Protocol of the Session on May 20, 2016

Ich bin seit etwa einem Jahr in diesem Petitionsausschuss tätig. Ungefähr genauso lange bin ich auch Abgeordnete dieses Hohen Hauses. Ich finde, dass dieser Ausschuss einer ist, welcher wirklich zeitlich am umfangreichsten und auch am nächsten an den Sorgen und Nöten der Menschen in Thüringen ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die in diesem Jahr wieder gestiegene Anzahl der eingereichten Petitionen von circa 1.130 Stück zeigt deutlich, dass dieser Ausschuss durchaus ein sehr anerkanntes Gremium ist. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Möglichkeit des Einreichens von

(Abg. Heym)

Online-Petitionen dazu beigetragen hat, die Anzahl zu erhöhen. Diese Form der Einreichung und Veröffentlichung von Petitionen kann in kürzester Zeit Mitstreiterinnen und Mitstreiter für ein Thema finden und das ist auch gut so.

Da ich auch zeitgleich Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss bin, habe ich als Berichterstatterin oft auch Petitionen, die in diesem Fachbereich liegen. Das sind Petitionen, bei denen sehr häufig tragische und existenzbedrohende Probleme zutage treten. Beispielhaft will ich hier die Übernahme von Kosten und Unterkunft, die Erhöhung des Landesblindengeldes und die Tätigkeiten von Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen nennen. Da in der letzten Woche am Tag der Pflege öffentlichkeitswirksam von vielen Verbänden und Vereinen auch die prekäre Lage von Pflegenden angesprochen wurde, denke ich, dass hier zukünftig ein besonderer Schwerpunkt gelegt werden sollte.

An dieser Stelle möchte ich die Menschen in Thüringen dazu aufrufen, weiterhin Petitionen einzureichen. Der Petitionsausschuss versucht, die Sachlage zu klären und adäquate Lösungen zu finden, auch wenn das manchmal eine Zeit lang dauert. Wenn ich von einer Zeit lang spreche, kann das auch mal ein Jahr dauern. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Petitionsausschuss in der Regel zunächst eine Stellungnahme der Landesregierung einholt und das jeweils zuständige Ministerium für seine Rückäußerung zwei Monate Zeit hat. Auch die Durchführung von öffentlichen Anhörungen von Petentinnen und Petenten sowie die Beteiligung von Fachausschüssen können zu einer längeren Dauer des gesamten Verfahrens führen. Die meisten Petitionen werden jedoch in wesentlich kürzerer Zeit abgeschlossen.

Ich möchte heute auch diesen Bericht und die Aussprache dazu nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats zu danken.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese haben immer dafür gesorgt, dass die Informationen zu den einzelnen Petitionen umfangreich bereitstanden und wir als Abgeordnete jederzeit bei weiterem Informationsbedarf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner hatten. Ich bin mir sicher, dass auch die Petentinnen und Petenten das so empfunden haben. Allein die rege Teilnahme an den extra angebotenen Bürgersprechstunden ist ein gutes Zeugnis dafür.

Außerdem möchte ich einen großen Dank an die Petitionsreferate aussprechen, die in den einzelnen Ministerien angesiedelt sind. Hier möchte ich besonders den Justizbereich hervorheben, welcher zahlreiche Petitionen aus den letzten Jahren aufgearbeitet hat. Eine spürbare Verbesserung liegt vor,

die vor allem den Petentinnen und Petenten aus dem Strafvollzug zugute kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Petitionsausschuss arbeitet inhaltlich intensiv und überparteilich im Sinne der Petentinnen und Petenten. Allein die steigende Anzahl der Petitionen ist ein Indiz für die große Anerkennung dieses Ausschusses. Es gibt scheinbar ein großes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, aber ich will auch sagen, dass der Petitionsausschuss manchmal die letzte Hoffnung ist, um existenzielle Probleme zu lösen. Der Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern und kann bzw. soll Hilfe im Einzelfall leisten, eine Befriedungsfunktion erfüllen und die Mitwirkung an Gesetzgebungen gewährleisten.

Eine Petition im Bereich Umwelt möchte ich noch mal besonders erwähnen – Herr Heym hat es schon gemacht –, die Petition der Bürgerinitiative aus Rositz-Schelditz. Sie setzt sich seit Jahren für eine umfassende Altlastensanierung ein. Durch den stetig steigenden Grundwasserspiegel wird immer mehr schadstoffbelastetes Grundwasser in die Keller der Wohnhäuser in Schelditz gedrückt, was zu erheblichen Belastungen der gesamten Raumluft führt. Zurückzuführen sind die Verunreinigungen noch auf die Schadstoffabgaben des ehemaligen Teerverarbeitungswerks in Rositz. 2014 fand dazu eine öffentliche Anhörung statt. In diesem Jahr stellte die Landesregierung Mittel zur Verfügung, damit die Familien umziehen konnten. Ich will damit anschaulich machen, dass sehr intensiv daran gearbeitet wird, in Zusammenarbeit mit den Ministerien und Behörden eine langfristige Lösung zu finden. Für eine grundsätzliche Behebung des Umweltschadens muss aber noch Zeit und Kraft investiert werden.

Außerdem möchte ich noch eine weitere Petition aus dem Umweltbereich ansprechen. Darin beschweren sich Petenten aus Nordthüringen über die massive Geruchsbelästigung durch intensive Tierhaltung und Futterlagerung in unmittelbarer Nähe ihres Wohnhauses. Diese Geruchsbelästigung schränkt nach Aussagen der Petenten massiv das Leben der Menschen ein, die schon seit Jahren neben dieser Anlage leben und auch schon seit Jahren mit Tieren zusammen in diesem Ort leben, aber eine stetige Steigerung der Belästigung empfinden, weil die Tiere vorher auf der Weide gehalten wurden und jetzt in Ställen sind. Hier werden wir dranbleiben und im Sinne der Petenten, hoffe ich, eine bundesweite Lösung auf den Weg bringen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch dem Bürgerbeauftragten des Freistaats, Herrn Dr. Herzberg, danken. Seine Tätigkeit ergänzt die des Petitionsausschusses. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit Anliegen, die nicht als Petition anzusehen sind, wie etwa

Auskunftsbegehren oder Informationsersuchen. Das ist eine große Hilfe und Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus kann der Petitionsausschuss dem Bürgerbeauftragten sogenannte Prüfaufträge erteilen. Er hat die Möglichkeit, direkt auf die handelnden Personen und Verwaltung zuzugehen, um Lösungen im Sinne der Petenten anzustoßen. Oftmals gelingt es dem Bürgerbeauftragten in Fällen, die im Petitionsausschuss behandelt wurden.

Ich bedanke mich nochmals für die Aufmerksamkeit bei den Zuschauerinnen und Zuschauern, bei meinen Kolleginnen und Kollegen und wünsche uns noch eine gute Sitzung heute. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Pfefferlein. Ich rufe jetzt Frau Rosin für die SPD-Fraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Dienstag wurde dem Landtagspräsidenten Carius der Abschlussbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2015 durch den Vorsitzenden Herrn Heym übergeben. Es ist der 25. Bericht in Thüringen und ein guter Grund, einmal Bilanz zu ziehen, was in den letzten 25 Jahren die Thüringer Bürgerinnen und Bürger beschäftigt hat und heute immer noch beschäftigt.

Zuvor möchte ich mich auch bei den Kollegen im Ausschuss bedanken und natürlich auch bei der Landtagsverwaltung für diese immense und fachlich sehr gute fundierte Arbeit, denn nur so können wir auch effizient arbeiten. Ich möchte auch festhalten, dass wir physisch manchmal auch an unsere Grenzen gelangen in diesem Ausschuss, denn wenn eine Ausschusssitzung morgens um 10.00 Uhr beginnt und gegen 22.30 Uhr endet, dann stößt das schon an Grenzen.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen bedanke ich mich, dass wir trotz dieser Belastung in der Lage sind, für unsere Bürgerinnen und Bürger hier an Lösungen zu arbeiten.

(Beifall im Hause)

Entgegen bestehender parteipolitischer Unterschiede hat man im Petitionsausschuss meines Erachtens gut zusammengearbeitet und in der Hauptzahl der Fälle eine gemeinsame Lösung für die Anliegen der Petenten auf den Weg bringen können. Die Sorgen der Petenten – es muss hier deutlich gesagt werden, dass es die Anliegen des Einzelnen

sind – stehen im Vordergrund der Ausschussarbeit und so muss lebendige Demokratie funktionieren: bürgernah in den Kontakt treten und im Dialog mit den Beteiligten die Probleme der Bürgerinnen und Bürger des Landes anpacken und Ergebnisse finden. Auch wenn nicht allen herangetragenen Anliegen abgeholfen werden konnte, so war in jeder Sitzung das Bemühen deutlich, auf ein angemessenes Resultat hinzuarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Berichtsjahr 1992, dem ersten vollständigen Berichtsjahr, hatte der Petitionsausschuss 857 Petitionen zu behandeln. Viele davon stammten aus dem Bereich Soziales und aus dem Bereich des Innenministeriums. Es drehte sich naturgemäß nicht um die großen politischen Diskurse, sondern um menschliche Probleme. Damals ging es um Rentenangelegenheiten, die Vergabe von Wohnungen und den Grundstückserwerb, die Rückübertragung von Vermögenswerten an Alteigentümer oder deren Entschädigung. Das waren die Dauerbrenner in der ersten Legislaturperiode hier im Thüringer Landtag.

Manchmal erweist sich der Blick zurück auch als ein Blick nach vorn. Das Thema „Windkraft“, was vorhin schon angesprochen wurde – eine Petition, die wir hier auch in der öffentlichen Anhörung hatten –, war schon 2001 Gegenstand im Petitionsausschuss. Damals wandten sich Petenten gegen den Bau eines Windenergieparks in der Nähe zu einer Wohnbebauung. Jetzt – 2015 – kam das Thema erneut auf die Tagesordnung. Diesmal hat eine Bürgerinitiative begehrt, dass eine Regelung geschaffen wird, nach der Windkraftanlagen einen bestimmten Mindestabstand einhalten sollten und auch, dass die Flächennutzung auf 1 Prozent der Gesamtfläche nicht erhöht werden soll.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Recht ha- ben Sie!)

Das Thema wird den Ausschuss nach erfolgter Anhörung und Mitberatung durch den Fachausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ergänzend weiterbeschäftigen. Sie sehen, dass diese Themen im Petitionsausschuss nach wie vor aktuell waren. Man hat gesehen, wie sehr bei der Anhörung das Haus gefüllt war. Also: Der Petitionsausschuss hat sich diesem Anliegen gestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nach diesem kurzen Rückblick auf das aktuelle Berichtsjahr 2015 zu sprechen. Insgesamt sind 1.130 Petitionen neu eingegangen. Das ist die höchste Zahl an Petitionen seit 17 Jahren, nur 1995 wurden mit 1.330 Petitionen noch mehr eingereicht. Zusammen mit den offenen Fällen aus dem Vorjahr wurden in zehn Sitzungen über 1.694 Petitionen behandelt und davon 1.361 Petitionen insgesamt abgeschlossen. Das sind schon Größenordnungen, mit denen man auch umgehen muss. Man sieht, dass man diese auch ernst nimmt.

(Abg. Pfefferlein)

Aber, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, was steckt denn hinter diesen arbeitsintensiven Sitzungen? Hier einige Beispiele: So wollte eine Petentin innerhalb eines Wohnhauses aus gesundheitlichen Gründen von der vierten Etage in die erste Etage umziehen. Hinsichtlich ihres Alters war es für sie besser, in das Erdgeschoss zu ziehen, um da viel beweglicher zu sein. Das Jobcenter hat diesen Antrag der Petentin auf Zusicherung der Kosten für diese neue Wohnung, die nur Etagen niedriger liegt, leider abgelehnt. Die Petentin zog im September dennoch in eine andere Wohnung. In den Folgejahren erhöhten sich zunächst die Nebenkosten und schließlich noch die Miete in dieser Wohnung. Das Jobcenter hat dennoch nur die Kosten in Höhe der vorherigen Wohnung übernommen, weil es die Zusage für diesen Umzug nicht erteilt hat. Die Petentin war damit nicht einverstanden und wandte sich an den Thüringer Petitionsausschuss. Dieser hat das Jobcenter darauf hinweisen müssen, dass alle Wohnungen dieses Hauses die gleichen Kostenerhöhungen haben, der Umzug der Petentin in eine andere Wohnung daher keine Erhöhung verursacht hat. Das Jobcenter hat daraufhin die tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten als angemessen anerkennen müssen und man hat gegenüber der Petentin eine Nachzahlung bewirken können.

Eine weitere prominente Petition – die ist schon von meiner Kollegin Babett Pfefferlein und auch vom Vorsitzenden Herrn Heym angesprochen worden – war die Petition der Bürgerinitiative aus RositzSchelditz. Sie hat uns in einer sehr anschaulichen Anhörung gezeigt, wie es dort ist, was es bedeutet, dort zu leben und dass es jetzt auch einen Erfolg gegeben hat, dass dort endlich Bewegung in die Sache kam. So wurde gezeigt, dass der Petitionsausschuss auch ein Gremium ist, wo man dem Bürger zeigen kann, dass man mit entsprechenden Anhörungen auch etwas bewegen kann.

Der Ausschuss wurde zudem fachlich vom Umweltausschuss begleitet. Dort wurden konkrete Maßnahmen begleitet, die jetzt auch umgesetzt werden müssen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, denn es fehlen noch genehmigungsrechtliche Fragestellungen, aber die Petenten vor Ort, die Bürger, die dort leben, können optimistisch in die Zukunft blicken.

Neben dem Sachgebiet Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit 202 Petitionen stammt die größte Anzahl der Petitionen aus dem Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs mit 238 Eingaben. Neben den bekannten Alltagsproblemen – Beschäftigungsmöglichkeiten, Sport, Unterbringung im Vollzug – ist die Erlangung einer Vollzugslockerung im Strafvollzug vordringlichstes Anliegen der Betroffenen. Der Ausschuss hatte sich beispielsweise mit dem berechtigten Anliegen eines Petenten zu befassen, der seine schwer erkrankte Mutter besu

chen wollte. Da ihm dies zunächst seitens der Strafvollzugsanstalt verwehrt wurde, wandte er sich an den Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss hat gemeinsam mit dem Justizministerium als Aufsichtsbehörde über die Justizvollzugsanstalt eine Lösung gefunden. Diese folgte nach einer ärztlichen Bescheinigung, die vom Petenten über den Gesundheitszustand der Mutter vorgelegt werden konnte. Es war eine wichtige und richtige Entscheidung, denn der Petent konnte seine Mutter besuchen und bedauerlicherweise verstarb sie einige Zeit später. Ich denke, das sagt auch einiges über unsere Arbeit aus, was wir dort im Grunde genommen mit solchen Entscheidungen für menschliche Begleitung geben können. Die muss man individuell treffen. Der Petitionsausschuss ist dafür ein gutes Gremium.

Weiterhin möchte ich noch auf Weiteres hinweisen: Ein bewährtes Mittel des Petitionsausschusses in Notlagen ist der Härtefonds. Im Härtefonds standen im Berichtsjahr 16.800 Euro zur Verfügung. Inmitten der Haushaltsverhandlung ist es gelungen, diese Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren 2016 und 2017 auf 20.000 Euro zu erhöhen. Selbst bei den anzuwendenden strengen Voraussetzungen konnte in wirtschaftliche und soziale Notlagen geratenen Menschen geholfen werden und der Fonds wurde auch voll ausgeschöpft. Durch die Erhöhung erhält der Petitionsausschuss mehr finanziellen Spielraum, um Bürgerinnen und Bürgern in ganz prekären Situationen aushelfen zu können.

Schließlich – und das zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen – möchte ich auch noch einmal auf die Arbeit des Bürgerbeauftragten hinweisen. Ich möchte kurz erwähnen, dass der Bürgerbeauftragte auch ein Teil des Petitionswesens in Thüringen ist. Verschiedene Bundesländer regeln diese Dinge ja andersartig, als es in Thüringen geregelt ist. Ich möchte Herrn Herzberg nur noch mal danken für die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss.

Eine aktuelle Sache möchte ich noch ansprechen, die auch den Petitionsausschuss betrifft, denn es gibt auch einen Punkt, mit dem wir uns näher beschäftigen müssen, und zwar sind das die sogenannten Online-Petitionen. Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, dass sie eine Petition auf den Weg bringen, die ihnen hilft, ihre Anliegen umzusetzen. Aber leider sind das kommerzielle Plattformen und wir als Ausschuss müssen uns mit diesen Dingen beschäftigen und auch dort für Aufklärung sorgen, dass die Bürger wissen, wenn sie eine Petition im Sinne des Petitionsgesetzes – was wir im Landtag als Grundlage für unsere Arbeit haben – auf den Weg bringen wollen, dann müssen sie im Grunde genommen die Mitzeichnung auf der Plattform des Ausschusses finden. Wir haben im Ausschuss immer darauf reagiert, wir haben auch Straßensammlungen anerkannt. Das ist eine Offenheit,

die wir haben. Wir müssen aber Aufklärung leisten, dass die Menschen wissen, dass, wenn sie ihre Daten auf diesen kommerziellen Plattformen eingeben, diese Petitionen keine Petitionen im Sinne des Petitionsgesetzes sind. Dies ist ein Fakt. Damit müssen wir auch in der Öffentlichkeit mehr umgehen, damit dort nicht Hoffnungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können. Im Sinne des Petitionsgesetzes sind diese kommerziellen Angebote nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Petitionsausschuss ist nach der kurzen Zeit, in der ich jetzt in diesem Ausschuss mitarbeite, ein Seismograf. Bei diesem seismografischen Verfahren sieht man, welche Probleme die Bürger gerade bedrücken. Das sieht man an den Petitionen und deren Inhalten. Ich habe auf die Bilanz zurückgeführt, 25 Jahre Petitionsausschuss, Petitionsberichtswesen. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen und der Landtagsverwaltung bedanken. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Rosin. Jetzt rufe ich auf Frau Lehmann von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste, auch ich möchte ganz herzlich zunächst im Namen der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, natürlich zuallererst unserer Landtagsverwaltung für die Erstellung des Arbeitsberichts 2015 danken. Ich habe ihn mal mit vorgebracht, damit auch unsere Gäste sehen, wie der Arbeitsbericht aussieht. Ich denke, er ist bestimmt auch draußen an den Infoständen in unserem Foyer zu bekommen und mitzunehmen. Ich habe ihn auch mit vorgebracht, damit auch diejenigen, die uns über das Internet verfolgen, einmal sehen, wie dieser Bericht realistisch aussieht. Ich möchte auch unserem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Heym, herzlich danken. Einmal im Jahr ist dieser umfangreiche Bericht hier zu halten und er muss natürlich auch mit Akribie vorbereitet werden, um das ganze Spektrum unserer Arbeit, die wir leisten, und der Fälle mit den verschiedensten Themen hier an dieser Stelle wiederzugeben.

In diesem Bericht finden Sie auf Seite 130 eine Vielzahl von Zahlen, die eben auch nachweisen, wie engagiert und intensiv wir diese Petitionen bearbeiten, dass wir – Kollegin Rosin hat es schon angesprochen – wirklich bis spät abends auch tagen, um die vorhandenen Petitionen sachgerecht und in der erforderlichen Tiefgründigkeit beraten.

Es ist wichtig für uns, dass es für den Bürger in einem zumutbaren Zeitraum geschieht. Nichtsdestotrotz braucht es natürlich auch immer Zeit für die Stellungnahmen, für Auskünfte, die wir uns zur Beurteilung dieser Petitionen einholen bzw. die die Landesregierung uns gibt.

Wir haben im letzten Jahr 1.130 neue Petitionen erhalten, aber mehr als 1.600 Petitionen in den Ausschusssitzungen beraten. Das zeigt, dass wir bemüht waren, die Bugwelle, die aus der letzten Legislatur vorhanden war, abzuarbeiten.

Meine Damen und Herren, es gibt auch immer wieder Fälle, bei denen es mal länger dauert, diese Petitionen abschließend zu behandeln. Das liegt auch daran, dass im Ausschuss bei der Beratung Nachfragen auftreten und dass die zuständigen Behörden oftmals auch so einige Wochen oder Monate dann noch einmal zusätzlich brauchen, um unsere Fragen zu beantworten. Aber im Mittelpunkt steht immer, dass wir Wert auf eine gute Qualität unserer Bearbeitung legen. Auch das Ausschussklima – Frau Rosin hat es auch angesprochen – oder das Arbeitsklima im Ausschuss bewerten auch wir als sehr konstruktiv und sachlich und, ich denke, wir haben uns gut eingearbeitet im letzten Jahr; auch fraktionsübergreifend hinweg arbeiten wir zusammen immer im Sinne des Petenten und des Bürgers. Wir haben etliche Außentermine durchgeführt – der Herr Vorsitzende hat das beispielshaft für die letzte Petition zum Beispiel aus dem Bereich Gotha schon erläutert –, wo wir uns vor Ort einen Überblick verschaffen, wenn die Situation manchmal auch ein bisschen verzwickt ist, sodass man es eben von hier aus nicht beurteilen kann. Dann fahren wir auch zu den Petenten nach Hause und schauen uns die Situation an, um die es geht. Und wir führen natürlich auch Bürgersprechstunden in ganz Thüringen durch. Das wird auch immer über die Medien sehr gut angekündigt. Die nächste Bürgersprechstunde ist am 31. Mai hier im Thüringer Landtag. Auch da haben die Bürger Gelegenheit, nicht nur die Erfurterinnen und Erfurter, sondern natürlich auch wer möchte, sich entsprechend anzumelden und uns ihre Anliegen persönlich vorzutragen.

Auch wir sind froh, dass der Härtefonds auf 20.000 Euro aufgestockt wurde. Insofern haben wir da auch wirklich eine gute Voraussetzung für die Bürger, die ganz dringend mal finanzielle Hilfe brauchen, Entsprechendes zu tun. Wir überbringen das Geld ja auch persönlich, haben das im letzten Jahr im Dezember auch getan und sind dann zu denjenigen nach Hause gefahren, die aus diesem Härtefonds einen Zuschuss – einen einmaligen, muss ich sagen – bekommen, um eine besondere Notsituation zu beenden. Dann fahren wir zu den Petenten nach Hause und bringen das Geld dort hin.