Protocol of the Session on June 22, 2016

(Abg. Stange)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vorab mein ganz herzlicher Dank an die zahlreichen Angehörten, die sich in mündlicher und schriftlicher Form auf Einladung der Landesregierung zu diesem Thema geäußert haben. Ich fand es hervorragend, wie alle Angehörten sich dort zu ihrer Arbeit geäußert und die Wichtigkeit ihres Anliegens unterstrichen haben, das werdende Leben zu schützen und den Frauen in Konfliktsituationen beizustehen, zumal auch dort eine Frage auf Leben und Tod verhandelt wird, wenn es um einen Schwangerschaftskonflikt geht, auch wenn das Subjekt dieser Beratung, dessen Tod oder Leben an dieser Stelle entschieden wird, nicht größer als eine Maus ist. Das vorliegende Gesetz dient der Sicherstellung der Beratung derer, die im Zusammenhang mit Kinderwunsch und Schwangerschaft Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Die vorgenommenen Anpassungen, dass auch Beratungen zur vertraulichen Geburt angeboten werden, sind notwendig und sehr zu begrüßen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung wurde hinlänglich in den Ausschüssen beraten und die Anmerkungen aller Angehörten wurden auch tatsächlich gewürdigt und angenommen.

Auf meine Kleine Anfrage bezüglich der Zahl der Beratungen und der ausgestellten Beratungsscheine habe ich erfahren, dass wir für 2015 bedauerlicherweise noch keine Zahlen haben. Weiterhin sank die Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen in den letzten Jahren stetig, während die Zahl der absoluten Beratungen insgesamt anstieg. Die Zahl der Abtreibungen ist stetig gesunken, was ich sehr begrüße. Es gehen aber immer mehr Frauen zu einer Schwangerschaftsberatung, weil sie beim Feststellen einer Schwangerschaft bemerken, dass sie in eine soziale oder persönliche Lage kommen, in der sie Hilfe von außen brauchen. Das ist eine Entwicklung, über die wir an dieser Stelle als kinderfreundliches Land Thüringen noch einmal nachdenken und überlegen sollten, was wir vielleicht zusätzlich in Zukunft tun können, um diesen Frauen ihre Lage insgesamt zu erleichtern.

Wichtig ist die qualitativ hochwertige und ergebnisoffene Beratung der Frauen: wohnortnah, überkonfessionell und durch Träger verschiedener weltanschaulicher, religiöser Ausrichtungen. Diesem Anspruch wird der vorgelegte Gesetzentwurf erfreulicherweise gerecht. Besonders hat mich gefreut, dass die Personalkosten zu 100 Prozent übernommen werden. Wir warten nun gespannt auf die Rechtsverordnung des Ministeriums, in der der Anteil des Landes für die Sachkosten geregelt werden soll.

Am Schluss meiner Rede möchte ich hier noch einmal ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen danken, die sich für

das Wohl der Frauen im Schwangerschaftskonflikt einsetzen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich jetzt auch relativ kurzfassen nach all dem, was bereits zum Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz gesagt worden ist. Zunächst noch mal vorweg – es ist auch schon angesprochen worden –: Die jetzt in das Gesetz aufgenommene Erweiterung des Hilfsangebots zur Beratung über die vertrauliche Geburt ist uns wichtig und wird natürlich auch in aller Deutlichkeit von uns unterstützt. Die Beratung zur vertraulichen Geburt soll dazu beitragen, schwangeren Frauen in belastenden Konfliktsituationen zu helfen, die Gefahren einer unbegleiteten Geburt zu vermeiden und Mutter und Kind besser zu schützen. Es ist schon angesprochen worden: Es muss keine Frau in die Situation kommen, ganz allein, einsam und wo auch immer ihr Kind zur Welt zu bringen und ohne Begleitung mit der Situation zurande zu kommen.

Im Ergebnis der mündlichen Anhörung von Expertinnen und Experten, Fachverbänden und freien Trägern hat die Regierungskoalition Änderungen eingebracht. Es gibt jetzt nur noch einige kurze Schwerpunkte, auf die ich eingehen möchte – es ist schon gesagt worden –: Die Verstetigung, das Festhalten an der 100-Prozent-Personalkostenförderung, dauerhaft tarifgerechte Entlohnung für das Fachpersonal zu ermöglichen sowie den Trägern auch Planungssicherheit zu vermitteln – das halten wir für einen ganz wichtigen Punkt. Auch die Frage der 80-prozentigen Sachmittelunterstützung ist schon angesprochen worden. Insgesamt sichert das Gesetz damit eine auskömmliche Finanzierung aller 35 Beratungsstellen in Thüringen. Und katholische Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen sind genauso zu finanzieren, um die weltanschaulich vielfältige Beratungslandschaft – wie es formuliert wurde – in Thüringen zu sichern. Herr Kollege Worm und auch Frau Meißner und andere können sich noch daran erinnern; die Diskussion ist von Ihrer Seite immer aufgekommen, aber wir als SPD-Fraktion haben auch immer sehr deutlich gemacht, schon in der letzten Legislatur, dass wir an dieser breiten Beratungslandschaft nicht rütteln wollen. Mit diesem Gesetz haben wir das jetzt auch bestätigt.

Abschließend möchte ich sagen, dass es natürlich ganz wichtig ist, dass wir auch mit Sozial-, Familien-, Jugendpolitik, mit all diesen wesentlichen Be

reichen und auch mit dieser Gesetzeslage dazu beitragen, Frauen zu unterstützen, Kinder zu unterstützen, Familien zu unterstützen, Alleinerziehende, um ihnen eine Situation zu ermöglichen, dass sie mit Kindern ein gutes Leben leben können. Aber trotz- und alledem möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen – und das ist mir ganz wichtig; bei der einen oder anderen Bemerkung, die ich im Vorfeld gehört habe, wollte ich es noch einmal deutlich machen –: Ja, auch wir sind froh, dass die Abtreibungszahl zurückgegangen ist. Das hat sicherlich auch was mit einer kompetenten Beratung zu tun. Nichtsdestotrotz will ich an dieser Stelle auch noch mal deutlich sagen, dass ich sehr dafür bin, dass die seit mehr als 20 Jahren in der Bundesrepublik geltende Gesetzeslage der Fristenregelung gemäß § 218a StGB aufrechtzuerhalten und auch zu verteidigen ist. Letztendlich bin ich mir ganz sicher und wir haben auch in früheren Gleichstellungsausschüssen gemeinsam viel mit Frauen, mit betroffenen Frauen, mit Einrichtungen geredet; ich bleibe dabei, dass sich keine Frau eine diesbezügliche Entscheidung leicht macht. Insofern sollen wir unterstützen, dass es zu einer solchen Situation nicht kommen muss. Trotz- und alledem entscheidet abschließend die Frau. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde schon sehr viel gesagt. Das Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 16. Dezember 2005 hat sich grundsätzlich bewährt. Inzwischen hat sich allerdings Änderungsbedarf ergeben. Dieser Änderungsbedarf erfolgte auf Bundesebene durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom 28. August 2013. Eine neue Aufgabe kam für die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Thüringen hinzu: Das ist die Beratung zur Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Darüber hinaus wurden Änderungen vorgenommen, die sich beim Vollzug des Gesetzes als notwendig herausgestellt hatten. Diese Änderungen betreffen die Rechtsverordnung zur Regelung der Finanzierung, die Festlegung von Einzugsbereichen der Beratungsstellen und den Fachkräftebedarf.

Der Gleichstellungsausschuss – meine Kolleginnen hatten das auch schon gesagt – hat am 13. April dieses Jahres eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung wurden zwei Punkte

sehr deutlich: Die Träger brauchen zum einen eine absolute Planungssicherheit, um in der jeweiligen Region eine Schwangerschaftskonfliktberatung gesichert durchführen zu können. Zum anderen gibt es einen Bedarf für eine weltanschaulich vielfältige Beratungslandschaft in Thüringen. Diesen beiden Hauptanliegen aus der Anhörung sind wir als Koalition nachgekommen und bringen diese als Änderungsantrag ein. Dieser wurde mehrheitlich im Gleichstellungs- und im Sozialausschuss verabschiedet. Darin können Sie lesen, dass die Koalitionsfraktionen die vielfältige Beratungslandschaft und die Finanzsicherheit erhalten wollen, die sowohl für die Familien als auch für die Träger in Thüringen sehr wichtig sind.

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch etwas zur Schwangerschaftskonfliktberatung sagen, das habe ich auch schon vor ein paar Monaten zu diesem Gesetz gesagt: Schwangerschaftskonfliktberatung kommt dann zum Zuge, wenn Frauen in einer für sie ungünstigen Lebenssituation schwanger werden. Gründe für diese ungünstigen Lebenssituationen können beispielsweise sein: keine feste oder keine Beziehung, kein Arbeitsplatz, finanzielle Sorgen oder die Frauen befinden sich mitten in der Ausbildung. In jedem Fall ist es für die Frau und auch für die Familie immer eine schwierige Situation, in der eine kompetente Beratung gefragt ist.

Im Falle eines geplanten Schwangerschaftsabbruchs ist diese Beratung verpflichtend. Die Beratung erfolgt umfassend, möglichst multiprofessionell und ergebnisoffen. Daneben können sich Ratsuchende in den Beratungsstellen sicher sein, dass sie in einer für sie angespannten psychischen Situation einfühlsame, vertrauensvolle, sensibel agierende Beratung erfahren. Diese Aussage charakterisiert die Arbeit aller Träger. Die Entscheidung, ob eine Schwangerschaft abgebrochen oder fortgeführt wird, liegt allein bei der Ratsuchenden.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist in Thüringen breit und plural aufgestellt. Das breite Angebot an Beratung zu Verhütung, Sexualaufklärung, Familienplanung, aber auch – und das ist ein wichtiger Grund – in Konfliktlagen hat sich bewährt. Auch in Thüringen orientiert sich das ganzheitliche Angebot der Beratungsstellen am Ansatz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das hat sich ebenfalls bewährt und soll weiterhin so gewährleistet werden. Ich möchte natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Beratungsstellen ganz herzlich für ihre Arbeit danken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass mit dem neuen Gesetz die breite und ausreichende Beratungsstruktur in diesem Land gewährleistet wird, und bitte deshalb um Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Abg. Pelke)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft und hat sich, wie schon gesagt, in seiner Anwendung über mehrere Jahre bewährt. Es gab aber inzwischen verschiedene Änderungsbedarfe, die mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes umgesetzt werden sollen. Zunächst hat der Bund mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt mit der vertraulichen Geburt ein neues Rechtsinstitut geschaffen, das in Thüringen umgesetzt werden muss. Mit der vertraulichen Geburt besteht eine Möglichkeit für Schwangere, die sich in psychosozialen Notlagen befinden, ihr Kind unter Wahrung der Anonymität bei größtmöglicher Sicherheit für die Gesundheit bzw. das Leben von Mutter und Kind zur Welt zu bringen. Gleichzeitig wird auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft geschützt. Die Beratung zur vertraulichen Geburt sowie die entsprechende Vor- und Nachsorge obliegt seit 2014 den Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Daher muss das Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz entsprechend angepasst werden.

Eine weitere Änderung wird im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung für notwendig erachtet. Es soll eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung erfolgen, die es künftig ermöglicht, die Finanzierung und insbesondere die Festlegung von Einzugsbereichen sowie den Beratungsstellen- und Fachkräftebedarf in einer Rechtsverordnung zu regeln.

Damit können die Richtlinien zur Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zum Ende ihrer Befristung außer Kraft treten. Die Behandlung des Gesetzentwurfs im Gleichstellungsausschuss führte zu weiteren Änderungen, für die ich mich bedanken möchte. So wurde eine Regelung aufgenommen, nach der die Personalausgaben der Beratungsstellen zu 100 Prozent und die Sachausgaben zu mindestens 80 Prozent vom Land gefördert werden. Weiterhin wurde in der Verordnungsermächtigung in § 9 Abs. 3 der Hinweis auf die Sozialplanung aufgenommen und damit auf Anregungen aus dem Anhörungsverfahren reagiert. In § 2 wird nunmehr noch einmal ganz explizit auf die unterschiedliche

weltanschauliche Ausrichtung der Beratung hingewiesen, um deutlich zu machen, dass den Ratsuchenden in Thüringen ein breit gefächertes Angebot von Beratungsstellen zur Verfügung steht. Insofern hat der Änderungsantrag nicht nur das Ansinnen der CDU-Fraktion, sondern auch das der Landesregierung noch einmal konkretisiert und wird dadurch für die Träger deutlicher benannt. Darüber hinaus werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen und der Gesetzestext teilweise klarer formuliert. Das bedeutet eine Erleichterung für die Rechtsanwendung. Ich bitte Sie um die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe die Aussprache, da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Gleichstellungsausschusses in der Drucksache 6/2260. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht nach einstimmiger Zustimmung aus allen Fraktionen aus; dann erübrigen sich alle anderen Abstimmungsfragen.

Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/1392 in der zweiten Beratung unter Berücksichtigung des eben festgestellten Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sieht nach Einstimmigkeit aus. Herzlichen Dank! Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir dokumentieren das jetzt in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Das war eine einstimmige Zustimmung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1713 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/2319

dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2320

(Abg. Pfefferlein)

ZWEITE BERATUNG

Wir kommen zunächst zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und die wird von Abgeordneter Marx, Fraktion der SPD, vorgenommen.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes wurde durch Beschluss des Landtags vom 25. Februar 2016 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Unser Ausschuss hat den Gesetzentwurf mehrfach beraten, und zwar in seiner 17. Sitzung am 11. März 2016, in seiner 18. Sitzung am 17. März 2016, in seiner 20. Sitzung am 13. Mai 2016, in seiner 21. Sitzung am 10. Juni 2016 und in seiner 22. Sitzung am 17. Juni 2016 schließlich abschließend. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und es bestand die Möglichkeit, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu Fragen des Ausschusses zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Von beiden Möglichkeiten wurde auch umfangreich Gebrauch gemacht. Im Ausschuss spielte dann auch noch eine Rolle, was ins Gesetz kommt und was Teil der Geschäftsordnung ist, die die Landesregierung ja eigentlich in eigener Verantwortung erlässt. Wir bedanken uns noch einmal ausdrücklich bei der Landesregierung dafür, dass sie die Geschäftsordnung bzw. den Entwurf der dazugehörigen Geschäftsordnung allen Fraktionen zur Verfügung gestellt hat, damit geprüft werden konnte, welche Inhalte in welchem Gesetz oder in der Geschäftsordnung zur Regelung vorgesehen worden sind. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Mir wurde signalisiert, dass es den Wunsch nach Begründung des Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gibt. Dazu erteile ich Abgeordneter Mitteldorf das Wort.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes bietet mit der Etablierung eines Landesarchivs aus unserer Sicht die zunächst notwendigen Voraussetzungen für eine längst überfällige inhaltliche Anpassung des Archivgesetzes an die Erfordernisse des Informationszeitalters. Diese Erfordernisse wurden nicht erst aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren zur geplanten Archivgesetznovelle sehr deutlich. Es ist ja

auch nicht wirklich überraschend, denn das Archivgesetz stammt aus den frühen 90er-Jahren und das dürfte, glaube ich, allen hier im Raum klar sein, dass sich im Ablauf von über 20 Jahren durchaus einiges verändert.

Der durchgehende Tenor der Fachleute spricht von der Digitalisierung im Archivbereich als eine der großen Herausforderungen. Allerdings müssen auch aus unserer Sicht zuvor wesentliche Punkte berücksichtigt werden. Deshalb haben wir uns entschieden, nicht auch noch die inhaltliche Änderung im Schnellverfahren zu absolvieren, sondern räumen ein, dass eine umfassende Novellierung des Thüringer Archivgesetzes gerade im Hinblick auf die derzeitigen Diskussionen zum Bundesarchivrecht und zur EU-Datenschutzverordnung Zeit braucht, um auch wirklich eine qualitative Grundlage zu haben. Darauf zielt auch unser Entschließungsantrag ab. Zusätzlich muss aus unserer Sicht den Ergebnissen und Erfordernissen von im Aufbau befindlichen Programmen wie dem Thüringischen Elektronischen Magazin – kurz ThELMA – oder dem Digitalen Magazin des Freistaats Thüringen Rechnung getragen werden, indem die dort offenbarten Aspekte und Probleme bezüglich der Digitalisierung und Archivierung von Daten im Thüringer Archivgesetz verankert werden. Nicht zuletzt – und das habe ich schon erwähnt – wurde auf Bundesebene kürzlich ein Entwurf für ein neues Bundesarchivgesetz verabschiedet. Inhalt der Novellierung sind eben jene Aspekte, die eine zentrale Rolle im vorliegenden Entschließungsantrag einnehmen und die uns Anregungen für ein modernes, den Erfordernissen des Informationszeitalters angemessenes Archivgesetz sein können und auch müssen. Auch der Bund der Archivarinnen und Archivare, dem man die Fachkenntnis logischerweise nicht absprechen kann, weist seit geraumer Zeit, und zwar nicht erst seit der rot-rot-grünen Landesregierung, auf die im Entschließungsantrag befindlichen Punkte hin. Ich freue mich also auf die Debatte und werbe jetzt schon mal um Zustimmung. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nun eröffne ich die Aussprache. Als Erstem erteile ich Herrn Abgeordneten Kellner, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind heute das zweite Mal mit dem Archivgesetz beschäftigt, das heute beschlossen werden soll. Das Thüringer Archivgesetz, was hier auf den Weg gebracht wird, ist aus unserer Sicht, so wie es im Moment vorgebracht wird, nicht das, was Archive und schon gar nicht deren Nutzer brauchen. Der

(Vizepräsident Höhn)

Gesetzentwurf stellt lediglich ein Alibi dar, dass man was machen will. So wurde es ja auch bei der Einbringung mehr oder weniger gesagt. Man merkt das dem Gesetz natürlich auch deutlich an, weil sich nämlich in diesem Gesetz, was heute vorgelegt wird, die Probleme, die man lösen will, nicht wiederfinden. Man spricht nämlich von effizienteren und einheitlichen Arbeitsweisen. Der Gesetzentwurf zeigt an keiner Stelle, wo hier die Effizienz steckt, wo die Effizienz, die verbesserte Effizienz herkommen soll, was darunter zu verstehen ist. Ich habe es jedenfalls nicht entdecken können. Es sagt nichts anderes aus, als dass man meint, dass die bisherigen Staatsarchive nicht effizient gearbeitet haben. Das, denke ich mir, kann man sich in jedem Archiv anschauen. Wenn man sich mit den Kollegen unterhalten hätte, hätte man das wahrscheinlich auch schnell feststellen können, dass die Effizienz hier sehr groß ist und letztendlich sehr effizient gearbeitet wird.