Protocol of the Session on May 20, 2016

Auch wir sind froh, dass der Härtefonds auf 20.000 Euro aufgestockt wurde. Insofern haben wir da auch wirklich eine gute Voraussetzung für die Bürger, die ganz dringend mal finanzielle Hilfe brauchen, Entsprechendes zu tun. Wir überbringen das Geld ja auch persönlich, haben das im letzten Jahr im Dezember auch getan und sind dann zu denjenigen nach Hause gefahren, die aus diesem Härtefonds einen Zuschuss – einen einmaligen, muss ich sagen – bekommen, um eine besondere Notsituation zu beenden. Dann fahren wir zu den Petenten nach Hause und bringen das Geld dort hin.

(Abg. Rosin)

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Ich möchte auch sagen, dass wir uns diese Fälle wirklich tiefgreifend anschauen und prüfen, wer besonders bedürftig ist.

Auch wir danken herzlich unserem Bürgerbeauftragten Herrn Dr. Herzberg und seinem Team für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und natürlich auch für die erfolgreiche Bearbeitung der Fälle, die er in Eigenständigkeit bearbeitet. Sie als Bürger können sich jederzeit mit Ihren Anliegen an unseren Bürgerbeauftragten wenden. Wie viele das sind und was das für eine Entlastung für unseren Petitionsausschuss bedeutet, sehen wir an den Statistiken, die er uns monatlich vorlegt bzw. in dem Jahresbericht des Bürgerbeauftragten. Das ist schon eine sehr große Unterstützung. Viele Fälle kann er im persönlichen Gespräch mit Behörden und Verwaltungen gut klären.

Dann möchte ich auch noch einen weiteren Dank an die Landtagsverwaltung richten, an die Mitarbeiter des Petitionsreferats, die uns die Petitionen sehr gut aufbereiten, den Kontakt mit Landesbehörden, Ministerien halten, für die Zuarbeiten sorgen und unsere Bürgersprechstunden inner- und außerhalb des Landtags sehr gut vorbereiten und begleiten. Ich betone das so besonders, weil das nicht in allen Bundesländern üblich ist. Durch Gespräche mit Kollegen aus anderen Bundesländern und entsprechende Arbeitstreffen wissen wir, dass wir hier in Thüringen für den Bereich Petitionen besonders gut aufgestellt und organisiert sind, auch was die technischen Voraussetzungen angeht. Deswegen muss man ausdrücklich hier noch mal auch unserer Verwaltung, den Mitarbeitern und Herrn Bräutigam selbst herzlich danken dafür, dass uns so gute Unterstützung zuteil wird.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte jetzt keine speziellen Fälle hier vortragen, aber es gibt doch noch ein paar Knackpunkte, auf die ich eingehen möchte. Ein Großteil der Petitionen – Herr Vorsitzender hat es schon mitgeteilt –, nämlich 238, entfielen auf die Bereiche Strafvollzug und Maßregelvollzug.

Ich fange mal mit Letzterem an, dem Maßregelvollzug. Unsere Strafvollzugskommission besuchte im letzten Jahr auch die Maßregelvollzugseinrichtungen in Thüringen. Im Ausschuss werden diese Besuche dann im Anschluss immer noch mal intern ausgewertet. Im Arbeitsbericht finden Sie die Ausführungen dazu ab Seite 119.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Berninger, unsere Vorsitzende der Strafvollzugskommission, ist auch anwesend.

Aber ich komme gleich auf ein Problem zu sprechen, nämlich den Maßregelvollzug im Ökumeni

schen Hainich-Klinikum Mühlhausen. Den haben wir im letzten Jahr auch besucht und diese Beratung dazu ist auch in unserer Strafvollzugskommission noch nicht abgeschlossen. Deswegen möchte ich auch darauf Bezug nehmen und ganz aktuell ansprechen, dass sich dort neue Probleme abzeichnen. Ich habe diesbezüglich gestern der Sozialministerin Werner bzw. ihrem Haus ein Mitarbeiterschreiben übermittelt. Ich finde es schade, dass sie gerade jetzt nicht da ist. Denn ich möchte sie, die Ministerin, bitten – aber Herr Ministerpräsident, sozusagen als Vorgesetzter aller Minister, Sie werden ihr das bestimmt übermitteln –, sich mit aller Ernsthaftigkeit mit der dortigen Personalsituation und mit dem Vorkommnis, was es dort zu Pfingsten im Nachtdienst gab, wirklich intensiv persönlich zu beschäftigen. Das liegt mir sehr am Herzen. Wir haben in der Strafvollzugskommission mehrfach über das Thema gesprochen, kommen aber so nicht weiter. Wie gesagt, die jetzt eingetretene Situation wird in dem Mitarbeiterbrief ausführlich dargestellt. Da geht es auch noch um ein paar andere Probleme.

Aber ich sage auch: Wir als Land bezahlen für die Dienstleistung, die dort geleistet wird, für den Maßregelvollzug, und dann können wir natürlich auch erwarten, dass dort entsprechendes Fachpersonal eingesetzt wird, dass ausreichendes Personal auch in den Nachtdiensten vorhanden ist und dass, wenn Stationen schon ausgelagert werden, diese dann entsprechend sicherheitstechnisch ausgestattet und aufgerüstet werden, wie das durch die gesetzlichen Vorgaben erwartet wird. Wir bezahlen diese Leistung und können auch erwarten, dass wir dafür entsprechend eine Gegenleistung erhalten. Da spreche ich jetzt nicht von dem Rotationsprinzip, das man auch ganz kritisch sehen kann. Denn Personal, Pflegerinnen und Pfleger, die im Maßregelvollzug arbeiten haben schon noch mehr Kenntnisse und eine ganz andere Erfahrung im Umgang mit diesen Patienten. Ich denke, dass da – ich sage mal – eine ganz normal ausgebildete Krankenschwester – das ist nicht abwertend gemeint – vielleicht nicht immer an der richtigen Stelle ist, wenn man allein dieses Rotationsprinzip, was dort angewandt wird, einmal betrachtet. Aber das wird uns weiter beschäftigen. Ich möchte es nur ansprechen, weil es ganz aktuell dort erhebliche Probleme gibt.

Jetzt komme ich noch mal zum Bereich des Strafvollzugs in den Justizvollzugseinrichtungen. Auch hier bedauere ich, dass Minister Lauinger nicht da ist. Herr Vorsitzender, vielleicht könnten wir im nächsten Jahr den Bericht so eintakten in die Tagesordnung, dass die zuständigen Minister dann auch anwesend sind. Ich würde das ausdrücklich begrüßen.

(Beifall AfD)

Denn da gibt es auch noch ein paar Knackpunkte. Aber Sie übermitteln ihnen das auch?

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Ich bin doch extra deshalb da!)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das ist gut!)

Das ist auch gut, dass Sie da sind. Aber wissen Sie, wir hatten Herrn Minister Lauinger auch in den Ausschuss eingeladen. Vielleicht können wir Sie dann auch das nächste Mal einladen, wenn wir da die Dinge im Detail besprechen möchten.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Wenn es mich betrifft, gern!)

Eigentlich sind Sie ja allzuständig, also betrifft Sie auch alles.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das stimmt!)

Gut, jetzt wieder zum Ernst der Petitionen zurück. Wir haben eine Vielzahl an Petitionen aus dem Strafvollzug, in denen es den Petenten um mangelndes Personal geht. Vielleicht etwas merkwürdig anzuhören, dass man sagt, die Gefangenen fordern selbst mehr Personal ein. Aber das hat durchaus seinen Grund. So geht es in diesen Petitionen oft um zu spät aufgestellte Vollzugspläne – auch der Ausschussvorsitzende hat das schon mit angesprochen – und nicht ausreichende Entlassungsvorbereitungen im Zusammenhang mit Lockerungen oder auch um gekürzte Aufschlusszeiten aufgrund Personalmangels. Es gibt dann auch nicht stattgefundene oder mehrfach verschobene Facharzttermine, die außerhalb der JVA durchgeführt werden bis hin zu überhaupt sehr geringen Aufschlusszeiten, zum Beispiel an den Wochenenden. In der Jugendstrafanstalt Arnstadt ist es besonders auffällig mit einer halben oder einer Stunde Aufschlusszeit am Wochenende pro Tag. Das ist wirklich wenig. Wenn ich mich recht erinnere, stand das erst kürzlich in einer Petition so zu lesen.

Das neue Übergangsmanagement, mit dem wir uns auch in der Strafvollzugskommission intensiv beschäftigt haben, wird von der CDU-Fraktion begrüßt. Wir empfinden das sehr positiv, wie hier den Gefangenen geholfen werden soll, auf das Leben in Freiheit gut vorbereitet zu sein. Insbesondere gibt es dieses Pilotprojekt, was die Stadt Erfurt angeht. Wir werden das weiter verfolgen, weil es, wie gesagt, erst anläuft. Es ist wichtig, dass das möglichst flächendeckend dann nach und nach auch eingeführt wird.

Ein weiteres Problem in den Petitionen zeichnet sich in letzter Zeit auch bei der Fesselungspraxis ab. Das haben wir uns mehrfach im Petitionsausschuss erläutern lassen, wie das Ganze stattfindet, und das ist für die Kollegen meiner Fraktion und mich noch nicht ganz abgeschlossen. Da werden

wir uns vielleicht auch noch mal mit dem Herrn Minister verständigen müssen, wie das generell in den JVA gehandhabt wird. Nun ist es aber auch nicht so, dass diese Probleme nur von den Petenten an uns herangetragen werden, sondern auch in den Gesprächen mit den Leitungen der JVA und den Personalvertretungen sowie der Gewerkschaft hören wir eigentlich immer wieder dieselben Dinge. Und genau das, was ich eben ansprach, sind dort auch die Hauptsorgen. Demgegenüber sagt die Landesregierung, insbesondere Herr Justizminister Lauinger, dass dem nicht so sei. Im Justizausschuss wurde die Thematik des Justizvollzugspersonals durch einen Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion separat noch mal behandelt. Fazit: Es gibt bei den 991 Beamten und Tarifbeschäftigten zum Stand 17.02. dieses Jahres immer noch durchschnittlich 27 Krankheitstage pro Beschäftigtem im Jahr. Das muss von den anderen Kollegen in den Einrichtungen dann mit abgefangen werden und bedeutet entweder Mehrstunden für die Kollegen oder eben Einschnitte bei der Umsetzung der Regelungen zum Justizvollzug. Daher rühren dann auch diese Petitionen, die ich eben angesprochen habe.

Eine Neuberechnung des Personalbedarfs steht immer noch aus. Hierbei muss man eben auch das veränderte Aufgabenspektrum betrachten und das sollte dabei auch eine Rolle spielen, nicht nur der sogenannte Betreuungsschlüssel. Wobei das Ministerium zu Recht an der Stelle sagte, dass es aufgrund der alten JVA, also der alten Immobilien der JVA, eines höheren Personalbestandes bedarf als zum Beispiel in anderen Bundesländern, wo es nur neu gebaute Gefängnisse gibt. Das ist korrekt so und das sehen wir genauso, aber wir haben jetzt durch das neue Justizvollzugsgesetz auch neue Aufgaben, zum Beispiel das Übergangsmanagement, aber eben auch andere Dinge. Dazu bedarf es des entsprechenden Personals.

Es gibt auch immer wieder Schreiben der Gewerkschaft Strafvollzug Thüringen an uns. Wir haben uns mit den Kolleginnen und Kollegen ins Benehmen gesetzt und stehen da auch im regelmäßigen Kontakt. Ich hatte gehört, dass das die anderen Fraktion nicht so tun, vielleicht kommt es noch. Greifen Sie es doch mal auf, sage ich mal an drei regierungstragenden Fraktionen. Ich denke, es kann nicht schaden, wenn wir da auch gemeinsam versuchen, die Probleme anzugehen.

Meine Damen und Herren, das Justizvollzugspersonal im mittleren Dienst – und nur um das geht es mir jetzt hauptsächlich – wird eben auch jedes Jahr ein Jahr älter. Der Altersdurchschnitt steigt jedes Jahr um ein Jahr. Die relativ wenigen Anwärter, die dafür ausgebildet werden, können das mit Sicherheit nicht kompensieren. Da gehe ich also jede Wette ein, dass das mit den relativ wenigen neuen und jungen Kollegen nicht aufgewogen werden

kann. Deswegen möchten wir an den Justizminister die Bitte und die Aufforderung richten, dass hier nachzujustieren ist und vielleicht für die nächsten Jahre eine deutlich höhere Ausbildungs- bzw. Anwärterquote und Einstellung angegangen wird, um diese Probleme zu beseitigen. Finanzieren könnte man das natürlich mit den derzeit sprudelnden Steuermehreinnahmen und auch natürlich über die Streichung von Geldern zur Teilnahmeförderung der Antifa an Demos.

(Beifall AfD)

Aber ich möchte, meine Damen und Herren, der Vollständigkeit halber auch erwähnen, dass der Minister auf unseren Antrag hin im Ausschuss war und wir dort ausführlich und sachlich im letzten Jahr mit ihm eine Vielzahl der auch angesprochenen Probleme beredet haben. Hauptproblem an dem Tag war allerdings, dass es einen hohen Rückstau an Petitionen aus dem Strafvollzug gab, die deswegen nicht bearbeitet werden konnten, weil die Zuarbeiten und Stellungnahmen aus dem Justizministerium fehlten, der Herr Vorsitzende hat es auch dankenswerterweise mit in die Rede aufgenommen. Es wurde dann im letzten Jahr die Fachabteilung im Justizministerium verstärkt und mit Hochdruck an der Abarbeitung dieser Fälle gearbeitet. Nun hörte ich davon, dass es im Justizministerium für den Bereich wieder eine personelle Umsetzung gibt. Insofern können wir nur appellieren, dass jetzt nicht in den alten Modus zurückgefallen wird, sondern dass man weiter stringent daran arbeitet, diese restlichen Altfälle zügig abzuarbeiten und neu eingehende Petitionen genauso zügig zu bearbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer Vielzahl von Petitionen ist insgesamt also aus dem Strafvollzug festzustellen, dass die Vollzugsziele, die Gefangenen nämlich auf ein straffreies Leben vorzubereiten, nicht erreicht werden. Dafür gibt es Ursachen und an diesen Ursachen – das fordern wir auch von der Landesregierung – muss gearbeitet werden.

Der Vorsitzende des Ausschusses berichtete auch über die vier mündlichen Anhörungen im letzten Jahr, die wir zu Petitionen durchgeführt haben. Bei drei dieser Fälle kann man mit dem Handeln der Landesregierung und der drei regierungstragenden Fraktionen bzw. der nachgeordneten Behörden nicht zufrieden sein. Beispiel Landeserziehungsgeld: Es lag uns damals eine Sammelpetition mit mehr als 3.000 Unterschriften vor. Noch bevor das Petitionsverfahren abgeschlossen war, hatte die Landesregierung bzw. hatten die Landtagsabgeordneten von Rot-Rot-Grün das Landeserziehungsgeld bereits per Landtagsbeschluss abgeschafft. Wir meinen, dass so die Bürgerbeteiligung nicht aussehen kann. Es gab mehr als 3.000 Bürger, die sich dazu positioniert haben, die die Petition unterschrieben haben. Ich finde, dass diese Personen

durch Sie enttäuscht wurden, was ihre Mitwirkung an der Demokratie betrifft.

(Beifall CDU, AfD)

Insofern das Gleiche auch – ich sehe gerade, meine Redezeit geht dem Ende entgegen, also ganz schnell noch – zum Windkrafterlass. Das haben wir auch als mündliche Anhörung hier gehabt, mehr als 9.000 Unterschriften. Auch hier wird das von der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen offensichtlich negiert, was der Wille des Bürgers ist, sondern es geht munter weiter mit dem Windkrafterlass, so wie Sie das gerne möchten.

(Beifall CDU, AfD)

Funkmastturmbau in Suhl hat der Vorsitzende auch schon erwähnt. Und jetzt möchte ich noch sagen, es gibt zunehmend Petitionen aus dem Bereich der Landeshauptstadt, in denen wir feststellen müssen, dass die Landeshauptstadt Erfurt sich offensichtlich hauptsächlich gegen ihre Bürger wendet.

(Zwischenruf Abg. Warnecke, SPD: Stimmt doch gar nicht!)

Ich kann diese Fälle aus Zeitgründen jetzt leider nicht weiter erörtern.

Und jetzt würde ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Okay. Wir werden das aber im Ausschuss weiterbehandeln und insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche noch eine angenehme Plenarsitzung.

(Beifall CDU)

Danke schön, Frau Lehmann. Und damit rufe ich Frau Müller für die Fraktion Die Linke auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger am Livestream! Vielen Dank, Herr Abgeordneter Heym, für die Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses 2015.

Auch ich möchte mit einem Zitat aus Artikel 14 der Thüringer Verfassung beginnen, welcher Grundlage für das Thüringer Petitionsgesetz ist. „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die

(Abg. Lehmann)

Volksvertretung zu wenden.“ Außerdem ist der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss des Thüringer Landtags, der in der Thüringer Verfassung gemäß Artikel 65 festgeschrieben ist. Damit zeigt sich die wichtige Stellung des Ausschusses, der sich mit den Anliegen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger beschäftigt.

Ich möchte Sie gar nicht so lange mit Zahlen und Statistiken langweilen. Ich denke, Herr Abgeordneter Heym hat die wichtigsten Fakten vorgetragen. Außerdem können Sie auch die Details im gedruckten und digitalen Arbeitsbericht nachlesen. Nur so viel will gesagt sein: Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger nutzen immer mehr ihr Recht auf Beschwerde und Mitbestimmung. 2014 hat die Zahl der eingereichten Petitionen – 1.121 Stück – den Höchststand seit 1998 erreicht. Auch das wurde schon mehrfach heute gesagt. Im Jahr 2015 sind es 1.130 Petitionen, die im Thüringer Landtag eingegangen sind. Insgesamt 1.361 Petitionen, darunter auch einige Altfälle aus den vorhergehenden Jahren, hat der Petitionsausschuss bearbeitet. Allein der Arbeitskreis unserer Fraktion war für über 350 Petitionen berichterstattend verantwortlich.