Bachelor-Master-System noch ehrenamtlich tatsächlich Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat im Sinne der Studierenden machen.
Wenn Sie hier meinen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf blieben die Mitwirkungsrechte und Beteiligungsrechte der Studierendenschaften gewahrt, auch mit der Austrittsoption, dann ist es eben genau nicht der Fall. Denn wie soll denn eine Studierendenschaft für die Studierenden sprechen, wenn sie sich nicht qua Gesetz darauf verlassen kann, dass sie auch den Vertretungsanspruch für alle Studierenden hat? Wenn Sie immer wieder von der Wahlbeteiligung sprechen: Die Tatsache, dass 8,21 Prozent der Studierenden zur Wahl gehen, hat nicht zwingend etwas mit einer fehlenden Legitimation, sondern mit einem politischen Desinteresse zu tun. Ich frage mich, wie mit einer Austrittsoption das politische Interesse an der Beteiligung bei der Studierendenschaft gefördert werden soll.
Mit der Einführung der Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft entziehen Sie ihr auch im Wesentlichen zum Teil die finanzielle Grundlage und auch Planungssicherheit. Denn wie soll sich die Studierendenvertretung darauf verlassen, dass sie für die Projekte, wie beispielsweise studentisch organisierte Kita-Betreuung oder Kinderbetreuungsangebote, Beratungsangebote für Studierende bei Prüfungsangelegenheiten, kulturelle-politische Bildungsangebote, wie soll sie von Jahr zu Jahr gewährleisten, dass diese Angebote aufrechterhalten werden können, wenn sie im Prinzip keinen festen Fixbetrag für das nächste Semester, für das nächste Haushaltsjahr hat, mit dem sie dann arbeiten kann?
Dann stelle ich mir auch noch die ganz praktische Frage, die auch meine Kollegin schon angesprochen hat, die Frage des Semestertickets. Die werden im Wesentlichen von der Studierendenvertretung für alle Studierenden ausgehandelt. Wenn wir jetzt die Austrittsoption schaffen, dann frage ich Sie, ob es auch in Ihrem Sinne ist, dass dann ab dem Moment des Austritts auch die Studierenden nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, auf das vergleichsweise zum Normaltarif kostengünstigere Semesterticket beim ÖPNV und bei der Bahn zurückzugreifen?
Vielleicht noch einmal zum Vorwurf der angeblich nicht ordnungsgemäßen Mittelverwendung, vielleicht noch einmal ein kurzer Hinweis: Aus meiner Arbeit in der Studierendenvertretung der Universität Erfurt und der Begleitung der Arbeit des dortigen Finanzreferats in den StuRa-Sitzungen weiß ich selbst, was es für eine unglaubliche Aufgabe ist, solche Summen auch als – ich sage es jetzt einmal – Laie zu verwalten. Dort sitzen keine ausgebildeten Betriebswirte, dort sitzen Studierende, die das ehrenamtlich machen, die dann beispielsweise bei der Universität Erfurt einen Haushaltsplan mit
60.000 Euro aufstellen müssen. Da gibt es aber in § 1 Abs. 3 der Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung einen ganz klaren Rechtsanspruch der Studierendenvertretung, durch die Hochschulverwaltung bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans auch unterstützt zu werden. Das findet auch in vielen Fällen statt. Aber da muss man fragen, wenn es dann in der ersten Instanz und dann auch bei der Rechtsaufsicht darüber hinaus immer noch Probleme gibt, wo dann hier vielleicht die Verfehlungen liegen, die auch der Rechnungshof 2012 angesprochen hat.
Darüber hinaus abschließend noch ein Hinweis: Die Verfasstheit der Studierendenschaft und damit der Vertretungsanspruch der Gesamtheit der Studierenden ist noch ein bisschen älter, erstmals in der Form festgeschrieben 1921 im Hamburgischen Hochschulgesetz zu Beginn der Weimarer Republik, als hier die Demokratisierungsbestrebungen auch in Wissenschaft und Forschung vorangetrieben werden sollten und auch die Studierendenschaft schon einmal vorab als Statusgruppe – obwohl es noch nach dem Prinzip der alten Ordinarienuniversität geführt wurde – Repräsentation erhalten sollte.
Ich finde, das ist ein Element, an dem wir nicht rütteln sollten und das wir auch im Rahmen der Hochschulgesetzesnovelle insofern anfassen sollten, dass wir eher für eine Stärkung der Studierendenvertretung plädieren. Da, Herr Voigt, das ist eine Debatte, die können wir gern noch einmal im Herbst führen, zum allgemeinpolitischen Mandat. Ich finde es schwierig zu sagen, dass im Prinzip die Studierenden nur ein hochschulpolitisches Mandat haben sollen, denn die Hochschule ist kein frei schwebender Raum innerhalb der Gesellschaft. Probleme, die Studierende in der Hochschule betreffen, sind eng mit alltäglichen Problemen und alltäglichen Kämpfen verwoben, die die Studierenden auch so zu führen haben. Da dann immer die Abgrenzung zu treffen, wann ein entsprechendes Problem hochschulpolitisch, wann es allgemeinpolitisch ist, finde ich schwierig. Auch wenn man sich beispielsweise anguckt, der Angriff auf die internationalen Studierenden in Jena, aber auch Angriffe bzw. Anfeindungen gegen internationale Studierende an der Universität Erfurt, als ich dort selbst noch im Studierendenrat tätig war, zeigen, dass es auch Aufgabe der Studierenden ist, wenn sie alle vertreten – eben auch die international Studierenden –, Gesicht und Kante gegen rassistische Stimmungsmache zu zeigen, denn von der Internationalität leben unsere Hochschulen. Die FSU Jena hat sich beispielsweise auch in Form der Hochschulleitung bei den letzten rassistischen Aufmärschen positioniert. Ich finde, das hat hier nichts mit Ideologie zu tun. Das ist die Pflicht von Hochschulen und von Studierendenvertretungen, die sich als international verstehen, internationale Beziehungen pflegen wol
Herr Voigt, Sie haben sich auch noch einmal gemeldet, vielleicht können Sie mir dann noch zwei Fragen zu Ihrer Rede beantworten, die Sie hier gehalten haben, die mich doch deutlich verwundert – jenseits dessen, dass ich natürlich auch sehr begrüße, dass Sie sich hier zur verfassten Studierendenschaft bekennen. Aber erstens hier einerseits den Abgeordneten der Koalitionsfraktion und damit auch ein Stück weit dem Ministerium zu unterstellen, wir würden uns die Meinungen auf den Hochschulforen bestellen, ist schon ein starkes Stück, was Sie da machen.
Das muss man, glaube ich, einmal ganz klar hier so festhalten. Die Hochschuldialogforen stehen allen Studierenden offen. Jeder kann dahin kommen, nicht nur die Studentenräte. Von daher würde ich Sie doch bitten, das vielleicht noch einmal geradezurücken. Aber das, was man selbst macht, traut man ja vor allen Dingen meistens den anderen zu, Herr Voigt.
Die zweite Verwunderung, die ich hier habe, ist, dass Sie, wenn ich das gerade richtig verstanden habe, hier positiv über Carl Schmitt referiert haben. Das finde ich auch spannend, zeigt wahrscheinlich dann doch eine deutliche Nähe zwischen AfD und CDU an dieser Stelle, wenn das ein verbindendes Glied sein sollte, dass Sie sich hier positiv auf einen Vordenker des Nationalsozialismus berufen und den hier einfach so in den Raum stellen. Ja, da können Sie sich an den Kopf fassen, Herr Voigt, aber ich finde das schon ein wenig schwierig. Vielleicht können Sie dazu ja auch noch mal Stellung beziehen. Ich zitiere mal Carl Schmitt, der sicherlich einige Sachen zum Parlamentarismus geschrieben hat, als modern sind die aber definitiv nicht zu bezeichnen. Und das, was die AfD hier mit dem Gesetzentwurf macht, das würde Carl Schmitt bestimmt ganz besonders freuen, der nämlich vor allen Dingen immer die Schwächung des Parlaments und eine gleichzeitige Stärkung der präsidialen Demokratie vorgesehen hat. Etwas Ähnliches macht die AfD da ja quasi auch, indem sie sagt: Ihr dürft aus der verfassten Studierendenschaft austreten
Aber ich will noch mal ein Carl-Schmitt-Zitat bringen, um einfach mal zu zeigen, wes Geistes Kind dieser Mensch war. Er hat nämlich gesagt: „Zur Demokratie gehört als notwendig erstens Homogenität und zweitens – nötigenfalls – die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Satz spricht dann doch für sich.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Henfling – ich fange erst mal bei Frau Muhsal an. Ich finde, man muss zwei Dinge auseinanderhalten. ELSA ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Leuten, die Jura studieren, mit dem ganz klaren Ziel, denen Praktikumsangebote zu offerieren, eine bessere Vernetzung auch bei Tagungen zu organisieren. Das ist eine sehr spezifische Fragestellung. Wir reden hier über ein Rechtsinstitut der verfassten Studentenschaft, das wirklich mittlerweile durch mehrere Bundesverfassungsgerichtsurteile – teilweise, weil es vorher beklagt worden ist, und teilweise eben, weil es auch Rechtsfragen zu klären galt – aufgerufen worden ist, nämlich die Fragestellung, inwiefern schränke ich die allgemeine persönliche Handlungsfreiheit ein, indem ich sage, dass, wenn jemand freiwillig einer Universität beitritt, er dann trotzdem sofort in der faktischen Sekunde, wo er eintritt, Mitglied einer verfassten Studentenschaft ist. Das ist die Debatte gewesen, die wir in Deutschland geführt haben. Die Debatte ist – es gab ein Verwaltungsgericht in Sigmaringen, es gibt auch eine OVG-Entscheidung Münster, die sich damit beschäftigt haben. Sigmaringen hat gesagt, die verfasste Studentenschaft sei nicht rechtskonform. Das ist dann mittlerweile später einkassiert worden, nämlich in der Fragestellung, dass die öffentlichrechtliche Aufgabe vom Gesetzgeber definiert werden kann. Das ist im Hochschulrahmengesetz definiert worden, § 41, und – wenn Sie es sich anschauen – in den Landesgesetzen konkretisiert worden. Wir haben das gemacht in unserem Abschnitt 4, § 72 ff. im ThürHG. Danach ist vollkommen klar, die Studierendenschaft oder die verfasste Studentenschaft hat einen Auftrag, diesen Auftrag hat sie zu erfüllen. Sobald über die Grenze dieses gesetzlich Definierten hinausgegangen wird, hat der Einzelne, weil dann seine persönliche Handlungsfreiheit eingeschränkt ist, das Recht, per Unterlassungsklage dagegen vorzugehen. Das hat auch schon vielfach stattgefunden. Da kommt das
Thema, Herr Schaft, „allgemeinpolitisches Mandat“. Genau weil es höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, ist vollkommen klar, dass es eine Grenzziehung gibt. Und wenn man über diese Grenzen hinweggeht – ich war selbst mal hochschulpolitischer Referent der FSU, ich weiß genau, wie diese Debatte zu führen ist, und deswegen habe ich auch einen hohen Respekt vor den Studentenräten im Freistaat, aber das weiß ich eben auch –, muss man aufpassen, dass da Zwangsmitgliedschaften und zwangseingetriebenes Geld – denn de facto ist das so – nicht missbraucht werden. Deswegen hat der Gesetzgeber klar definiert, wofür es aufzuwenden ist. Jetzt tun Sie bitte nicht so, dass Angriffe auf internationale Studenten mit dem hochschulpolitischen Mandat nicht gedeckt wären. Natürlich ist das Kernbereich des hochschulpolitischen Mandats; es hat nichts damit zu tun, dass es allgemeinpolitisch wäre. Im Übrigen gibt es das OVG-Urteil in Münster, das können Sie sich mal anschauen, das bezog sich explizit auf die Fragestellung „Proteste gegen nationalsozialistische Gruppierungen an der Hochschule“, und da ist dem recht gegeben worden, dass das durch das hochschulpolitische Mandat gedeckt sei. Also schauen Sie sich das in Ruhe an, das können wir gern bei Gelegenheit noch mal diskutieren.
Jetzt kommen wir zu dem gerade bei Google mal schnell nachgeguckten Carl-Schmitt-Zitat von Frau Henfling. Also mit Verlaub!
Nein, ist doch in Ordnung. Aber, bevor Sie hier in den Ring steigen, müssen Sie sich mal damit auseinandersetzen. Der Unterschied zwischen uns beiden ist – und das unterstelle ich uns jetzt mal –, dass Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, das Zeug vorher zu lesen, was Sie jetzt hier gerade zitieren.
Nein, das ist das, was ich anmaßend finde. Ich bin doch nicht hierher gegangen und habe gesagt, dass man Carl Schmitt verteidigen muss. Ich habe nur gesagt, dass Sie das mal gelesen haben sollten. Ich habe es gelesen, es gibt die Verfassungslehre, die ist 1928 erschienen. Es gibt das, was ich zitiert habe, von 1926, das ist inmitten der Weimarer Republik geschrieben worden, übrigens in einer ziemlich klaren Abgrenzungsdebatte, die da geführt worden ist, auch teilweise mit Unterstützung von Hermann Heller, der auch ein jüdischer Rechtsgelehrter war, der quasi den sozialen Rechtsstaat definiert hat. Und Schmitt und Heller und andere haben in der Zeit – finde ich – viele Grundlegungen darüber geschrieben, wie wir Legitimität und Legalität zu verstehen haben. Das, was Sie hier vortra
gen zur verfassten Studentenschaft ist eine Frage von Legalität. Sie begründen die Legalität. Aber das, was die Kollegen von der AfD anzweifeln, ist die Legitimität des Zustands. Und das finde ich, das kann man sich doch mal in Ruhe angucken. Ich finde, es macht einen doch nicht dümmer, wenn man mal Dinge liest von Leuten, die Probleme brillant beschreiben, aber natürlich trotzdem fehlgeleitet worden sind und auch fehlgegangen sind. Das ist doch vollkommen nachgewiesen. Aber Sie können doch nicht verschweigen, dass teilweise wesentliche Verfassungsrechtskommentare von CarlSchmitt-Schülern in Deutschland entstanden sind. Das können Sie doch nicht einfach wegwischen.
Nein, aber Sie können doch nicht so tun, als ob Leute doof sind, nur weil sie am Ende fehlgegangen sind. Sie müssen sich das in Ruhe angucken und das, wofür ich geworben habe, ist einfach, gucken Sie sich bitte die Rechtsstaatsdebatte, die in der Weimarer Republik stattgefunden hat, an, denn die ist eine Grundlegung für die Fragestellung, wie wir mit Zwangsmitgliedschaften umgehen. Da geht auch der Kollege Schaft ein klein wenig fehl, wenn ich das sagen darf. Die Studentenschaft als konstituierendes Gremium hat es nicht erst in der Weimarer Republik 1921 in Hamburg gegeben. Wenn Sie sich mal die Formulierung zu den Urburschenschaften in Jena angucken, ich bin nie Burschenschaftler gewesen, aber ich kann Ihnen sagen, da steht zum ersten Mal – da finden Sie übrigens auch zum ersten Mal Ihren Begriff des Studierenden –, da ist zum ersten Mal der Gedanke eingeführt worden, dass das eben nicht nur Leute sind, die einfach mal an der Universität vorbeischauen, sondern da ist der Gedanke aufgekommen, dass Studenten sich selbst repräsentieren können an der Institution, wo sie auch versuchen zu lernen. Und das, finde ich, ist doch etwas, das muss man in Ruhe diskutieren. Ich sage, das hat mittlerweile eine 150-jährige Diskussionsbreite in Deutschland. Das kann weder die AfD mit einem Pinselstrich aus dem ThürHG herausstreichen, aber genauso wenig kann man so tun, als ob es diese Diskussion, diesen Entwicklungsprozess nicht gegeben hat und der sich immer nur darauf reduzieren lässt, dass wir jetzt endlich ein allgemeinpolitisches Mandat an den Hochschulen bekommen. Das, finde ich, ist einfach zu kurz gegriffen. Frau Henfling, ich biete Ihnen an, wir können gern mal zu dem Thema diskutieren. Ich kann Ihnen da auch gern Sachen zur Verfügung stellen. Das gibt es von ganz links bis ganz rechts, eine lebendige Diskussion in der Weimarer Republik. Wir würden uns manchmal – glaube ich – helfen, auch hier im Hohen Gremium, wenn wir daran denken, dass diese zweite deutsche Demokratie daran zu
grunde gegangen ist, weil die Demokraten darunter gelitten haben, nicht mehr miteinander zu streiten, sondern sich wegzusperren. Ich finde, das ist der falsche Weg. Schönen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Eine Spontanmeldung von Frau Abgeordneter Muhsal, bitte.
Herr Dr. Voigt, ich habe noch eine kleine Ergänzung, weil Sie sich hier wiederholt richtigerweise auf das Bundesverfassungsgericht bezogen haben. Ich stimme mit Ihnen überein, das habe ich ja auch so gesagt, es ist umstritten, es wird in Rechtsprechung und Wissenschaft gestritten, ob es zulässig ist, aber letztendlich hat die Rechtsprechung entschieden, dass eine Zwangsmitgliedschaft zulässig ist, wenn diese Legitimität der Aufgaben da ist. Ich glaube, der Punkt, wo wir uns befinden, ist, dass wir als Gesetzgeber ja auch diesen gesetzgeberischen Spielraum haben. Wir als Gesetzgeber können entscheiden, das ist noch zeitgemäß, dass diese Aufgaben per Zwangsmitgliedschaft erledigt werden, oder eben nicht. Ich bin der Meinung, und das habe ich hier auch ausgeführt, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, dass es angesichts der Bedingungen, die wir momentan haben, nicht erforderlich ist, und da haben sich CDU-Kollegen auch anders entschieden. Das nur noch mal zur Ergänzung. Danke.
Wenn jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache. Frau Abgeordnete Muhsal, ich habe vorhin Ihre Bemerkung, dass Sie sich auf die Ausschussberatung freuen, als Antrag auf Überweisung gewertet. Ist dem so? Dann stimmen wir jetzt ab über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen, bitte. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe die Beratung und den Tagesordnungspunkt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucherinnen und Besucher, in den letzten Jahren hat sich die Bestattungskultur in Deutschland weiterentwickelt. Bundesweit haben Bestattungsformen zugenommen, bei denen die Asche von Verstorbenen im Wald beigesetzt wird. Viele Menschen erachten es als wichtig, eine naturnahe Bestattung für sich und ihre Angehörigen wählen zu können, um dort ihren persönlichen Ort der Trauer zu schaffen. Dies wollen wir respektieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt ein gesellschaftliches Bedürfnis, Bestattungen im Wald auch in Thüringen durchführen zu können. Die Landesregierung greift diesen Wunsch unserer Bürgerinnen und Bürger auf. Sie hat deshalb diesen Regierungsentwurf für ein „Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
Ziel unseres Vorgehens ist es, für die dort vorgesehenen Waldfriedhöfe einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen. Dafür sollen die waldrechtlichen und bestattungsrechtlichen Regelungen miteinander in der Weise harmonisiert werden, dass Urnenbeisetzungen im Wald, genauer gesagt auf Waldfriedhöfen, möglich wären. Für die Waldfriedhöfe gelten künftig die allgemeinen bestattungsrechtlichen Bestimmungen. Sie unterliegen jedoch besonderen Regelungen, die eine naturnahe Bestattung gewährleisten sollen. Beispielsweise dürfen dort keine Gebäude, Grabmale, Grabumfassungen und dergleichen vorhanden sein. Außerdem ist keine Einfriedung eines Waldfriedhofs erforderlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig war der Landesregierung, aber auch mir persönlich, dass private Dritte nur behutsam in diesem sensiblen Bereich Einsatz finden können.
Deshalb ist die Bestimmung vorgesehen, wonach der Einsatz unselbstständiger und selbstständiger Verwaltungshelfer bei der Errichtung und beim Betrieb von Friedhöfen möglich ist. Die Verwaltungshelfer unterstützen die Friedhofsträger, indem sie Hilfstätigkeiten in deren Auftrag, nach deren Weisung und im Rahmen des jeweiligen Vertragsver