Ich kann jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/2141. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die – Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag einstimmig in diesem Hohen Haus angenommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und frage die Parlamentarischen Geschäftsführer, ob wir in die Mittagspause gehen. Wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 13.15 Uhr und setzen dann die Beratung fort.
Ich setze jetzt die Beratung fort. Wir hatten 13.15 Uhr vereinbart, es ist 13.18 Uhr und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19
Förderschulnetz erhalten – Förderschulen stärken – für eine erfolgreiche Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2239
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich freue mich, dass bis auf die CDU zumindest alle bildungspolitischen Sprecher anwesend sind und begrüße Sie alle sehr herzlich. „Förderschulnetz erhalten – Förderschulen stärken – für eine erfolgreiche Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ ist der Titel unseres Antrags und genau das wollen wir als AfD-Fraktion erreichen.
Bei der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf liegt seit Jahren vieles im Argen. Zugespitzt werden die Probleme durch die rot-rot-grüne Landesregierung. Die Landesregierung will ein neues sogenanntes inklusives Schulgesetz schaffen und sie will die flächendeckende Inklusion für alle von oben verordnen. Diesem Vorhaben steht das Kindeswohl und diesem Vorhaben steht das aus Artikel 21 Thüringer Verfassung bestehende Recht der Eltern, über die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, und die Pflicht des Staates, dieses Elternrecht insbesondere auch bei dem Zugang zu verschiedenen Schularten zu achten, entgegen.
Dementsprechend enthält unser Antrag als ersten Punkt das Bekenntnis zu der großen Bedeutung der Förderschulen als eigenständige Schulart. Die Förderschule ist der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen, für erfolgreiches Lernen und für die soziale und berufliche Integration, die gerade Kinder, die mit Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, so dringend brauchen. Deswegen sagen wir als AfD-Fraktion ganz klar Ja zur Förderschule und Ja zur individuellen Förderung von Kindern.
Tatsache ist, dass die Landesregierung über belastbare empirische Studien verfügt, die die Gelingensbedingungen des inklusiven Unterrichts umfassend untersuchen und dabei den Lernerfolg aller Kinder – sowohl der mit als auch der ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – im gemeinsamen Unterricht überprüfen. Diese Tatsache ignoriert die Landesregierung völlig und auch dafür wollen wir
Weiterhin fordern wir die Landesregierung auf, bei der Erarbeitung des inklusiven Schulgesetzes das Kindeswohl an erste Stelle zu setzen. Das heißt insbesondere auch, dass die Förderschulen nicht nur erhalten bleiben sollen, sondern dass die Hürden für die Beschulung an der Förderschule zu senken sind. Insbesondere muss der Elternwille auch dann beachtet werden, wenn Eltern für ihr Kind keine Beschulung im Gemeinsamen Unterricht wünschen.
Natürlich ist es uns auch ein Anliegen, dass Eltern bei der Wahl der Schule umfassend und neutral beraten werden. Außerdem fordern wir, dass nur Schwerpunktschulen zu inklusiven Schulzentren umgestaltet werden und dass diese Schwerpunktschulen die räumlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen bieten müssen, um einen erfolgreichen inklusiven Unterricht zu gewährleisten. Letztendlich geht es darum, jedem Kind die bestmöglichen Entwicklungsperspektiven zu gewährleisten. Dafür stehen wir als AfD und dafür bitte ich um Zustimmung. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Brandner hat gestern hier irgendwas von Original und von Kopie usw. rumgepöbelt. Ich will Ihnen gern mal ein Original zitieren: „Wo es sinnvoll und möglich ist, werden wir die Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung vorantreiben. Dabei muss stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Zudem müssen der Wille der Eltern, der bauliche Zustand der Schule und die Befähigung des pädagogischen Personals gegeben sein. Niemand darf aufgrund einer Behinderung ausgegrenzt werden. Häufig ist eine inklusive Beschulung geeignet, manchmal ist aber auch die in
dividuelle Unterstützung an einer Förderschule vonnöten. Deswegen garantieren wir den Erhalt und den Zugang zur Schulart Förderschule.“ Das war unser Versprechen im Wahljahr 2014 an die Thüringerinnen und Thüringer, und dafür stehen wir.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der AfD greift ein Thema auf, welches uns als CDUFraktion seit Jahren nachdrücklich am Herzen liegt. Mit dem Erhalt von Förderschulen, dem Elternwahlrecht oder der Bildung von Schwerpunktschulen greifen Sie einige Punkte auf, die unserer Positionierung entsprechen und durchaus vernünftig sind. Wir halten es jedoch nicht für zielführend, zum jetzigen Stand der Debatte um ein inklusives Schulgesetz quasi Eckpunkte für ein solches inklusives Schulgesetz festzulegen. Die CDU-Fraktion lehnt die Erarbeitung eines inklusiven Schulgesetzes grundlegend ab, weil hier Tatsachen geschaffen werden, die unsere Schulen aktuell nicht leisten können. Wir schließen uns der Forderung von Landeselternvertretung und Thüringer Lehrerverband nach einer Aussetzung der Erarbeitung des inklusiven Schulgesetzes an. Auch die Uneinigkeiten im Inklusionsbeirat zeigen immer wieder, dass die Positionierungen weit auseinander liegen. Wir sehen es angesichts der derzeitig angespannten Situation des Thüringer Bildungssystems sogar als äußerst gefährlich an, die Thüringer mit einer so umfassenden Schulgesetznovelle zu belasten. Die CDUFraktion …
Gott sei Dank! Die CDU-Fraktion hat bereits im Jahr 2003 die Weichen für die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf gestellt, jedoch mit Augenmaß und nur, wenn an den Schulen die dafür erforderlichen Bedingungen für eine gelingende Inklusion vorhanden sind. Auf diesem Standpunkt stehen wir auch weiterhin nach wie vor. Wir wollen keine Inklusion mit der Brechstange, sondern Inklusion mit Augenmaß.
Wir wollen das Wohl des Kindes, und zwar aller Kinder im Klassenverband. Wir wollen, dass jedes Kind im Fokus steht, niemand auf Dauer überfordert, aber auch niemand auf Dauer unterfordert wird. Wir wollen, dass die Grenzen der Inklusion respektiert werden. Wir wollen mehr Lehrerbildung in diesem Bereich. Wir wollen Förderschulen, die Kinder auch in der ersten Klasse aufnehmen, und wir wollen, dass Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, diesen auch in einem entsprechenden Gutachten bescheinigt bekommen.
Schon jetzt sind die Thüringer Schulen mit den inklusiven Aufgaben stark gefordert. Vielerorts findet bereits eine Kostenverschiebung zulasten der Kommunen statt, da die von den Landkreisen bezahlten Schulbegleiter statt reiner Assistenz vielfach eben auch pädagogische Arbeit in der Praxis leisten, denn eine Doppelbesetzung inklusiver Klassen ist häufig nur stundenweise möglich. Das ist ausdrücklich nicht in unserem Sinne. Ebenfalls nicht in unserem Sinne ist die Inklusion lernbehinderter oder geistig behinderter Kinder am Gymnasium.
Das Gymnasium hat den Auftrag, die Studierfähigkeit herzustellen. Kinder, bei denen dieser Weg von vornherein ausgeschlossen ist, haben auf einem Gymnasium einen Bildungsweg zu erwarten, der Misserfolge...
Na, dann gehen Sie raus, wenn Sie nicht zuhören wollen! Kinder, die auf einem Gymnasium Misserfolge zu erwarten haben, die Außenseiter werden, das kann nicht unser Ziel sein.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Fraktion will Ihnen nicht zuhö- ren, Herr Tischner!)
Da müssen wir aufpassen. Ausdrücklich möchte ich aber eben – deswegen sage ich: Hören Sie doch erst mal zu, Herr Adams, ehe Sie rumgäken – ausdrücklich möchte ich sagen, dass wir …
Ich habe ja „rumgäken“ gesagt. Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle sagen, dass das in keinster Weise grundlegend gegen Inklusion am Gymnasium gemeint ist. Es gibt zahlreiche Kinder mit Behinderung, die sehr gut am Gymnasium integriert werden können, und in diesen Fällen sollte das natürlich auch passieren.
Meine Damen und Herren, die CDU bekennt sich zum Ziel der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf. Unter Berücksichtigung ihres Wohlergehens sollen alle Schülerinnen und Schüler
an der Schule unterrichtet werden, die optimal für sie beschaffen ist, die sie optimal fördert und ihre individuellen Voraussetzungen, Begabungen und Bedürfnisse tatsächlich berücksichtigt. Es gilt für uns: Inklusion muss man richtig machen.