Protocol of the Session on June 23, 2016

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Internet und die sozialen Netzwerke sind wichtige Bezugsquellen für die Bürgerinnen und Bürger geworden. Diese begreifen wir als Chance für eine moderne demokratische Willensbildung und einen modernen politischen Diskussionsprozess. Dabei gilt die Grundidee: Informationen, die mit öffentlichen Mitteln erworben werden, sollten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das hat die Abgeordnete Marx hier schon ausgeführt. Die Menschen zahlen Steuern, zahlen damit die Verwaltung und haben aus meiner Sicht dann auch ein Recht darauf, auf diese Informationen zurückzugreifen.

Es steht außer Frage, dass es eine Balance auch mit diesem Transparenzgesetz geben muss zwischen den Fragen: Was machen wir transparent und öffentlich und was gilt es zu schützen? Diese Balance steht nicht infrage. Der Datenschutz wird auch da weiterhin eine Rolle spielen.

Wir rücken mit diesem Antrag den Freistaat und dessen Verwaltung ein Stückchen näher zu einem Open Government und beziehen dabei speziell die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz und aus Hamburg mit ein. Insbesondere den breit angelegten Beteiligungsprozess aus Rheinland-Pfalz wollen wir als Vorbild nehmen. Dabei wollen wir das Umweltinformationsgesetz integrieren, die Bereichsausnahmen reduzieren und eine weitgehende Befreiung von Verwaltungskosten einführen.

Die öffentlichen Informationen werden auf einem Portal – dem sogenannten Transparenzregister – veröffentlicht. Dieses soll bis zum Januar 2019 an den Start gehen und greift idealerweise bestehende Lösungen auf. Für uns spielen dabei der kostenlose, barrierefreie, anonymisierte Zugang zu diesen Informationen sowie die proaktive Bereitstellung eine herausragende Rolle. Anonym auch deswegen, weil es die Hemmschwelle senkt, dass Menschen auf Informationen zurückgreifen. Wenn sie das Gefühl haben, sie können das tun, ohne dass es in irgendeiner Art und Weise Auswirkungen auf sie hat, dann ist das deutlich besser, als wenn sie das Gefühl haben, ihre Daten werden gesammelt.

Hierbei müssen besonders die technischen Voraussetzungen beachtet werden. Niemand hat etwas davon, wenn eifrig papierne Dokumente als

schlecht eingescannte PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden. Wir müssen uns über Kompatibilität und Softwarelösungen unterhalten. Auch hier können uns zum Beispiel Open-Source-Lösungen helfen, denn sie sind die Chance, dass Ressourcen und Leistungen aus Thüringen kommen und in Thüringen bleiben. Für die Zukunft wünschen wir uns, dass sich die Kommunen diesem Projekt anschließen. Wir wissen, das geht nicht von heute auf morgen. Das erfordert eine Sensibilisierung, erleichternde Technik und hinreichende Schulung. Aber wir glauben an eine offene Verwaltung, die durch erleichternde Prozesse auch selbst davon profitieren wird, denn der Austausch von Informationen zwischen den Behörden gestaltet sich heute häufig noch schwierig. Wir werden hier einen Zugewinn für die Behörden selbst erreichen. Der gesamte Prozess soll sich nicht nur durch eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit auszeichnen, sondern idealerweise von einem beratenden Gremium begleitet werden. Wir hoffen, dass wir diesen Weg gemeinsam mit der Verwaltung beschreiten werden können und Thüringen transparenter gestalten, und wir freuen uns über Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Dittes das Wort.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Kollege Walk, Sie haben in sechs Punkten die Ablehnung Ihrer Fraktion versucht darzustellen. Genau an diesen sechs Punkten will ich mich abarbeiten, um Sie vielleicht für eine Zustimmung zu gewinnen, weil ich davon ausgehe, dass wir den Paradigmenwechsel am besten gemeinsam bestreiten sollten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie haben als Erstes gesagt: Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt. Und Sie haben an anderer Stelle noch einmal ausgeführt, dass es keine Evaluierungsvorschrift im IFG gibt und das notwendige Voraussetzung ist, um überhaupt zu so einer Feststellung zu kommen. Nun ist es doch aber nicht so, dass eine fehlende Evaluierungsvorschrift dazu führt, dass man keine Evaluierungsergebnisse hat, sondern man kann natürlich auch aufgrund der Erfahrungen tatsächlich Wertungen vornehmen. Wir haben auch in Thüringen eine Evaluierung vorliegen, auf die Sie sich hätten stützen können. Das ist nämlich der erste Tätigkeitsbericht

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Zwei Seiten! Zwei Seiten! Zwei Seiten!)

(Abg. Henfling)

des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Da können Sie sehr viele Probleme nachvollziehen, die im Vollzug des Informations- und Freiheitsgesetzes liegen, und Sie können auch ein Fazit nachlesen, was der Beauftragte beim Thüringer Landtag zieht. Er kommt dann nämlich tatsächlich zu dem Ergebnis, dass es notwendig ist, nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich fortzuentwickeln zu einem echten, leichteren Zugang zur Information, sondern wirklich auch hin zum Transparenzgesetz zu entwickeln und noch Zuständigkeiten zu erweitern, die in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Dann möchte ich Ihnen mal aus dem Entwurf des Informationsfreiheitsbeauftragten für ein Thüringer Transparenzgesetz vorlesen, in dem er sich zum Informationsfreiheitsgesetz äußert. Dort schreibt er beispielsweise bei der Problembeschreibung: „Nach dem bestehenden Thüringer Informationsfreiheitsgesetz werden Informationen grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Eine Verpflichtung der öffentlichen Stellen, ihre Informationen eigenständig zu veröffentlichen, existiert derzeit nur in einem mäßigen Umfang. Zudem sind die Kommunen nach der jetzigen Rechtslage nicht verpflichtet, sondern nur berechtigt, Informationen in das Thüringer Informationsregister einzustellen.“

Ich kann das noch fortsetzen, Herr Walk. Aber sich hierhinzustellen und zu sagen, es liegen überhaupt keine Evaluierungsergebnisse vor und deswegen kann man hier keinen nächsten Schritt gehen: Das halte ich tatsächlich für an der Sache vorbei. Man muss die vorliegenden Erfahrungen auch tatsächlich ernst nehmen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und dann kommt man in Umsetzung dieser Erfahrungen tatsächlich auch zur Zustimmung zu unserem Antrag.

Sie sagen zweitens, Sie lehnen es ab, weil mit dem Gesetz neue Standards geschaffen werden. Ja, aber selbstverständlich werden mit diesem Gesetz neue Standards geschaffen.

(Beifall DIE LINKE)

Glauben Sie, Rot-Rot-Grün setzt Ihre Standards einfach fort, ohne diese zu ändern?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir werden in dieser Plenarsitzung noch einen Gesetzentwurf für ein Grundsätzegesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform auf den Weg bringen und da werden auch einige Standards neu gesetzt, und zwar erhalten sie an dieser Stelle eine gesetzliche Grundlage. Da will ich einfach stichpunktartig mal einige erwähnen. Das ist beispielsweise die Frage der Bürgerservicebüros, das ist die Frage der

Einräumigkeit der Verwaltung, das ist die Frage der Verwaltungsmodernisierung im Zusammenhang mit E-Government und das ist ein Bereich der Entbürokratisierung. Und wenn Sie in dieses Gesetz hineinschauen, dann werden Sie in § 16 auch den Grundsatz der Transparenz des Verwaltungshandelns finden.

Sie sehen: Natürlich wollen wir mit dem Transparenzgesetz und mit dem zugrunde liegenden Antrag heute neue Standards setzen. Und das ist nicht nur ein Standard, den wir setzen wollen, sondern es zieht sich durch das komplette Regierungshandeln durch, um nämlich tatsächlich zu einer Steigerung der Transparenz zu kommen. Und ich glaube, Herr Walk, da haben wir Sie doch eigentlich auch an unserer Seite, da neue Standards zu setzen.

Sie sagen: Die Landesbehörden und die Kommunen haben mit der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform derzeit genug zu tun. Wir haben heute ausführlich darüber diskutiert, vor welchen Herausforderungen die Verwaltung auch aufgrund des demografischen Wandels steht. Und wir haben natürlich eine Verwaltungsreform zu bewerkstelligen. Nun sagen Sie doch aber nicht tatsächlich, dass man jetzt die Verwaltungsreform durchführt, und dann schauen wir mal, wenn wir fertig sind, wenn wir fertige Strukturen haben, was wir dann noch alles machen können. Es macht doch gerade Sinn, wenn ich jetzt in die Verwaltungsreform hineingehe, wenn ich jetzt über die Funktion, über die Aufgabenwahrnehmung rede, auch darüber zu diskutieren, mit welcher Qualität Verwaltung in Thüringen zukünftig arbeiten soll. Da ist Transparenz eben ein Grundsatz und deswegen: Ja, es ist eine große Herausforderung, aber es ist ein qualitatives Ziel, was wir hierbei haben. Wir sehen da auch die Beamten, die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung an unserer Seite, diesen Paradigmenwechsel mitzutragen, weil sie ein eigenes Interesse haben, dass Verwaltung auch in Thüringen funktioniert, bürgernah und rechtssicher Anwendung findet.

Das vierte Argument, was Sie gesagt haben, sind die Kosten. Frau Marx ist schon darauf eingegangen, ich will Ihnen aber zumindest auch mal Beispielkosten nennen. Dann muss man ja sagen, welcher Gewinn da auf der anderen Seite steht. Natürlich gehört zur Gesetzeserarbeitung auch eine Kostenfolgeabschätzung dazu, die wir dann noch hier gemeinsam diskutieren. Aber wir haben ja auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die man halt richtig zur Anwendung bringen muss. Frau Marx hat darauf hingewiesen. Die Hansestadt Hamburg hatte Einrichtungskosten oder Errichtungskosten für das Transparenzregister von etwa 5 Millionen Euro und die jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf etwa 1,4 Millionen Euro. Ich gehe davon aus, ohne dass Sie mich möglicherweise in ein, zwei Jahren – Herr Schubert guckt schon ganz an

gespannt – auf diese Zahlen festnageln, dass wir uns in diesem Bereich bewegen. Wir werden aber, wenn wir diese Funktional- und Verwaltungsreform durchführen und gleichzeitig auch Schritte zur stärkeren Entwicklung des E-Governments gehen, natürlich auch im Bereich der Kommunikationstechnik investieren müssen. Es wäre doch verrückt, gerade diese Synergieeffekte, die sich da eröffnen, nicht zu nutzen, die sich ja nicht nur praktisch im Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung eröffnen, sondern auch in der Kommunikation verschiedener Verwaltungsebenen und verschiedener Verwaltungsstrukturen, die – und das zeigen die Erfahrungen aus Hamburg und auch aus RheinlandPfalz – eigentlich die ersten Nutznießer und Nutzerinnen des Informationsregisters sind. Das heißt, es finden auch im Prinzip Reduzierungen von Transaktionskosten innerhalb der Verwaltung statt. Ich bin mir auch sicher, dass wir eine Kostenreduzierung auf der Seite kriegen, weil Bürgerinnen tatsächlich früh in Entscheidungsprozesse eingebunden sein können, Informationen bekommen und dadurch möglicherweise auch Rechtsauseinandersetzungen vermieden werden. Deswegen: Diskutieren Sie sachlich über die Kosten, bringen Sie den Gesetzentwurf insofern mit auf den Weg, dass wir die Möglichkeit eröffnen, genau darüber zu diskutieren, auch über die Kostenfolgeabschätzung.

Dann sagen Sie an fünfter Stelle: Wir wollen die Menschen immer nur scheinheilig beteiligen wie bei der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Sie stellen sich hier vorn immer hin und sagen, dass wir mehr Bürgerbeteiligung brauchen, und dann kommt ein konkreter Vorschlag, der es wirklich fassbar macht, wie Bürgerbeteiligung aussehen kann, der Ihnen konkrete Zahlen der Hürden nennt, der ein konkretes Verfahren beschreibt wie beispielsweise beim Gesetz über Einwohnerbegehren und Einwohnerentscheid auf kommunaler Ebener oder wie hier bei der Transparenz. Wenn es dann immer konkret wird, dann ziehen Sie sich zurück und sagen: Ja, so genau haben wir das vielleicht gar nicht gemeint. Da wird es wirklich offensichtlich, dass die Bürgerbeteiligung tatsächlich für Sie nur ein Instrumentarium der politischen Auseinandersetzung ist, denn immer dann, wenn es konkret wird, ziehen Sie sich zurück und verweigern sich. Da sage ich Ihnen: Nehmen Sie Ihr eigenes Argument mal ernst und setzen Sie sich nicht dem Vorwurf der Scheinheiligkeit aus und bringen Sie heute mit Ihrer Zustimmung das Transparenzgesetz mit auf den Weg, weil das eine, aber tatsächlich eben auch nur eine Voraussetzung für Bürgerbeteiligung ist. Denn wenn wir – und da sage ich es noch einmal und dann wiederhole ich, was Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben – Bürger tatsächlich befähigen wollen, Entscheidungen zu treffen, setzt das voraus, dass sie die Sachinformationen haben, diese abwägen können und dann vor dieser Abwägung auch im Zusammenspiel mit ihren

eigenen Wertevorstellungen eine sachgerechte Entscheidung treffen können.

Als letztes Argument haben Sie gesagt: Man darf nicht immer den zweiten vor dem ersten Schritt gehen. Meine Damen und Herren, auch das Argument habe ich jetzt in den letzten Wochen so oft gehört und ich frage mich immer, ob das einfach so eine Definitionsschwäche Ihrer Fraktion ist. Sie definieren einfach den ersten zum zweiten Schritt und begründen damit, dass Sie auf der Stelle stehen bleiben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, das wird es mit dieser Regierung und mit dieser Koalition aus SPD, Linke und Grüne nicht geben. Es ist tatsächlich ein Standardwechsel, es ist ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz, hin zu mehr Bürgerbeteiligung, hin zu mehr Partizipation und damit auch ein Stück weit ein Beitrag, um der Politikverdrossenheit, aber auch der Stimmungsmache von rechts etwas entgegenzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Krumpe.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, ich freue mich über den Antrag der regierungstragenden Fraktionen, die Landesregierung aufzufordern, ein Thüringer Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen. Dieser notwendige Schritt löst die Trennung zwischen Zugang IFG und Nachnutzung IWG von öffentlichen Daten auf, die in Thüringen zu der grotesken Situation führte, dass Thüringer Abgeordnete zur Herstellung politischer Entscheidungsgrundlagen – und das macht ja die Arbeit eines Abgeordneten aus – bis zu 40.000 Euro berappen müssen. Deshalb, Herr Walk, teile ich auch nicht Ihre Auffassung, dass das ein bewährter Mechanismus ist, für öffentliche Daten so horrende Rechnungen auszustellen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Davon habe ich auch nicht gesprochen!)

Inhaltlich möchte ich diesen Antrag aber noch gedanklich ergänzen. Der Antrag wird vordergründig dadurch begründet, dass Transparenz zu mehr Teilhabe oder – neudeutsch – zu mehr Partizipation führt, das ist eine richtige Feststellung. Es gibt noch eine ganz andere Motivation für ein Transparenzgesetz, nämlich die verbesserte Zusammenarbeit mit

(Abg. Dittes)

den Verwaltungen und vor allem zwischen den Verwaltungen auf Grundlage offener Daten. Hierzu kann ich ein Beispiel nennen, welches Herr Staatssekretär Dr. Sühl sicherlich bestätigen kann. Es gibt öffentliche Aufgaben, die die Pflege und Aktualisierung der amtlichen Geotopographie, die wegen des Stellenabbaupfads, aber auch wegen fehlender Vernetzung mit kommunalen Veränderungsverursachern nicht mehr in hinreichender Qualität wahrgenommen werden können. Genau hier kann Kollaboration Abhilfe schaffen, wenn sie denn gewollt ist. Das bedeutet aber auch, eine grundlegende organisatorische wie auch technische Veränderung in den Verwaltungen anzustoßen, um alle Synergien der Kollaboration auszuschöpfen. Eine weitere Ergänzung ist die, dass ich empfehlen möchte, keine in sich geschlossene Thüringer Lösung anzupeilen. Daten wachsen exponentiell und in naher Zukunft werden Big-Data-Technologien Verwaltungsdaten aus Thüringen, aus Deutschland, aus Europa analysieren, falls es semantisch und technisch ermöglicht wird. Deshalb empfehle ich der Landesregierung, gemeinsam mit dem IT-Planungsrat zu überlegen, ob nicht eine deutschlandweite Open-DataPlattform die geeignetere Architektur wäre, anstatt 17 dezentrale Transparenzportale in Deutschland aufzubauen, von denen nun eins in Thüringen realisiert werden soll. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Walk hat sich noch mal zu Wort gemeldet.

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch den einen oder anderen Punkt aufgreifen, insbesondere einen von Kollegen Dittes.

Zur Evaluation, Kollege Dittes: Der Tätigkeitsbericht ist mir bekannt, aber das, was dort zum Punkt „Evaluation“ angeführt ist, sind zwei Seiten, die Seiten 45 und 46. Das ist nicht das, was wir ernsthaft mit Evaluation verbinden und meinen. Wir haben ja gute Beispiele, da müssen wir gar nicht so weit gehen. Das Bundesgesetz ist evaluiert worden im Jahr 2012 vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation; ich habe es hier mit dabei, das ist nur die Kurzfassung, die hat 23 Seiten. Also insofern ist Evaluation schon mehr als eineinhalb oder zwei Seiten im Tätigkeitsbericht.

Zu den neuen Standards, das hatten Sie noch einmal aufgegriffen, da ging es mir darum, dass ich die neuen Standards damit verbunden habe, dass es enorme Belastungen geben wird für die Verwaltung. Auch das ist doch nachvollziehbar, wenn man

nach Rheinland-Pfalz schaut. Sie haben das auch – und auch andere Redner – explizit angesprochen. Die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz zeigen genau das, was zu erwarten ist. Und ich möchte zitieren, wenn ich darf, die Ministerpräsidentin, was sie gesagt hat am 01.07.2015. Sie hat genau auf diesen Umstand hingewiesen, dass die Verwaltung ganz extrem betroffen ist. Sie sagt, „dass von dem Transparenzgesetz wirklich die komplette Verwaltung betroffen ist und dass auch die Umsetzung des Transparenzgesetzes für [die] Verwaltung sehr weitreichend ist“. Das ist genau das, was ich meine. Das bedeutet, dass man das personell berücksichtigen muss. Eine solche Neuigkeit in der Gesetzeslage muss natürlich auch in den Köpfen der Verwaltung ankommen, muss organisatorisch umgesetzt werden und letzten Endes auch technisch begleitet werden.

Da bin ich bei dem dritten Punkt, bei den Kosten. Auch da wieder ein Blick nach Rheinland-Pfalz. Wir haben hier schon verschiedene Zahlen gehört. Der Landesrechnungshof dort hat eine Summe von jährlich 26 Millionen Euro errechnet, ohne dass die Kommunen eingebunden sind. Wir sind uns einig, dass es nur Sinn macht, auch die Kommunen einzubinden. Gemeint war damit zum einen der Kostenfaktor für Personal und Sachaufwand, also das Einstellen, das Aktualisieren, das Pflegen der Daten sowie – auch ein ganz wichtiger Punkt – die Schulung der Mitarbeiter, aber auch Kosten in den Bereichen Organisationsanpassung, Technik sowie der IT-Struktur. Eines ist doch auch ganz klar: Zwingend erforderlich ist ein funktionierendes EGovernment. Frau Kollegin Marx hat so schön gesagt, das soll ganz einfach gehen mit einem Mausklick. Dazu muss ich aber die technischen Voraussetzungen schaffen und nicht zuletzt die Köpfe der Mitarbeiter erreichen.

(Beifall CDU)

Letzter Punkt: Bürgerbeteiligung. Die Beispiele, die ich brachte, kann ich belegen. Ich denke – und ich war mit dabei –, dass die Bürgerbeteiligungen im Bereich der Gebietsreform, ich spreche die sogenannten Regionalkonferenzen an, Scheinbeteiligungen waren. Aus den Regionalkonferenzen ist nichts in den nun vorliegenden Gesetzentwurf übernommen worden. Ganz im Gegenteil. Bei der Windkraft sieht es aus meiner Sicht auch nicht anders aus. Das waren die zwei Beispiele, die ich in meiner Rede benannt habe. Danke für die Aufmerksamkeit.