Fazit: Für die Thüringer Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gilt bereits eine Neutralitätspflicht im Sinne einer Verfassungstreue und ein Indoktrinationsverbot. Der Gesetzentwurf der AfD für ein Neutralitätsgesetz hält der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise stand. Das habe ich Ihnen nachgewiesen und deswegen haben wir keinen Bedarf für ein solches Neutralitätsgesetz und verfassungswidrige Gesetze beschließen wir hier schon mal gar nicht. Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, liebe Gäste! Nur ein Staat, welcher der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, kann Heimstatt aller Staatsbürger sein. Er schont so das Gewissen des Bürgers und vergrößert die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen. Das sind die Worte eines meiner Hochschullehrer, bei dem ich Verfassungsrecht hatte. Es ist der Herr Prof. Dr. Martin Morlok – viele von Ihnen kennen ihn. Er hat das in seinen Grundgesetzkommentar hineingeschrieben. Über Jahrhunderte hat sich in unserem christlich-abendländisch geprägten Kulturraum, basierend auf dem Lukasevangelium, die Trennung von Religion und Staat herauskristallisiert: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ – Sie kennen auch das. Die staatliche Neutralität manifestiert sich jedenfalls in der verfassungsrechtlichen Theorie im Verzicht auf religiös-weltanschauliche und ethische Begründungen oder Symbole. Dass die politische Praxis in dem Punkt ganz anders aussieht, dass da die richtige Gesinnung oft und gerade hier im rot-rot-grün regierten Thüringen eine große Rolle spielt und dass die Mitglieder der Landesregierung insofern natürlich auch schon verfassungsgerichtlich angezählt worden sind, das ist eine Binsenweisheit. Aber was nun das Ausleben von Glaubensüberzeugungen in staatlichen Institutionen anbelangt, damit hat sich das Bundesverfassungsgericht in dem Kruzifixurteil auseinandergesetzt und notwendige Klarstellungen vorgenommen. Natürlich haben wir uns mit denen auch auseinandergesetzt. Danach gibt es gerade keinen uneingeschränkten Anspruch auf das Ausleben von Glaubensbekenntnissen in staatlichen Institutionen, weil man sich nämlich der Präsenz und Herausforderung religiöser Symbole in staatlichen Institutionen nicht einfach entziehen kann. Das beste Beispiel dafür ist die Schulpflicht.
was man in Ihrer Theorie auch heute noch so sieht, aber in der Praxis eben dank der von CDU, SPD und Rot-Rot-Grün herbeigesehnten Masseneinwanderung heute nicht mehr sagen kann. Dass die meisten der legalen und illegalen Zuwanderer des letzten Jahres hauptsächlich muslimisch und dazu auch noch männlich und jung sind, das haben mittlerweile die meisten von Ihnen hier im Plenarsaal mitbekommen. Zudem kann sich die herbeigesehnte bunte Gesellschaft aus religiösen Gründen auch schnell mal heftig in die Wolle bekommen. Das zeigen die zum Teil heftigen Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Jesiden, Muslimen und Hindus, Muslimen und Christen, wobei die gewalttätigen Attacken in der Regel von Muslimen ausgehen, die sich im Übrigen auch untereinander spin
nefeind sind. Spätestens angesichts dieser neuen Entwicklung, die absehbar war und zu verhindern gewesen wäre, aber welche die etablierte Politik schlicht nicht verhindern wollte, wächst das Gebot strikter staatlicher Neutralität auch in Thüringen, da wir hier in Thüringen von diesen Entwicklungen mit betroffen sind.
Vor allem aber wird es höchste Zeit, dass die etablierte Politik endlich ein paar Fakten zur Kenntnis nimmt, statt immer wieder untaugliche Phrasen von den vermeintlichen Gemeinsamkeiten der abrahamitischen Religionen und der Friedlichkeit des Islams herunterzuleiern, Frau Marx.
Nein, das ist keine Frechheit, das ist ein Fakt, Herr Hey. Nehmen Sie ihn endlich zur Kenntnis. Ich erkläre es Ihnen jetzt auch im Detail.
Einer dieser wesentlichen Fakten, Herr Hey, wurde von dem Islamwissenschaftler Prof. Kamil auf dem Symposium des Verfassungsschutzes am 20. Juni dieses Jahres in Erfurt erklärt, höflich beklatscht und offenkundig nicht verstanden von den Vertretern der SPD. Es geht dabei um den Fakt, dass sich das arabisch-islamische Gesellschaftsmodell grundlegend vom mitteleuropäischen unterscheidet, da es keine Trennung zwischen Religion und Staat vorsieht, Frau Marx.
Kamil sprach von zwei Zivilisationen. Eine davon ist unsere christlich-abendländliche Kultur, die kennen Sie schon, Frau Marx. Die andere kennen sie offensichtlich nicht, das ist nämlich die arabisch-islamische, die letztes Jahr von Frau Merkel eingeladen worden und auch hier in Thüringen ansässig ist.
Nach den Überzeugungen Kamils – da liegt das Problem – wird diese arabisch-islamische Zivilisation vielleicht in 50 oder 100 Jahren dasselbe Verständnis von Religion und Staat und von der Trennung dieser beiden Aspekte entwickelt haben, aber die Betonung liegt auf „vielleicht“, Frau Kollegin Marx.
Bassam Tibi, der Vordenker des Euro-Islams, ist da schon wesentlich pessimistischer. Er hat nämlich erkannt, dass die Idee des verfassungskonformen Euro-Islams zurzeit eine reine Kopfgeburt weniger Intellektueller ist, der so ziemlich das Wichtigste fehlt, was eine Religion braucht, nämlich die Anhänger.
Was aber ist die Folge, wenn man Millionen Muslime in unser christlich-abendländisch geprägtes Land lässt? Muslime, die in einer zumindest deutlichen Mehrzahl – ich will nicht von allen reden, aber doch von einer deutlichen Mehrzahl – die Trennung von Politik und Recht, Rollenverständnis der traditionellen Lebensweise und sozusagen den anderen Aspekten des Islams, überhaupt nicht kennen, gar nicht kennen können, weil sie nämlich aus einem Kulturraum kommen, der diese Trennung nie praktiziert hat, und die diese Trennung erst mal mühsam erlernen müssen, aber andererseits von Altparteienpolitikern wie Ihnen allen – von links bis CDU – ständig darin bestärkt werden, dass sie doch gar keine allzu großen Anpassungen an die deutsche Leitkultur – das Wort ist Ihnen ja allein schon zuwider – vornehmen müssen? Es ist ganz klar absehbar, was in so einem Fall passiert: Unsere Rechtsund Werteordnung wird einer massiven Belastungsprobe ausgesetzt. Damit meine ich nicht kriminelle Akte, wie sie von muslimisch geprägten Zuwanderern letztes Jahr in Suhl oder in Celle, zu Silvester in Köln oder in anderen westdeutschen Großstädten begangen worden sind und für die es durchaus überzeugende Erklärungsansätze gibt, die nicht von uns kommen, aber die eben durchaus beleuchten, welche Rolle der unter Zuwanderern weitverbreitete islamistische Blick auf Frauen oder zum Beispiel Ungläubige spielt. Nein, bereits weit unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit mangelt es bei einer viel zu großen Anzahl muslimischer Zuwanderer an der Akzeptanz unserer gesetzlichen, sittlichen und traditionellen Regeln. Mit viel zu viel Selbstverständnis werden da Extrawürste gefordert, sei es in der Schule, sei es bei den Schwimmstunden, sei es bei der Akzeptanz der Rechtsprechungskompetenz unserer Gerichte – ich spreche da nur die islamischen Friedensrichter an – oder sei es zum Beispiel bei der Kunst. Mit viel zu viel Bereitwilligkeit, meine Damen und Herren des etablierten Lagers, räumen Sie diese Extrawürste auch ein, meist in Tateinheit mit – ja, man kann es so sagen – offensiv zur Schau gestellter Denkfaulheit. Die haben wir auch heute wieder präsentiert bekommen. Dafür gibt es in Thüringen...
Das ist dann so. Aber es gibt auch in Thüringen diese Beispiele, Frau Marx. Diese werden einem spätestens auf den zweiten Blick klar, wenn man sich zum Beispiel mal die islamistische Sekte der Ahmadiyya-Gemeinde ansieht, die Sie hier willkommen heißen und deren Missionierungsabsichten Sie auch noch begrüßen, obwohl diese Sekte mit
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ganz klar auf Kriegsfuß steht. Das erkennen Sie auch an dem absolut archaischen Frauenbild dieser Sekte,
ihrer nicht einmal ansatzweise verhüllten Intoleranz gegenüber Homosexuellen und deren Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Frau Rothe-Beinlich.
Dieser Umgang hat nichts mit unserem grundgesetzlich verbrieften Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu tun, und das sollten Sie wissen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihren Tweet mit Bodo Ra- melow, den Sie losgelassen haben, den müssen Sie uns mal erklären!)
Extrawürste, Frau Rothe-Beinlich, werden aber auch gebraten, wenn zum Beispiel für muslimische Asylbewerber in Gera proaktiv nackte Statuen verhüllt werden oder wenn das Bildungsministerium von Frau Klaubert über Islamunterricht an Thüringer Schulen ausgerechnet mit Abdullah Dündar gesprochen hat, nämlich demjenigen, der der Vorsteher des Erfurter Moschee e.V. war, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Da fehlt jede kritische Distanz bei Ihnen, meine Damen und Herren, jede kritische Distanz.
Meine Damen und Herren, viel zu lange haben Sie eine Politik nach dem Motto „Jedem Tierchen sein Pläsierchen“ gemacht. Doch damit muss spätestens dann Schluss sein, wenn man, ohne das Volk zu fragen, jede Menge neue Kulturen einlädt, die ganz anders drauf sind als diejenigen, die diese Gesellschaft bisher gebildet haben.
Das gilt umso mehr, als die Pläsierchen, meine Damen und Herren, handfeste Herausforderungen sind, die von den anderen Bürgern in diesem Land nicht akzeptiert werden und damit zwangsläufig früher oder später zu heftigen Konflikten führen. Sie können sie ja schon im Westen beobachten. Es wird Ihnen nämlich nicht gelingen, den Widerstand gegenüber solchen Herausforderungen dadurch einzudämmen – wie Sie es hier auch wieder versuchen –, indem Sie es einfach für rassistisch erklären. Diese Zeiten, meine Damen und Herren, Frau Marx, Herr Blechschmidt, sind vorbei.
Wenn wir den Frieden in unserer Gesellschaft erhalten wollen, dann müssen wir Schluss mit Extrawürsten machen, auch für muslimische Zuwanderer. Die müssen ihr Leben in Deutschland auch oh
ne fremdenreligiösen Kompass gestalten können und nicht den hier lebenden Menschen damit auf den Senkel gehen.
Wir müssen klarmachen, wie das funktionieren soll. Wo fängt man damit am besten an? Natürlich fängt man am besten bei staatlichen Institutionen an, bei den Beschäftigten staatlicher Institutionen, die als Repräsentanten des Staats wahrgenommen werden. Wenn muslimische Migranten solche Positionen einnehmen wollen – und natürlich dürfen sie das, keine Frage –, dann kann man von ihnen erwarten, dass sie das hinbekommen, ohne ihre Religionszugehörigkeit offensiv vor sich herzutragen.
Ach, wieder dieses Argument mit der Religionsfreiheit. Darauf gehe ich gleich ein, Frau Rothe-Beinlich.
Spätestens hier kommen wir zur Frage, ob das Kopftuch ein entsprechendes religiöses Symbol ist. Auch das wird teilweise bestritten. Bassam Tibi hat dazu gesagt, das Kopftuch bringt einerseits eine Scharia-Weltanschauung zum Ausdruck und stellt andererseits eine ausdrückliche zivilisatorische Abgrenzung gegenüber allem dar, was westlich-europäisch-säkular ist. Dafür stehen Sie ja eigentlich, Frau Rothe-Beinlich.
Fereshta Ludin, das ist eine Frau, die gegen das Verbot, als Lehrerin Kopftuch zu tragen, vor dem Verfassungsgericht gekämpft und 2004 dort verloren hat, Fereshta Ludin hat die Sichtweise auf das Kopftuch – übrigens durch ihre eigenen Äußerungen – bestätigt. Deutsche Frauen sind nach Meinung von Frau Ludin unrein. Muslimische Frauen hätten mehr Rechte als sie und der Schleier ist für Frau Ludin „ein Schutz vor westlicher Dekadenz“ – das ist übrigens ein wörtliches Zitat.
Das Kopftuch, meine Damen und Herren, darf als religiöses Symbol in den staatlichen Institutionen unseres Landes nicht geduldet werden, wenn Sie es mit der Integration ernst meinen. Und für alle die, die jetzt das laizistische Prinzip bedienen, und die vielleicht auch noch sagen, na ja, so eine strenge Trennung zwischen Religion und Staat haben wir ja gar nicht: Es hat sich aber auch viel geändert. Zum Zweiten gibt es bei uns ja immer noch auch Ausnahmen für den Bekenntnisbericht.