Protocol of the Session on September 28, 2016

(Abg. Müller)

eine wirtschaftliche Entwicklung und einen Angleichungsprozess allein deshalb nicht mehr schaffen, weil der zu Vergleichende ein bewegliches Ziel ist – die westdeutschen Länder bleiben nicht stehen, sie entwickeln sich unter vergleichsweise besseren Bedingungen besser –, dann ist es hervorragend, was hier in Thüringen an wirtschaftlicher Entwicklung vonstatten geht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Zweite, was Sie nicht bedenken, ist Folgendes: Politik zieht die Unternehmen nicht wie Gras aus dem Boden. Was wir machen können, ist, die Rahmenbedingungen zu setzen. Und das meint die Exekutive genauso wie die Legislative. Da möchte ich gern von Ihnen ganz konkret hören, was denn die Entscheidungen der rot-rot-grünen Regierung in den letzten anderthalb Jahren damit zu tun haben, dass zum Beispiel die Zulieferindustrie zunehmend Schwierigkeiten hat. Ich komme gleich darauf zu sprechen. Ich möchte von Ihnen konkret wissen, ob das Bildungsfreistellungsgesetz, das Sie so gemütlich jedes Mal ansprechen, was noch nicht einmal in seiner Durchsetzung am Anfang ist, was die Annahme dieses Gesetzes anbetrifft, was das für Auswirkungen haben soll. Erzählen Sie den Bürgern nicht ein solches Blech, sondern bleiben Sie bei den Fakten und sagen Sie klipp und klar, welche Entscheidung falsch gewesen ist und zu einem wirtschaftlichen Abschwung oder Stagnation geführt hat, und bleiben Sie nicht im Allgemeinen stehen!

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Dafür reicht ja die Zeit leider nicht!)

Ja, die Zeit reicht nicht, aber vielleicht hören Sie auf, ständig nur über das halb volle Glas zu reden, auch in Bezug auf Europa.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die wirtschaftliche Entwicklung, letztlich Ihr persönlicher Wohlstand, gründet darauf, dass es die Aufbauleistung im Osten gegeben hat – Ärmel hochkrempeln –, dass wir Transfers von West nach Ost hatten und dass die Europäische Union in ihrer Solidarität hier mit zugepackt hat. Ansonsten stünden Sie nicht so da, auch persönlich, wie Sie jetzt dastehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb: Reden Sie differenziert über die Europäische Union und über den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung.

Jetzt zur Industrie: Es ist sattsam bekannt, dass die Industrie das Rückgrat Thüringens ist. Mit ungefähr 170.000 Beschäftigten, 1.800 Betrieben, einem Umsatz von 33 Milliarden Euro pro anno ist es die Säule, um die wir uns kümmern müssen. Wenn es

innerhalb der Industrie eine Problembranche gibt, dann sind es die Automobilindustrie und die Zulieferer, und zwar nicht deshalb, weil es jetzt kurzfristig einen scharfen Wind gibt, sondern weil wir uns auf dem Hintergrund der tagesaktuellen Ereignisse um die Herausforderungen dieser Branche insgesamt kümmern müssen. Die liegen auf dem Tisch unter den großen Stichworten „Energiewende“, „Digitalisierung“, „demografischer Wandel“, „Globalisierung“. Das kann man auf die Automobilindustrie herunterbrechen.

Wir haben es mit völlig veränderten Fahrzeugsystemen zu tun. Denken Sie an Baukastensysteme. Wir haben es mit einer Entwicklung hin zu neuen Antrieben, zu neuen Kraftstoffen zu tun. Die OEMs, die großen Automobilbauer gehen in die Märkte. Sie globalisieren sich und die Zulieferer müssen mitgehen. Wir haben es mit einem zum Teil gestörten Verhältnis zwischen den Großen und den Zulieferern zu tun. Auf all diesen Sektoren warten riesige Herausforderungen. Wenn Sie jetzt noch bedenken, dass die Digitalisierung Einzug hält, dass wir über fahrerloses Fahren nachdenken, dass sich das Mobilitätsverhalten des Nutzers in der Zukunft völlig verändert – alles das stürmt auf diese Branche ein, darauf müssen wir uns im Laufe der nächsten Monate intensiv einstellen.

Jetzt bin ich wieder bei der Frage: Was kann die öffentliche Hand eigentlich tun? Ich kann mich nicht mit einem Blaumann an das Band stellen und dafür sorgen, dass es da vielleicht noch schneller geht, sondern wir können die Rahmenbedingungen schaffen. Einige sind von den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen bereits angesprochen worden. Ich will auf einige zusätzlich hinweisen. Zunächst einmal hat Frau Mühlbauer auf unser Thüringer Innovationszentrum Mobilität verwiesen. Wir brauchen dringend wissenschaftliches Fundament: Wie können wir – und ich nehme das große Wort in den Mund – eine Konversion nicht zuletzt auch bei den Zulieferern im Laufe der nächsten Zeit einleiten? Das heißt: Wie können wir das, was bei den OEMs produziert wird und in einem stetigen Wandel ist, den ich kurz angedeutet habe, auf die Zulieferer übertragen? Das ist der erste Punkt. Deshalb überlegen wir – wir sind dort sehr weit fortgeschritten –, zusammen mit der TU Ilmenau eine Honorarprofessur entsprechend ausgestattet einzurichten, die uns wissenschaftliches Fundament gibt, damit wir nicht nur immer von einem Professor aus NordrheinWestfalen Ratschläge bekommen müssen.

Das zweite Thema ist: Wie können wir Geld in diese Branche lenken? Da spielt die regionale Innovationsstrategie mit ihrem Sektor Produktion und Produktionssysteme eine Rolle. Hier gibt es in Forschungsverbünden nicht zuletzt auch mit der Automobilindustrie und den Zulieferern hervorragende Projekte, die wir finanziell unterstützen. Und das – noch einmal, Herr Möller! – ist wichtig, dass man

(Minister Tiefensee)

dem Bürger sagt, das ist die Aufgabe von Wirtschaftspolitik eines Landes, eines Landtags, einer Exekutive, nämlich die entsprechenden Incentives zu setzen, damit Innovation geschieht.

Ein weiteres Thema – das hat dankenswerterweise Herr Voigt angesprochen – ist das Bündnis für Industrie. Wie wir das aufgestellt haben, können Sie kritisch sehen. Ich weiß, Sie haben eine Weile überlegt und dann gesagt, das kann eigentlich nicht gut sein, weil die Kammern nicht mitarbeiten. Aber die Kammern arbeiten an ganz anderen Stellen. Wir brauchen das Bündnis der Sozialpartner, die sich nicht nur treffen, wenn es um Tarifabschlüsse geht, sondern die sich als Tarifpartner ständig unter der Moderation des Landes – ähnlich, wie das auch auf Bundesebene ist – zusammenfinden und über die tagespolitischen und die aktuellen Dinge reden.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Deshalb gibt es das Bündnis für Industrie in dieser Weise. Wir wollen dort genau diese Fragen, zum Beispiel Arbeit 4.0, aber eben auch gewandelte Welt in der Digitalisierung miteinander diskutieren, weil wir die Arbeitnehmer, gute Arbeit genauso wie die Arbeitgeber, die ihr Geld verdienen müssen, im Blick haben.

Darüber hinaus steht der gesamte Werkzeugkasten der Förderung der Wirtschaft zur Verfügung, insbesondere für die Automobilindustrie. Wenn Sie daran denken, dass wir im Rahmen der GRW bis mindestens 2019 noch fördern können, dass wir Forschungsnetzwerke zum Beispiel auch für Opel aufsetzen können – alles das kann vom Land gefördert werden. Wir können Innovation in der Weise fördern, dass wir die Verbindung zwischen Hochschulund Forschungseinrichtungen einerseits und den Transfer von Wissenschaftlern in die kleinen und mittelständischen Unternehmen finanziell unterstützen. Alles das tun wir.

Ich fasse zusammen: Meine herzliche Bitte ist, weiter an diesem Thema zu bleiben. Sollten wir diese Transformation nicht schaffen, dann ist tatsächlich eine wirtschaftliche Säule, das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft, in Gefahr. Das können wir nicht zulassen. Wir werden also mit ganz besonderem Augenmerk auch in der Zukunft auf diese Branche schauen. Ich danke für das große Interesse für diesen Bereich. Lassen Sie uns gemeinsam sehr kooperativ und nach vorn gerichtet dafür arbeiten, dass wir weiterhin Erfolg haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Auch unser Wirtschaftsminister hat heute die Spendierhosen an und hat den Fraktionen 30 Sekunden Redezeit zusätzlich beschert. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen

der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich den fünften und letzten Teil der Aktuellen Stunde und den gesamten Tagesordnungspunkt 30.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1991 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/2710 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2730 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/2737 ZWEITE BERATUNG

Zunächst erteile ich Herrn Abgeordneten Kummer aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz das Wort zur Berichterstattung.

Vielen Dank, Herr Präsident. Das vorliegende Gesetz wurde in der 47. Sitzung des Landtags am 21. April in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als federführenden Ausschuss überwiesen. Mitberatend ging es an den Haushaltsausschuss. Der Umweltausschuss hat sich in seiner 18., 19. und 20. Sitzung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, hat dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt, in deren Ergebnis der Gesetzentwurf von den Anzuhörenden begrüßt wurde. Vor allem vom Gemeinde- und Städtebund gab es den Hinweis, dass die Finanzierung der Gewässerunterhaltung bei den Gewässern zweiter Ordnung ebenfalls als problematisch betrachtet würde und dass es auch in der Hinsicht aus der Sicht des Gemeindeund Städtebunds Überlegungen geben müsste. Es gab ebenfalls ein Online-Diskussionsforum zum Gesetzentwurf und angehängt dazu, weil der Gesetzentwurf nicht so viele Mitsprachemöglichkeiten für die Bevölkerung bietet, das Landesprogramm Hochwasserschutz. Im Rahmen dieses Online-Diskussionsforums gab es einige Meldungen, die sich unter anderem mit der Frage der allgemeinen Finanzierung von Hochwasserschutz, mit den Unterschieden zwischen Gewässern erster und zweiter Ordnung und der Finanzierung der Gewässerunterhaltung dort beschäftigten. Es ging dort außerdem um einzelne Beispiele beim Landesprogramm Hochwasserschutz. Der Hochwasserschutz in den

(Minister Tiefensee)

Orten Eisenach, Bad Salzungen, Gera wurde dabei diskutiert. Und es gab auch mehrere Wortmeldungen zur Zukunft der Talsperre Weida. Ich denke, aus dieser regen Nutzung des Online-Diskussionsforums lassen sich einige Dinge, vor allem für die künftige Diskussion des Wassergesetzes, mitnehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat nach der Wertung all dieser Hinweise und Anregungen den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen angenommen. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat am 23.09.2016 ebenfalls den Gesetzentwurf bestätigt, sodass er Ihnen heute in der bestätigten Version in zweiter Lesung vorliegt. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Danke.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Gibt es den Wunsch aus der AfD-Fraktion zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Herr Abgeordneter Kießling.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Die AfD hat einen Entschließungsantrag eingebracht, weil die Landesregierung festgestellt hat, dass der Hochwasserschutz eine Notwendigkeit ist und dass trotz allem, trotz Haushaltskonsolidierung das ein wichtiges Anliegen ist. Dem stimmen wir natürlich dort auch verhältnismäßig zu. Das ist ganz klar. Wie gesagt, es ist ganz wichtig. Und Sie haben auch richtig erkannt, dass die Überflutungen der Gewässer für die Bürger existenzbedrohende Folgen haben können. Und diese gilt es, hier auf alle Fälle zu vermeiden. Nur die Finanzierung für die entsprechenden Aufwendungen ist hier für uns noch nicht ganz klar und auch nicht nachhaltig entsprechend bewiesen, gerade, was auch den Zeitraum bis 2018 anbelangt. Deswegen ist auch die Frage in dem ressortabgestimmten Doppelhaushalt 2016/2017. Die festgeschriebene Regelung zur Finanzierung des Hochwasserschutzes durch ein Wasserentnahmeentgelt konnte nach Ablehnung im Parlament nicht vollzogen werden. Das war ja damals der ursprüngliche Plan, durch das Wasserentnahmeentgelt den Hochwasserschutz zu finanzieren. Erst im Jahr 2018 werden die im Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes veranschlagten Mittel in den Landeshaushalt eingestellt. Bisher ist ungeklärt, welche der im Landesprogramm Hochwasserschutz aufgeführten Maßnahmen durch die erst später einsetzenden vollumfänglichen Finanzierungen wegfallen und welche trotzdem umgesetzt werden können. Um dem Parlament einen Überblick über den Stand des Hochwasserschutzes zu verschaffen, ist es notwendig,

dass die Landesregierung hier über den Fortschritt berichtet und uns klar aufzeigt, was da geplant ist. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich eröffne die Aussprache und als Erstem erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Gruhner, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorbeugender Hochwasserschutz ist in der Tat eine Aufgabe, die alle gemeinsam im Land etwas angeht. Deswegen begrüßen wir natürlich zunächst erst mal im Grundsatz, dass wir ein Gesetz vorliegen haben, das den Hochwasserschutz entsprechend mit ordentlichen Summen finanziell ausstattet, und dass es das Bestreben gibt, hier nachhaltig Hochwasserschäden zu vermeiden. Denn natürlich ist uns allen klar – und das muss man, glaube ich, nicht noch mal in das Gedächtnis rufen –, dass die großen Hochwasserkatastrophen in den vergangenen Jahren deutlich gemacht haben, dass das hier ein großer Kraftakt ist und dass es notwendig ist, den Hochwasserschutz voranzutreiben. Gleichwohl gilt auch, dass natürlich neben dem, was wir im Bereich des Hochwasserschutzes machen, auch was die Frage der technischen Instandsetzung von entsprechenden Anlagen betrifft, dass es natürlich auch darum geht, dass wir immer wieder dazu anhalten müssen, dass in den entsprechenden Retentionsräumen nicht weiter Baugenehmigungen erteilt werden. Auch das ist ein Punkt, wo Hochwasser Vorschub geleistet wird.

Aber ich will – obwohl wir natürlich das Gesetz grundsätzlich in seiner Zielrichtung begrüßen – noch einmal auf vier Punkte eingehen, die wir durchaus kritisch sehen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: So viele Punkte gibt es doch gar nicht!)

In der Tat, das ist ein sehr schmales Gesetz, Frau Becker, da haben Sie sehr wohl recht, ein außerordentlich schmales Gesetz.

(Beifall CDU, AfD)

Da haben Sie mir gleich ein gutes Stichwort gegeben, weil man sich natürlich die Frage stellt: Warum muss es ein Gesetz geben mit diesen vier dürftigen Paragrafen? Dieses Gesetz gibt es, weil der Wassercent der Ministerin in der Koalition keine Mehrheit gefunden hat und weil sich die Umweltministerin in Haushaltsverhandlungen ganz offenkundig nicht durchsetzen konnte. Deswegen gibt es dieses schmale Gesetz und das ist der Grund, warum man

(Abg. Kummer)

schlichtweg sagen kann: Dieses Gesetz ist am Ende nichts anderes als ein politisches Geschenk an die Umweltministerin für den gescheiterten Wassercent.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ein Ge- schenk für die Thüringerinnen und Thürin- ger!)

Man könnte auch sagen, es ist ein Lex Anja Siegesmund. Denn eines muss man ganz klar konstatieren: Sie können bis heute nicht sagen, wie Sie eigentlich das, was Sie hier in das Gesetz geschrieben haben, finanzieren wollen. Es ist überhaupt nicht klar, wie das in den nächsten Haushaltsjahren finanziell untersetzt werden soll. Deswegen kann ich nur sagen: Sie betreiben Hochwasserschutz auf einem sehr wackligen finanziellen Fundament.

(Beifall CDU, AfD)

Ob das am Ende der Anspruch einer seriösen Politik sein kann, da mache ich zumindest mal ein großes Fragezeichen – wie gesagt, ein sehr wackliges finanzielles Fundament.

Ich will in dieser Frage der finanzpolitischen Aspekte auch noch eines aufwerfen: Was passiert denn, wenn künftig jeder Minister hier ankommt und sich für seine einzelnen Lieblingsprojekte Gesetze schreiben lässt, nur weil er sich in den Haushaltsverhandlungen nicht durchsetzen konnte? Das kann am Ende nicht Regierungshandeln sein und deswegen sage ich noch einmal: Hier ist nichts anderes als ein politisches Geschenk für den gescheiterten Wassercent gemacht worden.