Protocol of the Session on September 1, 2016

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Der ist aber vorschlagsberechtigt!)

seiner Interessenvertreter bei den Gerichten nicht aus eigenen Mitteln abdecken zu müssen, forderte dieser schon immer Zuschüsse des Justizministeriums und eine Regelung ein, die diese Zuschüsse absichert. Es war für jeden Justizminister dieselbe Erfahrung, sich mit diesem Ansinnen auseinandersetzen zu dürfen. Ich selbst durfte das auch genießen. Bis zum Jahr 2010 gab es diese allerdings nicht. Über seine damaligen Beweggründe mag uns Herr Dr. Poppenhäger zu gegebener Zeit vielleicht berichten. Übrigens unterscheidet er sich auch von einem sozialdemokratischen Vorgänger in dieser Frage. Allerdings trat die damals von ihm veranlasste Verwaltungsvorschrift ja im Jahr 2013 wieder außer Kraft. Die Sondernummer war – nach meinem Dafürhalten zu Recht – beendet.

Nunmehr fordern die die rot-rot-grüne Landesregierung tragenden Fraktionen diese Landesregierung auf, für die Vereinigungen und Verbände, die ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit benennen, eben diese Sonderförderung wieder aufleben zu lassen. Meine Damen und Herren, ein bisschen merkwürdig ist das schon. Rot-Rot-Grün ist in der Regierungsverantwortung und für das Verlangte da benötigt man nicht einmal ein Gesetz. Es müsste also noch nicht einmal die zahlenmäßig dünne Regierungsmehrheit in diesem Hohen Haus bemüht werden. Warum also müssen die Regierungsfraktionen die eigene Regierung, den eigenen Justizminister, der für eine Umsetzung zuständig wäre, im Wege eines Landtagsbeschlusses auffordern zu handeln? Stimmt da die Kommunikation bei denen, die nicht alles anders, aber vieles besser machen wollten, noch? Ist der Justizminister mit dienstlichen, halbdienstlichen und anderen Angelegenheiten so ausgelastet, dass es eines Landtagsbeschlusses – mit eingebracht durch die eigene Fraktion – bedarf?

(Beifall CDU)

Muss der Jagdhund zum Jagen getragen werden? Das, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, sollten Sie uns schon erklären. Oder haben wir es bei diesem Antrag mit einer Art Spiegelfechterei zu tun, die von Wichtigerem ablenken soll? Soll mal so getan werden, als bemühe sich RotRot-Grün um die Justiz? Denn es gibt wirklich Wichtigeres und Dringlicheres in der Thüringer Justiz als die Förderung gewerkschaftlicher Interessenvertreter. Ich nenne nur das Thüringer Richtergesetz. Wo bleibt es? Der Gesetzentwurf wurde uns zu Beginn der letzten Legislaturperiode angekündigt. Herr Minister Lauinger wollte dann hier auch nicht alles anders, aber auch diesen Gesetzentwurf noch besser machen. Die Berufsverbände laufen Sturm, aber im Ministerium ruht still der See. Vielleicht sollten die Koalitionsfraktionen auch hierzu einen Antrag einbringen. Vielleicht hilft ein Antrag der Regierungsfraktionen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes vorzulegen. Vielleicht besinnt sich der Justizminister dann auf seine eigentlichen Amtspflichten, solange er das Amt noch hat und dazu in der Lage ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht nur das Verfahren lässt stutzen, auch der sachliche Inhalt des Antrags kann so nicht stehen bleiben. Ich habe eingangs nicht ohne Grund die rechtliche Verankerung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in unserer Verfassungstradition hervorgehoben. Und ich habe dargelegt, dass für die Mitwirkung von Frauen und Männern aus dem Volk an der Rechtsprechung eben keine juristische Fortbildung notwendig ist, sondern es ist wichtig, sie mit den besonderen Rechten und Pflichten ihres Amts vertraut zu machen. Ich habe auch dargelegt, dass unsere Berufsrichterinnen und Berufsrichter diese Aufgabe bislang hervorragend gemeistert haben.

Wenn, meine Damen und Herren, nunmehr eine solche Fortbildung mit besonderen Haushaltsmitteln aus dem Justizhaushalt aufgelegt werden soll, warum soll sie denn nur der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zugutekommen?

(Beifall CDU)

Schon klar, es sind die besonderen Anforderungen im Arbeits- und Sozialrecht. Das ist es doch, worauf Sie als rot-rot-grüne Koalitionäre abheben. Ich dagegen bezeichne das, was Sie hier vorhaben, als pure Klientelpolitik. Und das hat unsere Justiz, hat unsere Rechtsprechung nicht verdient.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, unsere Justiz hat keinen Justizminister nötig, der vollauf damit beschäftigt ist, sich im Amt zu halten und dazu die aktive Unterstützung fast der gesamten Landesregierung benötigt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bleiben Sie mal beim Thema!)

Sie hat keine einseitige Klientelpolitik aus den Regierungsfraktionen nötig.

Für die CDU sage ich: Wenn schon gefördert werden soll, dann, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, soll dies auch im gleichen Maße in allen Gerichtsbarkeiten geschehen.

(Beifall CDU)

Worin unterscheiden sich denn die ehrenamtlichen Richterinnen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zunehmend mit Asylverfahren belastet ist, von ehrenamtlichen Richtern in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit? Ist das Amt des Schöffen in Strafsachen so viel einfacher zu bewältigen als das eines durch einen Verband benannten Ehrenamtlichen in der Arbeitsgerichtsbarkeit?

Wenn Sie es also mit Ihrem Anliegen ernst meinen, dann nehmen Sie Ihren Antrag zurück! Seien Sie ehrlich, tun Sie etwas für die gesamte Thüringer Justiz! Stimmen Sie für den Antrag der Fraktion der CDU!

Ach ja, und etwas bleibt dann zum Schluss noch zu sagen: Der Antrag der Regierungsfraktionen offenbart neben dem offenkundigen Versuch der Klientelpolitik, welche lässige Haltung zum geltenden Recht im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Einzug gehalten hat. Im Antrag vom 24. Februar dieses Jahres findet sich so nebenbei die Feststellung, dass im Jahr 2015 ein Teil des finanziellen Bedarfs, unter anderem des Deutschen Gewerkschaftsbunds Hessen-Thüringen, durch Lottomittel gedeckt worden sei. Meine Damen und Herren, den Bewilligungsbescheid und die zugrunde liegende Projektbeschreibung würde ich gern mal sehen. Danke schön.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordnete Berninger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte eigentlich nur ganz kurz sprechen, weil ich dachte, es sei das meiste schon gesagt, bloß noch nicht von mir, und das kann ich Ihnen ersparen, dass von mir alles noch mal wiederholt wird.

(Beifall CDU)

Ich habe den Text unseres Antrags mit nach vorn gebracht, weil ich dachte, ich müsse den nur noch mal genau vorlesen, um zu verdeutlichen, was für unsachliche Dinge hier vonseiten der AfD vorgetra

gen wurden. Aber ich muss es jetzt noch mal vorlesen, weil gerade auch von meiner Vorrednerin hier Unsachlichkeiten vorgetragen worden sind. Ich lese mal unseren Antragstext vor, der heißt: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine neue Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen für die Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an Verbände und Organisationen bzw. Körperschaften, die ein Vorschlagsrecht für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter haben, zu erlassen.“ Ein solches Vorschlagsrecht ist geregelt in den Regelungen zur Sozialgerichtsbarkeit und zur Arbeitsgerichtsbarkeit, das ist einmal das Sozialgerichtsgesetz und zum Zweiten das Arbeitsgerichtsgesetz. Ich finde es wirklich traurig, wenn ich hier am Pult einer ehemaligen Justizministerin den Unterschied dieser beiden Fachgerichtsbarkeiten zu den anderen Fachgerichtsbarkeiten erklären muss.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist wirklich traurig und sehr, sehr bezeichnend, Frau Walsmann. Der CDU-Antrag bezieht sich als Alternativantrag auf alle Schöffinnen und Schöffen, aber weder in der Plenardebatte zur Einführung unseres Antrags – ich glaube, im April war das – noch im Ausschuss, noch jetzt hat die Rednerin – in der Plenardebatte und im Ausschuss war es eher ein Redner der CDU – das Argument entkräften können, warum wir die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit sozusagen – wie Sie es meinen – bevorzugen wollen. Das sind zwei Rechtsgebiete, wo sich – und das habe ich im April hier in der Plenardebatte relativ ausführlich dargelegt – die Rechtsgrundlagen ständig verändern. Ich will das nicht alles noch mal wiederholen. Sie können das und auch das Argument der Landesregierung nachlesen, dass bei den anderen Gerichtszweigen eben nicht die Sachkunde sondern das Laienelement im Vordergrund steht, das sozusagen unbeeinflusst von juristischen Vorkenntnissen den Menschenverstand, unter anderem in einer Sprache, die NichtJuristinnen verstehen, widerspiegelt und in die Gerichtsbarkeiten einbringen soll.

Die CDU-Fraktion hat in ihrem Alternativantrag gefordert und Frau Walsmann hat das eben auch noch mal gesagt, dass es bei Ihrer Vorstellung von Fortbildung für Schöffinnen und Schöffen um die hinreichende Vorbereitung auf das Amt geht. Im Antrag selbst steht, es sollen Informationen über Status, Rechte und Pflichten, über die Prinzipien des jeweiligen Verfahrens und des materiellen Rechts gefördert werden. Da muss ich sagen: Dafür braucht es aber keine extra Fortbildung. Wir haben einerseits solche Materialien wie diese Broschüre, die es vom Justizministerium gibt, „Das Schöffenamt in Thüringen“. Da ist der überwiegende Teil der Sachen, die Sie für die Fortbildung fordern, geregelt. Sie haben es selbst gesagt, die Be

(Abg. Walsmann)

rufsrichterinnen und Berufsrichter übernehmen bei der Einleitung in das Amt, wenn die Schöffinnen und Schöffen das Amt antreten, und auch während der Amtszeit sehr gern und sehr gut, meines Erachtens, die Vermittlung von Kenntnissen in diesem Bereich.

Bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit geht es eben auch um die sich ständig verändernde aktuelle Rechtsprechung und auch die Rechtsentwicklung, dass sich also Gesetze verändern.

Ich wollte eigentlich – zu Beginn Ihrer Rede dachte ich, ich könne das – noch mal positiv hervorheben, Frau Walsmann, dass Sie schon selbst die Besonderheiten dieser verschiedenen Gerichtszweige dargestellt haben, aber dann sind Sie deutlich geworden und haben den eigentlichen Grund der Ablehnung unseres Antrags benannt, dass nämlich 2010 ein Sozialdemokrat namens Dr. Poppenhäger die Verwaltungsvorschrift eingeführt hat. Man hört richtig noch, welche Abneigung Sie persönlich auch gegen dieses Verfahren gehegt haben. Und wenn Sie hier von einer Sondernummer sprechen, dann finde ich das infam, auch gegenüber denen, die sich ehrenamtlich in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit engagieren. Die Argumente, die sie vortragen, sind an den Haaren herbeigezogen. Man merkt, dass Sie auch gerade heute wieder dieses Thema dazu benutzen, um einen Minister zu diskreditieren, und völlig sachfremd hier auf andere Verfahren, auf das, was Sie gerade als einziges in der CDU-Fraktion zu beschäftigen scheint, zurückkommen und behaupten, wir würden von Wichtigerem ablenken, als hätten wir im April schon gewusst, was Sie jetzt hier in Bezug auf die Person des Justizministers für einen Tanz veranstalten.

Wenn Sie hier süffisant fragen, wo denn das Thüringer Richtergesetz bleibe, dann muss ich mal den Blick auf die letzte Legislaturperiode lenken, wo wir zu Beginn der Legislaturperiode parlamentarische Initiativen zum Thüringer Richtergesetz vorgelegt haben. Die Landesregierung – da waren Sie nicht ganz unbeteiligt, Frau Walsmann – hat gesagt: Wir bringen einen eigenen Gesetzentwurf zum Richtergesetz. Darauf haben wir bis zum Ende der Legislatur gewartet – das ist leider nicht passiert. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie so die Rolle der Vorkämpferin eingenommen haben, wie Sie das jetzt vorgeben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich muss jetzt einmal mit Ihren eigenen Worten sagen: Eine solche Justizpolitik hat die Thüringer Justiz tatsächlich nicht verdient. Und dass Sie sich jetzt hier aufspielen, das finde ich einfach unerhört. Wenn Sie dann auch noch Klientelpolitik vorwerfen, muss ich sagen, Sie haben offensichtlich überhaupt keine Ahnung von der Materie.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Würden Sie sich mal ein bisschen mäßigen!)

Wenn Sie wüssten, wie ich reden würde, wenn ich mich nicht mäßigte, Herr Emde.

(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE)

Denn Sie ignorieren, dass in § 20 des Arbeitsgerichtsgesetzes, und zwar in Absatz 2 – und das ist keine Erfindung von Rot-Rot-Grün –, drinsteht, dass die ehrenamtlichen Richterinnen von den „im Land bestehenden Gewerkschaften, selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern [...] und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie von den in § 22 Abs. 2 Nr. 3 bezeichneten Körperschaften oder deren Arbeitgebervereinigungen“ vorgeschlagen werden, das sind beispielsweise die Kammern.

Auf die unterschiedlichen Voraussetzungen – ein höheres Lebensalter beispielsweise, die Sachkunde – ist schon eingegangen worden. Ich will aber noch einmal am Beispiel der Sozialgerichtsbarkeit deutlich machen, was für komplizierte Materie es ist, mit der sich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dann – herumschlagen will ich nicht sagen, sie machen es ja freiwillig, dankenswerterweise. Aber das wird in § 12 des Sozialgerichtsgesetzes deutlich, wo die Kammern aufgeführt sind. Es gibt einmal bei den Sozialgerichten Kammern für die Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es gibt Kammern für Vertragsarztrecht. Es gibt Kammern für soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht und schließlich Kammern für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Und gerade letztes Stichwort: Wir wissen, wie viele Änderungen es allein im letzen Jahr im Asylbewerberleistungsgesetz gegeben hat, und da will ich ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern nicht zumuten, da in der Verhandlung zu sitzen wie der Ochs vorm Tor und nicht zu wissen, wovon die Berufsrichterinnen und -richter sprechen.

Ein paar Worte noch zum Alternativantrag der rechtspopulistischen Fraktion hier im Haus: Da hat doch der „Justizexperte“ dieser Fraktion davon gesprochen, der Antrag stelle alles andere, was hier vorgelegt worden sei, in den Schatten.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: So ist es!)

Meine Damen und Herren, wo kein Licht, da auch kein Schatten!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir ist eher eine andere Redewendung in den Sinn gekommen: „einen Schatten haben“. Herr Brandner hat hier behauptet, es würde – von der Schimäre von den Lobbyverbänden mal abgesehen – damit das Fortbildungsangebot für alle erweitert, aber im Prinzip ist es eine Einschränkung für ehrenamtliche

Richterinnen und Richter. Denn nimmt man den Antrag der AfD und beschließt ihn, dann würde das bedeuten, dass den ehrenamtlich engagierten Richterinnen und Richtern noch zusätzliche Aufwände aufgebürdet würden, nämlich dadurch, dass sie Anträge stellen müssten, dass sie sich Fortbildungsangebote raussuchen müssten, dass diejenigen, die Fortbildung anbieten, wie in einem Markt funktionieren müssten. Also gäbe es weniger Angebot, es gäbe weniger fachspezifisches Angebot und die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hätten zusätzlich zu dem verantwortungsvollen Amt noch damit zu tun, sich um Fortbildungsangebote zu kümmern und dann auch noch darum, dass diese durchgeführt und auch finanziert werden.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das ist selbstverständlich!)

In Artikel 86 Abs. 3 – Frau Walsmann hat es schon angeführt – steht: „An der Rechtsprechung wirken Frauen und Männer aus dem Volk mit.“ Es steht dort kein Halbsatz dahinter, dass das die Steuerzahlerinnen und -zahler wenig kosten und dass man daran sparen soll. Deswegen bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Minister Lauinger, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich danke ganz ausdrücklich den Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie mit diesem Antrag das wichtige Thema der Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufgegriffen haben. Für die Landesregierung begrüße ich es ausdrücklich, dass Sie, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, das Ehrenamt in der Justiz noch besser unterstützen wollen. Wir sind uns alle bewusst, welche Bedeutung gerade dem Ehrenamt für die Rechtspflege im Freistaat zukommt. Den Bürgerinnen und Bürgern, die sich zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bereit erklären, gebührt unser Dank, den ich von dieser Stelle noch einmal ausdrücklich ausspreche.