Ich will in dieser Frage der finanzpolitischen Aspekte auch noch eines aufwerfen: Was passiert denn, wenn künftig jeder Minister hier ankommt und sich für seine einzelnen Lieblingsprojekte Gesetze schreiben lässt, nur weil er sich in den Haushaltsverhandlungen nicht durchsetzen konnte? Das kann am Ende nicht Regierungshandeln sein und deswegen sage ich noch einmal: Hier ist nichts anderes als ein politisches Geschenk für den gescheiterten Wassercent gemacht worden.
Dann will ich in der Sache noch drei weitere Dinge anmerken, die man im Übrigen, wenn man über die Frage der Finanzierung hinausgedacht hätte, auch mit hätte diskutieren können. Das eine ist – der Brief ist an alle Fraktionen gegangen –, dass natürlich die Talsperrenverwaltung in Thüringen – wir alle wissen, dass die Talsperren auch eine enorme Bedeutung für den Hochwasserschutz haben –, dass die natürlich beklagen, dass sie für ihren Teil der hoheitlichen Aufgaben, also für den Hochwasserschutz, nicht ausreichend finanziell ausgestattet sind und dass es sozusagen ein Missverhältnis zwischen den Aufgaben, die hoheitlich zugeschrieben werden, und den Mitteln, die dann der Freistaat finanziell da zur Verfügung stellt, gibt. Deswegen ist das ein Punkt, an dem es sicherlich Handlungsbedarf gibt, und deswegen sollte man auch diesen Appell, der hier aus dem Bereich der Fernwasserversorgung kommt, auch sehr, sehr ernst nehmen. Denn am Ende ist Hochwasserschutz effektiv, wenn Behördenhandeln, das Handeln von Kommunen und Grundstückseigentümern miteinander verzahnt wird, und da erscheint uns auch die Zusammenarbeit mit der Talsperrenverwaltung ganz entscheidend. Deswegen muss dieser Punkt noch mal angeschaut werden: Ist die finanzielle Ausstattung
Dann der dritte Punkt, den wir durchaus kritisch sehen: Herr Kummer hat es in der Berichterstattung angesprochen, dass der Gemeinde- und Städtebund noch mal darauf hingewiesen hat, dass es natürlich auch um eine auskömmliche Finanzausstattung im Bereich der Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten bei den Gewässern der zweiten Ordnung geht. Auch da braucht es klare Aussagen. Da hätte man durchaus auch, wenn man so ein Gesetz anpackt, wo es um Hochwasserschutz geht, verbindlichere Aussagen machen können, außer sozusagen einer Ministerin Geld für den Haushalt zuzuschreiben.
Dann will ich als letzten Punkt, weil auch das eine wichtige Frage mit Blick darauf ist, wie wir Hochwasser vermeiden können, die Ausdehnung des Pegelnetzes der TLUG, um sozusagen Flutereignisse besser zu erkennen, ansprechen. Soweit mir bekannt ist, gibt es da zwar Förderprogramme für die Kommunen, was die Gewässer der zweiten Ordnung betrifft, aber hier wäre es durchaus gut, wenn man am Ende festlegt, dass auch das Pegelnetz der TLUG entsprechend ausgedehnt wird, weil natürlich Hochwasser in den jeweiligen Oberläufen entsteht. Deswegen sollte auch diese Frage noch mal konkreter mit einbezogen werden.
Abschließend will ich noch mal darauf hinweisen, dass natürlich auch die Bundesregierung tätig ist. Und ich glaube, es ist immer wichtig, wenn man über Hochwasserschutz redet, dass man das als nationale Aufgabe begreift. Denn Hochwasser kennt bekanntlich keine Ländergrenzen. Deswegen will ich noch mal darauf hinweisen, dass auch die Bundesregierung mit einem nationalen Hochwasserschutzprogramm mit jeweils 100 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018 hier durchaus Verantwortung wahrnimmt. Das ist zu begrüßen und das soll hier noch mal unterstrichen werden. Denn bisher entstanden rund 29 überregionale Projekte zur Deichrückverlegung und 57 weitere zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung. All das zeigt, dass auch der Bund hier Verantwortung wahrnimmt. Ich glaube, Bund und Land in der Frage Hand in Hand ist ein guter Ansatz, und deswegen sei an dieser Stelle hierauf noch mal hingewiesen.
Ich will ausdrücklich sagen, dass wir nicht gegen das Gesetz stimmen werden, weil ich ausgeführt habe, dass Hochwasserschutz im Grundsatz richtig ist, aber zustimmen kann man diesem Gesetz auch nicht, weil es am Ende eher das Ergebnis von irgendwelchen politischen Spielchen in der Koalition ist und das Ergebnis von gescheiterten Etat-Verhandlungen für den Einzelplan der Umweltministerin. Wir werden uns enthalten, weil wir dieses Ge
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstem erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Kobelt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gruhner, Sie haben kritisiert, dass das etwas dünn ist und wenig ist. Da muss ich Ihnen sagen: Es ist wenig Papier, das stimmt, aber mit großer Wirkung.
Wenn man Ihre Papiere manchmal liest, ist es leider oftmals andersherum. Aber ich merke schon in Ihren Ausführungen, dass es Ihnen auch schwerfällt, Kritik zu finden, wenige Punkte zu finden, die Sie kritisieren. Eigentlich ist es vielleicht in Ihrem Innersten, einfach mal zu sagen: Mensch, heute ist ein guter Tag für den Hochwasserschutz in Thüringen!
Nach anderthalbjährigem Ringen in der Koalition haben wir uns auf ein Gesetz geeinigt, was eine auskömmliche Finanzierung für den Hochwasserschutz in Thüringen bietet, was zukunftsfähig ist und was die Grundlage legt, um praktikable Lösungen zu finden. Da möchte ich an dieser Stelle mal ganz herzlichen Dank an unsere Kollegen von SPD und Linken und natürlich auch an das federführende Umweltministerium sagen.
Mit diesem Gesetz ist die Grundlage geschaffen, dass wir zusammen mit Kofinanzierung von Bund und EU in den nächsten fünf Jahren 271 Millionen Euro in den Hochwasserschutz in Thüringen investieren können. Das sind 271 Millionen Euro Vorsorge. Das ist Hochwasserschutz hier vor Ort, was Investitionen ermöglicht, und das ist, muss man deutlich sagen, heute wirklich ein guter Tag für den Hochwasserschutz.
Es wird damit erreicht, dass wir den Flüssen mehr Raum geben können, dass wir Retentionsflächen Vorrang geben können, dass wir Deiche rückverlegen können, Polderprojekte entwickeln und auch dass es Entschädigungszahlen zum Beispiel für Landwirte geben kann, die ihre Flächen für den Hochwasserschutz zur Verfügung stellen und dann die Felder wieder neu bewirtschaften können. Man muss aber auch sagen: Es ist ein erster Schritt für unsere Flüsse und Gewässer und Seen in Thüringen. Es stellt speziell für den Hochwasserschutz
die Finanzierung dar. Aber wenn wir gute Wasserqualität in Thüringen haben, müssen wir natürlich noch weitergehen. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir aktiv am Thüringer Wassergesetz arbeiten. Da sind noch einige Aufgaben zu lösen. Unsere Position als Bündnis 90/Die Grünen ist ganz klar: Wir müssen schnellstmöglich in diesen Bereichen Defizite bei Gewässer- und Deichunterhaltung beseitigen, Finanzierung von diesen Maßnahmen in den Kommunen sichern, die Kommunen mit den Landkreisen oder den Gewässerunterhaltungsverbänden wieder dazu bringen, dass sie sich mehr um die Gewässer kümmern können, dass eine auskömmliche Finanzierung da ist. Aber wir sagen auch ganz klar, wir brauchen im Gewässerschutz auch Maßnahmen, wie zum Beispiel über 10 Meter Gewässerrandstreifen, die Wasserqualität direkt verbessern und die Eintragungen zum Beispiel aus der Landwirtschaft mit Schadstoffen verringern. Wir brauchen eine bessere Struktur und müssen auch an den Bereichen Kleinkläranlagen innovative Lösungen finden, damit wir entweder einen höheren Anschlussgrad haben oder dass auch Kleinkläranlagen besser gefördert werden, damit wir insgesamt dem großen Ziel näher kommen, unsere Gewässer in Thüringen für die nächste Generation in einer top Qualität zu hinterlassen, aber auch für die Menschen, die sie jetzt schon nutzen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Bündnis 90/Die Grünen sind wir schon ein bisschen stolz, dass wir es geschafft haben, trotz vieler Diskussionen eine auskömmliche Finanzierung für den Hochwasserschutz gefunden zu haben, damit es jetzt mit mehr Hochwasserschutz losgehen kann. Das ist auch ein Zeichen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung und wir als Abgeordnete auch in schwierigen Debatten zusammenstehen, gut zusammenarbeiten, konstruktive Lösungen finden. Daher bitte ich Sie, vielleicht auch von der CDU, sich einen kleinen Ruck zu geben und diesem guten Gesetz heute zuzustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nun erfülle ich den Redewunsch von Frau Abgeordneter Becker, SPD-Fraktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, es ist schon spät, wir können uns kurzfassen.
Das macht immer Spaß, da kann man sich wenigstens mit Ihnen auseinandersetzen. Es soll nichts gegen Frau Tasch sein, die sicherlich beim Gemeinde- und Städtebund ist und dort ihre Ansichten als ehrenamtliche Bürgermeisterin vertritt. Das ist ja alles in Ordnung, alle haben wir unsere Spielwiesen, das ist vollkommen klar. Ich habe aber wirklich nicht gemeint, dass das Gesetz zu kurz ist, sondern ich habe gesagt: Wenn Sie auf vier Punkte eingehen wollen, das wird schon ganz schön schwer. Ich sehe es wirklich ein: Ein Hochwasserfinanzierungsgesetz, das ist eindeutig so – ich finde das nicht schlimm, ich finde das gut, wenn die Umweltministerin sich durchsetzt, um die Finanzierung des Hochwasserschutzes für die nächsten Jahre auf sichere Füße zu stellen, da ist doch nichts dabei –,
Das ist das erste Mal. Wenn Sie bei Ihren Recherchen noch die Große Anfrage der Grünen aus der letzten Legislaturperiode zur Hand nehmen würden, dann könnten Sie nachlesen, wie wichtig das ist und wie viel Defizite wir bei den Anlagen haben. Bis zu 90 Prozent sind in einem sehr schlechten Zustand. Das ist nicht über Nacht dahergekommen.
Es ist seit 1990 schon eine lange Zeit, in der wir wenig getan haben. Das muss man einfach so sagen. Ich glaube, in den letzten Jahren, bevor jetzt eine grüne Umweltministerin das Heft in die Hand nahm, waren das immer CDU-Minister, die dafür die Verantwortung hatten. In den letzten Jahren hätte auch schon anders gehandelt werden müssen. Das ist leider nicht passiert. Deshalb läuft da ein bisschen was auf und wir sind froh und dankbar, dass wir gemeinsam jetzt eine Lösung dafür gefunden haben, um unseren Flüssen mehr Raum zu geben. Es gibt auch da sicherlich ein leichtes Umdenken – natürlich muss man auch die Technik beachten, das ist keine Frage –, aber wir wollen auch weitergehen und den Flüssen mehr Raum geben. Das wird immer gesagt, auch von CDU-Leuten. Herr Kohl hat das auch einmal gesagt, aber immer nur dann, wenn das Wasser gerade da ist. Wenn es dann weg ist, vergisst man es schnell wieder. Wir sind anders. Wir wollen auch daran denken, wenn es gerade keine Hochwasserereignisse gibt, und wollen das in den nächsten Jahren kontinuierlich umsetzen, unseren Flüssen wirklich wieder Raum geben und mit dem Hochwasserschutz genau abwägen zwischen Deichsanierung und anderen Möglichkeiten, die es gibt. Da brauchen wir sicherlich auch lange Prozesse, die mit den betrof
fenen Landbesitzern geführt werden müssen. Aber ich bin guter Dinge, dass wir da in den nächsten Jahren gut vorankommen und neue Lösungen anbieten können, wo auch alle in Thüringen mitgenommen werden und wo alle in Thüringen auch froh darüber sind. Natürlich können auch wir nicht ausschließen, dass es wieder zu Hochwasserereignissen kommt. Das kann keiner. Das zeigt auch der Klimawandel, wie schnell das gehen kann und wie das teilweise auch an Gebieten entsteht, wo vorher gar keine Hochwasserschadensereignisse waren. Dort müssen wir auch aufpassen, das im Auge behalten und eigentlich parallel verfahren. Da könnten Sie ja bei der Klimapolitik noch ein bisschen etwas anderes machen und in Sachen Verkehr vielleicht auch einmal umdenken. Also ich komme da jetzt auf komische Ideen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz, wo Ihre Partei vielleicht auch noch neue Ansätze finden könnte, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Nichtsdestotrotz ist das Gesetz sehr kurz und übersichtlich. Wir haben im Großen und Ganzen Zustimmung. Herr Kummer ist in seiner Berichterstattung aus dem Ausschuss schon darauf eingegangen. Die SPD-Fraktion ist frohen Mutes, dass wir in den nächsten Jahren bis 2021 da gut was umsetzen können, stellen das Geld zur Verfügung. Da hätte sich jeder Bundesverkehrsminister auch mal gefreut, wenn sein Bundesverkehrswegeplan untersetzt gewesen wäre mit Geld. Das hat es nie gegeben in den letzten Jahren auf Bundesebene. Wir machen das anders, gehen neue Wege und hoffen, dass wir für die Thüringerinnen und Thüringer etwas schaffen. Ich bin guten Mutes, dass es uns gelingen wird. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion diesem Gesetz auch zu. Den AfD-Antrag lehnen wir natürlich ab und auch dem Antrag von Herrn Krumpe können wir nicht zustimmen. Der Ansatz ist in Ordnung, aber wir reden noch bilateral mit Ihnen darüber, wie wir das anders regeln können. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster hat das Wort Herr Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauer! Wir sind natürlich wirklich untröstlich, Frau Becker, dass Sie unseren Berichtsersuchensantrag ablehnen. Selbst Informationen wollen Sie also nicht haben. Das ist schon eine tolle Sache. Beim Hochwasserschutz fallen leider Anspruch und Wirklichkeit bei der Landesregierung weit auseinander. Das muss man leider feststellen. Es wird besonders deutlich, wenn man sich die Pla
nung des Landesprogramms ansieht und mit der Realität abgleicht. Wir haben hier bereits wiederholt auf die Diskrepanzen hingewiesen, auch Herr Gruhner war so nett in seinen Ausführungen und hat darauf hingewiesen. Deswegen wollen wir uns das hier jetzt ersparen, erneut diese riesige Kluft aufzuführen. Ein Blick in die Drucksachen 434 und 435 gibt dazu allerdings ausreichend Aufschluss. Es ist richtig, dass die Verbesserung des landesweiten Hochwasserschutzes seine Zeit in Anspruch nimmt, aber die Monate und Jahre ziehen ins Land und die bisherigen Verbesserungen sind mehr als fragwürdig. Wir haben deswegen einen Entschließungsantrag eingebracht und ich bitte Sie noch mal, Frau Becker von der SPD und auch die anderen, dementsprechend dort zuzustimmen. Die Landesregierung soll bis Ende 2018 über die Fortschritte berichten und es kann ja wohl nicht schlimm sein, wenn man dort berichtet. Wir denken, dass dies ein angemessener Zeitraum ist, um über erste Erfolge zu berichten. Dies ist insbesondere wichtig, weil auch schon viel Zeit ins Land gegangen ist, um hier entsprechende Maßnahmen, die auch die CDU-Regierung versäumt hat, zu bewerkstelligen.
Damit kommen wir zu dem eigentlichen Problem des Hochwasserschutzes, denn die operativen Fragen müssen von den Experten beantwortet werden. Man muss abwägen, ob mehr technischer oder mehr vorbeugender Hochwasserschutz notwendig ist. Dies wird sich nicht im Allgemeinen beantworten lassen, sondern ist immer auf Einzelfallsituationen anzupassen. Ich denke, es ist Konsens, wenn weiterhin eine Kombination aus beiden Methoden Anwendung findet. In den entsprechenden Behörden ist die Kompetenz vorhanden und dort sollen auch die Fachfragen beantwortet werden. Hier im Parlament sind hingegen ganz andere Fragen zu beantworten. Deswegen ging es auch am Thema vorbei, als Staatssekretär Möller bei der Einbringung des Gesetzes die zahlreichen Einzelmaßnahmen des Hochwasserschutzes aufgeführt hat, denn hier sind die Finanzierungsfragen zu klären, und genau da hakt es, sehr geehrte Damen und Herren. Die in dem Gesetz aufgeführten Mittel sind nichts als Lippenbekenntnisse; das wissen Sie, Frau Ministerin, und das wissen Sie auch, liebe Koalitionspartner. Es war Herr Hey, der sie damals mit Freude vorgeführt hatte und dem Hochwasserschutz die angedachte Finanzierungsgrundlage entzogen hatte. Es wird der SPD ebenso wieder eine Freude sein, Ihnen die entsprechenden Gelder in den kommenden Haushaltsverhandlungen zu verwehren. Ich könnte mir vorstellen, dass Herr Hey Sie dann als Verantwortliche benennt, wenn die nächsten Hochwasser entstehen und – wie gesagt – unvorbereitet den Freistaat treffen.
Das Umweltministerium gibt hier eine detaillierte Auskunft über Einzelmaßnahmen des Hochwasserschutzes, doch das alles wird nicht umgesetzt wer
den, wenn das Geld fehlt. Es kostet einen Federstrich im Rahmen des nächsten Haushaltsbegleitgesetzes, die heute bewilligten Gelder wieder zu streichen oder zu verringern. Genau das wird passieren, wenn eben nicht genug Geld da ist, um all die Verpflichtungen an anderer Stelle zu bedienen. Denken Sie außerdem an die sinkenden Mittel vom Bund und der EU. Es geht beim Hochwasserschutz deswegen ebenso wie bei all den anderen wichtigen Fragen um den politischen Willen. Für die Unterkunft und die Betreuung der Migranten wurden innerhalb kürzester Zeit 1,1 Milliarden Euro in den Doppelhaushalt eingestellt. Da hat man den politischen Willen bewiesen, aber an sicherlich falscher Stelle. Hier beim Hochwasserschutz hingegen debattiert man seit knapp zwei Jahren über die Finanzierung. Das ist in unseren Augen Ausdruck des fehlenden politischen Willens der Koalition, zügig den Hochwasserschutz zu verbessern. Das ist damit auch zugleich Ausdruck des fehlenden Willens, die Anwohner an den Flüssen, deren Leben und Eigentum vor Hochwasserkatastrophen zu schützen. Stattdessen reden wir hier zum zigsten Male über die angeblich finanziellen und rechtlichen Grundlagen für den Hochwasserschutz. Stellen Sie doch einfach die notwendigen Mittel in den entsprechenden Haushalt ein und ermöglichen Sie so die entsprechende Arbeit für den Hochwasserschutz! Das können Sie jederzeit machen. Dafür brauchen Sie aber kein Schaufenstergesetz, mit dem Sie sich nichts außer zwei oder drei Jahre Zeit verschaffen, und das bloß, weil sich diese Koalition nicht auf die Finanzierung des Hochwasserschutzes einigen konnte.
Aber es gibt letztendlich nicht nur bei der Finanzierung Probleme. Das gesamte System des Hochwasserschutzes muss neu überdacht werden. Ich spreche hier von den Verantwortlichkeiten. Die Trennung des Hochwasserschutzes in Maßnahmen erster und zweiter Ordnung ist überholt und wird den Anforderungen nicht gerecht. Der Umfang der Baumaßnahmen und die Anforderungen des Umwelt- und Artenschutzes sprechen eindeutig dafür, diese Aufgaben komplett in die Hand des Landes zu legen. Im Rahmen der Funktionalreform muss das Land die Verantwortung für den Hochwasserschutz auch für die Gewässer der zweiten Ordnung übernehmen. So sieht das Hochwasserschutzprogramm vor, die Kommunen zu unterstützen. Nun standen aber 2015 nicht mal die dafür angedachten Publikationen entsprechend zur Verfügung und deren Mittel dafür. Das Land zieht sich komplett aus seiner Verantwortlichkeit zurück, aber Hochwasser macht eben nicht an den Gewässergrenzen halt. Wenn das Land seine Verantwortung für die Anwohner an den Flüssen wirklich wahrnehmen würde, dann würde es einen einheitlichen Hochwasserschutz sicherstellen. Bei den 1.525 Kilometern
Flusslänge der Gewässer erster Ordnung kümmert sich das Land, jedoch bei den 15.300 Kilometern Gewässer zweiter Ordner werden die Kommunen mehr oder weniger mit dem Problem allein gelassen. Da sieht man schon mal die Diskrepanz, wie gesagt, bei dem Unterschied 15.300 Kilometer, da sagt das Land „Macht mal selber!“ und bei 1.525 Kilometer kümmert sich das Land, was wir auch entsprechend nicht schlechtreden wollen, dass man sich dort kümmert, aber es ist eben einfach zu wenig.
Es gilt zu hoffen, dass die heute bereitgestellten Mittel zum angedachten Zeitpunkt wirklich in den Haushalt eingestellt werden. Für die Zukunft aber darf sich das Land nicht hinter den künstlich geschaffenen Verantwortlichkeiten verstecken. Das Land hat die Kompetenz und die zentrale Steuerungsinstanz für einen Hochwasserschutz aus einem Guss. Wir fordern Sie auf, das entsprechend umzusetzen.
Abschließend: Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser ist keine freiwillige Aufgabe des Landes, so wie es das Gesetz vorsieht, sondern der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren ist eine Kernaufgabe des Staates. Hier sind sie von Rot-RotGrün in der Pflicht, diesen Schutz der Bevölkerung vor Gefahren umzusetzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Mit dem heutigen Tag wird die Umsetzung des Landesprogramms Hochwasserschutz und die damit verbundene Finanzierung per Gesetz sichergestellt. Damit hätte meine Rede eigentlich aufhören sollen, aber, meine Damen und Herren, die Reden meiner Vorredner Kießling und Gruhner sind es schon wert, ein wenig darauf einzugehen.