Protocol of the Session on August 17, 2016

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da hat er recht gehabt, der Herr Gentzel!)

Das ist in der Verfassung festgelegt und es wurde dann im Leitsatz dieser Verfassungsgerichtsentscheidung vom 19.12.2008 auch festgehalten: „Besteht kein Antwortverweigerungsrecht, sind parlamentarische Anfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Kann die Landesregierung einzelne Fragen noch nicht exakt beantworten, hat sie diese auszulegen oder klarzustellen, dass sie derzeit nichts Konkretes dazu sagen kann.“ In der Begründung steht dann noch mal ausführlich drin: „Dem sich aus Artikel 53 Abs. 2 der Thüringer Verfassung ergebenden Fragerecht entspricht die Pflicht der Landesregierung, zulässige Fragen substantiell, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.“ Dagegen wurde hier ausdrücklich verstoßen. Wenn das dann mehrmals passiert, kann man dann auch nicht so recht an ein Versehen glauben. Das möchte ich hier doch noch mal rügen.

Die Rede von Wolfgang Fiedler drehte sich eigentlich hauptsächlich darum, entgegen dem, was wir sonst von ihm kennen und erwarten, was ich eigentlich auch sonst schätze, sich nicht an der Sache zu orientieren, sondern großen Nebel um die

eigentlichen Probleme herum aufzubauen und irgendwelche Ablenkungsdinge aufzuführen.

(Beifall SPD)

Das kennen wir eigentlich von ihm so nicht. Da bin ich persönlich auch enttäuscht von der Inhaltsleere dieser Rede, die am Thema vorbeigeht, ebenso wie auch weitgehend der Entschließungsantrag der CDU. Darauf komme ich gleich noch mal zurück.

Wir haben eine Praxis, die noch aufzuklären ist, insbesondere auch bei der automatischen Speicherung ausgehender Anrufe. Gerade bei ausgehenden Anrufen ist mir persönlich bisher überhaupt nicht verständlich, warum das automatisiert mitgeschnitten werden soll und warum man es bei ausgehenden Anrufen nicht ausschließlich auf die mechanisch oder eine durch bewusste Entscheidung auszulösende Aufzeichnungsfunktion durch die Polizeibeamten hätte beschränken können, die diese Apparate benutzen und solche Telefonate tätigen. Die Umsetzung der Richtlinie wurde nicht evaluiert, die Berichte gab es nicht. Ob allerdings die Berichtspflicht dazu viel hergegeben hätte, wissen wir auch nicht, denn die wenigen Berichte, über die der Minister im letzten Innenausschuss berichtet hat, hatten wohl mehr so zum Inhalt: „Ja, läuft“ oder „Wir bräuchten mal ein bisschen neue Technik, läuft wieder“, also keine inhaltliche Auseinandersetzung. Natürlich müssen Notrufe weiterhin gespeichert werden und nicht nur diese. Allerdings haben wir noch einen weiteren Aufklärungsbereich, der hier noch gar nicht angesprochen worden ist, mit diesem ausnahmslosen, anlasslosen und mechanischen, automatischen Speichern von ausgehenden und eingehenden Anrufen. Gleichermaßen ist natürlich auch die Frage, ob dann nicht – vermutlich beantwortet sich die fast von selbst – auch Anrufe sogenannter Berufsgeheimnisträger mitgeschnitten worden sind. Diese Frage, denke ich, sollte der Sachverständige oder der Sonderermittler – oder wie wir ihn jetzt nennen wollen –, der sich dankenswerterweise auch damit beschäftigen soll, auch noch mal beleuchten.

Natürlich brauchen wir eine Rechtssicherheit für die Polizistinnen und Polizisten, wie es künftig laufen soll, und dann eine verlässliche technische Umsetzung. Wir wollen alles andere als eine Erschwerung der Alltagsarbeit der Polizei und wir beschimpfen hier auch keinen einzigen von Ihren Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Wie so eine Anlage dann eingestellt wird, das entscheidet nun wirklich nicht der Einzelne vor Ort, das wird dann von einem IT-Betreuer eingerichtet. Das ist dann sicherlich den Stellen gemäß auf der Leitungsebene erfolgt und eben nicht von den Einzelnen und deswegen verhauen wir hier niemanden dafür. Wir brauchen allerdings jetzt relativ schnell auch eine wirklich rechtssichere Dienstvorschrift, und das ist zum Beispiel eine Sache, die kommt im CDU-Antrag überhaupt nicht vor.

Damit endet unser Antrag, dass wir natürlich auch gerade im Interesse der Polizei und auch gerade im Interesse der Gefahrenlagen, auf die der Kollege Fiedler ja hingewiesen hat, möglichst schnell eine neue Dienstvorschrift brauchen, eine neue Dienstanweisung, die zweifelsfrei deutlich macht, wann darf wo, was gespeichert werden. Ich sage ganz deutlich: Dass zurzeit nur Notrufe gespeichert werden, ist in dieser Hinsicht zu wenig.

(Beifall CDU)

Deswegen freuen wir uns, dass auch der Minister angekündigt hat, dass diese Richtlinie sehr schnell überarbeitet wird. Dazu finden wir allerdings im CDU-Antrag gar nichts. Sie haben sich darauf beschränkt, in vier von fünf Punkten irgendwie ein Ersatzopfer für den jahrelang andauernden Missstand zu suchen. Da soll jetzt der Datenschutzbeauftragte schuld sein, der angeblich so schlecht mit der Landesregierung zusammenarbeitet. Dazu reicht eigentlich ein Satz: Den Immelborn-Ausschuss haben Sie ins Leben gerufen, um dem Herrn Dr. Hasse nachzuweisen, dass er angeblich mit der jetzigen Landesregierung so eng kuschelt. Während er vorher in Immelborn skandalisiert habe, hätte er dann, als der ihm politisch genehme Minister dran sei, plötzlich alles kleingeschaltet und das Problem gelöst. Also da hat er zu eng mit dem Minister zusammengearbeitet, jetzt soll er angeblich gar nicht mit dem Minister zusammengearbeitet haben – was wollen Sie eigentlich?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich meine, mit dem Auftrag hier, das Plenum mit heißer Luft zu erfüllen, nämlich möglichst über die Dienstzeiten Ihrer Minister, die jetzt auch gerade ortsabwesend in diesem Plenum sind, schweigen zu müssen, in dem Bestreben haben Sie dann mögliche Gegenschauplätze oder Nebenschauplätze eröffnet. Das war dann beliebig, was Herr Dr. Hasse macht. Wenn er jetzt in der letzten Innenausschusssitzung ausdrücklich vorher mit dem Minister gesprochen hätte, dann möchte ich nicht hören, was Sie dann dazu gesagt hätten: Verletzung der Neutralitätspflicht. Dazu wäre Ihnen auch etwas eingefallen. Also alles heiße Luft in diesem Vortrag! Das tut mir ein bisschen leid. Deswegen ist auch dieser Entschließungsantrag der CDU in der Sache wirklich nicht weiterbringend. Unser Antrag, der der Koalitionsfraktionen, geht sachlich wesentlich darüber hinaus, benennt auch noch die konkreten Aufklärungsschwerpunkte und vor allen Dingen, was jetzt unsere Polizei wirklich braucht, legt er den Fokus am Schluss darauf, dass wir möglichst schnell eine Dienstanweisung brauchen, die dann wieder eine Rechtssicherheit schafft und auch in der Anwendung eindeutig und unkompliziert ist, denn dann können wir in der Tat das tun, was wir alle wollen, nämlich das Bedürfnis nach Sicherheit

und nach konkreten Ermittlungen von Notsachverhalten, aber auch von Bedrohungen und Sonderlagen, dass wir das in Übereinstimmung bringen mit dem Grundrechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Henke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, auch ich möchte dem Herrn Innenminister danken für seine erschöpfenden Auskünfte, die recht ausführlich waren. Das wirklich Skandalöse am sogenannten Abhörskandal der Thüringer Polizei ist das Versagen der ministeriellen Führungsspitzen, und das von 1999 bis heute.

(Beifall AfD)

Auch Sie waren zwei Jahre im Amt und hätten da was merken müssen. Vor der in einem Ministerium nötigen Hierarchie und der damit einhergehenden Kontrolle war und ist nichts zu spüren. Jedenfalls werden von den über hundert zu verfassenden Berichten über die Anwendung der Dienstanweisung zur Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei nur fünf gefertigt. Noch schlimmer: Über die faktische Duldung des strafbaren Abhörens von ein- und ausgehenden Gesprächen, ohne dass die Rechtfertigungsgründe nach 3.3 der Dienstanweisung vorlagen, machte und macht sich die ministerielle Führungsspitze nach § 201 StGB strafbar.

(Beifall AfD)

Zur Erinnerung: „[...] wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“, wird als Amtsträger mit „Freiheitsstrafe bis zu [fünf] Jahren oder Geldstrafe“ belangt.

Wir stellen fest: Im Abhörskandal manifestiert sich vorwiegend ein Versagen der ministeriellen Führungsspitze und nicht der Polizeibeamten vor Ort. Das Innenministerium muss auch und gerade im Interesse der Polizeibeamten Rede und Antwort stehen und zum Beispiel klar und deutlich mitteilen, ob die sogenannte Babyphone-Funktion, die das interne Abhören ermöglicht, bei der Polizei wirklich nicht eingerichtet bzw. deaktiviert ist, wie es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marx im Jahre 2013 noch hieß. Dass diese Antwort nicht besonders vertrauenserweckend ist, zeigt sich schon darin, dass mindestens die Unwahrheit gesagt wurde. Die Aufzeichnungsfunktion wurde, so viel steht fest, eben nicht für die Fälle des Notrufs

und in Fällen erkennbarer Bedrohungen bzw. der Ankündigung von Straftaten während des Telefonierens eingesetzt. Vielmehr wurden sogar Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte abgehört, ohne davon Kenntnis gehabt zu haben und um eine Einwilligung gebeten worden zu sein bzw. eine solche erteilt zu haben.

(Beifall AfD)

Hier tut Aufklärung not. Wie viele der Anrufe, insbesondere von Berufsgeheimnisträgern wurden aufgezeichnet? Zu wie vielen liegen Vermerke vor? Wer hatte Zugriff auf den Gesprächsinhalt? Und überhaupt: Warum wurden für die Polizei Telefone angeschafft, von denen viele über eine Aufzeichnungsfunktion verfügen, die dann über eine Software deaktiviert werden muss? Die Aufklärung soll und muss Licht ins Dunkel bringen, zu hoffen wäre es für die Thüringer Polizisten und ebenso für die rechtstreuen, unbescholtenen Bürger in diesem Lande. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Adams das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag, Datenschutz und informelle Selbstbestimmung sind fester Bestandteil unseres Grundrechtskanons. In einer Informationsgesellschaft, die sich hin zu einer digitalen Gesellschaft entwickelt, steigt die Bedeutung dieser Grundrechte an. Und so ist es auch dringend notwendig, dass der Thüringer Landtag heute mit seiner Sitzung und dem Antrag von Rot-Rot-Grün klarstellt, dass wir eine Beeinträchtigung dieser Grundrechte nicht hinnehmen werden. Insbesondere diese Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen der SPD, der Linken und der Grünen hat es sich auf die Fahnen geschrieben, den Weg in die digitale Gesellschaft hier in Thüringen entschieden nach vorne zu gehen, und das geht für uns nur, wenn wir damit einhergehend den Datenschutz stärken. Das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Dazu stehen wir. Deshalb debattieren wir auch heute hier auf Antrag der Landesregierung. Was seit 1999 in dieser Dienstanweisung nach derzeitigem Kenntnisstand geschehen ist, kann deshalb für uns auf keinen Fall eine Lappalie sein und es muss aufgeklärt werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Darum begrüßen wir mindestens drei Dinge, nämlich die Entscheidung des Innenministers Dr. Holger

(Abg. Marx)

Poppenhäger, diese Praxis nun nach 15 Jahren zu beenden. Das muss man erst einmal festhalten. Diese Praxis ist beendet und es ist auch zu begrüßen, dass der Innenminister angekündigt hat, die Dienstanweisung zügig neu zu erstellen. Dazu gehört auch – und das ist das Dritte, was richtig ist –, dass man sich anschaut, wie diese Dienstanweisung als rechtliche Norm und das, was man an praktischem Tun und Handeln in der Thüringer Polizei hatte, nebeneinander liegt, und zwar nicht so, wie es Herr Fiedler versucht hat zu verstehen oder vielleicht verstanden hat, um irgendjemandem einen Vorwurf daraus zu machen, sondern zu lernen, daraus zu lernen, dass eine möglicherweise juristisch höchst einwandfreie Regelung in der Praxis möglicherweise an ihre Anwendungsgrenzen stößt. Ein einfaches Beispiel dafür, welche Überlegungen aufzustellen sind, ist, und zwar hier nicht ein Beispiel der automatisierten Aufzeichnung, sondern der Aufzeichnung, wo ein Polizeibeamter innerhalb weniger Sekunden entscheiden muss, ob er dieses Gespräch jetzt aufzeichnet, weil hier möglicherweise eine Straftat angekündigt wird, eine Drohung ausgesprochen wird, eine zu verfolgende Straftat benannt wird oder wichtige Beweise daraus entstehen können, das muss er in Sekunden entscheiden und da kann er nicht einen Fragekanon oder einen Kodex durchgehen und nach der siebten Frage sagen: „Okay, jetzt darf ich das“, denn dann sind die 10 Sekunden, die er dafür die Möglichkeit hat, vorbei. Deshalb muss diese Dienstanweisung klar zur Praxis passen und den Alltag unserer Polizeibeamten leichter machen, leichter, klarer und damit auch rechtssicherer machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist unser Ziel. Alle Kollegen – von Frau Marx bis Herrn Dittes – haben sehr klar gesagt, wir dürfen und wir wollen und wir werden dabei das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Aber richtig ist – und das finde ich eigentlich auch den guten Ansatz an dieser Debatte, die uns alle nicht fröhlich machen kann –, dass wir feststellen, dass weil Thüringen einen Innenminister hat, der sagt, diese Dienstanweisung setze ich jetzt erst einmal außer Kraft und setze sogar jemanden ein, der ermittelt, wie war denn die Praxis gewesen – dieses Diskutieren über die Frage der Polizeimitschnitte, so gerechtfertigt es an vielen Stellen sein mag – an vielen Stellen, nicht immer, dazu führt, dass man bundesweit eine Debatte darüber hat: Was soll hier eigentlich ordentlich geregelt werden und wie passt unsere Praxis zu den derzeitigen Standards im Datenschutz? Das ist gut und ich sage das ganz selbstbewusst: Rot-Rot-Grün setzt hiermit wieder einmal Maßstäbe und Thüringen ist in aller Munde!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Thüringen ist in aller Munde! Das haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht so oft geschafft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig ist auch – und Kollege Fiedler hat damit sogleich begonnen –, in der Politik wird immer gern die Frage nach der Verantwortung oder gar der Schuld gestellt. Ich glaube, es ist zunächst einmal zu differenzieren. Verantwortung sollte jeder übernehmen, der sie einmal auch getragen hat oder trägt. Schuldzuweisungen sollte man dann erheben, wenn die Sache aufgeklärt ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und deshalb bin ich sehr froh, dass wir bis zum, denke ich, Ende des Jahres mindestens einen Zwischenbericht oder gar einen abschließenden Bericht bekommen werden und dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann können wir das alles besprechen. Und das sollte, sehr geehrter Herr Fiedler, für alle Beteiligten gelten. Deshalb empfehlen wir Bündnisgrüne, dem Antrag der Koalition zuzustimmen. Den Antrag der CDU werden wir ablehnen, weil er zum Teil auf irrigen Annahmen beruht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Erlauben Sie mir zum Schluss einen Beitrag, den ich besonders als Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen hier halten will. Der Kollege Fiedler hat einen starken Widerspruch in dem gehabt, was er uns gesagt hat, dass er sagt, es ist eine ernsthafte Debatte, und in dem, wie Sie sie geführt haben, Herr Kollege Fiedler.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Führung der Debatte, so wie Sie es angegangen sind, hatte mit Ernsthaftigkeit zum Teil wenig zu tun. Ich will den einen Punkt, auch wenn es Kollege Dittes schon angesprochen hat, hier sehr deutlich sagen. Herr Fiedler, es ist nicht witzig und es gehört sich nicht, Kollegen des Hauses mit Schimpfwörtern zu belegen. Es gehört sich einfach nicht!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben hier im Thüringer Landtag einen Wertekanon, an den wir uns halten, nicht weil die Präsidentin hinter uns steht und das möglicherweise rügen würde, sondern weil jeder vernünftige Mensch erkennen muss, dass, wenn wir diesen Wertekanon verlassen, das Konzept Parlament mit einer sachlichen Debatte nicht mehr funktioniert.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werben ausdrücklich dafür, den Parlamentarismus mit sachorientierten Debatten zu stärken und

es zu unterlassen, Abgeordnete mit Schimpfworten zu belegen.

Ich möchte noch eine zweite Sache anfügen, gerade weil das eben auch von Herrn Henke noch mal angesprochen wurde. Ich weiß nicht, warum man das tut. Möglicherweise gibt es einen Grund, vielleicht ist es auch einfach Unachtsamkeit. Kollege Fiedler hat nahegelegt, dass irgendjemand versucht, angedeutet hat oder es betreibt, Polizisten der ersten Dienstgrade mit Strafanzeigen zu belegen und sie für das verantwortlich zu machen, was in Ministerien, in Aufsichtsabteilungen, Fachbehörden nicht ordentlich gelaufen ist. Niemand tut das!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Darüber-Reden, dass das möglicherweise kommen könnte, wäre ungefähr so, als wenn ich sagen würde: Bitte gehen Sie nicht vor die Tür, es könnte in 5 Minuten regnen. Das ist nicht ausgeschlossen, aber es gibt überhaupt kein Anzeichen. Es gibt überhaupt kein Anzeichen dafür, deshalb freue ich mich darauf, den Empfang einer Fraktion in kurzer Zeit besuchen zu können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Kräuter zu Wort gemeldet.