstständigen und unselbstständigen Verwaltungshelfer einzubinden und sie zu beauftragen.
Wir erleben seit einigen Jahren, dass sich unsere Bestattungskultur verändert. Wo kommt das her? Zum einen entscheiden sich eine Reihe von Angehörigen, Hinterbliebenen dafür, dass eine Bestattung auf grüner Wiese erfolgt, um so den Pflegeaufwand nicht mehr leisten zu müssen oder weil sie ihn vielleicht auch nicht mehr leisten können, da sie nicht mehr im Ort wohnen bzw. nicht mehr in der Region sind und sich dadurch die Pflege doch sehr
schwierig gestaltet. Auf der anderen Seite erlebt man aber auch, dass die Inanspruchnahme von Urnengräbern weitaus mehr Umfang annimmt als von Erdbestattungen. Das wiederum bedeutet für eine Kommune, dass sich die in Anspruch genommene Grabfläche verkleinert, was wiederum dazu führt, dass die Kommunen angehalten sind, ihre bisherigen Kalkulationen zu überarbeiten. Wir als Kommunen müssen kalkulatorische Kosten, sprich Gebühren, ermitteln, die umzulegen sind. Je weniger Belegung vorhanden ist, umso höher steigen die Kosten. Und wir sehen, dass eine andere Bestattungsform im Wald diese Entwicklung noch begünstigt. Es mag heute ein prozentual kleiner Anteil sein, aber der kann sich natürlich im Laufe der Zeit auch erhöhen.
Die Friedhöfe in der ländlichen Region sind heute schon sehr groß, viel zu groß. Bei ihrem Anlegen wurde vor Jahrzehnten nicht an die demografische Entwicklung gedacht, weil man sie gar nicht absehen konnte. Eine Alternative bietet sich unsererseits an, indem Baumgräber im Friedhof genutzt werden können, denn oft gibt es einen alten Baumbestand. Damit würde es Baumgräber auf einem eingefriedeten Raum geben. Für uns ist die Würde der Toten und das Totengedenken auf einem Friedhof nahe liegend und sollte unbedingt beachtet werden. Der Mensch möchte begraben werden, wo er gelebt und gearbeitet hat, wo er seine familiären Bezüge hat, wo Menschen sind, die um ihn trauern. Meist sind es doch auch ältere Angehörige, die die Gräber ihrer Toten oft besuchen möchten.
In den letzten Jahrhunderten, ich hatte es bereits erwähnt, hat sich diese Friedhofsbestattungskultur entwickelt und wir gehen heute gern auf alte Friedhöfe, die sich ein Stück weit als wunderschöne Parklandschaften gestaltet haben, die als Orte der Stille und Ruhe wahrgenommen werden. In der Anhörung ist auf den Friedhof in Hamburg verwiesen worden. Dieser ist, ich habe es mir im Internet angesehen, so ein einladender Ort, wo man der Toten gedenken kann. Es ist aber auch ein Ort der Stille und Ruhe, wie sie in unserer heutigen Zeit im alltäglichen Getriebe des Lebens doch wichtig sind, um sich auch mal auf sich, auf das, was vergangen ist, zu besinnen.
Auch nicht zu unterschätzen sind die langen Anfahrtswege zu den Friedwäldern, wenn Verwandte und Freunde die dort Bestatteten besuchen möchten. Zudem würden spontane Besuche auf dem Friedhof entfallen und teils durch aufwendig geplante Fahrten abgelöst werden müssen. Aus kirchlicher Sicht sind gleichfalls Bedenken geäußert worden, hauptsächlich aus der katholischen Kirche. Der nicht geweihte Waldboden war ein Kritikpunkt. Man hat zwar positiv gesehen, dass kleine Schildchen zumindest an den Toten erinnern, aber dennoch fehlen der Kirche hier einfach auch die reli
Ein zentrales religiöses Thema im Bereich christlicher Bestattung wird gänzlich vernachlässigt: die Verkündung der in der Auferstehung Christi begründeten Botschaft, der Hoffnung über den Tod hinaus und über das Grab hinaus.
Die Abgrenzung gegenüber der anonymen und nicht christlichen Bestattung ist gleichfalls nicht möglich. Auch die durch die Bestattungswälder bedingte Mythologisierung und Förderung der Naturreligiosität ist kaum im Sinne der kirchlichen Konfessionen. Die Bestattungswälder befinden sich hinsichtlich der Bewirtschaftung und Finanzierung zudem in einer Konkurrenzsituation. Ich denke, gerade auch diese Konkurrenz ist ein Punkt. Wir haben zwei Anbieter, die jetzt als Dritte beauftragt werden können. Also der Markt ist aufgeteilt. Unsere Überlegungen waren auch bezüglich eines Wildwuchses von Bestattungswäldern in Thüringen. Auch darauf muss man achten, dass nicht zu viele Bestattungswälder zugelassen werden. Es gab hierzu aus unserer Fraktion mehrere Nachfragen. Auch das Innenministerium hat dazu geantwortet und auf den Gesetzentwurf verwiesen. Die Behörde der Regionalplanung soll es richten, soll sowohl die Nachbarschaften als auch die Belange der öffentlichen Träger bei ihrer Abwägung berücksichtigen und ihre Entscheidung treffen. Es bleibt zu hoffen, dass das so erfolgt, denn jede Bestattung, die im Bestattungswald passiert, fehlt auf den Friedhöfen.
Wir sehen auch den Friedhof als eine Stätte der Begegnung an, was für viele Menschen auch wichtig ist, dieses soziale Miteinander zu pflegen. Und dies kann in dieser Anonymisierung des Waldes nur sehr eingeschränkt erfolgen.
Ebenso muss auch geklärt werden, ob und inwieweit Bestattungen unter Bäumen eine Belastung für die Natur darstellen. Da haben wir auch einiges gehört. Gerade die Belastung durch die Asche in den Urnen – das war für mich ein völlig neuer Aspekt – konnte nicht abschließend geklärt werden, aber auch die Regelungen die Jagd betreffend, den Schutz vor Störung der Totenruhe. Also es sind für mich und meine Fraktion eine Reihe von Fragen offen geblieben.
wogen haben und nachdem wir auch noch mal die Stellungnahmen der Betroffenen zurate gezogen haben, ablehnen. Im Namen meiner Fraktion schlage ich Ihnen die Ablehnung vor. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Warum nicht? Das war die häufigste mir gestellte Gegenfrage, wenn ich Menschen gefragt habe: Was hältst du denn von Waldbestattung, was hältst du von diesem Gesetz oder was halten Sie von diesem Gesetz? Man könnte das auch so stehen lassen, insbesondere wenn man sich einmal ganz nüchtern ansieht, wie die tatsächliche Lage im Augenblick ist, nämlich, dass wir eine Rechtslage haben, die zu genehmigungsfähigen – wie es ja auch vorm Verwaltungsgericht eingeklagt wurde – Waldfriedhöfen führen würde. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man das relativ kurz machen: Nicht regeln wäre in jedem Fall schlechter gewesen – für alle Belange, die auch gerade eben zum Beispiel von Frau Holbe hier benannt wurden.
Mir war es möglich, mit dem Bürgermeister einer hessischen Gemeinde, die einen solchen Waldfriedhof hat, zu sprechen und auch die wirklich intensive – das muss man an der Stelle einmal sagen –, Auseinandersetzung im Ausschuss und die Anhörung mitzuverfolgen. Die haben mich doch dazu gebracht, noch einmal etwas länger und etwas intensiver darüber nachzudenken. Deshalb möchte ich hier noch ganz persönlich ein paar Gedanken hinzufügen.
Warum nicht, sagen die einen. Ich meine: Warum nicht doch noch einmal etwas länger darüber nachdenken? Alle wissen, dass in der letzten Legislatur ein ähnlicher Gesetzentwurf mit meinem Namen darauf – alphabetisch geordnet, deshalb auch ziemlich am Anfang – hier eingebracht wurde. Dieser Gesetzentwurf hat keine Mehrheit bekommen. Das war der Punkt für diejenigen, die Befürworter sind, das in dieser Legislatur noch einmal anzunehmen. Insbesondere aber war es Anliegen des Innenministeriums, das, was nicht geklärt und nicht geregelt war, jetzt in eine ordentliche Form zu bringen. In der langen Debatte, in der ich – und das kann ich wirklich auch gestehen – die Kritiker am Anfang überhaupt nicht verstanden habe, ist mir al
lerdings eins klar geworden: Wenn wir über die Frage von Waldfriedhöfen diskutieren, diskutieren wir insbesondere auch über die Frage, ob wir unsere toten Angehörigen, Freunde, Nachbarn, Bekannten weit weg vor die Tore der Stadt in einen Wald bringen, dort, wo man selten hinkommt, fast gar nicht hinkommt, wo man sie auch im Wald kaum findet und nicht weiß, wo sie sind. Das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen: Das darf nicht das Ergebnis dieser Regelung sein. Wir müssen den Punkt wissen, wo unsere Angehörigen sind. Diese Waldfriedhöfe müssen erreichbar sein. Die Menschen müssen einen Ort der Trauer haben. Nichts ist so schlimm wie eine Gesellschaft, die sich dem bitteren Weg der Trauer entzieht. Nichts ist so schlimm wie eine Gesellschaft, die einen leichten Weg geht und eben nicht ganz deutlich sagen will, das ist der Ort, an dem unsere Toten, unsere Vorfahren sind, und auch nicht die Chance des doch heilenden Gedenkens nutzt. Denn zu der bitteren Trauer gehört auch immer das Gedenken, das dann auch heilend ist, das den Schmerz auch lindert und sozusagen den Blick für die Zukunft wieder frei macht. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass mir gerade unsere Anhörung gezeigt hat, dass – ob man dem Gesetz heute zustimmen wird oder nicht zustimmen wird, wie es die CDU angekündigt hat – wir uns alle darüber einig sind, dass wir diese Debatte in den nächsten Jahren werden fortführen müssen, über die Fragen: Erkennen wir den Ort? Ist die Umfriedung so, wie wir sie haben, als Kennzeichnung ausreichend? Finden wir unsere Angehörigen und den Ort der Urne dann auch wieder? All diese Fragen müssen diskutiert und weiter besprochen und auch weiterentwickelt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb ist es, Herr Rudy, so ein wirklich großer – ich erlaube mir mal zu sagen – Unfug, wenn Sie davon reden, dass dieser Entschließungsantrag ein Überrumpelungsantrag ist. Dieser Entschließungsantrag führt die Debatte, die niemals zu Ende sein kann, über die Frage von Begräbniskultur fort. Das ist keine Überrumpelung, sondern das genaue Gegenteil davon. Überrumpelung wäre es doch gewesen, wenn wir gesagt hätten, wir schreiben das einfach ins Gesetz mit rein – Änderungsantrag und drin ist es, noch mal anhören und fertig und drin. Das ist doch gar nicht das Anliegen. Wissen Sie, wenn man sich den Entschließungsantrag durchliest und die Themen „Kinderarbeit“, „religiöse Vielfalt“, „Todesfeststellung“, „tot geborene oder zu früh geborene Kinder“, „Kommunalisierung“ liest und Sie nichts anderes hören als Islamisierung, dann kann ich Ihnen nur sagen, Ihrem Islamisierungsgeschwafel setzen wir die Ermöglichung von Heimat entgegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Heimat werden dürfen für die Menschen, die hier leben – Sie wollen das verwehren, wir wollen das gewähren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach einer intensiven, nicht leichten und sehr an das Substanzielle gehenden Debatte weiß ich und werbe ich dafür, dass unsere Fraktion mit allen Stimmen für dieses Gesetz stimmen wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns als Fraktion und auch mir persönlich ist es natürlich bewusst, dass es ein sehr emotionales Thema ist, wo man immer im Detail debattieren und auch streiten kann. Bedauerlich ist, dass sich die CDU hier in der Debatte ausschließlich auf Risiken dieser gesetzlichen Neuregelung konzentriert hat und dabei ausgeblendet hat, dass es natürlich auch Chancen beinhaltet. Das ist eine Abwägung. Das Gesetz hat Auswirkungen sowohl auf Bürgerinnen und Bürger, auf Kommunen wie auch auf sonstige Friedhofsträger, die wir manchmal bei einer so relativ nüchternen Betrachtung ausblenden. Die Bestattungskultur hat sich weiterentwickelt – das wurde schon mehrfach benannt. Sie wird es auch künftig tun. Wir sind als Politiker gut beraten, auf solche Entwicklungen zu reagieren. Das ist auch nichts Neues. Auch mit dem Hinweis, was denn überhaupt eine Thüringer Bestattungskultur ist, darf ich noch mal darauf verweisen, dass wir spätestens seit der Öffnung des Fürstengrabes in Leubingen wissen, wie früher Tote in Thüringen bestattet wurden: sarglos, sitzend, in Totenhütten, Hochbestattungen. In dem Zusammenhang den jetzigen Zustand als ausschließliche Thüringer Bestattungskultur zu bezeichnen, ist nicht nur historisch, sondern auch kulturell völlig falsch und daneben. Aber das zeichnet die AfD bekanntlich aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Gesetz wird jetzt die naturnahe Bestattung, also die Urnenbeisetzung im Wald, ermöglicht. Es gibt damit eine gesetzliche Ermächtigung zur Einrichtung solcher sogenannten Waldfriedhöfe. Wir wissen, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Auffassung vertritt, dass dies auch unter der jetzigen Rechtslage bereits möglich wäre. Aber da das Verfahren dann eher als gesetzlich ungeordnet zu betrachten wäre, ist es vernünftig, es in einen gesetzlichen Rahmen zu binden. Die Besonderheit dieser Art der Bestat
tung – nur in Urnen, keine Gebäude, keine Grabmale, keine Pflicht zur Einfriedung – ist natürlich eine Abweichung vom klassischen Friedhof. Im Gesetz stellen wir nun klar, was zum Beispiel unter Abgrenzung, Einfriedung und Zugänglichkeit zu verstehen ist. Auch da gibt es ganz unterschiedliche Debatten in der Gesellschaft. Es gibt eine heftige Debatte: Muss denn ein klassischer Friedhof zwingend noch eine Einfriedung haben und wie muss die ausgestaltet sein? Auch da gibt es Bewegung. Wir stellen das jetzt klar, ebenso den Einsatz der Verwaltungshelfer in Anwendung der jüngsten Rechtsprechung. Wir regeln auch den Verwaltungsvollzug einfacher und beschleunigen ihn damit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hier auch heute wieder in der Debatte geäußerte Befürchtung, dass die jetzige Bestattung von Urnen im Wald und die klassischen Friedhöfe in einer Art Konkurrenz stehen, die Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation und Gebührenhöhe hätte, können wir nicht nachvollziehen. Bereits jetzt sind Friedhöfe keine kostendeckenden Einrichtungen, sondern nur kostenrechnende Einrichtungen.
Das heißt, die Kommunen erheben keine kostendeckenden Gebühren, sondern über die Gebühren wird ein Kostendeckungsbeitrag erhoben, weil Friedhöfe eben auch ein Kulturgut im öffentlichen Interesse sind. Deswegen hat der Gesetzgeber bewusst hier auf die Erhebung kostendeckender Gebühren verzichtet. Die in der jüngsten Vergangenheit vollzogenen Entwicklungen durch Abwanderung und die demografische Entwicklung haben viel stärkere Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der klassischen Friedhöfe als die jetzige Möglichkeit, Urnen im Wald zu bestatten. Insofern ist das eine sehr theoretisch-abstrakte Debatte. Da werden Befürchtungen geäußert, die mit der kommunalen Praxis nur ansatzweise etwas zu tun haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die Debatte von der CDU zu Ende denkt, was die Benutzung klassischer Friedhöfe betrifft, dann müsste die CDU hier einen Änderungsantrag einbringen und möglicherweise den Anschluss- und Benutzungszwang für Friedhöfe gesetzlich normieren wollen. Das ist sicherlich weit weg. Sie müssen in Ihrer Argumentation aufpassen, in welche Richtung Sie hier debattieren.