Protocol of the Session on June 23, 2016

Letzter Punkt: Bürgerbeteiligung. Die Beispiele, die ich brachte, kann ich belegen. Ich denke – und ich war mit dabei –, dass die Bürgerbeteiligungen im Bereich der Gebietsreform, ich spreche die sogenannten Regionalkonferenzen an, Scheinbeteiligungen waren. Aus den Regionalkonferenzen ist nichts in den nun vorliegenden Gesetzentwurf übernommen worden. Ganz im Gegenteil. Bei der Windkraft sieht es aus meiner Sicht auch nicht anders aus. Das waren die zwei Beispiele, die ich in meiner Rede benannt habe. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Götze zu Wort gemeldet.

(Abg. Krumpe)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung möchte ich den Antrag der Regierungskoalition ausdrücklich begrüßen. Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Redebeitrag des Abgeordneten Rudy. Was ich nicht verstehe, ist, wenn Sie uns in der Diskussion um die Gebietsreform vorwerfen, dass hier alles im „Schweinsgalopp“ und viel zu schnell durchgezogen wird, auf der anderen Seite dann aber der Meinung sind, dass die Landesregierung diesen Prozess, wenn es um Informationsfreiheit geht, wenn es darum geht, die technischen Voraussetzungen für Informationen der Bürger zu schaffen, verschleppt. Das passt einfach nicht zusammen.

(Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Das habe ich nicht gesagt!)

Wir werden bis Ende März des nächsten Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, wie ihn die Regierungskoalition einfordert. Ich denke, das ist auch der richtige Weg, denn es ist nicht so, wie Sie, Herr Rudy, behauptet haben, dass in den Verwaltungen ein Beharrungsvermögen derart bestehen würde, dass man mit den Bürgern nicht zusammenarbeiten möchte, dass man Informationen zurückhält, dass man Herrschaftswissen aufbaut, dass man sich vom Bürger abschottet. Das entspricht einfach nicht der Verwaltungswirklichkeit auf kommunaler und auch nicht auf staatlicher Ebene. Das ist gar nicht der Anspruch, den unsere Mitarbeiter an sich selbst haben. Selbstverständlich sind sie bestrebt, ihr Verwaltungshandeln auch transparent darzustellen. Da würde ich Sie bitten, Herr Walk hat es in dem Punkt richtig dargestellt, einfach mal einen Blick in die geltenden gesetzlichen Regelungen zu werfen, insbesondere in den § 11 Informationsfreiheitsgesetz. Dort sind die bestehenden Veröffentlichungspflichten, die jetzt schon bestehenden Veröffentlichungspflichten im Detail geregelt. Es gibt dazu auch eine entsprechende Verordnung des Innenministeriums, die das ganze Verfahren quasi ausgestaltet. Ein zentraler Punkt ist dort unter anderem, dass künftig der Zugang zu Informationen kostenlos, barrierefrei und anonym erfolgen soll. Die technischen Arbeiten an einem Informationsregister sind weitestgehend abgeschlossen. Derzeit wird es mit Informationen befüllt und auch zeitnah an den Start gehen.

Das ist aber nur ein erster Schritt. Wir müssen uns auf diesem Weg einer transparenten Verwaltung weiterentwickeln. Es wurde bereits ausgeführt, dass sich die technischen Möglichkeiten der Bürger enorm weiterentwickelt haben, dass die Ansprüche an die Verwaltung jetzt natürlich andere sind, und denen müssen wir einfach entsprechen. Ich denke, es ist ein richtiger Schritt, jetzt so konsequent zu sein, in die Erarbeitung eines entsprechenden Informationsfreiheitsgesetzes einzusteigen. Ich hatte

schon gesagt, wir werden das mit der gebotenen Schnelligkeit, aber auch mit der gebotenen Gründlichkeit tun und einen entsprechenden Gesetzentwurf bis Ende März 2017 vorlegen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Deswegen kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2137. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Wir beantragen namentliche Abstimmung.

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Schön!)

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer um das Einsammeln der Stimmkarten und eröffne die namentliche Abstimmung. – Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. – Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90, es wurden 77 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 47, mit Nein 30 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 13). Damit ist der Antrag angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 42

Fragestunde

Ich eröffne die Fragestunde und rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Als Erstes wird die Frage des Abgeordneten Kuschel, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/2207 aufgerufen.

Danke, Frau Präsidentin.

Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs von 2013 bis 2016

Im Rahmen einer Debatte in der 50. Sitzung des Landtags am 19. Mai 2016 erklärte der Abgeordnete Mike Mohring (CDU): „An rein kommunalem Geld, was im Rahmen der Betrachtungen im kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt wird, waren es in den Haushaltsperioden von CDU und SPD 2 Milliarden Euro. Das ist Fakt, das ist bei den Landkreisen, bei den Gemeinden und Städten

in Thüringen angekommen. Seitdem Sie regieren, bekommen die Kommunen in diesem Freistaat Thüringen noch 1,9 Milliarden Euro. Das sind nach Adam Ries 100 Millionen Euro weniger. Das ist Fakt. Das haben Sie den Kommunen weggenommen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich die finanziellen Zuweisungen des Freistaats Thüringen an die Kommunen im Zeitraum von 2013 bis 2016 innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs entwickelt (bitte getrennt aufführen)?

2. Wie haben sich im selben Zeitraum die Steuereinnahmen der Kommunen im Freistaat Thüringen entwickelt?

3. Welche Veränderungen gab es seit 2013 im pflichtigen Aufgabenkatalog der Kommunen und wie wirkten sich diese bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse aus?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Die Finanzausgleichsmasse ist von rund 1,893 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf rund 1,901 Milliarden Euro im Jahr 2016 gestiegen. Die Zuweisungen an die Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs nach Anlage 3 zum Gesetzentwurf in der Drucksache 5/5062 der 5. Legislaturperiode betrugen im Jahr 2013 einschließlich des Garantiefonds sowie dessen nachträglicher Erhöhung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens rund 813 Millionen Euro. Die Summe der Zuweisungen ist ausweislich der Anlage 3 zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/1097 der 6. Legislaturperiode auf rund 1,108 Milliarden Euro für das Jahr 2016 gestiegen.

Antwort zu Frage 2: Im Zeitraum von 2013 bis 2015 stiegen die kommunalen Steuereinnahmen von rund 1,347 Milliarden Euro auf rund 1,478 Milliarden Euro. Für das Jahr 2016 ist nach der aktuellen Mai-Steuerschätzung mit rund 1,491 Milliarden Euro zu rechnen.

Antwort zu Frage 3: Die Ermittlung des geltenden Partnerschaftsgrundsatzes nach dem Gesetz der Landesregierung zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs in der Drucksache 6/1097 der 6. Legislaturperiode basiert auf der Übergangsevaluation des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr

2015. Die erfassten Veränderungen im Aufgabenbestand in den Jahren 2013 bis 2015 sind in dem dem Gesetzentwurf als Anlage 2 beigefügten Bericht zur Überprüfung der Bagatellgrenze nach § 3 Abs. 6 ThürFAG – alte Fassung – aufgeführt. Da die bei dieser Überprüfung zugleich erfassten zusätzlichen Finanzströme insbesondere vom Bund an die Kommunen den Mehrbedarf für zusätzliche Aufgaben deutlich überstiegen, hätte aufgrund dieser Überprüfung allenfalls eine Anpassung des Partnerschaftsgrundsatzes zugunsten des Landes stattfinden können. Hiervon wurde mit Verweis auf die zeitgleich durchgeführte Übergangsevaluation abgesehen. Die Übergangsevaluation des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2015 wurde auf Basis der Jahresrechnungsstatistik 2013 durchgeführt und dem Gesetzentwurf als Anlage 1 beigefügt. Die Summe der so ermittelten Zuschussbedarfe bildete den ungedeckten Finanzbedarf der Kommunen. Nach der im Jahre 2013 eingeführten Berechnungsmethode stünden den Kommunen 2016 hiernach rund 1,6 Milliarden Euro zu. Dieser Betrag wurde jedoch durch die Einbeziehung weitere Bedarfe insbesondere bei Investitionen und im Mehrbelastungsausgleich auf rund 1,9 Milliarden Euro deutlich aufgestockt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Krumpe, fraktionslos, in der Drucksache 6/2212 auf.

Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen

Das Vorschaltgesetz für die Durchführung der Gebietsreform in Thüringen soll die Voraussetzungen legen, um leistungs- und verwaltungsstarke Einheiten zu schaffen. Die im Zuge der Neuordnung notwendige Auflösung und Fusionierung von Städten und Gemeinden könnte sich unter anderem auf die demografische Entwicklung, die kommunalen Gebiets- oder Verbandskörperschaften, die Familien und die Wirtschaft in den betroffenen Gemeinden auswirken. Die Auswirkungen und Folgen des Vorschaltgesetzes hat die Landesregierung ausweislich § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Thüringer Landesregierung (ThürGGO) entsprechend zu prüfen und dem Kabinett darzustellen bzw. vorzulegen. Der Fragesteller erachtet es bei einem solch bedeutsamen und weitreichenden Gesetzentwurf als geboten, dass auch dem Gesetzgeber die Antworten auf die Prüffragen zugeleitet werden, sinnvollerweise schon gemeinsam mit der Einreichung des Gesetzentwurfs.

Ich frage die Landesregierung:

(Abg. Kuschel)

1. Warum wurden die beantworteten Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften, die dem Kabinett entsprechend § 23 Abs. 2 ThürGGO zum Entwurf des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen beigelegt wurden, nicht auch dem Thüringer Landtag zum eingereichten Gesetzentwurf beigefügt?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es im Einklang mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten „Ausbau der Demokratie“ (Seite 85 f.) stehen würde, wenn sie auch dem Thüringer Landtag die beantworteten Prüffragen zuleiten würde? Wenn ja, bis wann holt die Landesregierung diese Zuleitung nach, und wenn nein, wie begründet die Landesregierung diese Auffassung?

3. Warum wurden bei diesem für den Freistaat Thüringen bedeutsamen Gesetz dem Landtag mit diesem Gesetzentwurf nicht auch die Antworten auf die zutreffenden Prüffragen zugeleitet?

Ich gebe zu, es ist nicht mehr so aktuell, aber trotzdem von Interesse.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Krumpe beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Freistaat Thüringen sind bei allen Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung die sogenannten Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften durch das jeweils federführende Ressort zu beantworten und den anderen Ressorts im Rahmen der Ressortabstimmung vorzulegen. Diese dienen der Abstimmung und Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung ist lediglich der Gesetzentwurf mit Begründung sowie gegebenenfalls einer Erörterung nach § 20 der Gemeinsamen Geschäftsordnung dem Präsidenten des Thüringer Landtags zuzuleiten.

Zu Frage 2: Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, dient der Prüffragenkatalog der Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung. Dieser Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung ist verfassungsrechtlich durch Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Thüringer Verfassung geschützt.

Zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Doch!)

Doch, Entschuldigung. Herr Abgeordneter Krumpe.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Können Sie die Antwort zu Frage 3 noch mal wieder- holen!?)

Hat Ihnen die Antwort so gefallen, ja? Dann würde ich sie Ihnen auch schriftlich geben.