Ich sage Ihnen, Herr Ministerpräsident Ramelow: Wer Einwanderung ohne Nützlichkeitserwägung zulässt,
Mit Ihrer ersten Amtshandlung haben Sie die Duldung illegaler Einwanderung wegen Einsetzen des Winters verlängert. Diese Anordnung Ihres Innenministers, der heute hier fehlt, ist nach unserer Auffassung rechtswidrig und unwirksam. Der Winterabschiebestopp ist eine Anordnung des Innenministeriums, die geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, das Aufenthaltsgesetz, faktisch außer Kraft setzt. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen das bewusst ist. Diese Asylanträge, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Regierungsmitglieder, wurden umfassend geprüft. Und nun kommt Herr Dr. Poppenhäger und setzt einfach Bundesrecht
außer Kraft und macht damit nebenbei auch noch dem Asylkompromiss vom September 2014 ein Ende. Das ist lächerlich, mal ganz deutlich gesagt.
Ich möchte auch betonen, dass die Länder in einem unitaristischen Bundesstaat – und um einen solchen handelt es sich bei der Bundesrepublik Deutschland – keine Narrenfreiheit haben,
Herr Ministerpräsident. Doch nicht nur das Prinzip der Gesetzlichkeit des Verwaltungshandelns wird missachtet, der Begriff der „humanitären Gründe“ von § 60 a Aufenthaltsgesetz ist auch noch grenzenlos weit.
Er ist wegen seiner Unbestimmtheit eben nicht geeignet, die Aussetzung und Vollziehung eines Verwaltungsakts zu begründen. Ich sage, der Begriff ist so weit gefasst, dass ohne Willkür keine Subsumtion erfolgen kann. Das ist ebenfalls ein juristischer Skandal.
Ich möchte Sie alle erinnern – dem einen oder anderen mag das entfallen sein –, dass die gesamte Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Menschlichkeit gegründet ist. Unsere freiheitliche und demokratische Rechtsordnung besitzt keine inhumanen Vorschriften, sehr verehrte Kollegen.
Gerade das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist Teil dieser humanen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, ist also humanitär.
Doch Sie, und das ist der Gipfel der Heuchelei, berufen sich ja noch nicht einmal auf humanitäre Gründe. Sie beziehen sich auf angeblich winterliche Kälte in den Heimatländern der abgelehnten Asylbewerber. Mal davon abgesehen, dass winterliche Kälte keine humanitäre Katastrophe ist, dass winterliche Kälte keine Naturkatastrophe ist,
sind die meisten Menschen eben auch aus Gebieten dieser Erde zu uns gekommen, die durchaus begünstigt sind von einer warmen und wohligen Witterung.
Ich möchte am Ende betonen, der Winterabschiebestopp, Herr Ministerpräsident, ist nichts anderes als ein erster Schritt zur Umsetzung Ihrer MultikultiUtopie namens „Buntes Thüringen“.
Sie haben den Souverän nicht gefragt, Sie haben den Souverän bei diesem großen Schritt, den Sie vorhaben, nicht mitgenommen und ich sage Ihnen, wundern Sie sich nicht, wenn Sie irgendwann alleine dastehen. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu der von der hier ganz rechts außen sitzenden Fraktion beantragten Aktuellen Stunde könnte man angesichts des gestern präsentierten sogenannten Rechtsgutachtens schlicht sagen: Sie machte sich lächerlich.
Aber sowohl der Titel der Aktuellen Stunde, das Rechtsgutachten und nicht zuletzt der sogenannte Rechtswissenschaftler, der für diesen Auftrag angeheuert wurde, zeigen sehr deutlich – und die Worte, die wir eben ertragen mussten, auch – und exemplarisch, auf welch inhumaner Geisteshaltung die Politik der AfD beruht und welch krude Rechtsauffassung diese Partei vertritt.
Das Asylrecht und der von der Thüringer Landesregierung erlassene Abschiebestopp würden missbraucht, um Zuwanderung zu regeln,
so die Behauptung. Das Grundgesetz definiere Deutschland aber nicht als Zuwanderungsland, da es eindeutig auf den Begriff des deutschen Volkes setze. Bei dieser völkischen Argumentation
unterschlägt die AfD mal fix Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ und Artikel 3 Abs. 1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus guten Gründen nicht von der unantastbaren Würde nur der Deutschen geschrieben und nicht festgelegt, nur alle Deutschen seien vor dem Gesetz gleich. Das aber passt natürlich nicht in ein nationalistisches Weltbild, ebenso wenig wie, dass die Bundesrepublik sich den Menschenrechtspakten der UN angeschlossen hat, dem Pakt über politische Rechte, dem Pakt über soziale Rechte, aber auch der Genfer Flüchtlingskonvention, und sich unter anderem damit deutlich – und natürlich ist das für Verfechter der völkischen Ideologie schwer zu ertragen – zu Weltoffenheit und Zuwanderung bekannt hat, meine Damen und Herren.
Der Gutachter der AfD behauptet, der Begriff der humanitären Gründe verletze das Bestimmtheitsgebot und – jetzt zitiere ich auch noch den Vorredner – sei „grenzenlos weit“. Er spricht sogar von einem Tatbestandsmerkmal, der Gutachter, als handele es sich um eine Strafrechtsnorm. Was für eine krude Rechtsauffassung, meine Damen und Herren!