Protocol of the Session on September 1, 2016

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben dieser Anerkennung brauchen ehrenamtliche Richterinnen und Richter aber auch unsere Unterstützung. Zu diesem Zweck gab es bereits

einmal eine Verwaltungsvorschrift meines Hauses zur Gewährung von Zuwendungen für die Fortbildung von ehrenamtlichen Richtern der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Gemäß den Forderungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung war die Förderrichtlinie befristet und ist 2013 ausgelaufen. Diese Förderrichtlinie sah keine generelle Förderung von Fortbildungsveranstaltungen vor. Vielmehr war sie aus gutem Grund speziell auf den Bereich der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zugeschnitten. Eine Erneuerung der Richtlinie ist aus Sicht der Landesregierung sinnvoll. Sie sollte auch wieder auf die Förderung der Fortbildung der circa 1.200 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit gerichtet sein. Diese Zielsetzung ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die Gruppe der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten Besonderheiten aufweist und eben nicht jeder Bürger, der alt genug und unbescholten ist, berufen werden kann. Bereits das Arbeitsgerichts- und Sozialgerichtsgesetz knüpfen das Richteramt in diesen beiden Fachgerichtsbarkeiten an eine ganze Reihe von Bedingungen. Insbesondere muss es sich um Personen handeln, die wegen ihrer besonderen Sachkunde von den Vorschlagsberechtigten benannt werden. Diese Sachkunde muss bereits zum Zeitpunkt der Berufung vorliegen. Deshalb, und genau deshalb soll mit der Förderung von Fortbildungsveranstaltungen keine Ausbildung im Sinne einer grundlegenden Erstqualifizierung beabsichtigt werden, sondern die Fortentwicklung der vorhandenen Fähigkeiten. Die Fortbildungsveranstaltungen sollen insbesondere der Weiterentwicklung der aktuellen Rechtsprechung und der gesellschaftlichen Rechtsentwicklung dienen sowie dem fortschreitenden Verständnis für gerichtliche Abläufe und Strukturen.

Der Alternativantrag der Fraktion der CDU ist hingegen auf eine Fortbildung aller ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gerichtet und bezieht damit auch die Schöffinnen und Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein. Ganz abgesehen davon, dass damit der Kreis der Fortzubildenden verdreifacht würde und die Anforderungen an die Fortbildung deutlich wachsen würden, weil völlig unterschiedliche Gruppen von Ehrenamtlichen zu schulen wären, ist die Einbeziehung der Schöffinnen und Schöffen nach meiner Einschätzung auch nicht sinnvoll. Denn bei den Schöffinnen und Schöffen steht das Laienelement im Vordergrund. Die Tätigkeit als Schöffe erfordert dem Gesetz nach gerade keine besondere Qualifizierung. Schöffinnen und Schöffen sollen vielmehr ihre Lebenserfahrung und ihren von juristischen Kenntnissen möglichst unbeeinflussten klaren Verstand in die strafrechtliche Hauptverhandlung einbringen. Insofern besteht kein Bedarf, Schöffinnen und Schöffen in eine Förderrichtlinie einzubeziehen.

(Abg. Berninger)

Der Alternativantrag der Fraktion der AfD sieht sogar vor, dass Fördermittel nicht direkt an Institutionen geleistet werden, sondern direkt als Ausbildungspauschale an ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Gleichzeitig soll nach dem Willen der AfD-Fraktion darauf hingewirkt werden, dass vorrangig Richter oder Beamte des höheren Verwaltungsdienstes die Fortbildung durchführen. Eine solche Einzelförderberechtigung der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen würde jedoch den Verwaltungsaufwand maximieren. Jeder Antrag müsste gesondert beschieden werden. Zudem bleibt bei diesem Antrag außen vor, ob und wie Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte, die neben ihrer Belastung im Hauptamt als Fortbildungsreferenten fungieren sollen, gewonnen werden können.

Meine Damen und Herren, gute Argumente sprechen für eine erneute Förderung der Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit durch eine entsprechende Förderrichtlinie. Im laufenden Haushalt sind dafür keine Mittel der entsprechenden Förderung vorgesehen. Deshalb kann die Neuschaffung einer Förderrichtlinie auch erst mit dem nächsten Haushalt in Angriff genommen werden.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch einige Bemerkungen, Frau Walsmann, zu dem, was Sie gesagt haben: Ja, es gibt tatsächlich Wichtigeres in der Thüringer Justiz als diese Förderrichtlinie. In diesem Punkt würde ich Ihnen in Ihrer Rede sogar recht geben. Es gibt nämlich Wichtigeres. Wichtiger ist zum Beispiel, endlich die demografische Situation in der Thüringer Justiz anzugehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wichtiger ist, dafür zu sorgen, dass wir tatsächlich wieder junge Richterinnen und Richter und junge Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst einstellen. Genau das tun wir seit zwei Jahren in einem Maß,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wie es die ganzen Jahre zuvor nicht geschehen ist. Sie haben auch recht, es gibt Wichtigeres, endlich das Richter- und Staatsanwältegesetz reformieren. Aber da frage ich Sie, warum ist in der ganzen letzten Legislaturperiode, fünf Jahre, nichts geschehen?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist nichts geschehen, weil Sie den Vorschlag aus dem SPD-Ministerium fünf Jahre lang blockiert haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben uns tatsächlich auf den Weg gemacht, haben Vorschriften erarbeitet, haben die auch mit den Verbänden diskutiert, haben Vorschläge von Verbänden und Vereinen bekommen, die wir jetzt einarbeiten. Sie können sich sicher sein, es wird von dieser Koalition rechtzeitig ein Richter- und Staatsanwältegesetz geben. Wir werden das auch verabschieden, ganz im Gegensatz zu dem, was Sie in der letzten Legislatur gemacht haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung direkt über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/1766 in der Neufassung. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Der Fraktionen der CDU und der AfD. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen, damit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1908. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1908 abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Entwicklung und Perspektiven einer eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1970

Die CDU-Fraktion wünscht das Wort zur Begründung. Herr Abgeordneter Tischner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Besonders: Liebe Jugendliche auf der Tribüne und gegebenenfalls am Livestream! Unsere Gesellschaft unterliegt einem stetigen Wandel. Neue Ideen treten hinzu, bewährte Konzepte werden fortgeführt, überholte Auffassungen werden abgelegt. Neue und zukunftsweisende Ideen kommen nicht selten von der jungen Generation. In diesem Sinn haben wir mit vielen Thüringer Jugendverbänden, Einrichtungen und Experten einen langen und sehr konstruktiven Dialog geführt. Im Ergebnis wurde erneut herausgearbeitet, dass die aktive Beteili

(Minister Lauinger)

gung junger Menschen stets zu unterstützen und zu fördern ist. Nicht die Diagnose dieses Umstands ist Gegenstand und Ziel des Antrags der CDU-Fraktion, sondern die Beschreibung von Wegen und Perspektiven.

Aktive Jugendbeteiligung soll gleiche Chancen am Start schaffen, ohne Ergebnisgleichheit am Ziel zu verordnen. Jugendpolitik muss aus unserer Perspektive immer als Querschnittsaufgabe und gleichzeitig eigenständiges Politikfeld betrachtet werden. Es ist schon besorgniserregend, welches Randdasein die Jugendpolitik im TMBJS derzeit fristet. Einige Betroffene sagen uns allerdings: Gott sei Dank haben wir dieses Randdasein. Dennoch müssen jugendorientierte Beteiligungsformen weiter kontinuierlich ausgebaut werden. Das Verständnis für demokratische Prozesse soll durch unsere Vorschläge gestärkt und gefördert werden, um so zuallererst Politikinteresse zu fördern, demokratisches, politisches Bewusstsein zu entwickeln und demokratischen Diskurs zu stärken. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Beratung und als Erster hat Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, werte Kolleginnen und Kollegen und auch Zuhörer am Livestream, die CDU-Fraktion ruft heute ein großes Thema auf die Tagesordnung, die eigenständige Jugendpolitik. Das klingt erst mal ganz gut, man könnte fast meinen, alle Parteien hier im Hohen Haus wären sich darin einig, dass die Interessen junger Menschen zu achten und sie auf allen Ebenen und in allen Lebenslagen zu unterstützen sind und auch einzubeziehen sind – und vor allem wichtig dabei, auf Augenhöhe. Aber Herr Tischner, Sie haben es gerade gesagt, eigenständige Jugendpolitik bedeutet zum einen, Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe, aber auch als eigenständiges Themenfeld zu betrachten. Dann würde ich zwei Beispiele heranziehen, wo wir das momentan als Fraktion seitens der CDU-Fraktion vermissen, das ist zum einen auf Bundesebene.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu gehört nämlich auch zu betrachten, dass Jugendliche seit 2005 genauso von den Sanktionen der Hartz-IV-Gesetzgebung betroffen sind. Kurzes Beispiel: Die Hartz-IV-Gesetzgebung hält Jugendliche ab dem 15. Geburtstag für erwerbsfähig und kann deswegen Ausbildungsplätze oder auch Maßnahmen vielfach einfach anweisen. Die Sanktionsmöglichkeiten sind teils strenger als bei den Erwachsenen. Vergessen Jugendliche einen Termin,

können ihnen die Bezüge schon beim ersten Mal um 10 Prozent gekürzt werden. Brechen sie eine Ausbildung oder Maßnahme ab, kann das Jobcenter ihnen schon beim ersten Mal die komplette Regelleistung streichen. Laut Bundesagentur bestraften die Jobcenter vergangenes Jahr 16.109 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, also Minderjährige, für das Fehlverhalten mit Kürzung oder Streichung der Existenzsicherung. Junge Erwachsene zwischen 18 und 19 Jahren waren noch häufiger betroffen. Das wäre das erste Beispiel, wo ich frage, wo hier der Einsatz für die Jugendlichen in der Bundesrepublik ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das zweite Negativbeispiel – da müssen wir auf das letzte Jahr zurückschauen, wenn es darum geht, wie Jugendliche hier im Freistaat behandelt werden auch mit Blick auf das Verhalten der CDUFraktion, wenn wir über die Frage „Wahlalter ab 16“ sprechen. Denn auch da war die Debatte seitens Ihrer Fraktion wenig progressiv besetzt. Wer im letzten Jahr einen zentralen Bestandteil der eigenständigen Jugendpolitik, nämlich eine frühere politische Partizipation – in dem Fall durch Wahlen – auf Landesebene blockiert und jetzt nach mehr eigenständiger Jugendpolitik schreit, der verfolgt in unseren Augen mit diesem Antrag erst mal nur Schaufensterpolitik.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es überrascht nicht, dass die CDU nun plötzlich das Thema für sich entdeckt, aber auch das scheint, wie in vielen anderen Belangen, die neu entdeckte Oppositionsrolle zu sein. Aber diese Debatte – es ist zunächst erst noch mal wichtig zu klären, worüber wir hier eigentlich reden, wenn wir von der eigenständigen Jugendpolitik sprechen. Wir haben es vorhin schon angedeutet, Herr Tischner, die eigenständige Jugendpolitik ist ein Politikansatz, der die Bedürfnisse und Anforderungen von Jugendlichen in den Fokus stellt, und zwar die Jugendphase als Ganzes in den Blick nehmen will. Die bisherige isolierte Betrachtung von einzelnen Themenfeldern, beispielsweise der Bereich Bildung, Familie oder Arbeit, soll aufgehoben werden, die Gestaltung jugendlicher Lebenslagen soll als politische Gesamtaufgabe und als Querschnittsthema verstanden werden. Die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik ist dabei ein Prozess, der darauf abzielt, dass die Jugendpolitik auch als dieses selbstständige Politikfeld mit einem eigenen Selbstverständnis, aber auch als Querschnittsaufgabe zu etablieren ist. Und mit der eigenständigen Jugendpolitik würden dann die Jugendlichen auch endlich ernstzunehmende Partnerinnen und Partner der Politik werden. Uns als Linksfraktion ist es dabei aber wichtig, dass der Begriff der „eigenständi

(Abg. Tischner)

gen Jugendpolitik“ nicht zum Modebegriff verkommt, wie es derzeit, wenn man sich das beispielsweise anguckt, auch mit Blick auf die Koordinierungsstelle auf Bundesebene geschieht. Es ist zwar lobenswert, dass dort 16 Modellprojekte für die Länder und Kommunen als Nachfolgeprojekte des bis 2014 finanzierten „Zentrums eigenständige Jugendpolitik“ ausgelobt werden. Aber aus unserer Sicht besteht hier die Gefahr, wie es so oft bei Modellprojekten ist, dass hier kurzzeitig Strukturen vor Ort in den Kommunen und Ländern geschaffen werden, die dann nach Auslaufen des Modellprojekts keine nachhaltige Zukunft haben. Hier müssen wir auch den Punkt mit in den Blick nehmen, wie diese Strukturen, die im Rahmen dieser Projektlaufzeit entstehen, dann nicht verloren gehen.

Eine gute Jugendpolitik setzt aus unserer Sicht dort an, wo die Jugendlichen leben, wo sie Räume und Unterstützung benötigen und da geht es nämlich an die Wurzel ihrer Probleme. Viel zu oft sind es auch die Angebote für Jugendliche, die leider zuerst dem Rotstift zum Opfer fallen, wenn Kommunen auf ihre klammen Kassen gucken. Es ist oft nur den Mitgliedern der Jugendhilfeausschüsse zu verdanken, dass hier Folgen dieser Finanzpolitik der letzten 25 Jahre, die dazu geführt haben, abgemildert werden. Daher auch noch mal einen Dank an alle Aktiven in den Jugendhilfeausschüssen und den entsprechenden Gremien.

Übersehen wird aber noch ein anderer Punkt, und da komme ich noch mal zurück auf das, was ich anfangs thematisiert habe, die massive Armut von Kindern und Jugendlichen, denn diese hindert sie letztendlich auch daran, sich in ausreichendem Maße am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Erst in dieser Woche bzw. in den letzten Tagen gab es Zahlen, dass in Deutschland rund 1,9 Millionen Kinder in Haushalten leben, die auf den Bezug von Hartz-IV angewiesen sind. Schuld daran ist auch, dass es kaum eine Bevölkerungsgruppe gibt, die in der Politik so wenig wahr- und ernst genommen wird wie die Jugendlichen.

In diesem Kontext hat Thomas Krüger, der Präsident des Kinderschutzbunds, erklärt – ich zitiere –: „Kinder haben nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das ihnen die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen soll. Wir müssen feststellen, dass weder die notwendige Einführung einer Kindergrundsicherung noch Maßnahmen in der Gesundheits- und Bildungspolitik zur Bekämpfung der Kinderarmut derzeit auf der bundesdeutschen Regierungsagenda stehen.“ Und dann ist im Kontext Ihres Antrags besonders wichtig seine Aussage dazu: „Es fehlen Maßnahmen zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit ebenso wie eine Stadtentwicklungsplanung zur Unterstützung benachteiligter Stadtquartiere oder Initiativen für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland.“

Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen will sich aber dieser Verantwortung stellen und versucht daher, den Begriff der „eigenständigen Jugendpolitik“ mit Inhalten zu füllen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

So sind die Stärkung und die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit sowie der Jugendsozialarbeit für uns ebenso wichtige Themenbereiche, wenn wir über die Frage der sozialen Daseinsfürsorge sprechen, und zentrale Elemente der eigenständigen Jugendpolitik, ebenso wie die Verstärkung und die Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Partizipation, Empowerment und Lebensweltorientierung verstehen wir als zentrale Bestandteile der Jugendarbeit. Unser Bestreben ist es, für ein Angebot in Thüringen zu sorgen, welches dazu bedarfsgerecht ausgestattet ist, Städte und ländliche Gebiete umfasst und Jugendliche in allen Gesellschaftsschichten mit einbezieht, denn die Lebensbedingungen von Jugendlichen werden bekanntlich in ihrem unmittelbaren sozialräumlichen Umfeld geprägt, das heißt, von der örtlichen Verkehrspolitik, vom Vorhandensein der Nutzbarkeit örtlich verfügbarer Freizeit- und Bildungsangebote sowie von den Kulturangeboten oder den sportlichen Betätigungsmöglichkeiten, auf die sie zurückgreifen können.

Auch wenn einige dieser Felder in der grundlegenden Ausrichtung vielleicht nicht allein durch die kommunale Politik gesteuert werden, so zeigt sich doch deutlich, dass es ein Fehler ist, auf der kommunalen Gestaltungsebene leider noch zu oft Jugendlichen und ihren Interessen keine Beachtung zu schenken. Genau hier setzt auch unsere Kritik am CDU-Antrag zum Teil an. Er versteht nämlich die eigenständige Jugendpolitik nicht als das, was vorhin in der Einbringung zumindest mal kurz durchschimmerte, wo ich noch Hoffnung habe, dass es doch so verstanden wird, nämlich als einen gemeinsamen Prozess von unten mit Kindern und Jugendlichen.

Der Antrag suggeriert, dass eben hier die weitere Arbeit eines Landesprogramms in der Landesstrategie von oben stattfinden soll. Auch das sehen wir anders. Auch hier braucht es das Einbeziehen zum einen bestehender Konzepte und Aktivitäten der partizipativen und eigenständigen Jugendpolitik in die Weiterentwicklung dessen, was sich Rot-RotGrün als Ziel gesetzt hat, und es braucht natürlich die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in diesen Prozess.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn wichtig ist uns, dass Jugendpolitik nicht etwas Neues, von oben Aufgestülptes sein soll, sondern eben hier der Politikansatz der eigenständigen Jugendpolitik tatsächlich ernst genommen wird, ein Ansatz, der sich durch alle Ressourcen, alle Verwaltungsebenen ziehen muss, der alle Beteiligten an den Tisch holt und dessen Ergebnis dann am Ende ein Landesprogramm ist, wobei alle Protagonisten einer eigenständigen Jugendpolitik bereits bei der Erarbeitung von Anfang mit einbezogen wurden und werden. Hier weist der Antrag der CDU-Fraktion dann doch noch erhebliche Schwächen auf.

Da im CDU-Antrag vielleicht doch an der einen oder anderen Stelle zumindest – so war es gerade auch angedeutet – noch diskussionswürdige Ansätze zu finden sind wie beispielsweise die intensivere Begutachtung der Lage junger Menschen in Thüringen oder die Frage, wie im Vorfeld von Verordnungen, Gesetzentwürfen eine Art Jugend-Check, so wie es im Antrag steht, durchgeführt werden kann, plädieren wir dafür, den Antrag und das Thema im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport weiter zu diskutieren. Ich bin gespannt auf die Debatten dazu.