Protocol of the Session on June 23, 2016

Hat Ihnen die Antwort so gefallen, ja? Dann würde ich sie Ihnen auch schriftlich geben.

Herr Abgeordneter Krumpe, Sie haben die Nachfrage.

Danke schön. Habe ich das richtig verstanden, dass dieser Prüffragenkatalog auch bei zukünftigen Gesetzentwürfen nicht beigelegt wird?

Genau.

Jetzt gibt es keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 6/2232.

Mögliche Straftat mit Schusswaffe gegen Ausländerin in Gera

Laut Presseberichten (vgl. „Ostthüringer Zeitung“ und „Thüringische Landeszeitung“, jeweils in der Onlineausgabe vom 3. Juni 2016, sowie „Thüringi- sche Landeszeitung“ vom 3. Juni 2016, Lokalteil Gera) soll es am Abend des 1. Juni dieses Jahres in Gera-Bieblach-Ost zu Straftaten mit Schusswaffengebrauch gekommen sein. Demzufolge sollen rechtsradikale, rassistische und beleidigende Sprüche vom Balkon einer Wohnung gerufen worden sein. Später soll mit einem pistolenähnlichen Gegenstand auf eine vermutlich nicht deutsche kopftuchtragende Frau mit einem Kind geschossen worden sein. Die herbeigerufene Polizei soll als Tatverdächtige zwei 20- und 22-jährige Geraer festgestellt haben, die beide alkoholisiert waren. Bei der Pistole soll es sich nicht um eine scharfe Waffe gehandelt haben.

Ich frage die Landesregierung:

(Abg. Krumpe)

1. Kann die Landesregierung die Presseberichte zum Tathergang bestätigen oder liegen andere Erkenntnisse vor und wenn ja, welche?

2. Sind die mutmaßlichen Täter bereits in der Vergangenheit durch politisch motivierte Äußerungen oder Aktivitäten aufgefallen oder diesbezüglich einschlägig vorbestraft und wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang?

3. Gehören die mutmaßlichen Täter zu einer rechtsgerichteten Gruppierung oder fügen sich ihre Aktivitäten in einen größeren Zusammenhang wie zum Beispiel das Wiederauftauchen einer Anti-Antifa Ostthüringen oder dergleichen ein?

4. Wurden die derart bedrohte und beschimpfte Frau und das Kind gefunden und ist sicher, dass beiden kein Schaden entstanden ist?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Am Abend des 1. Juni 2016 wurde die Thüringer Polizei darüber informiert, dass aus einem Haus in Gera-Bieblach-Ost zwei Männer Straftaten verüben. Sie sollen rechtsradikale und beleidigende Sprüche vom Balkon einer Wohnung gerufen haben. Darüber hinaus sollen sie mit einem pistolenähnlichen Gegenstand in Richtung einer mit einem Kind vorbeilaufenden Frau geschossen haben. Durch einen zügigen und entschlossenen Einsatz stellten Beamte der Thüringer Polizei die Identität von zwei deutschen Tatverdächtigen im Alter von 22 und 20 Jahren fest. Bei dem pistolenähnlichen Gegenstand handelte es sich um eine Softairpistole.

Zu Frage 2: Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die Tatverdächtigen in der Vergangenheit wegen der Begehung politisch motivierter Straftaten in Erscheinung getreten sind. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung und anderer Delikte dauern an. Dies schließt die Prüfung zur Motivation der Tatverdächtigen und zu weiteren Umständen der Tatbegehung ein.

Zu Frage 3: Erkenntnisse einer Zugehörigkeit der Tatverdächtigen zu einer Gruppierung im Sinne der Fragestellung liegen bis jetzt nicht vor.

Zu Frage 4: Die Identität der Frau mit dem Kind ist bislang nicht festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass beide Personen keine Verletzung davon getragen haben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/2237 auf.

Am 29. Mai 2016 ist Ilmenau Opfer eines verheerenden Unwetters geworden. Durch das Unwetter sind in der Stadt Ilmenau, der Umgebung und bei vielen Bürgern erhebliche Schäden entstanden. Es mussten weit mehr als 100 mit Wasser vollgelaufene Keller leer gepumpt werden. Straßen, die Bahnstrecke nach Erfurt und Hänge wurden unterspült. In das Rechenzentrum der Technischen Universität ist Wasser eingebrochen. Die Dämme der Ilmenauer Teichlandschaft, die bereits vorgeschädigt waren, wurden weiter durchweicht. Die Ilmenauer Tennisplätze und der Eisstockplatz sind unbenutzbar. Insgesamt muss von mindestens einer hohen sechsstelligen oder aber auch siebenstelligen Summe zur Behebung der Schäden ausgegangen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung meiner im Schreiben vom 2. Juni geäußerten Bitte eines Vor-Ort-Termins nachkommen?

2. Wie unterstützt die Landesregierung die Stadt Ilmenau, die von Schaden betroffenen Bürger sowie geschädigte Vereine und die Universität insbesondere im Hinblick auf die für das Hochwasser 2013 gewährten Hilfeleistungen?

3. Wie können geschädigte Bürger, Vereine oder staatliche Institutionen an Hilfeleistungen in welcher Höhe gelangen (bitte Verfahrenswege aufzeigen)?

4. Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung mit Blick auf die geschädigten Dämme im Ilmenauer Teichgebiet, die für den Hochwasserschutz einer dringenden Sanierung bedürfen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Sühl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfra

(Abg. Rothe-Beinlich)

ge des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – dabei möchte ich die Fragen 1 bis 3 im Zusammenhang betrachten und beantworten –:

Zu den Fragen 1 bis 3: Zunächst ist festzustellen, dass die Wettersituationen in Deutschland immer extremer werden. Meteorologen und Wissenschaftler warnen schon länger davor, dass intensive Niederschläge und in deren Folge Überschwemmungen immer mehr zunehmen werden. Das wurde uns vor allem in den letzten Wochen wieder schmerzlich vor Augen geführt. In Thüringen war insbesondere die Stadt llmenau betroffen. Dort regnete es so stark, dass Straßen und Keller überflutet wurden. Wir müssen uns darauf einstellen, dass in Zukunft solche Schadensereignisse zunehmen werden. Daher ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll Eigenvorsorge in Form von Schutzvorkehrungen oder Versicherungen treffen. Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, soweit es unsere Befugnisse zulassen, Vorsorge zu treffen, um das Ausmaß der Schäden solcher Naturereignisse so gering wie möglich zu halten. Um dies zu erreichen, wurden in den letzten Jahren viele Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Auch in den folgenden Jahren liegen noch zahlreiche Projekt vor uns, die den Hochwasserschutz verbessern und den Gewässern wieder mehr Raum geben sollen. Wie Sie wissen, haben Bund und Länder nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2013, von dem auch weite Teile Thüringens betroffen waren, einen Aufbauhilfefonds ins Leben gerufen, der Mittel für die Beseitigung der entstandenen Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur zur Verfügung stellt. Ein solcher Fonds steht – anders als im Jahr 2013 – für die Schäden der letzten Wochen leider nicht bereit. Im Brand- und Katastrophenschutz steht an erster Stelle die Selbsthilfe der Bevölkerung. Dies gilt nicht nur für die Schadensvorbeugung und -minimierung, sondern auch für die Schadensbehebung. Soweit die Schäden nicht bereits durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden können, sind vor allen Dingen Verwandte und Nachbarn, aber auch die örtliche Gemeinschaft gefragt. Oftmals stellen auch die Freien Wohlfahrtsverbände den Betroffenen von Schadensereignissen Hilfen zur Verfügung. Allgemein ist denkbar, dass im Rahmen von bestehenden Förderprogrammen der Ressorts bei Anträgen von Betroffenen auf Fördermittel, die im Zusammenhang mit Schadensbeseitigung stehen, sowohl in der Priorität als auch bei der Ausschöpfung der Fördersätze zielgerichtete Unterstützung geleistet werden kann. So prüft das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft derzeit, ob eine Unterstützung der Stadt Ilmenau über noch nicht gebundene Mittel in den Städtebauförderprogrammen möglich ist. Bezüglich des Wassereinbruchs in der TU Ilmenau finden außerdem gerade Abstimmungen zwischen dem Wissenschafts

ministerium und unserem Ministerium statt, inwieweit aus Bauunterhaltsmitteln Schadensbeseitigungen unterstützt werden können. Last, but not least, Herr Abgeordneter Bühl, Ihrem Wunsch nach einem Vor-Ort-Termin konnte die Ministerin aufgrund anderweitiger dringender terminlicher Verpflichtungen leider nicht nachkommen.

Zu Frage 4: Das Ilmenauer Teichgebiet wird hauptsächlich für die Fischzucht sowie für Freizeit und Erholung genutzt. Bei den Dämmen handelt es sich somit nicht um Hochwasserschutzanlagen. Deshalb besteht von wasserwirtschaftlicher Seite her für die Sanierung der Dämme leider keine Möglichkeit der Förderung über die Richtlinie des Freistaats zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der AKTION FLUSS.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Bühl.

Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Dazu eine Nachfrage zu dem von mir gewünschten Vor-OrtTermin. Ich hatte in dem Schreiben keinen konkreten Terminwunsch geäußert, sondern eine rein offene Bitte nach einem Termin geäußert. Warum ist das denn nicht möglich? Die Ministerin wird ja nicht dauerhaft für die nächsten Monate nie einen Termin übrig haben. Ist es so, dass vielleicht Herr Abgeordneter Kuschel nach einem Termin fragen sollte? Oder habe ich da Hoffnung, vielleicht doch noch Erfolg haben zu können?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Bühl, prinzipiell ist es sicherlich möglich, dass die Ministerin einen Besuch in der Stadt Ilmenau macht. In diesem konkreten Fall war natürlich auch die Frage, was über die Symbolik hinausgehend der Besuch der Ministerin aktuell und kurzfristig ausrichten würde. Ich habe Ihnen berichtet, dass wir uns natürlich bemühen, über die Möglichkeiten, die wir als Infrastrukturministerium haben, dort Hilfe zu leisten. Das ist aber nicht davon abhängig, ob sich die Ministerin den Schaden an der Universität Ilmenau oder die konkret zu sanierenden Objekte anschaut. Es ist wichtiger, dass sich unsere Fachabteilung darum bemüht, Möglichkeiten zu finden, die konkret den Geschädigten helfen. Das passiert im Moment. Das schließt nicht aus, dass sich die Ministerin in naher Zukunft vor Ort dann auch anschaut, was wir zum Beispiel ge

(Staatssekretär Dr. Sühl)

meinsam mit dem Wissenschaftsministerium leisten können.

Eine zweite Nachfrage.

Dann war es so, dass der Ministerpräsident seine Unterstützung telefonisch unserem Oberbürgermeister bekundet hat. Bis jetzt ist über diese telefonische Bekundung hinaus noch nichts passiert. Ich freue mich zu hören, dass Sie entsprechend prüfen. Es gab auch ein entsprechendes Schreiben an das Innenministerium. Wie denkt denn die Landesregierung, dort vorzugehen? Welche Hilfe ist denn von dieser Seite zu erwarten?

Ich habe versucht, in meiner Antwort deutlich zu machen, Herr Abgeordneter Bühl, dass in diesem Fall das Subsidiaritätsprinzip greift. Das heißt, es wird erst mal geschaut, was können die Geschädigten selber tun, dann wird geschaut, was kann die Gemeinde tun, dann wird geschaut, was kann der Landkreis tun. Und wenn diese mit ihren Möglichkeiten am Ende sind, dann können sie sich selbstverständlich mit konkreten Vorhaben an die Landesregierung wenden. Mir ist nicht bekannt, dass sich irgendeine dieser Stellen bisher an die Landesregierung mit konkreten Anforderungen gewandt hat. Wie gesagt, wir sind von uns aus tätig geworden, um Hilfe zu leisten.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, die neue Richtlinie von Rot-Rot-Grün zu Bedarfszuweisungen hat auch einen Bestandteil „Bedarfszuweisungen bei außerordentlichen Ereignissen“. Nach meinem Kenntnisstand wurde im Kabinett festgestellt, dass die Starkniederschlagsereignisse in Ilmenau als ein solches außergewöhnliches Ereignis eingeschätzt und bewertet wurden. Inwieweit hat die Stadt Ilmenau denn jetzt auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift bereits derartige Bedarfszuweisungen beantragt oder angekündigt zu beantragen? Das betrifft nur die öffentliche Infrastruktur, die nicht durch Versicherungen abgedeckt ist.

Herr Abgeordneter Kuschel, mir ist nicht bekannt, dass die Stadt Ilmenau irgendwelche Anträge

gestellt hat. Sollte das der Fall sein, reiche ich es schriftlich nach.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es gibt ein Schreiben von …!)

Sie haben leider keine Möglichkeit mehr. Gibt es noch eine Anfrage aus dem Haus? Herr Abgeordneter Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Möglichkeiten des Landes zu helfen sind ja relativ begrenzt, wenn denn nicht ein Landrat den Katastrophenalarm ausruft. Das haben wir in der Vergangenheit kennenlernen müssen. Das ist hier leider nicht passiert. Trotzdem sehe ich die eine oder andere Möglichkeit. Einer der größten Schäden ist unter anderem beim Reiterhof in Oberpörlitz entstanden. Herr Staatssekretär, bloß die Frage: Ist es möglich, dass über das zuständige Landwirtschaftsamt abgefragt werden könnte, ob Betriebe in der Umgebung Hilfe leisten könnten, Heu von diesem Betrieb unterzubringen, weil das offensichtlich das größte Problem ist, da die Futtermittellagerhalle dort solchen Schaden genommen hat, dass man die diesjährige Ernte nicht wird unterbringen können.