Die Aufgabenkritik nehmen wir mit. Auf der anderen Seite frage ich mich auch, warum das alles erst jetzt kommt. Als wir über die Änderungsanträge diskutiert haben, sind all diese Punkte nicht auf den Tisch gelegt worden. Deswegen ist es jetzt hier ein bisschen scheinheilig bei dem Entschließungsantrag, die Dinge jetzt zu fordern, über die wir im Ausschuss gern hätten diskutieren können. Insofern gehen wir hier jetzt einen wichtigen Schritt, wir stellen die Finanzierung des Studierendenwerks neu auf, wir nehmen uns der betriebs- und tarifkostenbedingten Steigerungen der letzten Jahre an, wir heben die Deckelung auf – was von vielen begrüßt wurde –, und wir tragen einen kleinen, aber nicht minder wichtigen Schritt bei für die geschlechtergerechte Sprache, indem wir die Institution umbenennen. Ich kann gern auch noch einmal die Liste der wissenschaftlichen Publikationen, die ich in meiner letzten Rede erwähnt habe, zur Verfügung stellen, ausdrucken, auf meine Internetseite stellen, Ihnen allen auch gern zuschicken. Es gibt genug wissenschaftliche Studien, empirische Beweise, dass hier nicht nur davon auszugehen ist, dass ein Name ge
ändert wird, sondern dass es tatsächlich auch eine sprachliche und damit auch gesellschaftliche Realität abbildet. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Herr Staatssekretär Hoppe hat sich für die Landesregierung zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich wollte eigentlich gar nichts mehr sagen, denn das Gesetz ist gut, gründlich und schnell.
(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Da klat- schen nicht mal Ihre eigenen Leute! Genau- so ein Time Lag wie bei Ihrem Gesetz!)
Nach dem Rundumschlag von Abgeordnetem Voigt noch einige wenige kurze Anmerkungen. Erstens: Die Matrosen des Studentenwerks sitzen nicht im Wirtschafts-, sondern im Wissenschaftsministerium. So viel Zeit sollte für Forschung, Lehre und Dienstleistung für die Studierenden schon sein.
An der übrigen Kritik ist nichts dran. Sie ist so unzutreffend wie diverse Aussagen, die hier gemacht worden sind: Es würde zwei Titel geben. Schauen Sie in die Titelgruppe, es sind drei dotierte Titel und es kommt noch ein Leertitel dazu.
Genauso wie die Aussage, das Studierendenwerk würde jetzt keine Finanzhilfe mehr bekommen. Es ist schlicht unzutreffend, sie werden weiterhin ein Zwölftel monatlich des jeweiligen Ganzjahresbetrags beziehen.
Schließlich haben Sie mir mehr oder weniger vorgeworfen, ich hätte im Ausschuss nicht aufrichtig geantwortet. Da sollten Sie sich vor Augen führen, dass wir seinerzeit den Entwurf der Landesregierung beraten haben. In der Titelgruppe waren sei
nerzeit jeweils 6 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017 veranschlagt. Dankenswerterweise haben wir nun durch die Änderungsanträge der rotrot-grünen Landesregierung 6,7 Millionen Euro für 2016 und 7 Millionen Euro für 2017. Meine Damen und Herren, Sie sehen, an der Nebelbombe ist nichts weiter dran als heiße Luft. Deshalb lässt uns diese Kritik auch eiskalt, selbst bei 36 Grad.
Des guten Willens wegen: Schauen Sie sich die Rechtsgrundlage an. Da steht zukünftig drin: Zielund Leistungsvereinbarung. Die gibt es noch nicht. Deswegen dürfen Sie kein Geld ausreichen, weil Sie ein neues Gesetz beschließen.
Danke schön. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2343. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen sowie der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft in Drucksache 6/ 2262 stimmen wir jetzt unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses über den Änderungsantrag ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Geibert – oder?
Das waren dann die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/1971 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/2262. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Damit mit Mehrheit angenommen, sodass wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung kommen. Wer dafür ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Ist jetzt nicht der Fall, gut. Dann mit Mehrheit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Überweisung ist nicht beantragt worden, sodass wir direkt über den Antrag in Drucksache 6/2342 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen sowie der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Anerkennungsgesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1972 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/2339
Das Wort hat Herr Abgeordneter Korschewsky aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Korschewsky.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 47. Plenarsitzung am 21.04.2016 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Thüringer Anerkennungsgesetzes und anderer Gesetze“ nach der ersten Lesung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie mitberatend an die Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport, für Soziales, Arbeit und
Gesundheit sowie für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Die Mitglieder des Ausschusses kamen in ihrer 19. Sitzung, die außerordentlich am 22. April 2016 durchgeführt wurde, überein, eine schriftliche Anhörung zum Gesetz durchzuführen. An der Anhörung haben sich insgesamt 23 Anzuhörende beteiligt. In seiner 21. Sitzung am 9. Juni 2016 hat sich der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung befasst. Viele Stellungnahmen bezogen sich nur auf Teilaspekte des sehr umfangreichen und vielschichtigen Gesetzespakets. Der allgemeine Tenor der eingegangenen Stellungnahmen war dabei ausgesprochen positiv. Insbesondere die staatliche Anerkennung für den Bereich der Heilpädagogik und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU zur Vereinfachung der Anerkennung von Berufsabschlüssen wurde einheitlich begrüßt. Hinweise gab es etwa in Bezug auf die genauere Festschreibung notwendiger Sprachniveaus, Klarstellungen auf Vorgaben bezüglich der Dauer einer ärztlichen Grundausbildung oder möglicherweise zu hohe Kosten für Einzelne im Rahmen eines Anerkennungsprozesses. Einzelne Stellungnahmen kritisierten die geplante Umsetzung des Beschlusses der 89. Arbeitsund Sozialministerkonferenz aus dem Jahr 2012, welcher die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen bei den Pflegehelferberufen auf den Hauptschulabschluss vorsieht. In der Sitzung am 9. Juni 2016 brachten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag in der Vorlage 6/1363 zum vorliegenden Gesetzentwurf ein. Dieser beinhaltete die von einem Teil der Anzuhörenden vorgeschlagene Ergänzung bezüglich der Dauer einer ärztlichen Grundausbildung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich im Rahmen seiner Beschlussempfehlung in Vorlage 6/1366 verabschiedet. Nachfolgend bestätigte der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 9. Juni 2016 die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in Vorlage 6/1372. Auch der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 17. Juni 2016 dieser vorgeschlagenen Änderung zugestimmt. Zudem hat er in Vorlage 6/1414 zwei weitere Änderungen vorgeschlagen: eine formale sprachliche Änderung in Artikel 6, aus dem Wort „Kammer“ wird „Stelle“, sowie einen neuen Artikel 12 zur Gewährleistung der EUweiten Dienstleistungsfreiheit und der Vergleichbarkeit im Bereich der Dolmetscher.
Die Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport sowie für Wirtschaft und Wissenschaft haben in ihren Sitzungen am 22. Juni 2016 diese erweiterte Beschlussempfehlung abschließend bestätigt bzw. beschlossen. Somit hat der federführende Ausschuss
für Wirtschaft und Wissenschaft die Empfehlung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Anerkennungsgesetzes und anderer Gesetze bestätigt. Danke.
Danke schön, Herr Korschewsky. Ich eröffne damit die Aussprache. Als Erste erhält das Wort Frau Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für die ausführliche Berichterstattung von Kollege Korschewsky aus dem Ausschuss und bedanke mich noch mal an der Stelle herzlichst für die wirklich intensive Diskussion auch in den Häusern, die uns vertiefende neue Erkenntnisse gebracht hat, und verweise darauf, dass es eine Anpassung an die EU-Richtlinie ist, die ich im Ganzen für sinnhaft und wichtig halte, vor allem wenn man den Bereich der Pflegeberufe mit betrachtet, wo jetzt auch Hauptschulzugangsberechtigung möglich ist. Diesbezüglich werbe ich um Zustimmung, damit der Studiengang der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die jetzt in Nordhausen fertig werden, auch ihre Arbeitsverträge mit der staatlichen Anerkennung unterschreiben können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Mühlbauer. Als Nächster erhält das Wort Abgeordneter Kubitzki für die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, zu dem Anerkennungsgesetz, es befasst sich mit drei Schwerpunkten: erstens eine Umsetzung einer EURichtlinie, zweitens unter anderem die staatliche Anerkennung der Abschlüsse im Bereich der Heilpädagogik und drittens die Zulassung des Hauptschulabschlusses als Voraussetzung für die Ausbildung in den Pflegeberufen. Grundsätzlich ist in dem Änderungsantrag noch mal die Aussage formuliert worden, was die Grundausbildung der Ärzte betrifft, dass darin noch mal auf Richtlinien verwiesen wird, die für die Arztausbildung bei uns in Deutschland Gültigkeit haben, und dass es davon keine Abstriche gibt. Positiv finde ich, wenn wir heute das Gesetz verabschieden, dass es möglich ist, die staatliche Anerkennung auszusprechen, was besonders für die Studierenden im Fach Heilpädagogik an der