Nachbenennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) für die 10. Amtsperiode (2012 bis 2016) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/163
Die Bundesrepublik Deutschland entsendet entsprechend der Einwohnerzahl im Vergleich der Mitgliedstaaten 18 Mitglieder in den KGRE. Davon werden jeweils neun Mitglieder und neun Stellvertreter aus dem kommunalen Bereich und aus den Bundesländern benannt. Für die laufende 10. Amtsperiode von 2012 bis 2016 steht Thüringen die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds zu. Die Landesregierung hat am 10. Juli 2012 beschlossen, dass diese Benennung durch den Landtag erfolgen soll. Der Landtag hatte in der 5. Wahlperiode am 19. Juli 2012 den Abgeordneten Bergemann gewählt. Da Herr Bergemann mit der Konstituierung des 6. Thüringer Landtags nicht mehr Mitglied des Landtags ist, ist gemäß Artikel 2 Abs. 6 der Charta des KGRE eine Nachbenennung erforderlich. Das Wahlverfahren ist nicht ausdrücklich geregelt, sodass die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Kubitzki.
Gemäß § 46 Abs. 2 kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Widerspricht jemand? Nein, es widerspricht niemand, sodass wir jetzt durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abstimmen.
Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen ist die erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und Herr Abgeordneter Kubitzki damit gewählt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen, und gratuliere Ihnen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Dabei entfallen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktionen der CDU und Die Linke jeweils zwei Mitglieder und auf die Fraktion der SPD ein Mitglied. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Fiedler und Herr Abgeordneter Walk, durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Hausold und Herr Abgeordneter Adams und durch die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Marx.
Ich frage: Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist auch hier nicht der Fall, sodass wir mit Handzeichen abstimmen können.
Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Vielen Dank. Gegenstimmen? Gegenstimmen bei der AfDFraktion. Wer enthält sich? 1 Enthaltung. Ich stelle folgendes Wahlergebnis fest: Die Mehrheit der Mitglieder des Landtags von 46 Stimmen ist erreicht. Ich gratuliere den Mitgliedern und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.
Ja, das mache ich gern. Das mache ich heute öfter. Zunächst mal Gratulation an die Gewählten der CDU, der Grünen und der SPD. Sinngemäß gilt hier das Gleiche wie bei der Wahl zur G10-Kommission. Wir machen hier, meine Damen und Herren, den Bock zum Gärtner, aber das nicht mit uns! Hier wieder ein Vertreter einer Partei, die eine Quellpartei in sich trägt, Herr Ramelow, so haben Sie es, glaube ich, genannt, die in den letzten Jahrzehnten 100 Millionen Tote auf dem Gewissen hat.
Solche Leute wählen Sie alle gemeinsam in den Ausschuss, der den Verfassungsschutz überwachen soll? Einen Verfassungsschutz, den Sie abschaffen wollen oder wollten, ich weiß nicht genau, wo Sie da gerade stehen. Für uns ist das wirklich unerträglich. Unerträglich ist auch, dass die zweitgrößte Oppositionspartei keine Berücksichtigung findet. Die Grünen, die gerade mal mit Hängen und
Würgen über 5 Prozent gekommen sind, bekommen hier einen Sitz abgetreten. Wir als zweitgrößte Oppositionspartei...
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen eine Erklärung zu Ihrem Abstimmungsverhalten!)
Frau Rothe-Beinlich, lassen Sie mich nicht wieder zu so einem peinlichen Versprecher kommen wie gestern. Also Frau Rothe-Beinlich, nehmen Sie sich zurück.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Ihnen möchte ich zu Ihrem beleidigenden Versprecher gern was hören!)
Also, für uns unerträglich, deshalb haben wir mit Nein gestimmt. Wir wünschen trotzdem eine gute Hand bei der Arbeit im Ausschuss.
Wenn sich die Abgeordneten wieder etwas beruhigen, es ist nach Geschäftsordnung vorgesehen, dass jeder Abgeordnete eine Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abgeben kann.
Eine persönliche Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten. Ich habe aber bei Herrn Brandner nichts anderes gehört. Die Geschäftsordnung ist an dieser Stelle so, wie sie ist.
Thüringer Gesetz zu dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/29 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/165
Dieser Tagesordnungspunkt ist etwas überraschend auf die Tagesordnung gekommen und wir wollen uns gern noch einmal beraten. Danke schön.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Tagesordnung ist gestern beschlossen worden!)
Wir haben die Tagesordnung heute beschlossen, wir haben sie gestern beschlossen. Ich habe mich entsprechend verhalten. Ich kann jetzt nicht erkennen, dass die Beschlussempfehlung durch den Berichterstatter hier nicht vorgetragen werden kann.
Ich würde mal kurz die Geschäftsführer der Fraktionen zu mir bitten und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.
Ich darf die Sitzung fortsetzen mit der Beratung des Thüringer Gesetzes zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und bitte Herrn Abgeordneten Wucherpfennig aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, mit dem Thüringer Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag befassen wir uns heute in zweiter Beratung. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum noch von der damaligen Landesregierung unterzeichneten Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag fand in der Landtagssitzung am 12. Dezember vergangenen Jahres statt. Einstimmig wurde beschlossen, den Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Am 23. Januar wurde der Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss beraten. Nach kurzer sachlicher Diskussion wurde einstimmig bei 1 Enthaltung empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.