Zum Glück haben sich damit die obersten Bundesgerichte längst befasst, welche einerseits sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe als zulässig ansehen, das Bundesverfassungsgericht beispielsweise, und andererseits gerade den Begriff der humanitären Gründe selbst definiert haben, und zwar als Gründe für die Hilfestellung bzw. Schutzgewährung aufgrund einer menschenfreundlichen Haltung zugunsten anderer, sich in Not bzw. allgemeiner Bedrängnis befindlicher Menschen. Man könne keinesfalls die winterliche Kälte zu den humanitären
Gründen rechnen, weil ja alle Menschen in dem Herkunftsland die winterliche Kälte ertragen müssten und jeder Staat hinreichend Möglichkeiten hätte, die Rückkehrer unterzubringen. So die Behauptung. Und es sei nicht ausgemacht, dass in allen betroffenen Staaten die Kälte lebensbedrohlich oder gar gesundheitsgefährdend sei. Was für eine unerträgliche und zynische Art, die Situation der geflüchteten Menschen schönzureden, ihnen die Fluchtgründe wie zum Beispiel Diskriminierung als Minderheit abzusprechen, zu negieren, dass Menschen in Länder zurückkehren müssen, in denen sie kein Obdach haben, weil beispielsweise ihr Haus eingerissen oder enteignet wurde, oder wo sie, weil Ausgrenzung und Diskriminierung an der Tagesordnung sind,
ohne Arbeitsplatz sind, kein Geld für Holz oder Kohlen verdienen dürfen oder um sich und ihre Kinder gut zu ernähren oder zu kleiden, und zwar, weil sie einer Minderheit angehören und der Staat sich zuerst um die Mehrheitsbevölkerung kümmert, wie das beispielsweise in den durch die Bundesregierung bestimmten sogenannten sicheren Herkunftsländern immer noch gang und gäbe ist.
Zum Schluss zur Rechtsauffassung: Dass die Anordnung des Innenministeriums rechtswidrig sei, dieses Fazit mussten sowohl der Gutachter als auch der Fraktionsvorsitzende der AfD auf eine ganz einfache Frage eines am Dienstag anwesenden MDR-Journalisten zurücknehmen. Die Thüringer Landesregierung handelt im Rahmen des geltenden Rechts – Punkt! – und sie handelt im Sinne des Grundgesetzes und deshalb kann man zu der in dieser aktuellen Stunde gestellten Frage eigentlich nur sagen:
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berninger. Jetzt hat das Wort die Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Vorrednerin hat eben schon vieles Richtiges gesagt. Der Umgang mit Flüchtlingen, mit Asylbewerberinnen, mit Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, ist eine Frage der politischen Haltung. Die politische Haltung einiger ist hier heute mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Die rotrot-grüne Landesregierung hatte sich vorgenommen, Flüchtlinge im Winter nicht abzuschieben, weil winterliche Kälte selbstverständlich als humanitärer Grund zu werten gilt. Da Herr Höcke eben darauf abgestellt hat, zu sagen, niemand würde das wollen, was wir tun, möchte ich mit einer Umfrage antworten, die „Forsa“ im Auftrag des Magazins „Stern“ im Winter 2014 in Auftrag gegeben hatte. Nach dieser Umfrage begrüßen zwei Drittel der Befragten einen Winterabschiebestopp für Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus bestimmten Ländern. Ich bin sehr froh, dass es eine solche Haltung und breite Zustimmung gab und gibt, die sehr deutlich macht, dass es richtig ist, Menschen nicht unbilliger Härte auszusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wie durchsichtig diese Aktuelle Stunde der AfD ist, das haben wir nicht nur gestern erleben müssen, sondern heute einmal mehr. Sprache ist verräterisch, kann ich da nur sagen, und wer Menschen mit der Endung „-anten“ abwertet, weiß sehr genau, was er oder sie tut.
Lassen Sie mich noch hinzufügen: Kein Mensch ist illegal, alle Menschen sind gleich an Würde und die Würde der Menschen ist auch migrationspolitisch niemals zu relativieren. Ich bin sehr froh, dass in Thüringen mit Rot-Rot-Grün eine andere Politik Einzug gehalten hat,
eine Politik, die Menschen, die fliehen mussten aus Ländern, in denen es harte Winter gibt, eine Sicherheit haben, nicht abgeschoben zu werden, mindestens in diesen Monaten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Selbstverständlich haben wir uns dieses sogenannte Rechtsgutachten der AfD vom Rechtsausleger Schachtschneider sehr genau angeschaut. Darin findet sich aber eigentlich nichts wirklich, was unsere Landesgesetzgebung betrifft, sondern sie arbeiten sich ganz maßgeblich an einem Bundesgesetz ab. Dazu muss ich Ihnen sagen, es ist bereits seit 25 Jahren so, dass die Rechtslage genau dies zulässt, was wir jetzt genutzt haben; es sind Ermessensspielräume, die jedoch einer politischen Entscheidung bedürfen. Eine politische Entscheidung wurde hier getroffen, zu sagen: Wir gewähren Schutz, wir gewähren einen Winterabschiebestopp auch und gerade in den Wintermonaten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Berninger hatte es schon vorgetragen, was humanitäre Gründe sind. Ich empfehle Ihnen hier den Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz – da können Sie das sehr genau nachlesen. Sie hat es hier eben auch vorgetragen. Es sind Hilfeleistungen und Schutzgewährungen – und deswegen möchte ich es noch einmal wiederholen, weil ich finde, das sagt eigentlich alles – aufgrund einer menschenfreundlichen Haltung. Diese menschenfreundliche Haltung unterscheidet uns von der AfD, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es wundert auch nicht wirklich, dass in dem Rechtsgutachten ein großer Popanz aufgebaut wurde, dass selbst das deutsche Volk und das Grundgesetz gefährdet wären, nur weil Einwanderung stattfindet. Das Gegenteil ist der Fall. Deutschland ist längst ein Einwanderungsland. Wir können sehr froh sein, dass sich Menschen entscheiden, hier in Thüringen zu leben, und selbstverständlich wollen wir auch denen hier eine Heimat geben, die aus ihren Heimatländern fliehen müssen, aus denen sie fliehen mussten, weil dort Krieg, weil dort Armut, weil dort Umstände herrschten, die beispielsweise Minderheiten diskriminieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Warum wohl haben Sie den Winterabschiebestopp aufgesetzt und dann auch noch begonnen, mit Kosten desselben zu argumentieren? Weil Sie offenkundig nicht ganz so rassistisch daherkommen wollten, wie es Herr Höcke dann doch in seinem Beitrag hier getan hat. Es geht Ihnen darum, Menschen auszuschließen, Menschen auszugrenzen, Menschen außen vor zu lassen, ihnen ihre Würde abzusprechen, und das werden wir nicht mitmachen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da
Frau Kollegin Rothe-Beinlich, ich rüge Sie dafür, dass Sie den Abgeordneten Höcke jetzt als rassistisch dargestellt haben.
Meine Einschätzung bleibt allerdings dieselbe. Ich bin froh, dass eine Mehrheit im Thüringer Landtag ganz klar hinter dem Winterabschiebestopp steht. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter Christian Herrgott gemeldet. Ich erteile ihm hiermit das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine der ersten Amtshandlungen der aktuellen Landesregierung war es, einen sogenannten Winterabschiebestopp zu beschließen.
Denn es entscheiden hier nicht mehr objektive Gründe über den Verbleib eines Menschen in unserem Land, weil in einem Asylverfahren nach der Prüfung des Einzelfalls festgestellt wurde, dass diese Person ein Recht auf unseren Schutz hat. Nein, diese Einzelfallprüfung ist bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass derjenige eben kein Recht auf