Da schauen wir nachher, denn ich habe ja hier die Pflicht, das wissen Sie noch nicht, die Pflicht zur Sache zu sprechen, und
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Logik, die Sie anwenden, lieber Herr Mohring, indem Sie dieses Gesetz reduzieren auf 33 Millionen, würde dazu führen, dass diese Landesregierung ja eigentlich nur einen Landeshaushalt von 800 Millionen aufstellen würde, weil nämlich alles, was schon einmal da gewesen wäre, jetzt nicht mehr da sein kann, weil Sie nicht mehr an der Regierung sind. Genau andersherum ist es, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist um einiges mehr da und es ist um einiges transparenter, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier verweise ich auch wirklich noch einmal auf die Ausführungen, die von Rot-Rot-Grün vom ersten Tag an gemacht wurden. Alle Zahlen, die wir Ihnen vorgelegt haben, die wir veröffentlicht haben, sind immer unterschrieben mit: Leistungen aus dem Kommunalfinanzübergangsgesetz, weiteres Entgegenkommen des Landes und außerdem zu beachten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Niemand hat sich angemaßt, das hier irgendwie zu viel Geld aus freien Quellen hinzugekommen wäre.
Und dann will ich Ihnen noch eines sagen: Wie Sie auf die 33 Millionen kommen, lieber Herr Mohring, lieber Herr Kowalleck, da komme ich nämlich sehr gerne einmal auf die Zahlen.
Wenn Sie uns allen vorrechnen, dass nur 33 Millionen übrigbleiben, weil Sie meinen, dass ja eigentlich 55 Millionen in den Garantiefonds dringestanden hätten, aber durch die Berechnung des vereinbarten Garantiefonds nun nur 10 Millionen da sind, dann zeigen Sie mir mal die 45, wo die jetzt geblie
ben sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die waren niemals da gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und wir müssen sie deshalb auch nicht abrechnen lassen.
Wenn Sie mich ausreden lassen würden, dann können wir doch die Antwort vereinbaren. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Mohring?
Danke schön. Lieber Herr Mohring, und nicht nur Ihr Flachfeuerwerk an Zahlen beeindruckt hier, sondern auch Ihre Doppelzüngigkeit. Wenn man sich nämlich anschaut, was die CDU am, ich glaube, es war der 28. Januar, geantwortet hat, als wir zu den Kommunen gegangen sind und ihnen ins Auge geschaut haben und gesagt haben, es ist weniger, als ihr euch wünscht, als ihr euch berechtigt wünschen dürft, aber wir kommen hierher und wir stehen als Personen dafür, mehr ist in diesem ersten Schritt nicht drin, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das haben wir denen gesagt. Das einzige, was die CDU da zu kritisieren hatte, war, dass wir an die Rücklage gehen würden, dass nicht genug Geld in die Rücklage reingeht. Ja – was soll es denn nun sein? Sollen wir an die Rücklage rangehen, um mehr Geschenke zu machen, so wie Sie es gern sehen wollen, oder sollen wir die Rücklage schonen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Rot-RotGrün hat sich an dieser Stelle für eine kluge Politik entschieden.
Wir haben die Überschüsse zu einem großen Teil, zu einem übergroßen Teil in die Rücklage gegeben und haben trotzdem das, was wir verantwortbar bereitstellen können, für die Kommunen sofort bereitgestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist gute Politik, das ist transparente Politik, das ist übrigens Politik auf Augenhöhe, die wir mit den Kommunen gern gemeinsam machen wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich darf an der Stelle zum Schluss kommen und dann wäre sogar noch für Herrn Mohring und seine Frage, wenn es noch wichtig ist, Zeit.
Herr Abgeordneter Mohring, auf vielfachen Wunsch – Sie dürfen eine Zwischenfrage stellen, auch wenn es am Ende ist.
Ja – das ist genau Ihr Politikansatz. Ich teile auch, dass Sie das so machen. Wenn Kommunaler Finanzausgleich nach Artikel 28 des Grundgesetzes die kommunale Selbstverwaltung regelt und dafür die Länder ermächtigt, in eigenen Landesgesetzen den Kommunalen Finanzausgleich zu regeln, und eine Koalition, nämlich Ihre, in den Koalitionsvertrag schreibt, dass man zunächst im Haushaltsjahr 2015 die Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs zur Finanzierung der Kommunen machen möchte, meinen Sie dann nicht auch, dass, wenn ich das verspreche, ich keinen Haushaltsfinanzierungsübergangsgesetz, sondern ein Änderungsgesetz zum Kommunalen Finanzausgleich hätte vorlegen müssen?
Lieber Herr Mohring. Ich antworte Ihnen gerne so, dass ich Ihnen erstens nicht zustimme, und zweitens, es ist Bundeskanzler Kohl gewesen, der gesagt hat: Entscheidend ist doch, was hinten rauskommt, und entscheidend ist das, was für die Kommunen rauskommt,
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Es gibt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Es hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Harzer von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Abgeordneter Mohring, was Sie vorhin hier gesagt haben, als Sie ausgeführt haben, erinnert mich ungefähr so daran: Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken! Sie haben mit Ihren vorherigen Regierungen – ich war 18 Jahre Bürgermeister, ich habe 18 Jahre Landeshaushalt, Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs aktiv verfolgen dürfen - ständig den Kommunen in die Tasche gegriffen. Sie haben ständig den Landeshaushalt zulasten der Kommunen saniert. Sie haben gekürzt in den Schlüsselzuweisungen, Sie haben gekürzt bei den Zuweisungen für die Kindertagesstätten, dass sich die Kosten innerhalb von wenigen Jahren für die Kommunen verdoppelt haben, weil die Landeszuschüsse nicht mehr geflossen sind. Lieber Kollege Mohring, ich würde Ihnen empfehlen, einmal einen kommunalen Haushalt zu machen, um entsprechend Ahnung zu haben von dem, was Sie reden.
Ich wundere mich auch nicht, dass die großen Versprechungen der CDU mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs 2013 so in die Hose gegangen sind, dass man 2014 schon ein Hilfspaket machen musste, denn bei den Rechenkünsten, die Sie uns vorhin hier offenbart haben, wenn diese gängig waren in der Landesregierung, diese gängig waren im Finanzministerium, kann am Ende nur etwas Mieses herauskommen, kann am Ende nur ein Schröpfen der Thüringer Kommunen herauskommen – so, wie es passiert ist. Sie haben es mit Ihrer Politik geschafft, hier diesen Landtag zu fluten mit Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen – erinnern Sie sich noch daran? Ich saß hier oben bei den Anzuhörenden vom Gemeinde- und Städtebund. Es war traurig, wie Mitglieder Ihrer Partei, Bürgermeisterinnen, VG-Vorsitzende, Stadträte, Kämmerer hier saßen im Landtag und entsetzt zugehört haben, wie der Kommunale Finanzausgleich verhandelt worden ist, wie Sie über die Bedenken der Kommunen hinweggegangen sind.
Diese Koalition versteht die Kommunen, wird mit den Kommunen vernünftig umgehen, wird den Kommunen ausreichend Finanzausstattung zur Verfügung stellen. Darin unterscheiden wir uns sehr deutlich von Ihnen. Wenn Sie mal das Rechnen lernen, vielleicht bietet sich ein Kurs an der Volkshochschule an, dann verstehen Sie auch dieses Gesetz. Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Harzer. Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen … Sie ziehen zurück? Okay. Dann schaue ich noch einmal in das weite Rund: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Es ist von verschiedenen Rednern Ausschussüberweisung beantragt worden, ich habe vernommen, zum einen an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer für die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Sehe ich nicht – Enthaltungen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Mit Mehrheit ist diese Überweisung angenommen.
Der nächste Antrag bezieht sich auf die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer diesem Votum folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke schön. Das sah ziemlich einstimmig aus.
Die dritte Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich ebenfalls um sein Handzeichen. Danke schön. Dann müssen wir noch die Federführung klären. Sorry, noch einmal zur Abstimmung. Ich habe vergessen, bei der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach den Gegenstimmen zu fragen. Die sehe ich nicht. Enthaltungen? Enthaltungen aus den Reihen der AfD. Damit das auch korrekt protokolliert wird.
Zum einen ist beantragt, die Federführung an den Innen- und Kommunalausschuss zu übergeben. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung aus den Reihen der AfD. Bei Gegenstimmen aus den Fraktionen der AfD und der CDU mit Mehrheit angenommen. Damit ist der Antrag auf Überweisung zur Federführung an den Haushalts- und Finanzausschuss obsolet.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/219 ERSTE BERATUNG
Herr Präsident, liebe Abgeordnete, werte Gäste, die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dem Thüringer Landtag in der Drucksache 6/219 den Gesetzentwurf vorgelegt, der in der letzten Wahlperiode zigfach hier in diesem Hohen Haus eingebracht wurde und entsprechend dem damaligen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD abgelehnt worden ist. Deshalb, meine Damen und Herren, war es natürlich zwingend, dass die jetzigen Koalitionspartner genau diesen Gesetzentwurf einbringen und die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes beschließen werden. In der Begründung zur Drucksache sind viele Argumente genannt. Ich will die hier nicht alle noch mal wiederholen. Ich will noch einmal einen kurzen Abriss geben, welche Argumente aus unserer Sicht gegen diese Leistung, nach Ihrer Sicht familienpolitische Leistung, einfach stehen. Das Erziehungsgeld stellt eine finanzielle Leistung des Landes Thüringen zur Förderung bestimmter Familien dar. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Beschränkung der Familienförderung auf bestimmte Familien nicht zulässig ist. Wir lehnen auch manche Begründung ab, dass diese Leistung auch aus sozialstaatlichen Gründen ausscheidet. Denn wenn es um eine soziale Bedürftigkeit ginge, müsste das Erziehungsgeld an Familien mit geringem Einkommen gezahlt werden, unabhängig davon, ob in dieser Familie beide Elternteile erwerbstätig sind. Ein häufiges Argument war das Landeserziehungsgeld und die Wahlfreiheit. Die Frage ist aber, ob das Erziehungsgeld wirklich Wahlfreiheit vermittelt oder nur freie Wahl suggeriert. Betrachtet man das Erziehungsgeld unbefangen, wirkt es offensichtlich der Wahlfreiheit entgegen. Ein wesentlicher Grund unserer Abschaffung ist aber auch, dass nach Auffassung der Befürworter das Erziehungsgeld, also diese staatliche Anerkennung für die Erziehungsleistung des daheim betreuenden Elternteils ausdrücklich betont wird. Doch auch dieses Argument ist aus unserer Sicht überhaupt nicht haltbar, denn es läuft in dem Kern der Anerkennung der Erziehungsleistung aller Eltern entgegen, unabhängig davon, wie