Die Stärkung – ja – der kommunalen Finanzkraft ist ein wichtiges Anliegen. Durch die Anfragen der AfD-Fraktion kam bereits im vergangenen Jahr das ganze Ausmaß der Haushaltskrise vieler Kommunen heraus. So hatten im Zeitraum von 2010 bis 2015 im Durchschnitt über 100 Kommunen keine Rücklagen. Im letzten Jahr wurde mit 136 ein neuer trauriger Rekord erreicht. Im Haushaltsjahr 2014 mussten insgesamt 125 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen. 71 Kommunen konnten ihren Haushalt bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht ausgleichen. 2015 gab es in Thüringen 132 Kommunen ohne Haushaltssatzung – Stand Ende September. Die Personalausgaben und die Ausgaben für die sozialen Leistungen steigen, die kommunalen Investitionen sinken. Der Landesregierung ist mit der Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs im letzten Jahr ein großer Schritt gelungen – nur leider in die falsche Richtung.
Die Leistungen aus dem KFA wurden gegenüber 2014 um 100 Millionen Euro abgeschmolzen. Dabei sind die Thüringer Kommunen im ostdeutschen Vergleich schon heute benachteiligt. Nicht nur be
kommen sie die wenigsten Zuweisungen pro Einwohner, sie sind auch die Einzigen, bei denen diese Zuweisung 2015 im Vergleich zu 2010 gesunken ist. Das ist ein wahres Armutszeugnis für Rot-RotGrün.
Hier können Sie sich übrigens auch nicht damit herausreden, dass den Kommunen angeblich so viel außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs gegeben würde. Nein, die obigen Zahlen beinhalten sowohl die Finanzmittel in als auch außerhalb der Finanzausgleichsmasse. Auf der globalen Ebene des gesamten Finanzausgleichs stellen also die Ergebnisse der Novellierung keine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen dar, wie es in Ihrem Koalitionsvertrag vollmundig versprochen wurde.
Das Handeln der Landesregierung gleicht dem eines Kapitäns, der die Löcher des kommunalen Schiffs stopft, anstatt es leckdicht zu machen.
Ein Beispiel hierfür sind die zusätzlichen Landesgelder, die Thüringen den Kommunen gewähren will, um die Folgen der Asylkrise bei den Kommunen wenigstens abzufedern. Die 25 Millionen Euro des Asylhilfspakets der Landesregierung für die Kommunen sollen laut Migrationsminister Dieter Lauinger in diesem und im nächsten Jahr vor allem zur Sicherstellung der Sozialbetreuung von anerkannten Flüchtlingen dienen. Das ist keine Hilfe für die Kommunen, sondern eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sozialpädagogen.
Die durch die gesunkenen Asylbewerberzahlen frei gewordenen Mittel werden damit eher der Sozialindustrie als den Kommunen helfen. Wir schlagen vor, dass die nicht abgeschöpften Gelder im Etat des Migrationsministeriums durch einen außerplanmäßigen Haushalt wirklich den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten zugutekommen. Zum Beispiel wäre es möglich, die Mittel für finanzielle Anreize für die Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften zu verwenden, damit diese weitere Aufgaben auf die Verwaltungsgemeinschaften übertragen.
Dies wäre ein Gewinn für alle – für die Kommunen, für die Verwaltungsgemeinschaften und für die Bürger, die von einer effektiven Aufgabenerledigung profitieren. Genau das haben wir mit unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften vorgeschlagen.
Im Übrigen hilft es manchmal, sich an das zu erinnern, was man noch gestern oder vorgestern von sich gegeben hat. Seitens der Rot-Rot-Grünen hieß es im Dezember 2015 in der Debatte um die Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs, man wolle mit der alten CDU-Praxis Schluss machen, zusätzlich kommunale Hilfspakete außerhalb des KFA zu schnüren. Aber wie heißt es so schön: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?
Dieser Anspruch scheint wohl das Einzige zu sein, was die Landesregierung von Konrad Adenauer gelernt hat. Das Versagen der Landesregierung im Felde der kommunalen Finanzausstattung wird im Zuge der Gebietsreform umso deutlicher. Erstaunlicherweise wird, obwohl kommunale Finanznot als Begründung für die Reform herhalten muss, kein Finanzplan geplant. Dies gehört aber nach Ansicht von führenden Verwaltungswissenschaftlern wie Prof. Dr. Rosenfeld unabdingbar zu einer Gebietsreform. Welcher Ebene sollen welche Kompetenzen in Bezug auf die Erhebung von Abgaben zugeordnet werden? Und welche Ebene soll in welcher Höhe Finanzzuweisungen von anderen Ebenen erhalten, um die Bereitstellung ihrer Leistungen finanzieren zu können?
Während die Landesregierung also bei einem der wesentlichen Vorhaben dieser Legislaturperiode versagt, macht es die CDU besser, ohne völlig zu überzeugen. Zum einen stellt sich die Frage, warum die CDU nicht gleich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vorgelegt hat, anstatt die Landesregierung aufzufordern, einen solchen vorzulegen. Zur Erinnerung: Sie stellen seit mehr als eineinhalb Jahren nicht mehr die Landesregierung. Eine sinnvolle Forderung, die Sie nach Berlin durchstellen könnten, wäre, den kommunalen Anteil an der Einkommensund Umsatzsteuer zu erhöhen. Die Einkommenssteuer stellte bei uns in den neuen Ländern 2014 mit 34,7 Prozent den Löwenanteil an den kommunalen Steuereinnahmen.
Gleichwohl werden derzeit nur 15 Prozent der von den Finanzbehörden im Gebiet eines Landes eingenommenen Steuerbeiträge an die Gemeinden ausgereicht. Eine Erhöhung des kommunalen Anteils würde gerade den ostdeutschen Bundesländern guttun, bei denen die Einnahmen aus der Einkommenssteuer geringer ausfallen als in Westdeutschland. Bei der Umsatzsteuer werden die Gemeinden zurzeit nur zu 2,2 Prozent beteiligt. Auch hier wäre eine Erhöhung angeraten.
Dem Grundsatz der Subsidiarität folgend müssten die Steuern dorthin fließen, wo sie auch erzeugt werden. Eine Erhöhung des kommunalen Anteils
an der Einkommens- und Umsatzsteuer würde unsere Gemeinden finanziell nachhaltig besserstellen. Etwas langfristig Wichtiges macht die AfD-Fraktion, indem sie mit einem Gesetz zur Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften nicht kurzfristig die Löcher des kommunalen Schiffes stopft, sondern dafür sorgt, dass das Schiff langfristig in Fahrt bleibt.
Wenn man die Aufgabenübertragung auf die Verwaltungsgemeinschaften fördert, dann zahlt sich das in erhöhter Effizienz und Effektivität doppelt aus. Jährlich wenden wir dafür 20 Millionen Euro auf und damit im Übrigen bei Weitem weniger als die CDU mit 89 Millionen Euro.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Rücklagen und massiven Minderausgaben im Asylbereich – von den eingeplanten 478 Millionen Euro wurden bislang mit Stand 10. Mai gerade einmal 66 Millionen Euro ausgegeben – für Schuldentilgung und eine langfristige Stärkung der kommunalen Finanzlage zu verwenden.
Halbe Schritte, unter die auch der vorliegende CDU-Antrag fällt, sind zu wenig. Unterm Strich muss man sagen: Ein richtiges Ziel, aber zu spät vorgelegt. Nur kurzfristig helfende Maßnahmen reichen nicht aus, um der kommunalen Familie in Not zu helfen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, so geht das, dass man sich auf die Art und Weise von Leuten kritisieren lassen muss, die von Kommunalfinanzen nun weiß Gott keine Ahnung haben, aber das haben Sie selbst verursacht.
Meine Damen und Herren, auch durch permanente Wiederholungen werden falsche Aussagen und falsche Berechnungen nicht richtiger.
Wenn jetzt die CDU in ein Wehgeschrei über die kommunalen Finanzen ausbricht, muss ich fragen: Wo waren denn Ihre Änderungsanträge, als es um den KFA im Zusammenhang mit dem Haushalt ging? Wo waren sie denn? Da kann man doch erkennen, wie viel Ihnen die kommunale Familie damals wert gewesen ist. In Worten: Null Anträge ka
Ich habe mir vorgenommen, in aller Kürze hier einen kleinen Faktencheck dessen zu machen, was Sie hier an Aussagen einer …
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja, die Wiederholung macht es nicht besser. Du hast dich jetzt selbst geschasst!)
Herr Mohring, ich verwarne Sie jetzt das letzte Mal. Der Redner hat das Wort und Sie sollen hier nicht immer Kommentare abgeben.
Ich wiederhole es noch mal: Wir machen mal einen kleinen Faktencheck. Sie behaupten, in den Kommunalfinanzen würden 100 Millionen Euro im Vergleich zu dem letzten Haushalt, für den Sie oder wir gemeinsam noch Verantwortung trugen, integriert sein. Der Kollege Henke kann das vielleicht nicht wissen, aber der Kollege Mohring, der weiß das. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Veränderung des sogenannten Eintaktpunkts in der kommunalen Finanzausstattung etwas gemacht haben, das wirklich in den nächsten Jahren nachhaltig wirken wird. Der Einstiegspunkt ist das Entscheidende und der macht im Übrigen kommunale Hilfspakete obsolet, die im Übrigen – das will ich auch mal an der Stelle nicht verheimlichen – in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer dann aufs Trapez gehoben worden sind, meistens am Vorabend eines CDULandesparteitags wurden dann der kommunalen Familie Zuwendungen versprochen. Man hat sie erst kurzgehalten, um sie dann mit diesen Geschenken gewogen zu machen. Das hat jahrelang offenkundig funktioniert, aber da sage ich ganz deutlich: Damit ist jetzt Schluss!