Protocol of the Session on June 24, 2016

Ich wiederhole es noch mal: Wir machen mal einen kleinen Faktencheck. Sie behaupten, in den Kommunalfinanzen würden 100 Millionen Euro im Vergleich zu dem letzten Haushalt, für den Sie oder wir gemeinsam noch Verantwortung trugen, integriert sein. Der Kollege Henke kann das vielleicht nicht wissen, aber der Kollege Mohring, der weiß das. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Veränderung des sogenannten Eintaktpunkts in der kommunalen Finanzausstattung etwas gemacht haben, das wirklich in den nächsten Jahren nachhaltig wirken wird. Der Einstiegspunkt ist das Entscheidende und der macht im Übrigen kommunale Hilfspakete obsolet, die im Übrigen – das will ich auch mal an der Stelle nicht verheimlichen – in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer dann aufs Trapez gehoben worden sind, meistens am Vorabend eines CDULandesparteitags wurden dann der kommunalen Familie Zuwendungen versprochen. Man hat sie erst kurzgehalten, um sie dann mit diesen Geschenken gewogen zu machen. Das hat jahrelang offenkundig funktioniert, aber da sage ich ganz deutlich: Damit ist jetzt Schluss!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben mit diesem neuen Finanzausgleich für 2016 und 2017, wie gesagt, die Einstiegsgröße verändert. Das wird dauerhaft wirken und es wirkt auch dauerhaft, meine Damen und Herren. Weil Sie

hier immer so schön Rechenaufgaben mit Zahlen vorlegen, die in keiner Weise nachvollziehbar sind, will ich Ihnen hier auch mal ein paar Zahlen darlegen. Ich kann auch eine Tafel mit vornehmen oder wir können das hier vorn mit Kreide ans Pult schreiben, damit Sie das auch nachvollziehen können. Die kommunale Finanzausstattung – nur noch mal zur Wiederholung –, woraus setzt sie sich zusammen? Ad eins: die eigenen Steuereinnahmen – wird immer gern vergessen, wenn eine Kommune kommt: „Ich habe schon wieder weniger Schlüsselzuweisungen bekommen.“ Dass das in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen Einnahmenseite zu betrachten ist, wird von vielen Kommunalpolitikern leider immer wieder fortwährend ignoriert. Das ist etwas, da diskutieren wir schon, was weiß ich wie viele Jahre dagegen an, das sind kommunizierende Röhren, bis zur Bedarfsermittlungsgrenze, wer dies aus eigenen Einnahmen schafft. Ich komme aus einer Gemeinde, die das über viele Jahre geschafft hat, die bekommt gar keine Schlüsselzuweisungen. Da weiß ich auch nicht, worüber die sich immer beschwert haben. Unser Bürgermeister hat immer bei den Protestaktionen bei der vermeintlichen Schlüsselmassensenkung mitgemacht, obwohl wir aufgrund eigener Einnahmen gar keine bekommen haben. Aber nur so viel zum Verständnis des KFA.

Dann ist der zweite Bestandteil die regelgebundene Finanzausgleichsmasse. Das ist die Summe, die aufgrund der Bedarfsberechnung sozusagen ermittelt wird. Da sind wir deutlich höher als in der Bedarfsermittlung der Jahre vorher, bei den sogenannten Voß’schen Kommunalfinanzen. Aber das wird auch gern versucht zu ignorieren. Dann haben wir die Zuweisungen des Landes außerhalb der regelgebundenen KFA-Masse. Da gehört zum Beispiel das neue Schulbauprogramm dazu. Da gehört aber auch das neu aufgelegte Wohnungsbauprogramm dazu und last, but not least gibt es in den Jahren 2015 bis 2018 ein Bundesinvestitionsprogramm zur Förderung finanzschwacher Kommunen und das finanzieren wir komplett, also den Eigenanteil zu diesen Bundesmitteln stellt das Land komplett den Kommunen zur Verfügung. Wenn wir dann mal den Rechenschieber aufmachen und die Jahre von 2014 bis einschließlich des Plans 2017 vergleichen, dann wird deutlich, dass Ihr Vorwurf komplett ins Leere geht, meine Damen und Herren. Wir haben insgesamt die Zuweisungen des Landes – da stecken jetzt auch die Kosten für Unterbringung und Betreuung an die Thüringer Kommunen mit drin, die sind auch mit zu betrachten, die darf man auch nicht einfach außen vor lassen. Gesamteinnahmen der Kommunen 2014 4,15 Milliarden Euro, 2015 4,24 Milliarden Euro, 2016 4,49 Milliarden Euro – hören Sie genau zu! – und im Plan für 2017 stehen dann noch 4,68 Milliarden Euro insgesamt an kommunalen Zuweisungen für das Jahr 2017.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die Aufga- ben haben Sie auf die Kommunen umgelegt und die Kosten!)

Sie sehen, meine Damen und Herren, das ist das wahre Bild, das die Kommunalfinanzen in Thüringen auszeichnet und nicht die von Ihnen in den Raum gestellten imaginären Zahlen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Vorreden wurden einige Nebelkerzen geworfen, was die Kommunalfinanzen angeht.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie haben damit angefangen!)

Ich denke, da müssen wir das eine oder andere an dieser Stelle auch noch einmal geraderücken.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Überhaupt nichts müssen Sie geraderücken!)

Im Rahmen der Plenarsitzung hatte auch der Thüringer Ministerpräsident den neu gewählten Bürgermeistern aus den Reihen der CDU gratuliert, und wir müssen sagen: Hier im Plenarsaal befinden sich viele kommunal Verantwortliche – ob Bürgermeister, Stadträte, Gemeinderäte, Kreistagsmitglieder – und denen müssen die Vorreden der Koalitionsfraktionen wie Hohn vorgekommen sein. Da muss man sagen: Einige aus den Koalitionsfraktionen leben wahrscheinlich in einem ganz anderen Land. Das Thüringen, das ich kenne, die Kommunalverantwortlichen, die ich kenne, haben große Kritik an der Ausstattung des Kommunalen Finanzausgleichs. Ich habe das an dieser Selle auch schon einmal erwähnt, der Ministerpräsident war Anfang des Jahres in Bad Blankenburg zum gemeinsamen Städteempfang des Städtedreiecks Saalfeld-RudolstadtBad Blankenburg. Der Bad Blankenburger Bürgermeister Frank Persike hat dem Ministerpräsidenten eines mit auf den Weg gegeben: Wer die Kommunen nicht ausreichend finanziell ausstattet, der bereitet den Weg für die Knechtschaft. Das kann nicht richtig sein!

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Für was? Können Sie das noch mal wiederholen?)

(Beifall CDU)

Der Bürgermeister von Bad Blankenburg – Sie wissen, welches Parteibuch er hat – hat da auch als

Kommunalvertreter gesprochen und das sollten Sie sich auch entsprechend merken und das sollten Sie berücksichtigen, nicht nur im Rahmen der Diskussion zur Gebietsreform, sondern auch im Rahmen der Diskussion über die Kommunalfinanzen.

Meine Damen und Herren, Herr Kalich hat auch mehrere Jahre kommunalpolitische Erfahrung und deswegen verwundert es mich schon an dieser Stelle, dass er ein ganz anderes Bild zeichnet, gerade was die kommunale Ausstattung der Gemeinden und Städte und der Landkreise angeht. Ich möchte zunächst erst einmal darauf hinweisen: Wir haben mit unserem Antrag die Landesregierung aufgefordert, im August einen Gesetzentwurf einzubringen. Die Landesregierung hat das Initiativmonopol zum Landeshaushalt und damit ist Sie der Adressat der Aufforderung nach gesetzlichen Voraussetzungen, diese gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Herr Kalich, das müssten Sie auch wissen, denn gerade die vorhandenen Deckungsmittel aus der Rücklage sind in Verantwortung der Landesregierung und soweit erforderlich, kann diese Gesetzesinitiative auch durch Einbringung eines Nachtragshaushalts mit Änderung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Bei ausgabenerhöhenden Gesetzen wird eine Beteiligung der Landesregierung erforderlich, um bei der Verabschiedung durch den Landtag die erforderliche Deckung zu gewährleisten. Ich verweise auch hier auf § 67 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, der nur eigene Verfahrensvorschriften zur Umsetzung des Initiativmonopols der Landesregierung in der Haushaltsgesetzgebung mit Haushaltsvorlagen vorsieht. Wir haben nicht einen § 96 der Geschäftsordnung wie im Deutschen Bundestag, der entsprechende Regelungen zum Verfahren zu sogenannten Finanzvorlagen aus der Mitte des Bundestags ermöglicht. Das fehlt in unserer Geschäftsordnung. Das müssen Sie auch so weit anerkennen. Deswegen auch unsere Aufforderung an die Landesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf hier einzubringen.

(Beifall CDU)

Die Koalition strebt an, die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern – so heißt es zumindest im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün. Die Wahrheit ist, dass rot-rot-grüne Finanzpolitik die Kommunen am langen Arm verhungern lässt.

(Beifall AfD)

Das bestätigen auch Ihre kommunalpolitisch Verantwortlichen.

(Beifall CDU)

Wenn Sie Ihre ideologische Gebietsreform durchdrücken wollen, dann ist das der falsche Weg, die Kommunen so auszuhungern, denn die Leidtragenden sind am Ende die Thüringerinnen und Thüringer.

(Abg. Höhn)

(Beifall CDU)

Obwohl die Linkskoalition versprochen hat, die Kommunen finanziell besser auszustatten, sind im Vergleich zu den Gesamtleistungen der CDU-geführten Landesregierung im Jahr 2014 über 100 Millionen Euro weniger im von Rot-Rot-Grün novellierten Kommunalen Finanzausgleich. Damit werden ganz klar die Gestaltungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt und finanzielle Spielräume ausgetrocknet. Es gibt zahlreiche Kritikpunkte an der Verschlechterungsreform des Kommunalen Finanzausgleichs. Das haben auch die Kommunalen Spitzenverbände in ihren schriftlichen Stellungnahmen und in der mündlichen Anhörung zum Landeshaushalt 2016/17 an dieser Stelle klargemacht. An diese Diskussion sollten Sie sich auch noch einmal erinnern. Die Gesamtleistungen des Kommunalen Finanzausgleichs sind seit Regierungsantritt von Rot-Rot-Grün um 106 Millionen Euro gesunken. Das Geld der Kommunen ist dabei mit Absicht falsch berechnet. Auch Rot-Rot-Grün dürfte wissen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Im Jahr 2014 haben die Kommunen in Wahrheit 2,007 Milliarden Euro erhalten. Das heißt 1,8 Milliarden Euro Finanzausgleich zuzüglich eines Hilfspakets zur Umstellung des Finanzausgleichs und des Garantiefonds. Selbst Rot-Rot-Grün hat den Kommunen im Jahr 2015 noch 1,985 Milliarden Euro gegeben. Wenn jetzt nur 1,901 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, dann hat Rot-Rot-Grün den Kommunen eben netto diese 106 Millionen Euro jährlich weggenommen. Da können Sie hier an dieser Stelle Rechenbeispiele bringen wie Sie wollen, die Tatsachen sind andere. Und das bestätigen auch die Kommunen.

(Beifall CDU)

Weiterhin muss man bei der Diskussion beachten, dass die kommunale Selbstverwaltung durch stärkere Gewichtung, durch Zweckzuweisungen missachtet wird und somit auch Rot-Rot-Grün neue Projekte innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert. Ich nenne hier als Beispiel die Umweltsanierung, die Unterstützung für die Kurorte, Digitalfunk, die alle in den Kommunalen Finanzausgleich gepackt wurden. Das muss man auch ganz klar ansprechen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt ist der Garantiefonds zur Begleitung der Kommunen bei der Umstellung auf den seit 2013 geltenden Kommunalen Finanzausgleich. Dieser wurde von der Landesregierung komplett gestrichen.

Meine Damen und Herren, die kommunalen Haushalte werden vor große Herausforderungen gestellt. Da sind Personal- und Sozialausgaben, die in den Kommunen weiter steigen. Die Kommunen haben

weiterhin durch Flüchtlinge und Asylbewerber in den sozialen Sicherungssystemen Integrationsleistungen zu tragen, die der aktuelle Kommunale Finanzausgleich nicht angemessen berücksichtigt. Auch weitere steigende Sozialleistungen sind in den Kommunen Dinge, die gemeistert werden müssen. Neben den massiven Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich können weitere Kostensteigerungen nicht noch zusätzlich durch die Kommunen aufgefangen werden. Mit unserem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag bis zum Plenum im August dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Beratung vorzulegen, der eine pauschalierte Zuweisung an finanzschwache Kommunen vorsieht.

Für kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden sollen für das Jahr 2016 im Bereich der Gemeindeaufgaben rund 37 Millionen Euro bereitstehen. Für Landkreise und kreisfreie Städte sollen im Bereich der Kreisaufgaben für das Jahr 2016 rund 52 Millionen Euro bereitstehen. Mit dem vorzulegenden Gesetz soll eine Beschränkung der Leistungen auf finanzschwache Kommunen stattfinden. Insbesondere ihnen fällt es schwer, mit den gesunkenen Zuweisungen innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Den Kommunen werden die zusätzlichen Mittel ihre Handlungsfähigkeit zurückgeben. Im Ergebnis soll insbesondere den finanzschwachen Kommunen im ländlichen Raum geholfen werden.

Meine Damen und Herren, Ziel des eingeforderten Gesetzes ist es, die Kommunen vom Gängelband der Landesregierung zu befreien. Der Freistaat bildet mit dem vorläufigen Jahresabschluss 2015 Rücklagen in Höhe von bis zu 469 Millionen Euro. Die Landesregierung hatte im Jahr 2015 Rekordsteuereinnahmen und konnte wegen der verspäteten Vorlage des Landeshaushalts 2015 nicht mehr abgeflossene Ausgabemittel einbehalten. Um finanziell unterproportional ausgestattete Kommunen wieder handlungsfähig zu machen, soll die Landesregierung die im vorläufigen Jahresabschluss des 2015er-Haushalts festgestellten, nicht aus der Rücklage entnommenen 99 Millionen Euro zur Finanzierung verwenden. So werden den Kommunen zumindest annähernd die Mittel zur Verfügung gestellt, die sie seit 2014 durch die CDU-geführte Landesregierung erhalten haben.

Schulden abbauen und für eine faire Kommunalfinanzierung sorgen – die aktuelle Steuerschätzung unterstreicht, dass beides möglich ist und die Landesregierung muss ihre Kürzungen entsprechend eindampfen.

Nun bietet sich die einmalige Gelegenheit, ihren Fehler auszubügeln und den von der Vorgängerregierung eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung weiterzugehen. Erst vor einigen Tagen hatte der Thüringer Rechnungshof in seinem Jah

resbericht 2016 der Landesregierung bescheinigt, dass ein Aufblähen des Haushaltsvolumens der falsche Weg ist. Sie haben erhebliche Mehrausgaben im aktuellen Doppelhaushalt, die nicht nur mit den Flüchtlingskosten zu begründen sind, sondern Sie haben hier auch entsprechende Projekte der rot-rot-grünen Koalition mit berücksichtigt. Die Kommunen haben allerdings nichts von Ihren Mehrausgaben – im Gegenteil. Mit einer Zustimmung zum Antrag der CDU kann Rot-Rot-Grün den falsch eingeschlagenen Weg verlassen. Die Positionierung der Regierungsfraktionen zu unserem Antrag wird zeigen, was der Linkskoalition wirklich an den Kommunen liegt. Die CDU-Fraktion fordert Sie an dieser Stelle auf, Farbe zu bekennen und das im Sinne unserer Thüringer Kommunen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat sich Abgeordneter Gentele zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag sagt eigentlich alles aus. Unsere Kommunen, Gemeinden und kreisfreien Städte brauchen für das Jahr 2016 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Land, um sowohl ihre Aufgabenpflicht als auch freiwillige Aufgaben in vollem Umfang zu erfüllen. Im Jahr 2015 nahm das Finanzministerium Rekordsteuern ein, die Kommunen und Gemeinden aber an der kurzen Leine zu halten, ist aktuell keinem zu vermitteln. Mit dem aktuellen Thüringer Finanzausgleichsgesetz verlieren die Kommunen, Gemeinden und kreisfreien Städte eine Gesamtleistung gegenüber dem Jahr 2014 von rund 100 Millionen Euro. Allerdings steigen die Ausgaben der Kommunen durch die Leistungen für anerkannte Flüchtlinge, Hartz-IVEmpfänger und Ersteinrichtungen.

Wie sollen die Kommunen bei steigender Belastung noch haushalten können, wenn vorne und hinten das Geld fehlt? Wie sollen die Integrationsprojekte erfüllt und umgesetzt werden? Wie soll kommunaler Wohnraum geschaffen werden, der nicht nur für unsere Neubürger gebraucht wird? Ich sehe nicht ein, dass sich das Land auf Kosten der Kommunen saniert. Das ist keiner Bürgerin, keinem Bürger, Landrat oder Bürgermeister klarzumachen, plausibel zu erklären. Hingegen hat der Freistaat nach vorläufigem Abschlussbericht für das Jahr 2015 469 Millionen Euro Rücklagen gebildet. Von diesen Rücklagen müssen nicht nur die 89 Millionen Euro, wie es die CDU gefordert hat, sondern die fehlenden 100 Millionen Euro aus dem Jahr 2014 aufgewendet und den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Eine Verwaltungsreform ist notwendig, aber auf Landesebene, um eine Effizienz der Landesverwaltungen zu garantieren. Im aktuellen Antrag jedoch müssen unsere Kommunen mit mehr finanziellen Mitteln versorgt werden. Wir können diese doch nicht ausbluten lassen, kaputtsparen und dann hinterher sagen: Die kommunale Selbstverwaltung ist gescheitert. Nein, man muss fair mit den Kommunen umgehen und sie ausstatten. Mit Einführung einer Zuweisung für das Jahr 2016 sollen den kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen seitens des Freistaats zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Deswegen werde ich den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Adams, Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich kann – ähnlich wie Kollege Kalich – gleich mit dem Ergebnis anfangen: Wir werden den Antrag der CDU ablehnen, weil Sie wieder Geld jenseits des KFA und der weiteren Investitionsprogramme und des Kulturlastenausgleichs an finanzschwache Kommunen geben wollen, ohne jedoch Strukturprobleme, die die Finanzschwäche erst herbeigeführt haben, überhaupt anzugehen.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist der wesentliche Grund, warum wir sagen, dass Sie mit Ihrer Politik der ewigen Hilfsprogramme einfach auf dem falschen Pfad sind. Lassen Sie uns zu den kommunalen Finanzen Folgendes feststellen: Die Diskussion um den KFA, den Kommunalen Finanzausgleich, ist Ende 2015 mit der Gesetzgebung hinreichend geführt worden – leider ohne substanzielle Änderungswünsche, leider ohne substanziellen Beitrag der CDU-Fraktion. Deshalb haben Sie einen schweren Phantomschmerz an der Stelle, den Sie versuchen, mit diesem Antrag zu lindern. Das wird Ihnen allerdings nicht gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich bin Kollegen Höhn dafür dankbar, dass er das in aller Ausführlichkeit noch mal erklärt hat. Es ist nicht richtig, wenn Sie immer wieder davon sprechen, dass wir die Kommunalfinanzen gekürzt haben.