wird deren konkrete Umsetzung wahrscheinlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden auch die weiteren Sanierungsschritte auch nach dem förmlichen Abschluss des Petitionsverfahrens weiterverfolgen und für die Petenten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass mit dem wichtigen Schritt ein ordentliches Fundament für die nun notwendigen weiteren Schritte bei der Sanierung der Umweltschäden in Rositz gelegt werden konnte. Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich noch mal den Kolleginnen und Kollegen des Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz für deren sachkundige Unterstützung.
Einen weiteren erfolgreichen Abschluss einer Petition konnte der Petitionsausschuss etwa im Bereich Wissenschaft, Bildung und Kultur verbuchen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen konnte der Ausschuss erfreulicherweise die Rücknahme von Kündigungen mehrerer Kindergartenplätze erreichen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Sohn der Petenten besuchte infolge des sogenannten Wunsch- und Wahlrechts eine gemeindeeigene Kindertagesstätte außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde. Die Wohnsitzgemeinde übernahm nach den Vorschriften des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes einen Anteil an den Betriebskosten für den Kindergartenplatz. Im September 2015 kündigte die aufnehmende Gemeinde den Petenten und sieben weiteren Familien deren Kindergartenplätze zum 1. Oktober 2015 mit der Begründung, dass die Zuzahlung durch die Wohnsitzgemeinde wegen nicht vorhandener Rechtsgrundlagen nicht mehr übernommen werde. Auf Nachfrage erhielten die Petenten die Information, dass der Wohnsitzgemeinde die neue Gebührensatzung der anderen Gemeinde nicht vorliege und diese auch nicht veröffentlicht worden sei. Dadurch könne die Wohnsitzgemeinde den neuen Betrag nicht übernehmen. Die Wohnsitzgemeinde habe dem Bürgermeister der anderen Gemeinde angeboten, die Zuzahlung aufgrund der bisherigen Satzung fortzuführen, bis die neue Satzung veröffentlicht werde. Dies habe der angesprochene Bürgermeister aber indes abgelehnt. Die Petenten wandten sich daraufhin an den Petitionsausschuss und baten um Unterstützung in ihrer Angelegenheit. Der Petitionsausschuss äußerte Bedenken gegen die Kündigung und bat die beteiligten Gemeinden, ihre Rechtsauffassung zu überdenken. Im Ergebnis der Gespräche zeigte sich der Bürgermeister der die Kinder aufnehmenden Gemeinde erfreulicherweise einsichtig und nahm die Kündigung der acht betroffenen Kindergartenplätze zurück. Da dem vorge
brachten Anliegen entsprochen werden konnte, konnte diese Petition erfolgreich abgeschlossen werden.
Natürlich ist auch nicht jedes Anliegen geeignet, um als Petition veröffentlicht zu werden. Lösungen in höchst persönlichen Anliegen beispielsweise lassen sich natürlich eher im Rahmen der Diskussion im Ausschuss finden. Aus diesem Grund sieht das Petitionsgesetz auch vor, dass eine Petition zur Veröffentlichung nicht zugelassen werden soll, wenn Persönlichkeitsrechte von Personen tangiert sind. Von einer Veröffentlichung soll im Übrigen auch abgesehen werden, wenn Petitionen geeignet erscheinen, unter anderem den sozialen Frieden zu belasten.
Gerade mit diesen Fragestellungen hatte sich der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum des Öfteren im Zusammenhang mit zahlreichen Petitionen zum Asyl- und Ausländerrecht zu beschäftigen. Mit 53 Petitionen – Frau Müller, Sie hören zu –, das sind 5 Prozent der Petitionen im Berichtszeitraum 2015, haben Eingaben zu dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechts einen deutlich breiteren Umfang eingenommen als in den Vorjahren. Man kann sagen, von 2011 bis 2014 waren es ungefähr 2 Prozent, die die Petitionen in diesem Bereich ausgemacht haben. Im Berichtszeitraum 2015 ist der Anteil auf 5 Prozent gestiegen. 53 Petitionen – davon ist achtmal eine Veröffentlichung beantragt worden und siebenmal haben wir im Ausschuss einvernehmlich festgelegt, von einer Veröffentlichung abzusehen. Insofern habe ich Ihre gestrige Pressemitteilung, Kollegin Müller,
mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und sie läuft in bestimmten Aussagen ins Leere. Vielleicht waren Sie auch nicht durchgängig bei allen Sitzungen dabei, denn die Zahlen, die hier vorzutragen sind, sind unwiderlegbar und sprechen ihre eigene Sprache.
Für den Petitionsausschuss – und das muss ich auch sagen – war die Behandlung dieser Anliegen nicht immer einfach, die waren nämlich nicht immer frei von Emotionen, wie etwa in einem Fall, in dem Petenten forderten, dass Asylbewerberheime aufgrund der von den Bewohnern ausgehenden Gefahren nicht in der Nähe von Kindergärten und Schulen errichtet werden sollen. Ich glaube, dass der Petitionsausschuss hier zunächst einen guten Weg gefunden hat, deutlich abzuwägen, wann eine Petition für eine Veröffentlichung geeignet war. Gleichwohl wurden natürlich auch solche Petitionen, bei denen letztlich die Gefahr bestand, dass sie den sozialen Frieden belasten und daher nicht veröffentlicht wurden, als Petition weiter bearbeitet.
Natürlich können an dieser Stelle nicht alle Anliegen erläutert werden, die im Laufe der Zeit an den Petitionsausschuss herangetragen wurden. Beispielhaft möchte ich nur einen Fall nennen. Dabei ging es unter anderem um die Frage, welcher Unterbringungsform – Gemeinschaftsunterkunft oder dezentrale Unterkunft in Wohnungen – der Vorzug zu geben ist. Herausgreifen möchte ich hier eine Petition, mit der sich mehrere Bürger gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in einer ehemaligen Einrichtung der Grenztruppen der DDR im Ortsteil einer kreisangehörigen Gemeinde in Südthüringen ausgesprochen hatten. Die Petenten vertraten die Auffassung, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft diskriminierend sei und die Flüchtlinge wesentlich in ihrer Grundfreiheit der persönlichen Lebensgestaltung einschränke. Insbesondere trugen sie vor, dass mit der geplanten Gemeinschaftsunterkunft eine örtliche Nähe zu zentralen Einrichtungen für die Absicherung der Grundbedürfnisse der unterzubringenden Flüchtlinge nicht gewährleistet sei und die in der betreffenden Gemeinde gegebene Siedlungsstruktur mit abgelegenen Einzelgrundstücken zu einer erschwerten Integration von Flüchtlingen führe.
Nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die hier genannten Flüchtlingsgruppen aufzunehmen und unterzubringen. Die kommunalen Gebietskörperschaften haben für die dafür notwendigen Unterbringungsmöglichkeiten zu sorgen. Wie der Petitionsausschuss feststellte, ist die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften rechtlich nicht zu beanstanden. Sowohl das Asylgesetz als auch das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz sehen die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als regelmäßige Unterbringungsform vor. Die Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sieht vor, dass Gemeinschaftsunterkünfte möglichst in örtlicher Nähe zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens eingerichtet werden sollen, um so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Weiterhin sind eine qualifizierte, migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung zu stellen sowie Mindestanforderungen an die räumliche und materielle Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte zu gewährleisten. Die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen betrauten Landkreise und Kommunen stehen angesichts der im Berichtszeitraum stark gestiegenen Zugangszahlen von Asylsuchenden vor großen Herausforderungen. Häufig war das mit großen Schwierigkeiten verbunden, Unterbringungsplätze in ausreichendem Umfang bereitzustellen, was naturgemäß vor allem Landkreise mit überwiegend ländlicher Struktur be
trifft. Der Petitionsausschuss befasste sich daher ausführlich mit der Frage, ob die gesetzlich normierten Mindestbedingungen in der geplanten Gemeinschaftsunterkunft eingehalten wurden. Die Landesregierung teilt insoweit mit, dass die medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens in der drei Kilometer entfernten Gemeinde verfügbar seien. Die durchgängige und kontinuierliche Erreichbarkeit dieser Einrichtungen sei durch eine öffentliche Buslinie gewährleistet. Zudem sei die Einrichtung eines Shuttleservice für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft vorgesehen. Die Betreuung der Flüchtlinge werde durch zwei Sozialarbeiter des Landkreises abgesichert und es stehe auch das Personal des Betreibers für die Belange der Flüchtlinge zur Verfügung. Der Petitionsausschuss berücksichtigte, dass vor dem Hintergrund der damals stark gestiegenen Flüchtlingszahlen der Wohnungsmarkt und die anstehenden Zwecke begrenzt und die derzeit in dem Landkreis infrage kommenden Wohnungen bereits angemietet waren, sodass sogar auf eine ehemalige Kaserne zurückgegriffen werden musste. Seitens des Landkreises wurde aber versichert, auch in Zukunft nach Möglichkeiten weitere Wohnungen anzumieten. Außerdem sollten die Flüchtlinge voraussichtlich lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden und anschließend Einzelwohnungen beziehen. Aufgrund der Information der Landesregierung hat der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung keine rechtlichen und tatsächlichen Bedenken im Hinblick auf die Verfahrensweise der Landkreise gesehen.
Aus dem Bereich Wirtschaft und Verkehr möchte ich exemplarisch eine Petition herausgreifen, die im Zusammenhang mit dem Umbau der sogenannten Südtangente Gotha steht. Nach Angaben des Petenten stehe der Keller seines Hauses bei starkem Regen regelmäßig unter Wasser. Als Ursache hierfür sieht er den durch den Umbau der sogenannten Südtangente Gotha gestiegenen Grundwasserspiegel. Das Straßenbauamt Mittelthüringen hatte in den Jahren 2006/2007 eine Deckeninstandsetzung der Uelleber Straße in Gotha ab dem Uelleber Kreisverkehrsplatz bis zum Ortseingang Gotha durchgeführt. Der Petent wirft der Landesregierung nun eine fehlerhafte Umsetzung der Planfeststellung des ersten Bauabschnitts der Südtangente Gotha vor, die dazu geführt habe, dass das Wasser nicht mehr ordnungsgemäß abgeleitet werde und in den Keller seines Hauses eindringe. Der Petent fordert von der Stadt die Herstellung von Retentionsflächen. Im Oktober 2015 hat die Landesregierung festgestellt, dass ein Teil der Straßengräben der Südtangente abweichend von der wasserrechtlichen Berechnung abschnittsweise nicht nach Westen abfällt. Deshalb solle nun bis Ende August dieses Jahres der nördliche und südliche Straßengraben profiliert und das Wasser über einen Durchlass
in Richtung Uelleber Graben abgeleitet werden. Gleichwohl geht die Landesregierung weiterhin davon aus, dass die Ursachen des Wassereintritts in das Gebäude des Petenten nicht auf den Bau der Südtangente Gotha zurückzuführen seien. Nach Auffassung des insoweit zuständigen Ministeriums habe der Petent bislang keine Belege für einen entsprechenden kausalen Zusammenhang erbringen können. Eine solche Beweisführung dürfte dem Petenten allerdings auch nur schwerlich, jedenfalls aber kaum anders als durch eine Einholung eines entsprechenden Sachverständigengutachtens möglich sein. Der Petitionsausschuss hat sich deshalb zunächst vor Ort selbst ein Bild von dem vorgetragenen Sachverhalt gemacht. Die Wahrnehmung solcher Ortstermine erleichtert erfahrungsgemäß im unmittelbaren Gespräch mit Petenten und Vertretern der Landesregierung sowie der beteiligten Behörden, gegebenenfalls bereits Lösungsvorschläge zu erörtern und die Erledigung einer Petition vorzubereiten. In erster Linie aber sollen die Mitglieder des Petitionsausschusses in die Lage versetzt werden, sich selbst vor Ort ein genaues Bild über die örtlichen Gegebenheiten zu machen.
Der Petitionsausschuss wird die Petition nach Abschluss der vorgenannten Baumaßnahmen voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wieder aufgreifen und sich erneut mit der Angelegenheit befassen.
Schließlich möchte ich von einem ebenso spannenden wie tragischen Fall berichten, der den Petitionsausschuss nun schon seit mehreren Jahren beschäftigt: Die Petentin bittet um Aufklärung der Umstände des Todes ihres Ehemanns, Berufsunteroffizier bei den Grenztruppen der DDR im Jahr 1977. Sie zweifelt das Ergebnis der damaligen kriminalistischen Untersuchungen an, nach denen es sich um einen Selbstmord gehandelt haben soll. Sie wünschte die Wiederaufnahme entsprechender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Der Ehemann der Petentin gehörte als Stabsfeldwebel einer Kompanie der Grenztruppen in Erbenhausen bei Kaltennordheim an. Etwa drei Monate vor dem regulären Ende seiner zehnjährigen Dienstzeit wurde er am 2. Februar 1977 gegen 9.45 Uhr tot in seinem Unterkunftszimmer in der Grenztruppenkompanie gefunden. Er starb infolge eines Kopfschusses, den er nach dem Ergebnis der damaligen Ermittlungen selbst aus seiner Dienstpistole abgefeuert haben soll. Der Berufsunteroffizier, der das Zimmer mit ihm teilte, gab an, dass der Ehemann der Petentin die Nacht vom 1. zum 2. Februar nicht in seiner Wohnung verbracht habe, da er bis in die Nachtstunden zu einem Streifendienst eingesetzt worden sei. Nach Aussage des Zimmergenossen habe der Ehemann der Petentin um 7.00 Uhr, als er das Zimmer verlassen habe, noch geschlafen. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR, Bezirksverwaltung Suhl, fertigte ein Tatortuntersuchungsprotokoll an, ließ den Leichnam durch die Friedrich
Schiller-Universität Jena rechtsmedizinisch untersuchen und die Dienstpistole des Toten durch die technische Untersuchungsstelle des MfS begutachten. Diese Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass sich der Ehemann der Petentin selbst getötet habe, indem er sich mit seiner Dienstpistole an der rechten Schläfe in den Kopf geschossen habe. Das Geschoss sei oberhalb der linken Schläfe wieder aus dem Kopf ausgetreten und in die Zimmerwand eingeschlagen. Der Tote sei gegen 9.45 Uhr zusammengesunken vor seinem Bett liegend aufgefunden worden. Die Petentin indes glaubt nicht, dass sich ihr Ehemann selbst getötet hat.
Nach der Wende hat sich die Petentin um die Wiederaufnahme der Ermittlungen bemüht. Zeugenvernehmungen durch die Kriminalpolizeiinspektion Suhl Anfang der 90er-Jahre ergaben jedoch keine neuen Erkenntnisse. Die Staatsanwaltschaft hat die Wiederaufnahme von Ermittlungen mehrfach abgelehnt. Eine von der Petentin beantragte Exhumierung des Verstorbenen wurde zunächst ebenfalls abgelehnt, da die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass es keine neuen Gesichtspunkte gebe, die dies rechtfertigen würden.
Nach Auffassung der Petentin weisen Unstimmigkeiten und Widersprüche in den Protokollen der damaligen Ermittlungen, insbesondere im Sektionsprotokoll der Uni Jena darauf hin, dass ihr Ehemann einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen sei. Im Jahr 2010 wandte sich die Petentin mit ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss. Mit ihrer Petition reichte sie umfangreiche Unterlagen ein, die sie im Folgenden mehrfach ergänzte, unter anderem ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten kriminaltechnischen Sachverständigen, das eine Exhumierung befürwortete. Die vom Petitionsausschuss erbetene Prüfung der Angelegenheit durch die Landesregierung nahm mehrere Jahre in Anspruch.
Der Petitionsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung im Februar letzten Jahres mit der Angelegenheit beschäftigt. Die Landesregierung teilte seinerzeit die Auffassung mit, dass die damaligen Ermittlungsergebnisse schlüssig seien und kein Anlass zur Wiederaufnahme von Ermittlungen bestehe. Auch eine Überprüfung der Plausibilität des Sektionsgutachtens von 1977 durch das Institut für Rechtsmedizin der Uni Jena rechtfertige keine andere Beurteilung.
Zwischenzeitlich allerdings liegt das Ergebnis einer in der Sitzung angeregten Exhumierung vor, aus der sich durchaus neue Erkenntnisse ergeben könnten. An dieser Stelle, Herr Ministerpräsident, möchte ich auch ganz frei sagen, die Exhumierung war möglich durch Unterstützung der Staatskanzlei. Dafür muss Ihnen an dieser Stelle gedankt werden.
Außerdem haben sich nach dieser Exhumierung, nachdem in der MDR-Sendung „Kripo live“ am 20. Dezember letzten Jahres über den Fall berichtet wurde, mehrere Zeugen der damaligen Vorgänge bei der Petentin gemeldet, aus deren Darstellung sich Zweifel an einem Suizid ergeben. Der Petitionsausschuss wird sich weiter mit dem Fall befassen und die Petition bereits in seiner nächsten Sitzung am 2. Juni aufrufen.
Wie ich eingangs bereits angesprochen hatte, betrafen die meisten Petitionen im Jahr 2015 den Bereich der Rechtspflege und dort wiederum den Strafvollzug und den Maßregelvollzug. Aufgenommen werden Petitionen von Strafgefangenen zu großen Teilen von der Strafvollzugskommission. Bei der Strafvollzugskommission handelt es sich um einen Unterausschuss des Petitionsausschusses, der sich mit dem Vollzug der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung, also dem Maßregelvollzug, befasst. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrichtungen des Straf- und Maßregelvollzugs. In diesem Rahmen führen die Mitglieder der Kommission ebenso auch Gespräche mit Strafgefangenen und Patienten, wobei Beschwerden und andere Anliegen an den Petitionsausschuss weitergeleitet und dort als Petition bearbeitet werden. Es ist bereits langjährige Praxis der Strafvollzugskommission, dass sich Inhaftierte mit ihren Anliegen anlässlich der Besuche in den Einrichtungen unmittelbar an die Abgeordneten wenden können. Oftmals kann schon in der Anstalt das jeweilige Problem gelöst werden. Andernfalls erfolgt die weitere Erarbeitung der Anliegen durch den Petitionsausschuss.
In der Regel liegen den Petitionen Beschwerden zu aktuellen Haftbedingungen zugrunde. In dem Berichtszeitraum hat sich die Strafvollzugskommission zu großen Teilen aber auch mit der Frage einer effektiven Vorbereitung von Strafgefangenen auf ihre Haftentlassung zu beschäftigen. Als sogenanntes Übergangsmanagement im Strafvollzug wird die Gesamtheit der Maßnahmen bezeichnet, die den Strafgefangenen auf das Leben in Freiheit nach Verbüßung seiner Strafe vorbereiten soll. Eine effektive Vorbereitung auf das Leben nach der Haft setzt das Zusammenwirken einer Vielzahl von Behörden und öffentlichen Stellen, wie beispielsweise Jobcenter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Meldeämter voraus. Wie die vollzugliche Praxis und nicht zuletzt die große Zahl von Petitionen aus dem Vollzug zeigen, gibt es im Zusammenspiel der genannten Bereiche aber immer noch erhebliche Reibungsverluste, die dazu führen, dass Strafgefangene zum Zeitpunkt ihrer Entlassung noch nicht ausreichend auf das Leben in Freiheit vorbereitet sind. Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Anstalten frühzeitig mit Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzugs zusammenarbeiten,
um zu gewährleisten, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterbringung und nach Möglichkeit über Arbeits- und Ausbildungsstellen verfügen.
Von ganz besonderer Bedeutung im Rahmen der gegenwärtigen Reformdiskussion über ein sinnvolles und effektives Übergangsmanagement ist auch die Absicherung von suchttherapeutischen Maßnahmen durch die jeweiligen Versicherungsträger. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Leiter des Kriminologischen Dienstes ins Leben gerufen, die entsprechende Bestrebungen begleiten soll. Eine von der Arbeitsgruppe der Strafvollzugskommission vorgestellte Konzeption soll zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts in der JVA Tonna erprobt werden. Ziel des Konzepts, das sich zunächst in erster Linie an unter Bewährung stehende Gefangene mit Entlassungsort Erfurt richtet, sind die effektive Nutzung bereits vorhandener Synergien und die Erweiterung der Kooperation mit den Arbeitsagenturen und Bildungsträgern.
Die Mitglieder der Strafvollzugskommission haben die Bestrebungen zur Optimierung des Übergangsmanagements ausdrücklich begrüßt und ihrerseits Anregungen für die anstehende Pilotphase sowie deren geplante Evaluierung gegeben. Insbesondere wurde der Landesregierung empfohlen, erforderliche Kooperationsvereinbarungen mit Leistungsträgern und anderen Partnern abzuschließen. Erste Erfolge konnten hier bereits im Zusammenspiel mit der Deutschen Rentenversicherung verzeichnet werden. Mit einer bereits abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung soll sichergestellt werden, dass sich notwendige Suchttherapien nahtlos an die Haftzeit anschließen können und deren Finanzierung über die Rentenversicherung abgesichert ist. Darüber hinaus gibt es auch Kooperationsbestrebungen mit der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, um deren Beratungsangebote möglichst auch Gefangenen ohne Lockerungsberechtigung in den Vollzugsanstalten anbieten zu können. Die Strafvollzugskommission wird sich auch weiterhin mit dieser Thematik befassen.
Der Petitionsausschuss hat im Übrigen die zahlreichen Beschwerden, die seitens der Strafgefangenen an ihn oder die Strafvollzugskommission herangetragen worden, zum Anlass genommen, verschiedene Aspekte des Strafvollzugs mit dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz persönlich ausführlich zu erörtern. Dabei wurde unter anderem auch der teils unzumutbar lange Zeitraum bis zur Erstellung von Stellungnahmen des Ministeriums gegenüber dem Ausschuss angesprochen. Nicht selten konnte sich der Petitionsausschuss aufgrund der vielfach nicht eingehaltenen Stellungnahmefristen erst nach mehre
ren Monaten, in extremen Fällen erst nach bis zu einem Jahr, mit Anliegen von Strafgefangenen befassen. Dies hatte nicht selten zur Folge, dass Petenten, die etwa eine nicht hinreichende Entlassungsvorbereitung beklagten, bereits aus der Haft entlassen waren, als ihnen ein abschließender Bescheid zu ihrem Anliegen erteilt werden konnte.
Herr Minister Lauinger hatte gegenüber dem Petitionsausschuss zugesichert, sich der Angelegenheit persönlich anzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass Petitionen letztlich innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens behandelt werden können. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Minister Lauinger für sein Verständnis, das letztendlich auch dazu geführt hat, dass – wenn auch jetzt erst zur Mitte des Jahres 2016, immerhin doch aber absehbar – alle rückständigen Petitionen aus dem Bereich des Strafvollzugs weitgehend aufgearbeitet werden konnten.
Ein letztes Wort möchte ich verlieren zu der Übergabe des Petitionsberichts am Dienstag dieser Woche an den Landtagspräsidenten. Da gab es ja auch durch die Presseerklärung vonseiten der Linken Unverständnis darüber, dass eine Petition angesprochen wurde, die erst in diesem Jahr aktuell wurde. Das ist vollkommen richtig, aber wie das wahre Leben so ist, in einer Pressekonferenz muss man damit rechnen, dass die Presse auch Fragen stellt.
Das ist unter Umständen so. Wenn dort, wie geschehen, von Journalisten die Frage erhoben wird, ob denn inzwischen auch schon Petitionen zu dem Thema „Gebietsreform“ eingegangen seien, dann kann ich, wenn wir vor vier Wochen hier erst in aller Öffentlichkeit vor dem Landtag eine Petition mit über 14.000 Unterschriften aus der Stadt Weimar entgegengenommen haben, schlecht sagen, dass das nicht der Fall sei. Natürlich habe ich gesagt, ja, in dem Bereich gibt es Petitionen und auf die Frage, ob ich davon ausgehe, dass es weitere Petitionen zu diesem Sachverhalt geben wird, habe ich gesagt, ja, ich gehe davon aus. Ich denke, das ist nicht unanständig und das ist das wahre Leben, Frau Müller.
Das passt dem einen oder anderen sicherlich nicht. Das mag so sein. Aber, ich denke, es gehört zur Lauterkeit dazu, dass man dort auch die entsprechenden Auskünfte gibt und deshalb will ich aber die grundsätzlich gute Zusammenarbeit in diesem Ausschuss noch einmal betonen. Ich möchte deshalb jetzt meine Ausführungen zur Arbeit des Petitionsausschusses beenden, nicht aber ohne mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petiti
Mein Dank gilt auch dem Thüringer Bürgerbeauftragten, Dr. Herzberg, den Mitarbeitern der Thüringer Staatskanzlei sowie den Ministerien für die im Berichtszeitraum immer wieder im Großen und Ganzen doch gute Zusammenarbeit.
Ganz zum Schluss möchte ich vielleicht noch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass solche Berichte, wie ich sie ganz am Anfang gegeben habe, wie Verwaltung mitunter mit Leuten umgeht, vielleicht dazu führen, dass wir im nächsten Jahr berichten können, dass sich dort auch das ein oder andere vonseiten der Verwaltung gebessert hat.
In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihr geduldiges Zuhören. Das war die Sendung „Einmal im Jahr“. Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Heym, für den Bericht. Ich eröffne damit die Aussprache und habe eine ganze Reihe von Redemeldungen vorliegen. Ich würde mit Frau Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beginnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Erst mal vielen Dank für den umfangreichen Bericht des Petitionsausschusses 2015. Diese Präsentation war aus meiner Sicht sehr realistisch und gibt auch detailgenau die Arbeit dieses Ausschusses und das Anliegen der Menschen wieder.
Ich bin seit etwa einem Jahr in diesem Petitionsausschuss tätig. Ungefähr genauso lange bin ich auch Abgeordnete dieses Hohen Hauses. Ich finde, dass dieser Ausschuss einer ist, welcher wirklich zeitlich am umfangreichsten und auch am nächsten an den Sorgen und Nöten der Menschen in Thüringen ist.