Protocol of the Session on June 22, 2016

Also nach unseren Auskünften aus der Parlamentsverwaltung geht das schon, die Vertagung zu beantragen, dass das dann einfach ins nächste Plenum reingenommen wird.

Sie meinen „absetzen“. Also mir wurde jetzt signalisiert: Absetzen geht.

Also ich beantrage die Vertagung.

Das heißt, ich würde jetzt mal kurz um fünfminütige Unterbrechung bitten und bitte die PGFs nach vorn, damit wir uns über diese Frage verständigen.

Die 5 Minuten sind um und wir sind zu einem Ergebnis gekommen. Ich darf daher die Sitzung wieder aufnehmen. Es ist von Herrn Möller ein Antrag nach § 22 der Geschäftsordnung gestellt worden, die Punkte 15, 16, 21, 22, 23, 31 und 33 wieder von der Tagesordnung abzusetzen, was für den Fall, dass eine einfache Mehrheit dafür vorliegt, zur Folge hätte, dass diese Punkte in der nächsten Plenarsitzung automatisch wieder aufgerufen würden. Wer für diesen Antrag ist, diese Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Bei einer übergroßen Mehrheit aus der Koalition und der CDU-Fraktion und zwei der fraktionslosen Abgeordneten ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Herr Möller, weiter!

Dann ziehe ich im Namen der AfD-Fraktion nach § 52 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Anträge und Vorlagen zu folgenden Tagesordnungspunkten zurück: Das sind die Punkte 15, 16, 21, 22 und 23.

Okay. Die müssten dann, wenn es Ihnen beliebt, wieder neu eingebracht werden. Danke schön. Dann Herr Emde.

Herr Präsident, ich möchte für die CDU-Fraktion beantragen, den Tagesordnungspunkt 9, Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen, von der Tagesordnung abzusetzen. Mein Kollege Wolfgang Fiedler würde das gern begründen.

(Präsident Carius)

Gut. Bitte schön, Herr Fiedler, dann haben Sie das Wort.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Schweinsgalopp geht schneller, Herr Fied- ler!)

Schweinsgalopp macht doch nur ihr. Wir gehen sachlich fachlich ran.

(Beifall CDU)

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Studenten heute mal zeigen, wie es in der Demokratie zugeht, wie eine Mehrheitsregierung

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das haben wir schon gesehen!)

gegen alle Regeln, die es im Parlamentarismus geben sollte, hier im Schweinsgalopp ein Gesetz durchbringen will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oh, Entschuldigung, jetzt habe ich meine Begründung vergessen. Herr Präsident, ich muss noch mal schnell zurück.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir unterbrechen jetzt die Zeit, schon aus Arbeitsschutzgründen.

Meine Damen und Herren, der Ernst kehrt wieder ein. Ich möchte begründen, warum meine Fraktion die Absetzung des Vorschaltgesetzes von der Tagesordnung beantragt.

Meine Fraktion hat die Absetzung des Vorschaltgesetzes von der Tagesordnung aus mehreren Gründen beantragt. Rot-Rot-Grün will die Gebietsreform gegen den Willen einer breiten Mehrheit und gegen die Argumente Hunderter Kommunen durchsetzen.

(Beifall CDU)

Die mündliche Anhörung am 9. Juni hier im Landtag sowie die Ausweitung der mehr als 50 schriftlichen Stellungnahmen hat eines ganz klar gezeigt: Die von Rot-Rot-Grün beabsichtigte Gebietsreform und das in diesem Zusammenhang auf den Weg gebrachte Vorschaltgesetz wurde von mehr als 90 Prozent der Anzuhörenden als untauglicher Versuch abgelehnt.

(Beifall CDU)

Nur unwesentlich besser hat der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün zum Vorschaltgesetz in der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds abgeschnitten – unwesentlich besser.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Pein- lich – alles!)

Herr Abgeordneter Fiedler bittet um einen Schluck Wasser.

Ja, es ist heute trockene Luft hier.

Als weiterer Kritikpunkt und Grund für die Absetzung des Tagesordnungspunkts sind der Umgang der Koalition mit den Spitzenverbänden und das nicht nachvollziehbare Tempo der Reform zu nennen. Die Spitzenverbände haben bereits in der mündlichen Anhörung am 9. Juni unisono mitgeteilt, dass sie sich nicht zu dem wenige Tage zuvor von Rot-Rot-Grün eingereichten Änderungsantrag äußern können. Ein entsprechender Antrag des Gemeinde- und Städtebunds, die Frist zur Stellungnahme bis zum 7. Juli zu verlängern, wurde von der Linkskoalition zurückgewiesen. Stattdessen wurde ihnen der 20. Juni – also vorgestern – zugestanden. Vorgestern! Meine Fraktion hat einen umfangreichen Änderungsantrag entsprechend dem parlamentarischen Geschäftsgang und Brauch nach der mündlichen Anhörung am 9. Juni und der Befassung in der Fraktion am 15. Juni eingebracht. Daraufhin hat der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 16. Juni 2016 um eine Frist zur Stellungnahme bis zum 13. Juli gebeten. Auch der Thüringische Landkreistag bat mit Schreiben vom 16. Juni um eine Fristverlängerung von vier Wochen. Diesen Anträgen der kommunalen Spitzenverbände hat Rot-Rot-Grün nicht entsprochen, sondern am 20. Juni festgehalten, mit der Folge, dass die Spitzenverbände über unseren Antrag binnen drei Werktagen entscheiden sollten. Es mag nicht verwundern, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung der Spitzenverbände mit unseren ordnungsgemäß eingereichten Änderungsanträgen bis zum 20. Juni nicht erfolgen konnte. Der Thüringische Landkreistag teilte am 20. Juni schriftlich mit, dass ihm eine Stellungnahme zu beiden Änderungsanträgen aufgrund der unangemessen kurzen Anhörungsfrist nicht möglich ist. Und auch der Gemeinde- und Städtebund teilte dem Innenausschuss am 20.06.2016 mit: „Mit Blick auf die Komplexität des Vorhabens einer Gebietsreform und insbesondere der Einführung eines neuen Gemeindemodells kommen zahlreiche Fragen auf, die mit Sicherheit in der […] für uns zu kurz bemessenen Stellungnahmefrist aktuell nicht in der gebührenden Qualität

und Quantität hinreichend behandelt werden können […].“ Hier wird mit aller Macht versucht, ein Vorhaben durchzupeitschen, welches weder ausgegoren noch mit den Spitzenverbänden hinreichend inhaltlich abgestimmt ist.

(Beifall CDU)

Zudem werden die Rechte der größten Oppositionsfraktion mit Füßen getreten und sich darauf versteift, dass unsere Änderungsanträge zu spät eingereicht worden und damit nicht weiter zu berücksichtigen seien. Dieses Vorgehen ist verantwortungslos gegenüber dem Land und den Menschen und entbehrt jeder Logik.

(Beifall CDU)

Es macht nur mehr deutlich, mit welchem Eiltempo Rot-Rot-Grün hier zu Felde zieht, und zwar ohne Rücksicht auf Bürgerbeteiligung, Transparenz und Wertschätzung der Spitzenverbände und damit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.

Darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich appelliere an Ihre Vernunft und Ihren Verstand und bitte eindringlich auch insbesondere den Ministerpräsidenten, sein Gewicht hier einzubringen und das Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Danke.

(Beifall CDU)

Danke schön. Der Wunsch nach Gegenrede? Bitte, Herr Kuschel.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bitten das Hohe Haus, diesem Antrag der CDU nicht zuzustimmen, sondern das Vorschaltgesetz auf der Tagesordnung der Sitzung zu belassen. Seit 2004 ist der Reformbedarf in Thüringen unverkennbar, sowohl in Bezug auf die Landes- als auch auf die Kommunalverwaltung. Bis 2014 hatte es die CDU selbst als Regierungspartei in der Hand, diese Reform auf den Weg zu bringen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Unser Land steht vor erheblichen Herausforderungen. Nicht nur die fiskalischen Herausforderungen oder die Herausforderungen aus der Demografie sind zu benennen, sondern auch die rasante Entwicklung unserer Gesellschaft, der Ökonomie insgesamt. Wir haben einen zunehmenden Fachkräftemangel. Die Kleinstverwaltungen auf kommunaler

Ebene sind nicht dauerhaft in der Lage, sich dieser Herausforderungen anzunehmen. Reformbedarf gibt es auch auf der Landesebene.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Anhörung haben insbesondere der Thüringer Landesrechnungshof, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, aber auch eine Reihe von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, Mandatsträgern ausdrücklich die Reformvorschläge von Rot-Rot-Grün begrüßt. Viele Gemeinden warten darauf, dass das Vorschaltgesetz nun endlich auf den Weg kommt. Ich darf daran erinnern: Die Stadt Schleusingen, die Gemeinde St. Kilian und die Gemeinde Nahetal-Waldau haben bereits einen Entwurf eines Eingemeindungsvertrags abgeschlossen; ähnlich im Landkreis Sonneberg, im sogenannten Unterland, die Gemeinden NeuhausSchierschnitz, Judenbach und Föritz.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das können sie auch so machen!)

All diese Gemeinden warten darauf,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber viele warten nicht darauf!)

dass nun endlich klar ist, wohin die Reise geht. Jede weitere Verzögerung kostet dieses Land viel Geld. Wir haben in den Jahren 2013, 2014 und 2015 versucht, mit kommunalen Hilfsprogrammen dieser Entwicklung zu begegnen. Die Ergebnisse sind überschaubar und es waren jeweils dreistellige Millionenbereiche. Die Höhe der Bedarfszuweisungen im vergangenen Jahr lag bei 64 Millionen Euro – Auszahlung –; beantragt waren 145 Millionen Euro. Das alles macht deutlich, dass wir uns keine weitere Verzögerung leisten können, weil sie nicht finanzierbar ist.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wenn ihr vorher 100 Millionen Euro wegnehmt, braucht ihr euch nicht zu wundern!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Auftrag der CDU hat der wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags ein Gutachten angefertigt, inwieweit das von Rot-Rot-Grün gewählte Verfahren insbesondere hinsichtlich der Anhörung zu Änderungsanträgen mit der Verfassung und der Geschäftsordnung des Landtags in Übereinstimmung steht. Dieses Gutachten hat die Herangehensweise von Rot-Rot-Grün eindeutig bestätigt. Wir haben die Anhörungsfrist zum Gesetzentwurf von den mindestens vier auf sechs Wochen verlängert. Zu den Änderungsanträgen: Diese wurden den Spitzenverbänden am 2. Juni übergeben