Protocol of the Session on September 2, 2016

Als nächste Rednerin hat sich Abgeordnete Rosin zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Sozialdemokraten hatten in der vergangenen Legislaturperiode die Verantwortung im Bildungsbereich und wir haben die ersten Weichenstellungen gesetzt, denn in der letzten Legislaturperiode hat der Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen den Beschluss „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen“ gefasst. Darin haben sich die damalige Regierungskoalition aus CDU und SPD, aber auch die damalige Opposition aus Linken, Grünen und FDP geschlossen zur schrittweisen Realisierung eines inklusiven Bildungssystems in Thüringen bekannt.

Explizit festgelegt hat der Landtag damals im Punkt I.7 seines Beschlusses, wie künftig die Funktion und die Tätigkeit der Förderschulen beschaffen sein soll. Dort heißt es: „Teil des inklusiven Bildungssystems sind auch die Förderzentren. Sie sind Kompetenzund Beratungszentren sowie Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie müssen sich im Sinne eines inklusiven Bildungssystems weiterentwickeln.“ Der Landtag hat der Schulart Förderschule damals also eine ganz klare Bestandsgarantie gegeben. Er hat aber auch die Selbstverständlichkeit artikuliert, dass den Förderzentren in dem angestrebten inklusiven Bildungswesen naturgemäß andere Funktionen und Aufgaben zukommen als bislang.

Stillstand kann es an dieser Stelle folglich nicht geben; kontinuierliche Weiterentwicklung und Bestandsschutz korrespondieren miteinander und bedingen sich letztendlich gegenseitig. Einig sind sich die Abgeordneten damals in ihrem gemeinsamen Beschluss aber auch darin gewesen, dass der Weg hin zur schulischen Inklusion nur gemeinsam mit den Kommunen, den Einzelschulen, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, den Pädagogen, den Kinder- und Jugendärztlichen Diensten sowie den Interessenverbänden und Behindertenvertretungen bewältigt werden kann und dass bei diesem Prozess den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten im Freistaat auch Rechnung getragen werden muss.

(Abg. Tischner)

Um dies alles zu gewährleisten, hat das Parlament die Landesregierung schließlich auch dazu beauftragt, binnen einer Jahresfrist einen regionaldifferenzierten Entwicklungsplan „Inklusion“ vorzulegen, der – ich zitiere aus Punkt II.1 des damaligen Landtagsbeschlusses – „die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen beschreiben, alle Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems darstellen sowie die Verantwortlichkeiten und erforderlichen Zeitschritte benennen“ solle. Dieser Handlungsaufforderung ist das damals SPD-geführte Bildungsministerium unter Christoph Matschie seinerzeit nachgekommen, sodass bereits im Juli 2013 ein „Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung […] bis 2020“ – so der vollständige Titel der Publikation – vorgelegt werden konnte.

Für uns Sozialdemokraten sind die Festlegungen des Entwicklungsplans die Richtschnur für die weitere Etablierung eines inklusiven Bildungssystems in dieser Legislaturperiode. Wir wollen ein schrittweises Vorangehen, wir wollen die Einbindung der Kommunen, der Schulen, der Eltern, der Pädagogen und Kinder – und wir wollen regionalspezifische Ansätze, Lösungswege, Entwicklungsmöglichkeiten und natürlich auch Geschwindigkeiten. Diese Selbstverpflichtung zu dieser schrittweisen Realisierung der schulischen Inklusion und zur engen Einbindung aller beteiligten Akteure sowie die Ermöglichung regional ausdifferenzierter Handlungsansätze bei gleichzeitiger Verfolgung eines gemeinsamen übergeordneten Ziels sind für uns die großen Stärken des Entwicklungsplans „Inklusion“. Nicht umsonst ist Thüringen damals für dieses ebenso entschlossene wie differenzierte Herangehen bei diesem sensiblen Thema, was die Etablierung eines inklusiven Bildungssystems angeht, bundesweit gelobt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtagsbeschluss von 2012 und der Entwicklungsplan „Inklusion“ haben natürlich auch ihren Niederschlag im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag gefunden. Dort heißt es zunächst allgemein: „Alle bestehenden Schularten erhalten eine sichere Entwicklungsperspektive.“ Und dann explizit: „Das Thüringer Schulgesetz und das Förderschulgesetz sollen zu einem inklusiven Schulgesetz zusammengeführt werden,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Furcht- bar!)

um die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen für inklusive Schulen weiter zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für Förderschulen zu beschreiben. Schritt für Schritt soll durch multiprofessionelle Teams (Schulpsycho- logie, Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik, Lehr- kräfte) an Schulen die Umsetzung der Inklusionsziele in Thüringen unterstützt werden. Die Grundla

ge hierfür bildet der Entwicklungsplan Inklusion. Auf [dieser] Grundlage werden wir eine ‚Qualitätsoffensive Inklusion‘ starten. Dazu gehört, die Ausbildungskapazitäten in Thüringen im Bereich Lehramt Förderschulen und sonderpädagogischer Fachkräfte auszubauen“, um nur einen Punkt zu nennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe diese Passagen ausführlich zitiert, damit klar ist, dass die Koalition fest auf dem Boden des Landtagsbeschlusses von 2012 steht, sich zu dieser schrittweisen Realisierung der Thüringer Inklusionsziele auf der Basis des Entwicklungsplans Inklusion bekennt, der Förderschule eine klare Bestandsund Entwicklungsgarantie gibt und auch bereit ist, im Rahmen der Verabschiedung eines inklusiven Schulgesetzes die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen der Schulen weiter zu verbessern. Das sind die Parameter, auf die sich die Koalition gemeinsam festgelegt hat. Sie bilden für meine Fraktion den Maßstab, mit dem wir den vom Bildungsministerium zu erwartenden Entwurf eines inklusiven Schulgesetzes bewerten werden.

Auf die in den vergangenen Wochen in den Medien publizierten Mutmaßungen vermeintlicher Arbeitsstände von Ministerialreferenten und Gerüchte rund um die anstehende Novellierung des Schulgesetzes geben wir eigentlich nichts. Für uns zählt nur, was uns die Bildungsministerin letztlich in der Koalition vorlegt. Wir sind sicher, dass dieser Gesetzentwurf, den wir natürlich jetzt erwarten, dann auch den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags entspricht.

Mit den gleichen Parametern bewerte ich allerdings auch Ihren vorgelegten Antrag. Da muss ich sagen, dass er fachlich und inhaltlich völlig unzulänglich ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 26. März 2009 für Deutschland verbindlich und daher umzusetzen ist, findet sich an keiner einzigen Stelle. Ebenso ist weder vom Landtagsbeschluss von 2012 noch vom Thüringer Entwicklungsplan Inklusion die Rede. Schulische Inklusion wird im AfDAntrag durchgängig negativ beschrieben, als fachwissenschaftlich nicht untersetzt, als Missachtung des Kindeswohls deklariert oder als im Grunde ideologiegetriebenes Vorhaben zur Abschaffung der Förderschulen diskreditiert. All das ist bezeichnend und zeigt, dass es der AfD wieder einmal nicht um die Erkenntnis im Umgang mit Fakten geht, sondern allgemein um Effekthascherei. Hierfür ist meine Fraktion nicht zu haben.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sondern?)

Wir sind gern und jederzeit zu einer sachlichen Debatte bereit, um die richtige Entwicklungsgeschwindigkeit, die nötigen Realisierungsschritte und die notwendigen Rahmenbedingungen schulischer Inklusion bereitzustellen. Anträge, in denen den Menschen wider besseres Wissen erklärt wird, man

könne problemlos hinter die UN-Behindertenrechtskonvention zurückfallen, alles bereits Erreichte bei der schulischen Inklusion wieder rückgängig machen oder zumindest auf dem jetzigen Stand einfrieren, das, muss ich Ihnen sagen, ist der Zweck Ihres Antrags. Sie sind wahrscheinlich auch gar nicht für eine Sachdebatte bereit, sondern Sie wollen eigentlich nur lautstarkes Spektakel, was wir an den vergangenen beiden Tagen auch gemerkt haben. Wir lehnen diesen Antrag strikt ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber drei Jah- re haben Sie noch Zeit, Frau Rosin!)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete RotheBeinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich tatsächlich an vielen Punkten bei Marion Rosin anschließen, die eben hier schon umfangreich ausgeführt hat. Ich möchte trotzdem auch noch einige Punkte benennen, die uns als grüner Fraktion besonders wichtig sind. Da möchte ich mit Herrn Tischner beginnen. Inklusion wird nicht verordnet, Herr Tischner.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja! Bei euch schon!)

Inklusion ergibt sich als Rechtsanspruch aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland schon vor zehn Jahren unterzeichnet hat.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Haben Sie sie mal gelesen?)

Inklusion ist also keine milde Gabe, sondern Inklusion heißt, dass jede und jeder dabei sein kann, mittendrin, dass jede und jeder ernst genommen wird und jede und jeder entsprechend gefördert wird.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Gleichmache- rei!)

Tun Sie nicht immer so, als ob Inklusion irgendetwas wäre, was man erwerben kann. Inklusion ist ein Rechtsanspruch, der zu gewährleisten ist, und genau dem haben wir uns auch verschrieben und das unterscheidet uns offenkundig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der letzten Legislatur war die CDU da auch noch anderer Meinung. Frau Rosin hat es ja ausgeführt. Da haben wir noch gemeinsam einen Antrag verabschiedet.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann ha- ben Sie während meiner Rede nicht zuge- hört!)

Die AfD fordert nun mit ihrem Antrag ein Bekenntnis des Landtags zur Bedeutung der Förderschulen als eigenständige Schulart. Wer lesen kann – kann ich da nur sagen, das sind sonst Sprüche, die Sie gern bringen –, ist klar im Vorteil, denn hätte die AfD den Koalitionsvertrag einmal richtig gelesen, dann hätte sie auf Seite 46 feststellen können, dass wir als rot-rot-grüne Koalition dies bereits vereinbart haben, und zwar mit der Aussage – ich zitiere es noch einmal für Sie –:

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da steht aber auch das freie Kita-Jahr drin!)

„Alle bestehenden Schularten erhalten eine sichere Entwicklungsperspektive.“ Dazu zählen übrigens für uns ganz selbstverständlich auch die 81 bestehenden Thüringer Förderschulen, denn diese leisten eine sehr gute Arbeit. In der letzten Legislatur war das nicht möglich. Da wurde den Förderschulen keinerlei Entwicklungsperspektive aufgezeigt.

(Unruhe AfD)

Auch das unterscheidet uns übrigens grundsätzlich von der CDU. Ich jedenfalls möchte diese Gelegenheit nutzen, den etwa 7.000 Beschäftigten und Lehrkräften an den Thüringer Förderschulen, sowohl in staatlicher als auch in freier Trägerschaft, ein ganz herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit zu sagen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo wir übrigens gerade beim Lesen sind: Vielleicht sollte die AfD auch einmal die Ergebnisse der Bildungsforschung der vergangenen Jahrzehnte zur Kenntnis nehmen, wenn Sie in Ihrem Antrag davon sprechen, es gäbe keine empirischen Studien zum Gemeinsamen Unterricht. Die gibt es bücher- und bergeweise, könnte man sagen. Ich verweise auf die Daten und Fakten von Prof. Klemm. Wir machen demnächst auch eine gemeinsame Ausschussreise des Bildungsausschusses nach Tirol. Ich bin sehr gespannt, ob Sie dort gegebenenfalls hoffentlich neue Erkenntnisse gewinnen. Wir jedenfalls sind uns sicher, dass wir da sehr viel lernen können.

Gemeinsam mit der SPD und der Linken haben wir vereinbart, das Thüringer Schulgesetz und das Förderschulgesetz zu einem inklusiven Schulgesetz zusammenzuführen. Das haben wir hier auch schon häufiger ausgeführt. Wenn es nämlich inklusive Schule auch in der Realität geben soll, braucht

(Abg. Rosin)

es selbstverständlich auch eine inklusive Schulgesetzgebung. Es macht einfach keinen Sinn, ein gesondertes Förderschulgesetz neben dem allgemeinen Schulgesetz aufrechtzuerhalten. In den vergangenen Jahren haben immer wieder zahlreiche Inklusionsexpertinnen und -experten die Rechtslage in Thüringen kritisiert und darauf hingewiesen, dass diese den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention nur sehr unvollkommen entspricht. Ich will drei Professoren beispielhaft benennen. Das waren die Professoren Prof. Dr. Preuss-Lausitz, der auch ein Gutachten über Thüringen erstellt hat, Prof. Wocken und Prof. Hinz. Genau diesen Missstand werden wir beheben. Deshalb arbeitet das Bildungsministerium gerade an einem Entwurf für das inklusive Schulgesetz. Eine der zuständigen Mitarbeiterinnen, Frau Rusche, ist auch hier. Wir sind da jedenfalls sehr optimistisch, dass wir eine gute Vorlage bekommen werden.

Wir wissen allerdings auch, dass der Weg zu einem inklusiven Schulwesen durchaus sehr lang ist. Bereits im Jahr 2003 – wer hat da noch mal regiert? – wurde der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts übrigens im Thüringer Schulgesetz festgeschrieben. Nach der Ratifizierung, wie ich es eben schon benannte, der UN-Behindertenrechtskonvention und vieler weiterer Entwicklungen gab es 2012 – ich will noch einmal darauf verweisen, Frau Rosin hat es auch schon getan – einen fraktionsübergreifend einstimmigen Beschluss des Landtags zur Erstellung eines Entwicklungsplans, der die Realisierung eines inklusiven Schulwesens beschreibt. Dieser Entwicklungsplan Inklusion wurde im Juli 2013 durch den damaligen Minister Matschie vorgelegt. Bereits dort wurden zentrale Entwicklungslinien für Thüringen beschrieben, die sowohl den Gemeinsamen Unterricht, die Weiterentwicklung der Förderschulen, Fragen der Diagnostik und der Personalzuweisung betreffen. Genau diesen Entwicklungsplan werden wir weiter vorantreiben. Wir werden als Rot-Rot-Grün den Weg zu einem inklusiven Bildungswesen weitergehen und wir sind uns sicher, dass dazu auch in Bälde ein guter Gesetzentwurf vorliegen wird.

Ich will auch etwas zu den bisher vorliegenden Eckpunkten sagen, denn diese sind schon vielfach dargestellt worden. Auch wir hatten als Fraktion zu einem öffentlichen Fachgespräch geladen. Erste Eckpunkte wurden schon im November 2015 – Herr Tischner hat ihn erwähnt – im Inklusionsbeirat vorgestellt und werden dort auch aktuell diskutiert. Die bereits vorgestellten Eckpunkte machen deutlich, dass wir mit einem inklusiven Schulgesetz die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen wollen – und auch das ist hier schon erwähnt worden –, die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen für inklusive Schule weiter verbessern zu können. In den bisher vorgestellten Eckpunkten ist übrigens keinerlei Rede von einer immer wieder

vermeintlich ausgemachten Abschaffung von Förderschulen. Aber das klingt natürlich viel reißerischer, wenn Sie von der AfD das so formulieren. Stattdessen geht es darum, Entwicklungsperspektiven für Förderschulen zu schaffen, insbesondere übrigens für die Förderschulen im Bereich Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung. Diese sollen sich zukünftig zu Kompetenzzentren für den Gemeinsamen Unterricht weiterentwickeln. Das halten wir jedenfalls für einen sehr guten Vorschlag.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja, ja, Schule ohne Schüler!)

Entscheidend ist, dass die sonderpädagogische Förderung weiter ausgebaut wird und bedarfsgerecht den Schülerinnen zur Verfügung steht. Da sind wir durchaus auch mal einer Meinung mit dem Thüringer Lehrerverband – das passiert auch nicht so oft. So werden wir zukünftig im Zuge des Ausbaus des Gemeinsamen Unterrichts mehr zusätzliche Lehrkräfte für Sonderpädagogik in unseren Schulen brauchen.

Bei aller notwendigen Kritik und Debatte um das anstehende Gesetz bleibt klar, dass wir mit dem inklusiven Schulgesetz natürlich nicht alle Probleme auf einmal lösen werden. So werden wir weiter dafür streiten müssen, den Sanierungsstau an unseren Schulen zu beheben, der mittlerweile mehrere Hundert Millionen Euro beträgt. Auch die Schaffung von tatsächlicher Barrierefreiheit unserer Schulen ist ein dauerhaftes und wichtiges Anliegen. Wir werden auch mit den Hochschulen intensiver ins Gebet gehen müssen. Es kann jedenfalls nicht sein – die Debatte hatten wir ja auch schon mehrfach –, dass die Thüringer Hochschulen dringend benötigte grundständige und berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge in der Förderpädagogik nicht ausreichend anbieten. Das ist ein Problem, das man einfach offen benennen muss. Wir werden als Grüne auch weiter dafür streiten, die unsinnigen zwangsweisen Klassenwiederholungen abzuschaffen. Die Bildungsforschung zeigt schließlich seit 30 Jahren, dass diese die Schülerinnen nicht voranbringen – im Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wir werden diskutieren müssen, dass das Schulwesen insgesamt nach oben und unten hin durchlässiger gestaltet wird. Wir werden sicherlich sehr bald, sobald der Gesetzentwurf vorliegt, intensiv dazu im Landtag diskutieren.

Abschließend will ich noch einmal sagen: Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab, weil er an vielen Stellen von Angstmache und falschen Prämissen geprägt ist.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das steht aber bei Ihnen im Koalitionsvertrag!)

So soll suggeriert werden, wir würden die sonderpädagogische Förderung abbauen wollen. Wo steht das denn?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie machen es aber. Es gibt genügend Schulen, die wir Ihnen nennen können!)